Zielsetzungen
Außenpolitik
Europäische Nachbarschaftspolitik
Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung
Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz
Handelspolitik
Sicherheit und Verteidigung
EU-Erweiterung
Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2024
Stärkung von Partnerschaften
Nicht legislativ, 2. Quartal 2024.
Europäische Verteidigung
Nicht-legislativer Akt: Am 05. März 2024 hat die Kommission eine Gemeinsame Mitteilung für eine neue europäische Industriestrategie für den Verteidigungsbereich: Erreichen der Verteidigungsbereitschaft der EU durch eine reaktionsfähige und resiliente europäische Verteidigungsindustrie veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Die starke Zunahme regionaler und globaler Bedrohungen, einschließlich der Rückkehr konventioneller Kriege hoher Intensität in Europa, stellt die Sicherheits- und Verteidigungsbereitschaft der EU in Frage. Dies hat deutlich gemacht, dass die technologische und industrielle Basis der europäischen Verteidigung (European Defence Technological and Industrial Base, EDTIB) dringend in die Lage versetzt werden muss, die erforderlichen militärischen Ausrüstungen zu entwickeln und zu produzieren, und zwar in größerem Umfang und schneller. Darüber hinaus hat die Fragmentierung der Verteidigungsinvestitionen entlang nationaler Grenzen die EDTIB geschwächt, was zu einer ineffizienten Nutzung von Ressourcen und einer Abhängigkeit von Quellen außerhalb der EU für die Beschaffung von Verteidigungsgütern geführt hat, wodurch die strategische Autonomie und Sicherheit der EU untergraben wird.
Ziel: Die Strategie zielt darauf ab, diese Herausforderungen zu bewältigen, indem sie einen umfassenden und ehrgeizigen Ansatz zur Verbesserung der Verteidigungsbereitschaft der EU durch eine reaktionsfähige und widerstandsfähige europäische Verteidigungsindustrie vorschlägt. Neben einer Reihe von Maßnahmen und dem Europäischen Verteidigungsfonds (EEF) wird das Europäische Programm für die Verteidigungsindustrie (EDIP) eingeführt, um die industrielle Säule der Verteidigungsbereitschaft der EU zu stärken. Dazu gehören der Ausbau der Produktionskapazitäten, die Förderung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der EDTIB und die Gewährleistung der Versorgungssicherheit in der EU. Darüber hinaus sollen Anreize für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei Verteidigungsausgaben und -investitionen geschaffen werden, um ihre militärischen Fähigkeiten und damit die Verteidigungsposition und strategische Unabhängigkeit der EU insgesamt zu stärken.
Gegenstand: Im Mittelpunkt der Strategie steht das Europäische Programm für die Verteidigungsindustrie (EDIP), das den ehrgeizigen Ansatz zur Stärkung der industriellen Säule der Verteidigungsbereitschaft der EU untermauern soll. Diese Initiative wird durch den Europäischen Verteidigungsfonds (EEF) ergänzt, der ein starkes Engagement für die Erleichterung eines schrittweisen Wandels der Verteidigungsfähigkeiten und -bereitschaft in der gesamten Union zeigt. Die EDIP und der EEF zielen gemeinsam darauf ab, kritische Lücken bei den Verteidigungsinvestitionen, den Produktionskapazitäten und dem technologischen Fortschritt zu schließen und so die strategische Autonomie der EU und ihre Fähigkeit, wirksam auf sicherheitspolitische Herausforderungen zu reagieren, zu gewährleisten. Darüber hinaus unterstreicht die Strategie die Notwendigkeit, die Bereitschaft der Verteidigungsindustrie in der gesamten Union zu verbessern. Dies beinhaltet eine konzertierte Anstrengung zur Rationalisierung und Stärkung der Produktionskapazitäten der EDTIB, um sicherzustellen, dass sie den dringenden und komplexen Anforderungen des gegenwärtigen und zukünftigen Sicherheitsumfelds gerecht werden kann. Darüber hinaus geht die Strategie auf die Zersplitterung der Verteidigungsausgaben und -investitionen in der EU ein und fordert eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten. Durch die Priorisierung gemeinsamer Investitionen und Beschaffungen versucht die EU, Ineffizienzen zu überwinden, Doppelarbeit zu reduzieren und die Wirkung ihres Verteidigungshaushalts zu maximieren. Die Strategie erkennt auch an, wie wichtig die Sicherung einer zuverlässigen Lieferkette für Verteidigungsmaterialien und -technologien ist. Sie schlägt Maßnahmen vor, um die Verfügbarkeit kritischer Komponenten und Rohstoffe zu gewährleisten und so das Risiko von Versorgungsunterbrechungen zu mindern, die die Verteidigungsbereitschaft der EU gefährden könnten. Dazu gehört auch die Schaffung einer EU-weiten Regelung für die Versorgungssicherheit, die die Solidarität und die Wirksamkeit bei der Reaktion auf Versorgungskrisen und Sicherheitsherausforderungen verbessern soll. Darüber hinaus unterstreicht die Mitteilung die Notwendigkeit, den Zugang zu Finanzmitteln für den Verteidigungssektor zu erleichtern, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Start-ups, die an der Spitze der Innovation stehen. Durch die Verbesserung des Zugangs der Verteidigungsindustrie zu privaten und öffentlichen Finanzmitteln will die EU das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der technologischen und industriellen Basis der europäischen Verteidigung fördern. Eine verstärkte Zusammenarbeit mit der NATO und mögliche Synergien in Bereichen wie der Sicherheit der Lieferkette werden diskutiert. Um Fortschritte zu erzielen, werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, bis 2030 mindestens 40 Prozent der Verteidigungsgüter in Zusammenarbeit zu beschaffen und gleichzeitig sicherzustellen, dass der Wert des EU-internen Handels mit Verteidigungsgütern mindestens 35 Prozent des Wertes des EU-Verteidigungsmarktes ausmacht.
Aufklapp-Text
Ukrainekrieg - befristeter Krisenrahmen
Vorschlag: Am 15. April 2024 hat die Kommission einen Vorschlag für einen Durchführungsbeschluss des Rates zur Billigung der Bewertung des Ukraine-Plans veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Der russische Angriffskrieg hat die ukrainische Wirtschaft erheblich geschrumpft, die Inflation und die Arbeitslosigkeit in die Höhe getrieben und die öffentlichen Finanzen belastet, wobei sich aufgrund der gestiegenen Verteidigungsausgaben ein erhebliches Staatsdefizit abzeichnet. Die Ukraine wurde von den internationalen Finanzmärkten abgekoppelt und ist zur Deckung ihres Finanzbedarfs in hohem Maße auf externe Hilfe angewiesen. Darüber hinaus hat der Krieg die produktiven Ressourcen beeinträchtigt, was zu Störungen in Schlüsselsektoren wie Industrie, Landwirtschaft und Handel geführt hat, was eine umfassende finanzielle und strukturelle Unterstützung zur Bewältigung dieser Herausforderungen erforderlich macht.
Ziel: Ziel dieses Durchführungsbeschlusses des Rates ist es, die Bewertung des Ukraine-Plans förmlich zu billigen, der darauf abzielt, die große Finanzierungslücke zu schließen und die makrofinanzielle Stabilität der Ukraine durch die Bereitstellung einer umfangreichen Finanzhilfe zu unterstützen. Dazu gehören sowohl nicht rückzahlbare Hilfen als auch Darlehen, die zur Unterstützung der Erholungs-, Wiederaufbau- und Modernisierungsbemühungen des Landes bestimmt sind. Darüber hinaus unterstützt der Plan die laufenden Reformen der Ukraine als Teil ihres Weges zum EU-Beitritt. Darüber hinaus soll das Dokument sicherstellen, dass die geleistete Finanzhilfe mit dem breiteren politischen Rahmen und den Zielen der EU übereinstimmt und effektiv zur strukturellen Widerstandsfähigkeit der Ukraine und ihrer Integration in die wirtschaftlichen und sozialen Standards der EU beiträgt.
Gegenstand: Die Fazilität umfasst eine umfangreiche Mittelzuweisung von 50 Mrd. Euro, die eine Mischung aus nicht rückzahlbarer Hilfe und Darlehen darstellt und damit das starke Engagement der EU zur Unterstützung der Ukraine zum Ausdruck bringt. Die finanzielle Unterstützung im Rahmen von Säule I der Ukraine-Fazilität ist mit insgesamt 38,27 Mrd. Euro beträchtlich, wobei 5,27 Mrd. Euro als nicht rückzahlbare Hilfe und bis zu 33 Mrd. Euro in Form von Darlehen bereitgestellt werden. Diese finanzielle Unterstützung ist so strukturiert, dass sie nur dann ausgezahlt wird, wenn die Ukraine eine Reihe von qualitativen und quantitativen Maßnahmen erfüllt, die sicherstellen sollen, dass die in der Fazilität festgelegten Ziele erreicht werden. Diese Maßnahmen sind für verschiedene Sektoren und Reformen im Rahmen des Plans genau festgelegt. Dazu gehören unter anderem die öffentliche Verwaltung, die Finanzverwaltung, Initiativen zur Korruptionsbekämpfung, Justizreformen, der Umweltschutz und die digitale Transformation. Der Ukraine-Plan im Rahmen dieser Fazilität zielt nicht nur auf die wirtschaftliche Stabilisierung, sondern auch auf eine tiefgreifende Modernisierung ab und sieht 69 Reformen und 10 bedeutende Investitionen in Schlüsselsektoren vor. Diese Initiativen sollen die Widerstandsfähigkeit fördern, die Regierungsführung verbessern und das Wirtschaftswachstum ankurbeln, während gleichzeitig die Standards und Praktiken der Ukraine an die der EU angeglichen werden. Darüber hinaus sieht die Fazilität eine außerordentliche Überbrückungsfinanzierung vor, ein zentraler Mechanismus, der die Kontinuität der finanziellen Unterstützung aufrechterhalten soll, insbesondere in Fällen, in denen reguläre Finanzierungstranchen nicht umgehend ausgezahlt werden können. Diese Initiativen sollen die Widerstandsfähigkeit fördern, die Regierungsführung verbessern und das Wirtschaftswachstum ankurbeln, während gleichzeitig die Standards und Praktiken der Ukraine an die der EU angeglichen werden. Darüber hinaus sieht die Fazilität eine außerordentliche Überbrückungsfinanzierung vor, ein zentraler Mechanismus, der die Kontinuität der finanziellen Unterstützung aufrechterhalten soll, insbesondere in Fällen, in denen reguläre Finanzierungstranchen nicht zeitnah ausgezahlt werden können. Um die Wirksamkeit und Transparenz der finanziellen Unterstützung zu gewährleisten, umfasst die Umsetzung des Ukraine-Plans strenge Überwachungs-, Berichts- und Kontrollmechanismen. Diese sind unerlässlich, um die finanziellen Interessen der EU zu schützen und sicherzustellen, dass die Hilfe wirksam und angemessen verwendet wird. Darüber hinaus unterstreicht der Plan die Bedeutung eines umfassenden Ansatzes für den Wiederaufbau und die Modernisierung, der sowohl die nationale als auch die subnationale Regierungsebene umfasst. Dazu gehören umfangreiche Investitionen in die lokale Selbstverwaltung und Dezentralisierungsreformen, die für eine ausgewogene Entwicklung der verschiedenen Regionen in der Ukraine von entscheidender Bedeutung sind.
Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2023
Klima-Sicherheits-Nexus
Nicht-legislativer Akt: Am 28. Juni 2023 haben die Kommission und der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik eine Gemeinsame Mitteilung für eine neue Perspektive auf den Klima-Sicherheits-Nexus: Bewältigung der Auswirkungen von Klimawandel und Umweltzerstörung auf Frieden, Sicherheit und Verteidigung veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Der Klimawandel und Umweltzerstörung stellen zunehmend Risiken für den internationalen Frieden und die Sicherheit dar. Extreme Wetterereignisse, steigende Temperaturen und Meeresspiegel, Wüstenbildung, Wasserknappheit, Bedrohungen der biologischen Vielfalt, Umweltverschmutzung und -kontaminierung sowie der Verlust von Lebensgrundlagen bedrohen die Gesundheit und das Wohlergehen der Menschheit. Diese Bedingungen können das Potenzial für größere Migrationsbewegungen und Vertreibungen, Pandemien, soziale Unruhen, Instabilität und Unsicherheit schaffen.
Ziel: Um diesen massiven Herausforderungen entgegenzuwirken, soll die gemeinsame Mitteilung konkrete Maßnahmen zur Anpassung an und zur Eindämmung des Klimawandels vorschlagen. Das allgemeine Ziel besteht darin, die klima- und umweltorientierte Planung, Entscheidungsfindung und Umsetzung durch eine verbesserte faktengestützte Analyse und Vorausschau zu stärken. Darüber hinaus soll die Verknüpfung von Klima und Sicherheit in der EU-Außenpolitik von der Politik bis zur Umsetzung besser operationalisiert werden.
Gegenstand: In der gemeinsamen Mitteilung werden mehrere Schlüsselmaßnahmen auf EU-Ebene vorgeschlagen, um den erheblichen Auswirkungen des Klimawandels und der Umweltzerstörung zu begegnen. Erstens werden sich der Hohe Vertreter und die Kommission in Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten und internationalen Partnern für ehrgeizige und innovative Vorschläge einsetzen und diese unterstützen, um die Strategien und Finanzströme der multilateralen Entwicklungsbanken (MEB) und der internationalen Finanzinstitutionen (IFI) stärker an den Zielen des Pariser Abkommens auszurichten. Damit soll sichergestellt werden, dass die internationalen Finanzströme im Einklang mit den globalen Klimazielen stehen und so eine nachhaltige Entwicklung fördern. Zweitens werden die Kommission und der Hohe Vertreter auf der Grundlage des Vorsorgeprinzips die internationalen Bemühungen um eine umfassende Bewertung der Risiken und Unsicherheiten von Klimaeingriffen, einschließlich der Veränderung der Sonneneinstrahlung, unterstützen. So sollen die Diskussionen über einen potenziellen internationalen Rahmen für dessen Steuerung, einschließlich forschungsbezogener Aspekte, gefördert werden. Drittens wird sich der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) um eine engere Zusammenarbeit zwischen EU- und UN-Experten vor Ort bemühen. Auf diese Weise sollen größere Synergien zwischen ihren jeweiligen Aktivitäten geschaffen und weitere gemeinsame Initiativen erkundet werden, etwa in den Bereichen Ausbildung und Kompetenzentwicklung. Darüber hinaus werden der EAD und die zuständigen Kommissionsdienststellen Klimaschutz- und Umweltaspekte verstärkt in den Dialog mit bilateralen Partnern, regionalen Organisationen und verschiedenen Organisationen der Zivilgesellschaft einbeziehen. In diesem Zusammenhang wird in der Mitteilung die Notwendigkeit eines ganzheitlichen Ansatzes für die Klimasicherheit betont, bei dem Klimaüberlegungen in ein breites Spektrum von Dialogen und Partnerschaften einbezogen werden. Viertens sollen sich der Hohe Vertreter und die Kommission mit der NATO beraten, um einen strukturierten Dialog einzurichten, der sich mit den vielfältigen Zusammenhängen zwischen Klimawandel, Umweltzerstörung, Sicherheit und Verteidigung befasst. Daher sollen ebenfalls Synergien zwischen beiden Organisationen ausgelotet und eine mögliche Zusammenarbeit in Bereichen von gegenseitigem Nutzen ermittelt werden. Schließlich sollen die zuständigen Kommissionsdienststellen und der EAD Dialoge über Klima, Umwelt und Sicherheit in vorrangigen Problemregionen einberufen. Ziel dieser Dialoge ist es, Raum für Diskussionen über spezifische Herausforderungen zu schaffen und die Zusammenarbeit zu fördern.
Sicherheits- und verteidigungspolitische Dimension der Weltraumpolitik
Nicht-legislativer Akt: Am 10. März 2023 hat die Kommission gemeinsam mit dem Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik eine Mitteilung zur Weltraumstrategie der Europäischen Union für Sicherheit und Verteidigung veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Die Weltrauminfrastruktur ist von entscheidender Bedeutung für die strategische Autonomie sowie den digitalen und grünen Wandel der Union, da weltraumbezogene Dienste und Daten einerseits für das Funktionieren der Wirtschaft aber andererseits auch für Bürgerinnen und Bürger und die Politik weiter an Bedeutung gewinnen. In Anbetracht des zunehmend kompetitiven geopolitischen Kontextes, muss die EU eine Weltraumstrategie für Sicherheit und Verteidigung entwickeln, um ihre Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit zu gewährleisten.
Ziel: Die Strategie zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der Union im Weltraum zu gewährleisten, um die strategischen Interessen der EU zu verteidigen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten verpflichten sich jedoch, weiterhin ein sicheres und geschütztes Weltraumumfeld zu fördern.
Gegenstand: Der erste Schwerpunkt der Strategie liegt auf der Verbesserung der Widerstandsfähigkeit und des Schutzes von Weltraumsystemen und -diensten in der EU. Dabei wird ein Ausgleich zwischen den nationalen Sicherheitsinteressen der EU-Mitgliedstaaten und einem umfassenden und kohärenten unionsweiten Ansatz als Schlüssel für den Schutz von Weltraumsystemen angesehen. Daher wird die Kommission den Vorschlag eines EU-Weltraumgesetzes in Erwägung ziehen. Darüber hinaus soll die EU ihre technologische Souveränität im Raumfahrtsektor stärken. Zu diesem Zweck wird die Kommission in Zusammenarbeit mit dem Hohen Vertreter und der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) einen Fahrplan zur Verringerung der strategischen Abhängigkeiten bei EU-Weltraumprojekten bis Mitte 2024 vorschlagen. Darüber hinaus zielt die Strategie darauf ab, die Widerstandsfähigkeit durch die Entwicklung eines autonomen Zugangs zum Weltraum und anderer Fähigkeiten zu erhöhen, um die Stärke und Langlebigkeit ihrer Weltraumressourcen zu steigern. Daher wird die Kommission eine gemeinsame Programmplanung für den Europäischen Verteidigungsfonds, das EU-Weltraumprogramm und „Horizont Europa“ ausarbeiten, um die Entwicklung solcher Fähigkeiten zu beschleunigen. Der zweite Schwerpunkt der Strategie liegt auf der Reaktion auf Bedrohungen aus dem Weltraum. Die Kommission schlägt daher vor, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die Entwicklung von Fähigkeiten zur Bereitstellung von Space Domain Awareness (SDA)-Diensten zu prüfen, um die Erkennung und Charakterisierung von Weltraumbedrohungen zu verbessern. Darüber hinaus werden Reaktion und Einordnung von feindseligem Verhalten im Weltraum angesprochen, da solche Entscheidungen von großer politischer Tragweite sind. Zu diesem Zweck soll das bestehende Instrumentarium der Union durch eine Änderung des Ratsbeschlusses von 2021 über die Sicherheitssysteme und -dienste, die im Rahmen des
Weltraumprogramms der Union eingerichtet, betrieben und genutzt werden, erweitert werden. Ergänzend dazu werden die Kommission und die Mitgliedstaaten regelmäßige Übungen im Weltraumbereich durchführen, um die Reaktion der EU auf Bedrohungen aus dem Weltraum zu testen und weiterzuentwickeln und die Solidaritätsmechanismen im Falle eines Angriffs aus dem Weltraum zu erkunden. Der dritte Schwerpunkt liegt auf der verstärkten Nutzung des Weltraums für Sicherheit und Verteidigung. Dementsprechend sollen die EU-Raumfahrtsysteme und -dienste zur Unterstützung von Sicherheit und Verteidigung durch systematischere Synergien zwischen EU-Raumfahrt-, Verteidigungs- und Sicherheitsinitiativen gefördert werden. Generell sollen Innovation und Wettbewerbsfähigkeit sowie Qualifikationen, Bildung und Ausbildung gefördert und unterstützt werden. Der vierte Schwerpunkt liegt auf internationalen Partnerschaften. So sollen Normen, Regeln und Grundsätze für ein verantwortungsbewusstes Verhalten im Weltraum durch die Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen, die Partnerschaft mit den USA und der NATO im Bereich der Weltraumsicherheit und -verteidigung und die Intensivierung des Dialogs mit Drittländern über Weltraumsicherheit gefördert werden.
Beziehungen zu lateinamerikanischen und karibischen Staaten
Nicht-legislativer Akt: Am 7. Juni 2023 hat die Kommission mit dem Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik eine Gemeinsame Mitteilung über eine neue Agenda für die Beziehungen zwischen der EU und Lateinamerika und der Karibik veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Die EU und Lateinamerika und die Karibik (LAK) verbindet bereits eine enge wirtschaftliche und sozialer Partnerschaft. Zunehmende geopolitische Herausforderungen, wie der COVID-19 Pandemie oder der globalen Klimakrise, erfordert dabei eine weitere Intensivierung des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen der EU und den LAK-Staaten.
Ziel: In der Mitteilung wird sich für eine erneuerte strategische Partnerschaft ausgesprochen, um die globalen Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen. Grundlegend soll diese Partnerschaft auf der Stärkung des regelbasierten internationalen Systems, der Förderung eines nachhaltigen Wachstums, sowie dem Aufbau inklusiver und nachhaltiger Gesellschaften basieren.
Gegenstand: Die Mitteilung bezieht sich auf mehrere Bereiche der Zusammenarbeit. Erstens, soll die politische Partnerschaft erneuert und gestärkt werden, vor allem durch einen offenen und regelmäßigen politischen Dialog. Konkret soll im Juli 2023 auf biregionaler Ebene ein Gipfeltreffen zwischen der EU und der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten (CELAC) stattfinden. Daneben soll es ebenfalls zu regelmäßigen Treffen der Staats- und Regierungschefs und Außenministertreffen kommen, auf Grundlage eines ständigen Koordinierungsmechanismus zwischen der EU und CELAC. Der biregionale Dialog soll durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit einzelnen LAK-Staaten und (sub)regionalen Gruppen ergänzt werden. Besonders die Karibik soll dabei mehr politische Aufmerksamkeit in Form eines strukturierten Dialogs erhalten. Die bestehenden Netze von Abkommen und bilateraler Mechanismen sollen dabei stetig modernisiert und angepasst werden. Als zweiten Gebiet der Zusammenarbeit, soll die gemeinsame EU-LAK-Handelsagenda gestärkt werden. Zu den Schlüsselmaßnahmen in diesem Bereich zählt die Unterzeichnung verschiedener bilateraler Handelsabkommen, darunter mit Chile, Mexiko sowie der Mercosur-Gruppe. Zudem soll die Zusammenarbeit zwischen der EU und den LAK-Staaten in der WTO intensiviert werden. Drittens, bezieht sich die Mitteilung auf die Global Gateway Initiative und der Unterstützung von Partnerschaften für den grünen und digitalen Wandel sowie zur Förderung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums. Sowohl in Bezug auf den grünen und digitalen Wandel, als auch auf ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum, sollen jeweils verstärkt Investitionen im Rahmen der Global Gateway mobilisiert werden. Bezüglich des grünen Wandels, sollen eine neue Partnerschaft für kritische Rohstoffe vereinbart und biregionale Ministertreffen über Umwelt und Klimawandel gestärkt werden. Im Rahmen des digitalen Wandels sollen gemeinsame Maßnahmen im Rahmen der Digitalallianz EU-Lateinamerika/Karibik entwickelt werden. Im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Entwicklung wird in der Mitteilung u.a. eine verstärkte Mobilisierung der Team-Europa-Initiative sowie eine intensivierte Förderung von Erasmus+ Projekten vorgeschlagen. Viertens, bezieht sich die Mitteilung ebenfalls auf den Bereich der Justiz und grenzüberschreitender Kriminalität. In diesem Bereich soll der Ausbau von Kapazitäten sowie die Zusammenarbeit mit dem Lateinamerikanischen Ausschuss für innere Sicherheit (CLASI) und der amerikanischen Polizeigemeinschaft (AMERIPOL) gefördert werden. Daneben soll die Zusammenarbeit beider Regionen insbesondere im Bereich der Drogenpolitik intensiviert werden. Fünftens, soll auch die Zusammenarbeit bezüglich Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verstärkt werden. Sechstens schließlich, sollen die Partnerschaften durch persönliche Kontakte gestärkt werden, etwa durch Initiativen wie Jugend-Resonanzgruppen, Projekte im Bereich Bildung und Forschung sowie vereinfachte Mobilität von Menschen zwischen beiden Regionen.
Maritime Sicherheit
Nicht-legislativer Akt: Am 10. März 2023 hat die Kommission gemeinsam mit dem Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik eine Mitteilung über die Aktualisierung der EU-Strategie für maritime Sicherheit und des Aktionsplans „Eine erweiterte EU-Strategie für maritime Sicherheit angesichts sich wandelnder maritimer Bedrohungen" veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Aufgrund des hohen Anteils des Welthandels auf dem Ozean ist die EU-Wirtschaft in hohem Maße auf sichere Meere angewiesen. Die EU-Strategie für die maritime Sicherheit (EUMSS) hat einen Rahmen für die Bewältigung der Sicherheitsherausforderungen auf See geschaffen. Die raschen Veränderungen des allgemeinen maritimen Umfelds, wie dem Klimawandel und dem Krieg Russlands gegen die Ukraine, erfordern jedoch mehr Maßnahmen der EU im internationalen maritimen Sicherheitsbereich.
Ziel: Die aktualisierte EUMSS und ihr beigefügter Aktionsplan zielen darauf ab, auf diese neuen Herausforderungen im Einklang mit dem strategischen Kompass der EU für Sicherheit und Verteidigung zu reagieren. Sie soll den internationalen Frieden und die Sicherheit fördern und gleichzeitig den Grundsatz der Nachhaltigkeit auf See unterstützen.
Gegenstand: Zunächst werden in der Mitteilung Bedrohungen für die maritime Sicherheit der EU aufgezeigt, nämlich der zunehmende globale strategische Wettbewerb um Macht und Ressourcen, der geopolitische Wettbewerb entlang der wichtigsten Schifffahrtsrouten weltweit, die Klimakrise und die Meeresverschmutzung, Cyberangriffe auf die maritime Infrastruktur und schließlich laufende kriminelle Aktivitäten wie Piraterie, organisierte Kriminalität oder illegale, ungemeldete und unregulierte Fischerei (IUU). Dementsprechend liegen die Prioritäten der Union für maritime Sicherheit auf der Sicherheit der Europäischen Union, ihrer Mitgliedstaaten, Bürger und Partner, der Wahrung des Weltfriedens und der Stabilität, der Freihaltung und Offenhaltung der Seeschifffahrtsrouten, der Wahrung des internationalen Seerechts und der Förderung einer internationalen Meerespolitik sowie dem Schutz der natürlichen Ressourcen und der Meeresumwelt. Um diese Interessen zu schützen, wird die EU im Rahmen der aktualisierten Strategie zur Gefahrenabwehr im Seeverkehr Maßnahmen im Rahmen von sechs strategischen Zielen ergreifen. Das erste betrifft die Verstärkung von Tätigkeiten auf See. Zu diesem Ziel soll die EU eine jährliche EU-Marineübung organisieren, bestehende EU-Marineoperationen verstärken, den Kampf gegen illegale Aktivitäten auf See intensivieren und die Zusammenarbeit auf EU-Ebene bei der Küstenwache stärken. Als zweiter Aktionsbereich soll die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern verstärkt werden. Die EU wird daher die Unterzeichnung und Ratifizierung internationaler Instrumente im Bereich der maritimen Sicherheit fördern, die Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO intensivieren, gemeinsame Marineübungen mit Partnern durchführen, um die Interoperabilität zu verbessern, und die internationale Zusammenarbeit beim Informationsaustausch und bei der Überwachung kritischer maritimer Infrastrukturen fördern. Das dritte strategische Ziel betrifft die Übernahme einer Führungsrolle im Bereich der maritimen Lageerfassung. Zu diesem Zweck wird die EU dafür sorgen, dass der gemeinsame Informationsraum bis Mitte 2024 einsatzbereit ist, das Netz für den Informationsaustausch zur Seeraumüberwachung (MARSUR) ausgebaut wird, innovative, cyber-resistente Instrumente zur Verbesserung des maritimen Situationsbewusstseins integriert werden und die Überwachung von Küsten- und Offshore-Patrouillenschiffen verstärkt wird. Der vierte Bereich konzentriert sich auf die Bewältigung von Risiken und Bedrohungen. Dafür wird die EU regelmäßige, groß angelegte Übungen mit Schwerpunkt auf dem Schutz von Häfen auf Unionsebene durchführen. Außerdem soll der Einsatz von Mitteln und Überwachungsinstrumenten geschützt, die Frühwarnung und der strategischen Vorausschau verbessert sowie die maritime Lageerfassung in der Arktis gefördert werden. Im Rahmen des fünften Maßnahmenpakets zur Verbesserung der Kapazitäten wird die EU gemeinsame Anforderungen und Konzepte für die Verteidigungstechnologie entwickeln, interoperable Systeme zur Überwachung kritischer maritimer Infrastrukturen aufbauen und gemeinsame Test- und Erprobungsübungen durchführen. Der sechste Aktionsbereich betrifft die Aus- und Weiterbildung, welche EU die Fähigkeiten im Bereich der Cyber-, Hybrid- und Weltraumsicherheit verbessern wird und spezielle Schulungsprogramme durchführen soll, die auch Nicht-EU-Partnern offenstehen.
Verantwortungsvolle Verwaltung
Nicht-legislativer Akt: Am 3. Mai 2023 haben die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik eine gemeinsame Mitteilung zur Korruptionsbekämpfung veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Korruption stellt eine Bedrohung für die Demokratie, die Gesellschaft und die Wirtschaft in der EU dar. Sie untergräbt die politischen Institutionen, indem sie ihre Glaubwürdigkeit schwächt und ihre Fähigkeit beeinträchtigt, wirksame öffentliche Maßnahmen zu ergreifen. Dennoch gehen selbst vorsichtige Schätzungen davon aus, dass die Korruption die EU-Wirtschaft jährlich mindestens 120 Milliarden Euro kostet. Daher ist die Korruptionsbekämpfung von zentraler Bedeutung für die Aufrechterhaltung der Wirksamkeit der Politikgestaltung der Union, der Wirtschaft und der Rechtsstaatlichkeit.
Ziel: Zur Bekämpfung der Korruption hat die Kommission neben dieser Mitteilung zwei Vorschläge angenommen. Einer davon zielt auf die Aktualisierung und Harmonisierung der EU-Rechtsvorschriften über die Definitionen und Strafen von Korruptionsdelikten ab. Der zweite Vorschlag sieht eine Ergänzung des Instrumentariums der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) durch spezielle Sanktionen zur Korruptionsbekämpfung vor. Die Mitteilung soll diesen politischen Maßnahmen einen Kontext geben, indem sie einen umfassenden und systematischen strategischen Ansatz zur Korruptionsbekämpfung skizziert.
Gegenstand: Zunächst wird in der Mitteilung auf die Definitionen, Zusammenhänge und Auswirkungen von Korruption eingegangen. Dabei wird festgestellt, dass eine wirksame Korruptionsbekämpfung auf Maßnahmen zur Förderung von Transparenz, Integrität und Rechenschaftspflicht im öffentlichen Leben aufbauen muss. Zu diesem Zweck müssen Korruptionsbekämpfungskonzepte Interessenkonflikte, Lobbyismus und Drehtüreneffekte regeln. Darüber hinaus muss der organisierten Kriminalität besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden, da Korruption in diesem Bereich eine wesentliche Rolle spielt. Zweitens wird in der Mitteilung ein unionsweiter Rahmen zur Korruptionsbekämpfung skizziert. Zu diesem Zweck werden in dem zusammen mit der Mitteilung angenommenen Richtlinienvorschlag konkrete Definitionen und Sanktionen für Korruptionsdelikte festgelegt, die von Unterschlagung bis hin zur Behinderung der Justiz reichen. Außerdem werden in der Richtlinie einheitliche Strafmaße festgelegt, wobei mögliche erschwerende und mildernde Umstände berücksichtigt werden. Sie richtet sich daher sowohl an den öffentlichen als auch an den privaten Sektor und enthält außerdem klare Überwachungs- und Meldevorschriften. Was die Prävention betrifft, so verpflichtet die Richtlinie die Mitgliedstaaten zur Durchführung von Sensibilisierungskampagnen sowie von Forschungs- und Bildungsprogrammen. Darüber hinaus enthält sie eine Reihe endgültiger Regeln zur Verbesserung der Koordinierung von Maßnahmen auf nationaler und EU-Ebene. Darüber hinaus soll die Richtlinie auch die Durchsetzung der Vorschriften stärken, indem sie die Kapazitäten, die Spezialisierung und den Zugang der Behörden zu den einschlägigen Ermittlungsinstrumenten verbessert. Neben der vorgeschlagenen Richtlinie werden in der Mitteilung auch umfassendere Maßnahmen zur Einführung einer EU-Strategie zur Korruptionsbekämpfung skizziert. Eine Strategie auf Unionsebene würde sicherstellen, dass legislative oder institutionelle Lücken nicht einzeln angegangen werden, sondern dass die Gesetzgebung in alle relevanten Politikbereiche einbezogen wird. Dies soll durch die Kartierung gemeinsamer Hochrisikobereiche für Korruption bis 2024 oder die Aktualisierung der Transparenzvorschriften im Steuerrecht erreicht werden. Darüber hinaus sind die Geldwäscherichtlinie (Anti-Money Laundering Directive, AMLD), Initiativen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und die Gewährleistung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der nationalen Stellen von zentraler Bedeutung für die EU-Korruptionsbekämpfungsstrategie.
Vorschlag: Am 3. Mai 2023 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung, die den Rahmenbeschluss 2003/568/JI des Rates und das Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind, ersetzt und die Richtlinie (EU) 2017/1371 des Europäischen Parlaments und des Rates ändert (Pressemitteilung).
Problem: Korruption stellt eine Bedrohung für die Demokratie, die Gesellschaft und die Wirtschaft in der EU dar. Sie untergräbt die politischen Institutionen, indem sie ihre Glaubwürdigkeit schwächt und ihre Fähigkeit, wirksame öffentliche Maßnahmen zu ergreifen, beeinträchtigt. Daher ist die Korruptionsbekämpfung von zentraler Bedeutung für die Aufrechterhaltung der Wirksamkeit der Politikgestaltung der Union, der Wirtschaft und der Rechtsstaatlichkeit. Zwar gibt es auf Unionsebene und auf nationaler Ebene Rechtsinstrumente, doch mangelt es ihnen an Kohärenz und Wirksamkeit.
Ziel: Die vorgeschlagene Richtlinie zielt darauf ab, die Unzulänglichkeiten der derzeitigen Korruptionsbekämpfungsvorschriften zu beheben, indem sie das präventive und repressive Instrumentarium verbessert und die Kohärenz zwischen den Mitgliedstaaten gewährleistet. Sie steht daher im Einklang mit der Strategie der EU-Sicherheitsunion (2020-2025) und der EU-Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität.
Gegenstand: Das erste große Ziel des Vorschlags ist die Stärkung der Korruptionsprävention und -bekämpfung. Zu diesem Zweck unterstreicht der Vorschlag die Notwendigkeit angemessener Risikobewertungsverfahren sowie verbesserter Bildungs- und Forschungsprogramme. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, spezialisierte Stellen einzurichten, die mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet sind, um diese Aufgaben wahrzunehmen. Darüber hinaus sollen die Mitgliedstaaten spezielle Schulungen zur Korruptionsbekämpfung für die zuständigen Behörden anbieten. Der zweite Schwerpunkt des Vorschlags liegt auf der Festlegung harmonisierter Definitionen von Mindestvorschriften, Straftatbeständen und deren jeweiligen Sanktionen. Zu diesem Zweck werden in dem Vorschlag bestimmte Straftatbestände wie Bestechung, Veruntreuung oder Behinderung der Justiz definiert. Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten den Erwerb, den Besitz oder die Verwendung von Vermögensgegenständen aus Korruption für Personen unter Strafe stellen, die nicht persönlich an der Straftat beteiligt waren. Darüber hinaus wird die Mindesthöchststrafe für Korruptionsdelikte auf vier bis sechs Jahre erhöht. Auch werden in der Richtlinie erschwerende und mildernde Umstände definiert. Schließlich soll die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen nationalen Behörden und den Behörden auf Unionsebene verstärkt werden.
Wirtschaftliche Sicherheit
Nicht-legislativer Akt: Am 20. Juni 2023 hat die Kommission mit dem Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik eine Gemeinsame Mitteilung über eine ‚Europäische Strategie für Wirtschaftliche Sicherheit‘ veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Die EU steht heute vor einer Reihe von Herausforderungen für ihre Sicherheit, insbesondere im Zusammenhang mit der Resilienz von Lieferketten, der Sicherheit kritischer Infrastruktur, der Technologiesicherheit und der Ausnutzung wirtschaftlicher Abhängigkeiten durch Drittstaaten.
Ziel: Angesichts dieser globalen Herausforderungen, zielt die Mitteilung darauf ab, eine umfassende Strategie zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherheit Europas vorzustellen. So sollen die technologische Souveränität und die Widerstandsfähigkeit der EU-Wertschöpfungsketten, die Forschungssicherheit, die wirtschaftliche Sicherheit und die Zusammenarbeit mit Drittländern in Fragen der wirtschaftlichen Sicherheit gefördert werden.
Gegenstand: Erstens wird in der Mitteilung die Bedeutung der Ausfuhrkontrollen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck hervorgehoben. Das bestehende System der Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck wird dabei zwar als wirksam angesehen, allerdings besteht ein Bedarf an größerer Flexibilität und Koordination auf EU-Ebene. Daher wird in der Mitteilung eine Überprüfung des derzeitigen Rahmens vorgeschlagen, um dessen Wirksamkeit und Effizienz zu verbessern. Darüber hinaus werden die Risiken im Zusammenhang mit dem Abfluss von Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, wie etwa Quantentechnologie, fortgeschrittene Halbleiter oder künstliche Intelligenz, dargelegt. Zu diesem Zweck wird ein kollektiver Risikobewertungsprozess mit den EU-Mitgliedstaaten und privaten Akteuren vorgeschlagen. Ebenso schlägt die Kommission vor, Risiken für die wirtschaftliche Sicherheit der EU, die ihre Hauptinteressen bedrohen, innerhalb klar definierter Parameter zu identifizieren und zu bewerten, auch unter Berücksichtigung des sich entwickelnden geopolitischen Kontextes. Des Weiteren wird auch das Risiko einer Ausnutzung wirtschaftlicher Abhängigkeiten oder wirtschaftlicher Nötigung durch Drittländer thematisiert. In diesem Zusammenhang sollen die Widerstandsfähigkeit von Lieferketten, die physische und die Cyber-Sicherheit kritischer Infrastrukturen sowie die Technologiesicherheit verbessert werden. Zudem soll eine Liste strategischer Technologien erstellt werden, die für die wirtschaftliche Sicherheit von entscheidender Bedeutung sind. Der Schwerpunkt soll dabei auf Technologien liegt, bei denen ein hohes Risiko der zivil-militärischen Fusion und des Missbrauchs für Menschenrechtsverletzungen besteht. Darüber hinaus wird in der Mitteilung die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit einem breiten Spektrum von Partnern betont, einschließlich langjähriger gleichgesinnter Partner und anderer, mit denen die EU gemeinsame Interessen teilt. Zu diesem Zweck sollen bilaterale und plurilaterale Kooperationsinstrumente, wie Freihandelsabkommen, digitale Partnerschaften oder grüne Allianzen, gefördert werden. Ferner werden Maßnahmen zur Reaktion auf ausländische Investitionen angesprochen, die die Sicherheit und die öffentliche Ordnung beeinträchtigen. In diesem Zusammenhang wird eine Überarbeitung der Verordnung über das Screening ausländischer Direktinvestitionen vorgeschlagen, und die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, nationale Screening-Mechanismen in diesem Bereich einzuführen. Schließlich wird eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Forschungssicherheit bei Technologien vorgeschlagen, die als entscheidend für die wirtschaftliche Sicherheit gelten. So wird eine systematische Durchsetzung von Instrumenten zur Verhinderung des Abflusses von EU-finanzierten Technologien vorgeschlagen. Schließlich soll ein Toolkit zur Bekämpfung ausländischer Einflussnahme auf Forschung und Innovation entwickelt werden, um die Widerstandsfähigkeit des FuI-Sektors in der Union zu stärken.
Folgemaßnahemen: Strategischer Kompass der EU für Sicherheit und Verteidigung
Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 7. Juli 2023 wurde eine Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Verordnung zur Förderung der Munitionsproduktion (ASAP) erzielt. Durch die Verordnung soll die EU ihre Kapazität zur Munitions- und Flugkörperproduktion effizienter aufstocken können (Pressemitteilung).
Vorschlag: Am 3. Mai 2023 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zur Förderung der Munitionsproduktion (ASAP) veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat die unmittelbare Gefahr für die Versorgungssicherheit der Union mit wichtigen Verteidigungsgütern verschärft. Diese Krise hat die Schwachstellen der technologischen und industriellen Basis der europäischen Verteidigung (EDTIB) aufgezeigt, insbesondere was die rechtzeitige Verfügbarkeit und Lieferung von Boden-zu-Boden und Artilleriemunition sowie von Flugkörpern betrifft. Darüber hinaus besteht die Notwendigkeit, die Überholung relevanter Verteidigungsprodukte anzugehen und sicherzustellen, so dass auch veraltete Produkte von den Endnutzern verwendet werden können. Schließlich besteht die Herausforderung darin, die Produktionskapazitäten für relevante Verteidigungsgüter zu optimieren, zu erweitern und zu modernisieren.
Ziel: Die Verordnung zielt darauf ab, die Reaktionsfähigkeit und die Fähigkeit der EDTIB zu verbessern. Ihr Hauptziel ist es, die rechtzeitige Verfügbarkeit und Lieferung von relevanten Verteidigungsgütern, insbesondere von Boden-zu-Boden- und Artilleriemunition sowie von Flugkörpern, sicherzustellen. Dazu gehört auch die finanzielle Unterstützung für die Stärkung der Industrie bei der Herstellung dieser Verteidigungsgüter in der Union. Darüber hinaus zielt die Verordnung darauf ab, Mechanismen, Grundsätze und zeitlich befristete Regeln festzulegen, um die rechtzeitige und dauerhafte Verfügbarkeit dieser Verteidigungsgüter für ihre Erwerber in der Union sicherzustellen. Dementsprechend fördert sie grenzüberschreitende industrielle Partnerschaften und zielt darauf ab, den Zugang zu Finanzmitteln für die betreffenden Wirtschaftsbeteiligten zu verbessern.
Gegenstand: Im Mittelpunkt der Verordnung steht die Einführung eines umfassenden Maßnahmenpakets zur Stärkung der EDTIB. Ein Eckpfeiler der Verordnung ist dabei die Einführung eines Instruments, das finanzielle Unterstützung für die industrielle Stärkung der Produktion dieser Verteidigungsgüter in der Union bietet. Dies umfasst nicht nur die Endprodukte, sondern auch ihre wesentlichen Bestandteile. Zu diesem Zweck betont die Verordnung die Optimierung, den Ausbau und die Modernisierung der bestehenden Produktionskapazitäten. Darüber hinaus wird auch die Bedeutung des Aufbaus neuer Produktionskapazitäten unterstrichen, insbesondere für relevante Verteidigungsgüter oder deren Bestandteile und entsprechende Rohstoffe. Dies gilt insbesondere dann, wenn diese Komponenten und Rohstoffe als direkter Input für die Produktion der wichtigsten Verteidigungsgüter dienen. Darüber hinaus fördert die Verordnung den Aufbau von grenzüberschreitenden Industriepartnerschaften. Diese Partnerschaften können verschiedene Formen annehmen, einschließlich öffentlich-privater Partnerschaften oder anderer Formen der industriellen Zusammenarbeit. Diese Kooperationen zielen darauf ab, die Beschaffung oder Reservierung von Komponenten und den entsprechenden Rohstoffen zu koordinieren. Darüber hinaus sollen Produktionskapazitäten und Produktionspläne zwischen den Mitgliedstaaten abgestimmt werden. Ein weiterer zentraler Aspekt der Verordnung ist die Prüfung und Zertifizierung der Wiederaufbereitung relevanter Verteidigungsgüter. Dies ist von entscheidender Bedeutung, um etwaige Veralterungsprobleme zu beheben und sicherzustellen, dass die Produkte für die Endverbraucher nutzbar bleiben. Daher wird in der Verordnung die Wichtigkeit anerkannt, das mit den genannten Tätigkeiten befasste Personal zu schulen, umzuschulen oder weiterzubilden. Dies soll nicht nur die Qualität und Zuverlässigkeit der Produkte sicherstellen, sondern auch qualifizierte Arbeitskräfte fördern, die sich an die sich wandelnden Bedürfnisse der Verteidigungsindustrie anpassen können. Schließlich legt die Verordnung klare Grenzen fest, welche Maßnahmen nicht förderfähig sind. So sind beispielsweise Maßnahmen im Zusammenhang mit der Herstellung von völkerrechtlich verbotenen Gütern oder Dienstleistungen oder Maßnahmen im Zusammenhang mit der Herstellung von tödlichen autonomen Waffen ohne menschliche Kontrolle ausdrücklich ausgeschlossen.
Ukrainekrieg - befristeter Krisenrahmen
Nicht-legislativer Akt: Am 24. März 2022 hat die Europäische Union eine Mitteilung über einen befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Angesichts der russischen Invasion in der Ukraine wurden restriktive Maßnahmen gegen Russland und Belarus, welches die russische Militäraggression weiterhin unterstützt, verhängt. Nach den EU-Sanktionen beschloss Russland selbst, bestimmte restriktive wirtschaftliche Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Schrumpfende Nachfrage, Unterbrechung bestehender Verträge und Projekte und damit einhergehende Umsatzeinbußen, Unterbrechungen der Versorgungsketten, insbesondere bei Rohstoffen und Vorprodukten, sowie die Verknappung anderer Produktionsmittel waren die Folge. Darüber hinaus hat die Vertreibung ukrainischer Bürgerinnen und Bürger sowohl im Land selbst als auch in den Nachbarländern zu einem beispiellosen Zustrom von Flüchtlingen in die EU geführt, was große humanitäre und wirtschaftliche Schwierigkeiten mit sich brach.
Ziele: Für die Bewertung der Vereinbarkeit staatlicher Beihilfemaßnahmen mit dem Binnenmarkt, die die Mitgliedstaaten möglicherweise ergreifen müssen, um den wirtschaftlichen Auswirkungen der von der EU und ihren internationalen Partnern verhängten Sanktionen sowie den Gegenmaßnahmen Russlands zu begegnen, sind spezifische Kriterien erforderlich. Ziel ist es, eine koordinierte wirtschaftliche Reaktion der Mitgliedstaaten und der EU-Institutionen einzuleiten, um die unmittelbaren negativen sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen in der EU abzumildern, Wirtschaftstätigkeiten und Arbeitsplätze zu erhalten und die strukturellen Anpassungen zu erleichtern, die als Reaktion auf die durch die russische Militäraggression gegen die Ukraine entstandene neue wirtschaftliche Situation erforderlich sind.
Gegenstand: Die Mitteilung definiert die Möglichkeiten, die die Mitgliedstaaten im Rahmen der EU-Beihilfevorschriften haben, um die Liquidität und den Zugang zu Finanzmitteln für Unternehmen, insbesondere für KMU, zu gewährleisten, die angesichts der aktuellen Krise mit wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sind. Eine weitere Maßnahme soll den Mitgliedstaaten die Möglichkeit geben, nichtgewerblichen Energieverbrauchern spezifische Sozialleistungen zu gewähren, die ihnen helfen könnten, ihre Energierechnungen kurzfristig zu bezahlen, oder sie bei der Verbesserung der Energieeffizienz zu unterstützen und gleichzeitig ein wirksames Funktionieren des Marktes zu gewährleisten. Darüber hinaus werden Steuer- und/oder Abgabensenkungen, ein ermäßigter Satz für die Lieferung von Erdgas, Elektrizität oder Fernwärme oder reduzierte Netzkosten vorgeschlagen. Die Mitgliedstaaten werden ebenfalls aufgefordert, in nichtdiskriminierender Weise zu erwägen, für die Gewährung von Beihilfen Anforderungen in Bezug auf den Umweltschutz oder die Versorgungssicherheit festzulegen, indem sie Investitionen in die Energieeffizienz vorschreiben, den Energieverbrauch im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung senken, z. B. durch einen geringeren Verbrauch für Produktionsprozesse, Heizung oder Transport, und den Begünstigten verpflichten, einen bestimmten Anteil des Energieverbrauchs durch erneuerbare Energien zu decken.
Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 24. Mai 2022 wurde der Vorschlag für eine vorübergehende Liberalisierung des Handels mit der Ukraine vom Europäischen Parlament und dem Rat angenommen. Alle Einfuhrzölle auf ukrainische Exporte in die EU, insbesondere auf Industriegüter, Obst und Gemüse sowie landwirtschaftliche Erzeugnisse, werden damit für ein Jahr abgeschafft (Pressemitteilung).
Vorschlag: Am 27. April 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zur vorübergehenden Liberalisierung des Handels in Ergänzung der Handelszugeständnisse für ukrainische Erzeugnisse im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits (Pressemitteilung).
Problem: Durch die unprovozierte russische Militäraggression gegen die Ukraine wurde die Fähigkeit der Ukraine, mit dem Rest der Welt Handel zu treiben, negativ beeinflusst. Dementsprechend erklärte sich die Union auf das Ersuchen der Ukraine hin bereit, die Handelsbedingungen so weit wie möglich zu erleichtern, um das Land in die Lage zu versetzen, seine Handelsposition gegenüber dem Rest der Welt aufrechtzuerhalten und seine Handelsbeziehungen mit der Union weiter zu vertiefen.
Ziel: Die Unterstützung und Förderung der bestehenden Handelsströme aus der Ukraine in die Union und die weitere Schaffung von Bedingungen für verbesserte Wirtschafts- und Handelsbeziehungen, die zu einer schrittweisen Integration der Ukraine in den EU-Binnenmarkt führen, sind die wichtigsten Ziele.
Gegenstand: Zu den Maßnahmen gehören die Erleichterung der Logistik auf dem Landweg und die Erhöhung des Grades der Marktliberalisierung, um den ukrainischen Produzenten mehr Flexibilität und Sicherheit zu bieten. Die Handelsliberalisierung soll durch die vorübergehende Aussetzung aller noch ausstehenden Zölle für Waren wie Industrieerzeugnisse, die bis Ende 2022 aus dem Zollsystem herausgenommen werden, Obst und Gemüse, die dem Einfuhrpreissystem unterliegen, sowie landwirtschaftliche Erzeugnisse und landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse, die Zollkontingenten unterliegen, erreicht werden. Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, die Antidumpingzölle auf die Einfuhren mit Ursprung in der Ukraine ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung vorübergehend nicht zu erheben und die Anwendung der gemeinsamen Einfuhrregelung auf die Einfuhren mit Ursprung in der Ukraine vorübergehend auszusetzen. Schließlich enthält der Jahresbericht der Kommission über die Umsetzung der vertieften und umfassenden Freihandelszone eine detaillierte Bewertung der Umsetzung der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen sowie eine Bewertung der sozialen Auswirkungen dieser Maßnahmen in der Ukraine und in der Union, um den Erfolg der handelsliberalisierenden Maßnahmen zu prüfen.
Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 06. Juli 2022 wurde der Vorschlag zur finanziellen Unterstützung für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse in der EU durch das Europäische Parlament angenommen. Fischer sowie Produzenten und Betreiber von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen, deren Tätigkeit infolge der russischen Aggression in der Ukraine gestört wurde, erhalten dadurch Unterstützung in Form eines finanziellen Ausgleichs. Die Hilfe wird rückwirkend ab dem 24. Februar 2022 zu einem Kofinanzierungssatz von 75 Prozent gewährt (Pressemitteilung).
Vorschlag: Am 13. April 2022 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung und Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 hinsichtlich spezifischer Maßnahmen zur Abmilderung der Auswirkungen des militärischen Angriffs Russlands gegen die Ukraine auf die Fischereitätigkeiten und zur Abfederung der Folgen, der durch diesen militärischen Angriff verursachten Marktstörungen für die Lieferkette von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen, veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Die Handelsströme wichtiger Rohstoffe für den Fischerei- und Aquakultursektor der EU wurden durch die russische Militärinvasion in der Ukraine unterbrochen, wodurch die Preise für wichtige Inputs wie Energie und Rohstoffe gestiegen sind. Darüber hinaus werden der Mangel an Transportmöglichkeiten, sowie das geringe Angebot an Getreide, Pflanzenölen und Weißfisch aus der Ukraine und Russland wahrscheinlich zu einer erheblichen Marktstörung führen, welche durch erhebliche Kostensteigerungen und Handelsunterbrechungen verursacht wird und effektive und effiziente Maßnahmen erfordert.
Ziel: Mit dem Vorschlag werden Maßnahmen eingeführt, welche die Folgen der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine für die Fischereitätigkeit abmildern und die Auswirkungen der Marktstörung auf die Versorgungskette für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse abschwächen sollen.
Gegenstand: Der Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF) soll spezifische Maßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen der Marktstörung unterstützen. Hierfür soll anerkannten Erzeugerorganisationen und Vereinigungen von Erzeugerorganisationen, die Fischerei oder Aquakultur lagern, sowie Marktteilnehmern des Fischerei- und Aquakultursektors ein finanzieller Ausgleich für Einkommensverluste und zusätzliche Kosten, die ihnen durch die Marktstörung entstanden sind, ermöglicht werden. Ebenso wird eine vorübergehende Einstellung der Fischereitätigkeit mit einem maximalen Kofinanzierungssatz von 75 Prozent der förderfähigen öffentlichen Ausgaben vorgeschlagen. Schließlich wird den Mitgliedstaaten empfohlen, dafür zu sorgen, dass die Berechnungen für Beihilfen, auf der Grundlage zusätzlicher Kosten oder Einkommensverluste, angemessen und genau sind und im Voraus auf der Grundlage einer fairen, ausgewogenen und überprüfbaren Berechnung festgelegt werden.
Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 14. Dezember 2022 wurde das Instrument der Makrofinanzhilfe+ durch das Europäische Parlament und den Rat angenommen. Daraufhin wurde am 16. Januar 2023 ein Memorandum zwischen der Ukraine und der EU unterzeichnet, und die erste Tranche von Darlehen in Höhe von 3 Mrd. Euro am folgenden Tag ausgezahlt. (Pressemitteilung).
Vorschlag: Am 9. November 2022 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung eines Instruments zur Unterstützung der Ukraine im Jahr 2023 (Makrofinanzhilfe+) veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Aufgrund des fortdauernden russischen Krieges dürfte der kurzfristige Finanzierungsbedarf der Ukraine im Jahr 2023 erheblich sein, da wesentliche staatliche Funktionen aufrechterhalten, die Gesamtwirtschaft stabil gehalten und durch den russischen Krieg zerstörte kritische Infrastrukturen wieder instand gesetzt werden müssen. Deshalb ist es unverzichtbar, so schnell wie möglich neue Unterstützung zu mobilisieren.
Ziel: Die Kommission schlägt dazu die Schaffung eines Instruments zur Unterstützung der Ukraine (Makrofinanzhilfe+) im Jahr 2023 vor. Mittels stark vergünstigter Darlehen wird das Instrument auf kurze Sicht vorhersehbare, beständige, geordnete und zeitnahe finanzielle Entlastung bringen, sodass unmittelbare Bedarfe finanziert und kritische Infrastrukturen repariert werden können und erste Unterstützung für den Wiederaufbau nach dem Krieg geleistet wird, um die Ukraine auf ihrem Weg in die Europäische Union zu unterstützen.
Gegenstand: Spezifische Ziele des Instruments bestehen darin, die Makrofinanzstabilität zu fördern und die externen und internen Finanzierungsengpässe der Ukraine abzumildern, eine Reformagenda zu unterstützen, die auf die frühe Vorbereitungsphase des Heranführungsprozesses an die Union hinsteuert, sowie kritische Funktionen wiederherzustellen, kritische Infrastruktur instand zu setzen und Menschen in Not zu helfen. Für die Unterstützung im Rahmen des Instruments in Form von Darlehen werden maximal 18 Milliarden Euro im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 bereitgestellt. Der relative Anteil der Beiträge von den Mitgliedstaaten entspricht dem relativen Anteil der jeweiligen Staaten am gesamten Bruttonationaleinkommen (BNE) der Union. Voraussetzung für die Auszahlung der Hilfen ist, dass die Ukraine weiterhin wirksame demokratische und rechtsstaatliche Mechanismen respektiert und aufrechterhält, wessen Erfüllung fortlaufend durch die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst überwacht wird. Die Auszahlung soll in Tranchen erfolgen, wofür die Kommission einen Zeitplan für die Auszahlung jeder Tranche festlegt. Sollte der Mittelbedarf der Ukraine im Zeitraum der Auszahlung gegenüber den ursprünglichen Prognosen erheblich sinken, kann die Kommission den Betrag der Unterstützung kürzen, aussetzen oder einstellen. Die Kommission soll das Europäische Parlament und den Rat über die Entwicklungen und Evaluation des Instruments in Form eines Jahresberichts unterrichten und spätestens zwei Jahre nach Ende des Bereitstellungszeitraums einen Ex-post-Bewertungsbericht vorlegen. Die Verordnung soll am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft tretet.
Strategischer Kompass der EU für Sicherheit und Verteidigung
Nicht-legislativer Akt: Am 21. März 2022 haben die Verteidigungs- und Außenminister der EU bei ihrem Ratstreffen in Brüssel den Strategischen Kompass für Sicherheit und Verteidigung angenommen (Pressemitteilung).
Problem: Das zunehmend sicherheitsgefährdende Umfeld der EU erfordert eine Steigerung der Handlungsfähigkeit und –bereitschaft im Bereich der Sicherheit und Verteidigung sowie die Stärkung der europäischen Widerstandsfähigkeit und mehr Investitionen in die Verteidigungsfähigkeit der EU.
Ziel: Der strategische Kompass setzt sich zum Ziel, die EU zu einem stärkeren und handlungsfähigeren Akteur im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu machen. Dadurch soll die EU einen Beitrag zu einer globalen und transatlantischen Sicherheit leisten und komplementär zur NATO agieren.
Gegenstand: Der strategische Kompass definiert die Grundlagen der gemeinsamen Verteidigungspolitik der EU. Neben der besseren Koordinierung der nationalen Armeen ist auch die Entwicklung besserer Instrumente gegen Hybride- und Cyberbedrohungen von Relevanz. Der Kompass umfasst alle Aspekte der Sicherheits- und Verteidigungspolitik und kann in vier Säulen gegliedert werden: (1) Handeln, (2) Investitionen, (3) Sicherheit und (4) Partnerschaften. Im Bereich des Handelns zielt die EU darauf ab ein effizienteres und schnelleres Handeln im Falle einer akuten Krise zu garantieren. Hierfür soll neben der Erweiterung der militärischen Mobilität die EU-Schnelleingreifkapazität etabliert werden. Diese ermöglicht es durch effektive Befehlsstrukturen, gemeinsame Fonds und erweiterte finanzielle Solidarität, sowie sicherer Kommunikation und auf spezifische Situationen zugeschnittene Instrumente, bis zu 5.000 Soldaten zu mobilisieren, welche für Reaktionen auf Krisen ausgebildet und aufgerüstet sind. Zudem soll im Bereich des Handelns eine volle Ausschöpfung der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Partner garantiert werden. Die Europäische Friedensfazilität soll die Möglichkeiten der EU, Sicherheit für ihre Bürger und Partner zu garantieren, erweitern. Hierfür stellt die EU fünf Milliarden Euro für den Zeitraum von 2021 bis 2027 bereit. Zudem soll eine adäquate Risikobewertung garantiert werden, sowie ein Monitoring über die Einhaltung des internationalen Rechtes etabliert werden. Im Bereich der Sicherheit wird darauf abgezielt, dass die EU ihre Fähigkeit zur Antizipation und Reaktion auf aktuelle Bedrohungen und Herausforderungen stärken will, u.a. durch die Entwicklung einer europäischen Weltraumstrategie für Sicherheit und Verteidigung und eine Intensivierung der europäischen Rolle als maritimer Sicherheitsakteur. Mit Blick auf die Investitionen haben sich die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet ihre Verteidigungsausgaben substanziell zu erweitern, um kritische Handlungslücken zu verringern und die Entwicklung von technologischen Innovationen im Bereich der Sicherheit zu unterstützen. Zuletzt setzt sich die Union im Rahmen des strategischen Kompasses für Sicherheit und Verteidigung zum Ziel Kooperationen und Partnerschaften zu stärken. Zur Bekämpfung gemeinsamer Bedrohungen und Herausforderungen wird die EU hierfür strategische Partnerschaften wie der NATO, der UN und regionalen Partnern pflegen und intensivieren. Zudem sollen verstärkt angepasste bilaterale Partnerschaften mit gleichgesinnten Ländern und strategischen Partnern wie den USA, Kanada etc. geschlossen werden. Auch sollen zugeschnittene Partnerschaften auf dem West Balkan und mit den östlichen und südlichen Nachbarn der EU etabliert werden.
Nicht-legislativer Akt: Am 15. Februar 2022 hat die Kommission eine Mitteilung über ihren Beitrag zur europäischen Verteidigung veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Neben Konflikten und Krisen in unserer Nachbarschaft stellen die Klimakrise und der Verlust der biologischen Vielfalt Herausforderungen für die globale Sicherheit im Allgemeinen und für zivil-militärische Operationen im Besonderen dar. Der jüngste russische Militäraufmarsch an der Ostgrenze der Ukraine, in Weißrussland und in der Schwarzmeerregion stellt die internationale, auf Regeln basierende Ordnung in Frage. Die gegenwärtigen Herausforderungen und Krisen, die an und um unsere Grenzen zu Lande, in der Luft und auf See sowie im Cyberspace, entlang wichtiger Seewege und im Weltraum entstehen, machen deutlich, dass wir besser vorbereitet, fähiger und widerstandsfähiger werden müssen.
Ziel: Mit dem neuen Strategischen Kompass der EU für Sicherheit und Verteidigung („Strategischer Kompass") arbeiten die Mitgliedstaaten daran, allen Bedrohungen und Herausforderungen besser begegnen zu können. Die Europäische Kommission möchte eine wirksame und zielgerichtete Umsetzung der innovativen Instrumente und Initiativen gewährleisten, eine engere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Industrie im Verteidigungsbereich unterstützen und die Fähigkeit zur Reaktion auf akute Krisen und langfristige Herausforderungen stärken. Darüber hinaus möchte die Kommission die enge Zusammenarbeit mit der NATO aufrechterhalten und ausbauen.
Gegenstand: Das Erreichen dieser Ziele ist nur möglich, wenn gemeinschaftlich militärische Ausrüstung entwickelt, beschafft und betrieben wird. Zunächst sollten die Investitionen in die Verteidigungsforschung und die im Rahmen der EU-Kooperation entwickelten Fähigkeiten erhöht werden. Über den Europäischen Verteidigungsfonds (EVF) wird die Europäische Kommission 1,9 Milliarden Euro in Projekte der Verteidigungsforschung und Fähigkeitsentwicklung investieren. Die strategische Ausrichtung des EVF ergibt sich u.a. aus den Prioritäten für die Verteidigungsfähigkeit, auf die sich die Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) geeinigt haben. Es muss sichergestellt werden, dass die horizontalen Maßnahmen mit den Bemühungen der Europäischen Union damit in Einklang stehen, der europäischen Verteidigungsindustrie einen ausreichenden Zugang zu Finanzmitteln und Investitionen zu ermöglichen. Im Jahr 2022 wird die Kommission weiterhin mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um den Transfer von EU-finanzierten Verteidigungsgütern innerhalb des Binnenmarktes weiter zu erleichtern. Des Weiteren sollten die Synergien zwischen ziviler und militärischer Forschung und Innovation erleichtert und strategische Abhängigkeiten verringert werden. Daher wird die Kommission einen Vorschlag unterbreiten, der eine Befreiung von der Mehrwertsteuer (MwSt.) ermöglicht, um die gemeinsame Beschaffung und den Besitz von Verteidigungskapazitäten der EU zu unterstützen und gleichzeitig die Einhaltung der Regeln der Welthandelsorganisation bis Anfang 2023 sicherzustellen. Zu den weiteren Maßnahmen gehört eine mögliche Änderung von Artikel 13 der Verordnung 2021/697 zur Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds, um das Bonussystem des EVF zu stärken. Ferner sollten die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, sich weiterhin um eine straffe und konvergente Exportkontrollpraxis zu bemühen. Darüber hinaus sollte die Verteidigungsdimension der Raumfahrt auf EU-Ebene gestärkt werden, u.a. durch die Verbesserung des Schutzes von EU-Raumfahrtaktiva und einer angemessenen Governance für EU-Raumfahrtinfrastrukturen. Schließlich sollte die europäische Widerstandsfähigkeit verbessert werden. Daher müssen Lücken und Bedürfnisse identifiziert und Schritte zu deren Behebung festgelegt werden. Weitere Maßnahmen zur Stärkung der europäischen Resilienz betreffen die Verbesserung der Cybersicherheit und der Cyberabwehr, der militärischen Mobilität sowie die Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels für die Verteidigung.
Nicht-legislativer Akt: Am 15. Februar 2022 hat die Kommission eine Mitteilung über den Fahrplan für kritische Technologien für Sicherheit und Verteidigung veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Die Fragmentierung der europäischen Sicherheits- und Verteidigungskapazitäten bringt wirtschaftliche Ineffizienzen, reduzierte operative Kapazitäten und erhöhte strategische Abhängigkeiten mit sich. In Anbetracht der komplexen globalen geopolitischen Lage und des anhaltenden Wettlaufs um neue sicherheits- und verteidigungsrelevante Technologien müssen die EU und ihre Mitgliedstaaten die Zusammenarbeit bei Technologien, welche für die langfristige Sicherheit und Verteidigung Europas entscheidend sind sowie die Bemühungen um eine Verringerung der damit verbundenen strategischen Abhängigkeiten verstärken.
Ziel: Der Fahrplan soll einen Weg zur Förderung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation (FTE&I) aufzeigen und die strategischen Abhängigkeiten der EU bei kritischen Technologien und Wertschöpfungsketten für Sicherheit und Verteidigung verringern. Er wird in den strategischen Kompass der EU für Sicherheit und Verteidigung einfließen.
Gegenstand: Diese Ziele sollen erreicht werden, indem (1) Technologien, die für die Sicherheit und Verteidigung der EU von entscheidender Bedeutung sind, identifiziert und durch europäische (FTE&I-)Programme gefördert werden; (2) sichergestellt wird, dass verteidigungspolitische Erwägungen in den zivilen europäischen FTE&I-Programmen und in der Industrie- und Handelspolitik besser berücksichtigt werden, wie z.B. (3) die Förderung eines EU-weiten strategischen und koordinierten Konzepts für kritische Technologien für Sicherheit und Verteidigung von Anfang an und (4) eine möglichst weitgehende Koordinierung mit anderen gleichgesinnten Partnern unter für beide Seiten vorteilhaften Bedingungen. Hinsichtlich der kritischen Technologien und strategischen Abhängigkeiten für Sicherheit und Verteidigung wird die Kommission eine Expertengruppe einrichten, um den Austausch mit den Mitgliedstaaten über kritische Technologien, Wertschöpfungs- und Lieferketten zu erleichtern. Die Kommission wird eine Studie über den EU-Sicherheitsmarkt vorlegen, um die Besonderheiten des zivilen Sicherheitsmarktes besser zu verstehen, und die Kommissionsdienststellen werden ein Papier vorlegen, in dem die Vorschläge zur Förderung der Annahme fähigkeitsorientierter Ansätze zusammengefasst werden, die in allen Sicherheitssektoren anzuwenden sind. Darüber hinaus sollte die FTE&I im Bereich der kritischen Technologien für Sicherheit und Verteidigung verstärkt werden. Dazu muss die Trennung zwischen der zivilen und der militärischen FTE&I der EU überwunden werden. Weitere Maßnahmen umfassen die Verknüpfung von EU- und nationalen Programmen und Instrumenten zur Unterstützung von FTE&I im Bereich kritischer Technologien für Sicherheit und Verteidigung, wie z.B. die Unterstützung von Innovation und Unternehmertum in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung zur Schaffung eines EU-Innovationsprogramms für den Verteidigungsbereich. Konkret fordert die Kommission u.a. die Mitgliedstaaten auf, sich im Rahmen des Strategiekompasses zu verpflichten, und wird die bestehenden EU-Instrumente überprüfen und weitere Möglichkeiten zur Förderung von FTE&I mit doppeltem Verwendungszweck auf EU-Ebene vorschlagen. Um strategische Abhängigkeiten bei kritischen Technologien und Wertschöpfungsketten für Sicherheit und Verteidigung zu verringern, prüft die Kommission die Möglichkeit, Arbeitsbereiche im Verteidigungsbereich in Initiativen aufzunehmen, und wird gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die Notwendigkeit einer Risikobewertung von Lieferketten für kritische Infrastrukturen ermitteln und darüber berichten, um die Sicherheits- und Verteidigungsinteressen der EU besser zu schützen. In Anbetracht der externen Dimension werden die Kommission und der Hohe Vertreter im Rahmen des TTC EU-USA und des kürzlich eingeleiteten Dialogs zwischen der EU und den USA über Sicherheit und Verteidigung untersuchen, wie die Widerstandsfähigkeit der Lieferketten verbessert und der Schutz der Bürger gewährleistet werden kann. Gemeinsam mit der NATO werden sie untersuchen, wie eine einvernehmliche und vorteilhafte Interaktion zwischen ihren jeweiligen Initiativen gefördert werden kann.
Nicht-legislativer Akt: Am 10. November 2022 hat die Kommission eine Mitteilung über einen Aktionsplan zur militärischen Mobilität 2.0 veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Die Streitkräfte der Mitgliedstaaten müssen in der Lage sein, schnell und in ausreichendem Umfang auf Krisen zu reagieren, die an den Außengrenzen der EU und darüber hinaus ausbrechen. Daher ist die militärische Mobilität für die europäische Sicherheit und Verteidigung von entscheidender Bedeutung. Die Aggression Russlands gegen die Ukraine hat gezeigt, wie wichtig eine schnelle und reibungslose Mobilität der militärischen Hilfe innerhalb Europas ist. In diesem Zusammenhang haben die meisten Mitgliedstaaten einen fallweisen Ansatz gewählt, um ihre nationalen Beschränkungen zu überwinden und schnelle militärische Hilfe zu ermöglichen.
Ziel: Ziel des Aktionsplans ist es, diesen einzelfallbasierten Ansatz in strukturelle Lösungen umzuwandeln. Damit soll die Initiative zur militärischen Mobilität aus dem Jahr 2017 für den Zeitraum 2022-2026 weiterentwickelt werden, um einen umfassenden Rahmen zur Verbesserung der militärischen Mobilität zu schaffen. Im Einklang mit dem Strategischen Kompass für Sicherheit und Verteidigung soll der vorgeschlagene Aktionsplan die rasche, effiziente und ungehinderte Verlegung von Streitkräften in potenziell großem Umfang ermöglichen. Er enthält empfohlene Maßnahmen, die von den Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer Souveränität ergänzend und kohärent durchgeführt werden sollen.
Gegenstand: Der strategische Ansatz des vorgeschlagenen Aktionsplans für ein gut vernetztes militärisches Mobilitätsnetz stützt sich auf drei Säulen. Die erste Säule legt den Schwerpunkt auf multimodale Verkehrskorridore und logistische Drehkreuze sowie auf Transportknoten und Logistikzentren. Die Mitgliedstaaten nutzen weitgehend dieselbe Verkehrsinfrastruktur für zivile und militärische Transporte. Investitionen in Verkehrsinfrastrukturen mit doppeltem Verwendungszweck, die aus der Fazilität "Connecting Europe" (CEF) kofinanziert werden, sollen daher die kurzfristige Abwicklung potenziell schwerer und umfangreicher militärischer Transporte ermöglichen. Im Rahmen dieser Säule soll der Umfang der militärischen Anforderungen auf die Infrastruktur der Kraftstoffversorgungskette ausgeweitet werden; die Kommissionsdienststellen sollen gemeinsam mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) bis Mitte 2023 eine Studie durchführen, um Möglichkeiten zur Verbesserung der langfristigen Infrastrukturplanung und der optimalen Nutzung zu ermitteln; und die Mitgliedstaaten sollen in ihren nationalen Strategien zur Vorbereitung der Streitkräfte auf den Klimawandel nach Synergien bei der Energieeffizienz suchen. Die zweite Säule legt den Schwerpunkt auf harmonisierte Regeln, Vorschriften, Verfahren und digitalisierte Verwaltungsvereinbarungen, um die rasche Mobilität der Streitkräfte innerhalb der Union weiter zu erleichtern. Zu den wichtigsten Maßnahmen im Rahmen dieser Säule gehören daher die Unterstützung der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA), um die teilnehmenden Mitgliedstaaten bei der vollständigen Umsetzung der technischen Vorkehrungen für die Genehmigungsverfahren für grenzüberschreitende Bewegungen durch die Überwachung ihrer Nutzung und die Ermittlung und Beseitigung von Engpässen und Hindernissen zu unterstützen, die Überwachung des digitalen Systems für den Austausch von Informationen über die militärische Mobilität durch die Kommission und die Ausarbeitung eines Konzepts für ein EU-weites Logistik-IT-Netz bis 2024 durch die EDA. Schließlich besteht die dritte Säule in der Verbesserung der Nachhaltigkeit, Widerstandsfähigkeit und Bereitschaft der zivilen und militärischen Transport- und Logistikkapazitäten. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören verschiedene Bewertungen der EDA und des EAD zum logistischen Fußabdruck großer Frachtmissionen und -operationen und zu möglichen Notfallmaßnahmen, ein Überblick über alle wichtigen Akteure im zivilen Bereich für Notfall- und Krisenplanungs- und Koordinierungszwecke, der von den Kommissionsdienststellen bereitgestellt wird, sowie die regelmäßige Durchführung von Risikobewertungen und Risikoszenarien aus der Perspektive der Cybersicherheit. Schließlich unterstreicht der Aktionsplan auch die partnerschaftliche Dimension, indem er den strukturierten Dialog zwischen der EU und der NATO über militärische Mobilität fortsetzt, die militärische Mobilität in andere Sicherheits- und Verteidigungsdialoge mit relevanten Partnern wie Kanada, Norwegen und den USA einbezieht und einen besonderen Schwerpunkt auf die Ukraine und die Republik Moldau legt, bezüglich der Erkundung von Möglichkeiten für Infrastrukturen mit doppeltem Verwendungszweck.
Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen (vorläufige Einigung): Am 27. Juni 2023 wurde eine Vorläufige Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Verordnung zur Einrichtung des Instruments zur Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie durch gemeinsame Beschaffung (EDIRPA) erzielt. Die Verordnung soll Anreize für die Mitgliedstaaten schaffen, die wichtigsten und dringendsten Verteidigungsgüter gemeinsam zu beschaffen. Neben anderen Änderungen sieht die politische Einigung eine Änderung des Budgets auf 300 Millionen Euro vor, im Vergleich zu den von der Kommission vorgesehenen 500 Millionen Euro. Darüber hinaus ist das Instrument nun in erster Linie auf Anreize für die Produktion innerhalb des Unionsgebiets oder der assoziierten Staaten fokussiert, indem beispielsweise die Kosten für Komponenten aus nicht-assoziierten Ländern auf maximal 35 Prozent des Endprodukts begrenzt werden (Pressemitteilung).
Vorschlag: Am 19. Juli 2022 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zur Einrichtung des Instruments zur Stärkung der Europäischen Verteidigungsindustrie durch Gemeinsame Beschaffung veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Die derzeitige Situation in der Verteidigungsindustrie erfordert dringend ein politisches Eingreifen auf EU-Ebene. Die mangelnde Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Beschaffung von Verteidigungsgütern hat zu Verzögerungen, Ineffizienzen und erhöhten Kosten geführt. Darüber hinaus machen die strukturellen Veränderungen des Marktes sowie die Notwendigkeit besserer Bedingungen und Lieferfristen in der Beschaffungsphase ebenfalls ein Eingreifen erforderlich.
Ziel: Die Richtlinie zielt darauf ab, dieses Problem durch die Schaffung eines Instruments zur Verbesserung der Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der Beschaffung von Verteidigungsgütern zu lösen. Auf diese Weise sollen Anreize für die Zusammenarbeit bei der Beschaffung von Verteidigungsgütern geschaffen werden, um so die Kosten zu senken und die Effizienz zu steigern. Dementsprechend besteht das allgemeine Ziel der Richtlinie darin, ein günstiges Umfeld für die Zusammenarbeit in einem System offener und wettbewerbsfähiger Märkte zu schaffen, einen Industriesektor in ganz Europa zu stärken und die bestehenden EU-Programme und -Initiativen zu ergänzen.
Gegenstand: Grundlegend legt die Richtlinie fest, dass gemeinsame Beschaffungsmaßnahmen im Verteidigungsbereich, die gegen geltendes Völkerrecht verstoßen, nicht für eine Unterstützung durch das Instrument in Frage kommen. Dazu gehört die Beschaffung von tödlichen autonomen Waffen, die keine sinnvolle menschliche Kontrolle über Entscheidungen im Zusammenhang mit Schlägen gegen Menschen innehaben. Ein zentrales Merkmal der Richtlinie ist die Einführung eines Instruments, das kooperative Beschaffungsprozesse im Verteidigungsbereich zwischen den Mitgliedstaaten fördern soll. Es soll in erster Linie der technologischen und industriellen Basis der europäischen Verteidigung (EDTIB) zugutekommen und dabei sicherstellen, dass die Streitkräfte der EU-Mitgliedstaaten handlungsfähig sind, Nachschub gesichert und die Interoperabilität verbessert ist. Darüber hinaus dient das Instrument zur Bewältigung der negativen Auswirkungen und Folgen des Ukraine-Krieges innerhalb der Union und fördert gemeinsame Beschaffungsmaßnahmen zur Deckung des dringenden Verteidigungsbedarfs. Das Instrument soll durch ein Arbeitsprogramm umgesetzt werden, das den finanziellen Mindestumfang gemeinsamer Beschaffungsmaßnahmen umreißt und den indikativen Betrag der finanziellen Unterstützung für Maßnahmen festlegt, die von einer Mindestanzahl von Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Ein weiterer zentraler Aspekt der Richtlinie betrifft die Kommunikation mit der Öffentlichkeit. In diesem Zusammenhang sollen die Empfänger von EU-Mitteln dazu verpflichtet werden, die Herkunft der Mittel anzugeben und ihre Sichtbarkeit zu gewährleisten. Parallel dazu wird die Kommission Informations- und Kommunikationsmaßnahmen durchführen, um sicherzustellen, dass die breite Öffentlichkeit und die Interessengruppen gut informiert sind. Um Transparenz und Rechenschaftspflicht zu gewährleisten, hat die Kommission somit die Aufgabe, die im Rahmen des Instruments durchgeführten Maßnahmen zu überwachen. Dazu wird die Kommission bis zum 31. Dezember 2024 einen Bewertungsbericht erstellen, in dem die Auswirkungen und die Wirksamkeit dieser Maßnahmen beurteilt werden. Darüber hinaus sieht die Richtlinie ein Ausschussverfahren vor, bei dem die Kommission bei ihren Bemühungen von einem Ausschuss unterstützt wird. Insbesondere wird die Europäische Verteidigungsagentur eingeladen, ihre Ansichten und ihr Fachwissen als Beobachter einzubringen, und auch der Europäische Auswärtige Dienst spielt eine Rolle in diesem Ausschuss. Schließlich sieht die Richtlinie ein Budget in Höhe von 500 Mio. EUR für die Umsetzung des Instruments vor. Mit dieser Mittelzuweisung soll der mehrjährige Finanzrahmen sowohl in Bezug auf die erforderlichen Haushaltsmittel als auch auf die Humanressourcen berücksichtigt werden.
Aufklärung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen
Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 19. Mai 2022 wurde der Vorschlag eines verstärkten Eurojust-Mandats durch das Europäische Parlament angenommen. Damit wird eine zentrale Aufbewahrung, Analyse und Speicherung von Beweismitteln, ein verbesserter Austausch dieser Beweismittel innerhalb der Union sowie eine Verarbeitung digitaler Beweismittel in der Nachverfolgung und Verurteilung von Kriegsverbrechen ermöglicht (Pressemitteilung).
Vorschlag: Am 25. April 2022 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1727 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Erhebung, Sicherung und Analyse von Beweismitteln im Zusammenhang mit Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen durch Eurojust veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Es gibt Grund zu der Annahme, dass im Zuge der russischen Militäraggression gegen die Ukraine Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen wurden und werden. Zwar haben sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Ukraine selbst Ermittlungen zu den wichtigsten internationalen Verbrechen eingeleitet, die von Eurojust unterstützt und koordiniert werden, doch erlaubt die Eurojust-Verordnung Eurojust nicht ausdrücklich, solche Beweise zu sammeln, zu sichern und zu analysieren. Daher ist es dringend erforderlich, über das bestehende Fallverwaltungssystem von Eurojust hinauszugehen und seine Kompetenzen zu erweitern, um die Nutzung seines Fachwissens und seiner Erfahrung zur Unterstützung der Ermittlungen und der Strafverfolgung der wichtigsten internationalen Verbrechen zu ermöglichen, unter anderem durch die Erleichterung der Tätigkeit der Gemeinsamen Ermittlungsgruppen (GEG), wie sie von einigen Mitgliedstaaten und der Ukraine im Zusammenhang mit den derzeitigen Feindseligkeiten eingerichtet wurden.
Ziele: Um die derzeit von den Mitgliedstaaten unternommenen Anstrengungen zur Beweiserhebung zu koordinieren, ist es von entscheidender Bedeutung, rasch eine zentrale Speicherstelle einzurichten, in der die von den Agenturen und Einrichtungen der Union sowie von nationalen und internationalen Behörden oder Dritten, wie z.B. Organisationen der Zivilgesellschaft, gesammelten Beweise gespeichert werden könnten. Dieser Vorschlag zielt insbesondere darauf ab, Eurojust in die Lage zu versetzen, Beweismittel im Zusammenhang mit Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und damit zusammenhängenden Straftaten zu sammeln, aufzubewahren und zu analysieren und, sofern erforderlich und angemessen, ihren Austausch zu ermöglichen oder sie den zuständigen nationalen oder internationalen Justizbehörden anderweitig zur Verfügung zu stellen. Eurojust soll in der Lage sein, Beweismittel aus verschiedenen Quellen entgegenzunehmen und zentral zu speichern, um die Fallbearbeitung bei nationalen und internationalen Ermittlungen effektiver zu unterstützen und den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zusätzliche Hilfe zu leisten.
Gegenstand: Zentraler Gegenstand der Verordnung ist das Sammeln, Sichern und Analysieren von Beweismitteln im Zusammenhang mit Straftaten. Durch die Ausweitung der Datenkategorien, die Eurojust rechtmäßig verarbeiten kann, auf Video- und Audioaufzeichnungen sowie Satellitenbilder und einschlägige Fotografien werden nationale und internationale Justizbehörden in der Lage sein, von der umfassenden Unterstützung zu profitieren, die Eurojust bei den laufenden Ermittlungen zu den wichtigsten internationalen Verbrechen im Zusammenhang mit der Aggression gegen die Ukraine leisten kann. Die Umsetzung der Digitalisierung des Datenaustauschs der Agentur wird überwacht und bewertet werden. Zusätzlich zu den für die Agenturen geltenden horizontalen Governance-Vorschriften legt Eurojust der Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat jedes Jahr ein Einheitliches Programmplanungsdokument (EPPD) mit mehrjährigen und jährlichen Arbeitsprogrammen und einer Ressourcenplanung vor. Im EPD werden die Ziele, die erwarteten Ergebnisse und die Leistungsindikatoren zur Überwachung der Verwirklichung der Ziele und der Ergebnisse festgelegt. Als dezentralisierte Agentur unterliegt Eurojust der internen Prüfung durch den Internen Auditdienst der Kommission, den Jahresberichten des Europäischen Rechnungshofs, die eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses und die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge enthalten, der jährlichen Entlastung durch das Europäische Parlament sowie etwaigen Untersuchungen des OLAF, um insbesondere sicherzustellen, dass die den Agenturen zugewiesenen Mittel ordnungsgemäß verwendet werden.
Blocking-Verordnung
Legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, 2. Quartal 2022.
Internationales Engagement im Energiebereich
Nicht-legislativer Akt: Am 18. Mai 2022 hat die Kommission eine gemeinsame Mitteilung über das auswärtige Engagement der EU im Energiebereich in einer Welt im Wandel veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Durch langfristige Herausforderungen, wie den Kampf gegen den Klimawandel und den Verlust der biologischen Vielfalt, sowie kurzfristige Erfordernissen im Zusammenhang mit dem russischen Militärschlag in der Ukraine wird die Notwendigkeit einer grünen Energiewende deutlicher als je zuvor.
Ziel: Die EU strebt eine gerechte und integrative Energiewende an. Daher ist eine aktualisierte externe Energiestrategie erforderlich. Die neue Energieaußenpolitik der EU zielt darauf ab, ihre Energiesicherheit, Widerstandsfähigkeit und offene strategische Autonomie zu stärken, indem sie die Energieversorgung der EU diversifiziert und Energieeinsparungen und -effizienz fördert.
Gegenstand: Der globale grüne und gerechte Energiewandel soll beschleunigt werden, um nachhaltige, sichere und erschwingliche Energie für die EU und die Welt zu gewährleisten. Die Ukraine und andere Länder, die direkt oder indirekt von der russischen Aggression betroffen sind, gilt es zu unterstützen, langfristige internationale Partnerschaften aufzubauen und die EU-Industrie für saubere Energie weltweit zu fördern. Was die Diversifizierung der Gasversorgung der EU betrifft, so soll die Abhängigkeit von russischem Gas durch den REPowerEU-Plan so schnell wie möglich beendet werden. Zu den wichtigsten Maßnahmen in diesem Bereich gehören außerdem die vollständige Umsetzung der Gemeinsamen Erklärungen mit den USA und Kanada, die Aushandlung politischer Verpflichtungen mit bestehenden oder neuen Gaslieferanten, um die Gaslieferungen nach Europa zu erhöhen und die Gewährleistung der raschen Operationalisierung der EU-Energieplattform und ihrer regionalen Plattformen. Neben dem Ende der russischen Gaslieferungen soll auch die Abhängigkeit von anderen russischen Energieimporten verringert werden. Daher will die EU mit der G7, der G20 und anderen internationalen Foren sowie auf bilateraler Ebene mit den betreffenden Ländern zusammenarbeiten, um gut versorgte und gut funktionierende Ölmärkte zu gewährleisten. Ferner soll der Dialog mit der Organisation der erdölexportierenden Länder (OPEC) fortgesetzt werden, um Stabilität und Erschwinglichkeit auf dem Ölmarkt zu gewährleisten. Darüber hinaus sollten Energieeinsparungen und -effizienz durch Schlüsselaktionen wie die Zusammenarbeit mit Partnern, die Unterstützung des globalen Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft zur Senkung des Energieverbrauchs, die Erleichterung der Verfügbarkeit von und des Zugangs zu Finanzmitteln für Investitionen in Energieeffizienz und -einsparung sowie die Umsetzung der Globalen Methanverpflichtung und der externen Dimension der EU-Methanstrategie Vorrang haben. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Unterstützung der Partner, die vom Einmarsch Russlands in die Ukraine betroffen sind. In diesem Bereich sollte das Energiesystem der Ukraine wiederhergestellt und eine enge Zusammenarbeit mit der Nachbarschaft sichergestellt werden. Daher soll die Reparatur und der Wiederaufbau der Energieinfrastruktur in der Ukraine unterstützt werden; die grenzüberschreitende Kapazität zur Ermöglichung des Stromhandels erhöht und die REPowerUkraine-Initiative gestartet werden. Die EU ist darüber hinaus bestrebt, eine führende Position bei der globalen grünen und gerechten Energiewende einzunehmen. Neben verschiedenen Schlüsselmaßnahmen ist es auch notwendig, erneuerbare Technologien und Energieeffizienz in den Partnerländern zu fördern, in Forschung und Technologie zusammenzuarbeiten und den Zugang zu wichtigen Rohstoffen zu sichern. Um ein Fundament für das neue globale Energiesystem zu schaffen, müssen bestehende Allianzen gestärkt und neue Partnerschaften aufgebaut werden. Im Hinblick auf die Geopolitik und die globale Energiearchitektur soll die Energiediplomatie in der Außenpolitik der EU und ihrer Mitgliedstaaten verstärkt werden. Um eine erfolgreiche grüne Energiewende zu gewährleisten, muss sie sozial gerecht und fair sein und darf niemanden zurücklassen.
Internationale Meerespolitik
Nicht-legislativer Akt: Am 24. Juni 2022 hat die Kommission eine Gemeinsame Mitteilung über die Agenda der EU für die internationale Meerespolitik veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Die Bedeutung des Ozeans für das Leben auf der Erde ist elementar. Neben seiner Rolle bei der Klimaregulierung ist er auch für den internationalen Handel von zentraler Bedeutung. Doch der Ozean wird auch für illegale Zwecke wie Piraterie, Terrorismus und Menschenhandel genutzt.
Ziel: Die EU und ihre Mitgliedstaaten wollen ihr Engagement für eine verbesserte Meerespolitik bekräftigen und aktualisieren, um die zahlreichen Herausforderungen zu bewältigen, die sich aus der multidimensionalen und vernetzten Rolle des Ozeans ergeben. Daher soll der internationale Rahmen der Meerespolitik auf globaler, regionaler und bilateraler Ebene gestärkt werden. Außerdem müssen Nachhaltigkeit, Sicherheit und Schutz der Ozeane gewährleistet werden. Darüber hinaus will die EU internationales Wissen für eine faktengestützte Entscheidungsfindung aufbauen, um Maßnahmen zum Schutz und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Ozeane zu ergreifen.
Gegenstand: Zur Stärkung des internationalen Ordnungsrahmens für die Ozeane soll eine EU-geführte Zusammenarbeit für die Ozeane in den folgenden Sektoren umgesetzt werden: Illegale, nicht gemeldete und nicht regulierte Fischerei (IUU); partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei (SFPAs); regionale Fischereiorganisationen (RFMOs) und regionale Meeresübereinkommen (RSCs). Weitere Instrumente umfassen hochrangige Dialoge und Partnerschaften mit Partnern wie Kanada und China. Außerdem wird die Zusammenarbeit durch die Finanzinstrumente der EU, wie das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklung und internationale Zusammenarbeit (NDICI) und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMF AF) gewährleistet. Was den Bereich der Nachhaltigkeit betrifft, so stellt die EU fest, dass der Rückgang der globalen Biomasse der maritimen Tiergemeinschaften und Fischereien, wie die Verschiebung der Artenzusammensetzung, eine Herausforderung für die internationale und nationale Meeres- und Fischereipolitik darstellen wird. Die Meeresverschmutzung sollte bekämpft und die Erfüllung der Pflichten der Flaggenstaaten, die als offene Register fungieren, gefördert werden. Um den Übergang zu einer globalen nachhaltigen blauen Wirtschaft zu ermöglichen, wird die EU versuchen, das Wirtschaftswachstum zu fördern und die Lebensbedingungen zu verbessern und gleichzeitig die nachhaltige Nutzung der Meeresressourcen und das Wohlergehen der Küstengemeinden sicherzustellen. Die Sicherheit auf See soll gewährleistet werden, indem sich die EU für Rechtsstaatlichkeit und die Gewährleistung von Frieden und Sicherheit auf See durch Multilateralismus, regelbasierte regionale maritime Sicherheitsarchitekturen und die Zusammenarbeit mit ihren Kooperationspartnern einsetzt. Die EU wird die Entwicklungen weiterhin aufmerksam verfolgen und in Zusammenarbeit mit ihren Partnern rasch auf jede Bedrohung der maritimen Sicherheit reagieren. Darüber hinaus sollen im Einklang mit den Zielen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) und der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) Sicherheit und menschenwürdige Arbeitsbedingungen weltweit gefördert werden. In Anbetracht der Verbesserung der Rechtsvorschriften für die Sicherheit im Seeverkehr und der Förderung qualitativ hochwertiger Standards auf globaler Ebene besteht das Ziel darin, unternormige Schiffe zu beseitigen, den Schutz von Passagieren und Besatzungen zu verbessern, das Risiko der Umweltverschmutzung zu verringern und sicherzustellen, dass Betreiber, die sich an bewährte Praktiken halten, keine wirtschaftlichen Nachteile erleiden. Um den Ozean wirklich zu schützen und zu bewirtschaften, müssen die Lücken in unserem Wissen über den Ozean geschlossen werden. Deshalb stellt Horizont Europa jährlich 350 Millionen Euro zur Verfügung, um den Aufbau von Wissen über die Ozeane zu unterstützen und neue Ideen und Initiativen zur Bewältigung der Herausforderungen im Bereich der Ozeane zu fördern. Weitere 110 Millionen Euro pro Jahr werden für die europäische Mission "Wiederherstellung unserer Ozeane und Gewässer bis 2030" für den Zeitraum 2021-2023 bereitgestellt.
Partnerschaft mit der Golfregion
Nicht-legislativer Akt: Am 18. Mai 22 hat die Europäische Kommission eine Gemeinsame Mitteilung über eine strategische Partnerschaft mit der Golfregion veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Als dynamische Nachbarregion ist die Golfregion ein wichtiges Bindeglied zwischen Europa, Asien und Afrika. Aufgrund dessen hat die Sicherheitslage und Stabilität dieser Region unmittelbare Auswirkungen auf die EU. In Zeiten von Unsicherheiten und Herausforderungen an die regelbasierte internationale Ordnung, sowohl in der Golfregion als auch in Europa, würde die EU von einer engeren und stärker strategisch ausgerichteten Partnerschaft mit dem Golf-Kooperationsrat (GCC) und seinen Mitgliedstaaten profitieren.
Ziel: Diese Gemeinsame Mitteilung schlägt eine Stärkung der Partnerschaft in einer Reihe wichtiger Politikbereiche vor, um kommende Herausforderungen wie der Klimakrise bewältigen zu können.
Gegenstand: Die EU konzentriert sich auf verschiedene politische Schlüsselbereiche, um eine Partnerschaft für Wohlstand aufzubauen. In erster Linie wird die EU versuchen, die Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat (GCC) in den Bereichen wirtschaftliche Integration sowie der Schaffung eines nachhaltigen Geschäfts- und Investitionsumfelds zu stärken. Ergänzend zur bestehenden Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der EU und GCC, wird die EU die bilateralen Wirtschaftspartnerschaften mit den einzelnen GCC-Ländern konsolidieren. Dies dürfte auch zur wirtschaftlichen Diversifizierung beitragen. Auch bezüglich der COVID-19-Pandemie ist die Golfregion ein wichtiger Partner in den gemeinsamen Anstrengungen zur Bewältigung der Auswirkungen dieser Krise. Daher wird die EU mit ihnen im Hinblick auf Instrumente für den langfristigen Wiederaufbau und NextGenerationEU zusammenarbeiten. Ein weiterer wichtiger Bereich ist der Verkehr, in dem die EU die Zusammenarbeit mit den Golfstaaten im Luftverkehr weiter verbessern will. Weitere wichtige Politikbereiche für den Aufbau einer Wohlstandspartnerschaft sind Sicherheit im Seeverkehr, Digitalisierung, Forschung und Innovation sowie die Zusammenarbeit in Weltraumfragen. Im Hinblick auf den ökologischen Wandel und die nachhaltige Energiesicherheit wird die EU ihre Zusammenarbeit mit den Golfstaaten im Bereich des Klimaschutzes sowie für den reibungslosen Übergang zur Treibhausgasneutralität verstärken. Zu den konkreten Maßnahmen gehören die Einrichtung einer speziellen EU-GCC-Sachverständigengruppe für Energie und Klima, die Organisation einer jährlichen EU-GCC-Ministertagung zum ökologischen Wandel und die Förderung neuer Märkte, die den Handel mit erneuerbaren Energien ohne Ausfuhrbeschränkungen oder Preisverzerrungen ermöglichen. Darüber hinaus strebt die EU eine Partnerschaft für regionale Stabilität und globale Sicherheit an, u.a. durch eine verbesserte Zusammenarbeit im Bereich der maritimen Sicherheit, einen engagierten politisch-militärischen Dialog und einen Austausch bewährter Praktiken bei der Katastrophenprävention und -vorsorge. Zu den Aktionspunkten gehören ein Vorschlag zur Ernennung eines EU-Sonderbeauftragten für die Sicherheit am Golf, ein Dialog über Cybersicherheit, die Entwicklung eines Kooperationsmechanismus für verbesserte maritime Sicherheit und die Verstärkung der technischen Unterstützung im Bereich der nuklearen Sicherheit. Darüber hinaus sollte eine globale Partnerschaft im Hinblick auf humanitäre Hilfe und Entwicklung gewährleistet werden, u.a. indem der politische Dialog und die Koordinierung mit den Gebern in der Golfregion auf multilateraler Ebene intensiviert, Möglichkeiten der Zusammenarbeit bei Global Gateway-Initiativen ermittelt und die Zusammenarbeit der Golfpartner mit EU-Institutionen gefördert werden. Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Partnerschaft für die Menschen, welche etwa durch eine Intensivierung des Menschenrechtsdialogs und der Verbesserung der Zusammenarbeit im interkulturellen und interreligiösen Dialog gefördert werden soll. Schließlich zielt diese Mitteilung darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen der EU und der Golfregion zu institutionalisieren, indem der institutionelle und organisatorische Austausch mit dem Generalsekretariat des GCC intensiviert, die Möglichkeit der Aushandlung bilateraler Partnerschaftsabkommen mit den sechs GCC-Mitgliedstaaten geprüft sowie schließlich die Durchführung gemeinsamer Aktivitäten in diversen Politikbereichen wie Gesundheit, Handel und Migration fortgesetzt wird.
Die Macht von Handelspartnerschaften
Nicht-legislativer Akt: Am 22. Juni 2022 hat die Kommission eine Mitteilung über die Förderung eines grünen und gerechten Wirtschaftswachstums durch Handelspartnerschaften veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Im derzeitig instabilen geopolitischen Kontext ist es erforderlich, dass die EU als verlässlicher Partner ihr Engagement gegenüber Drittländern verstärkt. Zudem ist die EU fest dazu entschlossen, mit ihren Handelsabkommen Nachhaltigkeit im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal zu fördern.
Ziel: Basierend auf den Beiträgen und Empfehlungen, die während des gesamten Trade and Sustainable Development (TSD) Überprüfungsprozesses eingingen, hat die Kommission zentrale Aktionspunkte und politische Prioritäten erarbeitet, um den Ansatz durch stärkere Durchsetzungsvorschriften wirksamer zu gestalten.
Gegenstand: Der TSD-Ansatz der EU ist wertebasiert und verlangt von den Partnerländern umfassendere Verpflichtungen als dies bei Handelsabkommen anderer internationaler Akteure der Fall ist. Die Einhaltung der grundlegenden Prinzipien der internationalen Arbeitsorganisation ist verpflichtend. Des Weiteren wirken die Handelsabkommen der EU im Zusammenspiel mit einem breiteren Spektrum von politischen Instrumenten, multilateralen Bemühungen und Instrumenten der Entwicklungszusammenarbeit. Über weitere autonome Instrumente zur Förderung des nachhaltigen Handels soll die derzeitige Kommission bis zum Ende ihrer Amtszeit verfügen. Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung gilt es auch die politische Ausrichtung in Handelsabkommen anzupassen. In den folgenden sechs prioritären Politikbereichen besteht diesbezüglich Verbesserungsbedarf: (1) Notwendigkeit einer proaktiveren Zusammenarbeit mit Partnern; (2) Ausbau des länderspezifischen Ansatzes; (3) durchgängige Berücksichtigung der Nachhaltigkeit über das TSD-Kapitel in Handelsabkommen hinaus; (4) verstärkte Überwachung der Umsetzung der TSD-Verpflichtungen; (5) Stärkung der Rolle der Zivilgesellschaft und (6) verbesserte Durchsetzung durch die Anwendung von Handelssanktionen als letztes Mittel. Für die nachhaltige Entwicklung in Handelsabkommen wird sich die Kommission auf eine Reihe von Aktionspunkten für jede politische Priorität konzentrieren. Beispielsweise soll die Zusammenarbeit mit Handelspartnern in einem kooperativen Prozess intensiviert werden; Handelsabkommen sollen genutzt werden, um den Dialog mit Partnerländern zu fördern und diese ggf. dabei zu unterstützen, die Nachhaltigkeitsanforderungen der EU zu erfüllen. Weiterhin soll die Festlegung länderspezifischer Umsetzungsprioritäten im Aktionsplan bedarfsorientierter und zielgerichteter gestaltet werden. Der Aspekt der Nachhaltigkeit soll in Handelsabkommen zukünftig durchgängig berücksichtigt werden. Hierzu soll u.a. dafür Sorge getragen werden, dass in Folgenabschätzungen und Nachhaltigkeitsprüfungen alle Kapitel von Handelsabkommen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfragen analysiert werden. Die Umsetzung der TSD-Verpflichtungen soll gemeinsam überwacht werden, die Rolle der Zivilgesellschaft u.a. durch eine Stärkung der Rolle der internen Beratungsgruppen (DAG) in der EU und einen inklusiven Konsultationsprozess mit der Zivilgesellschaft in allen Phasen des Lebenszyklus von Handelsabkommen, gestärkt werden. Zuletzt gilt es eine konsequentere Durchsetzung der TSD-Verpflichtungen zu garantieren, u.a. durch die Ausweitung der Phase der allgemeinen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Staaten und der Einhaltung des TSD-Kapitels; den Einbezug der DAG in die Überwachung und die Möglichkeit der Anwendung von Handelssanktionen.
Stärkung des Beitrags der EU zum regelbasierten Multilateralismus
Nicht-legislativer Akt: Am 17. Februar 2021 hat die Kommission eine gemeinsame Mitteilung5 an das Europäische Parlament und den Rat über die Stärkung des Beitrags der EU zum regelbasierten Multilateralismus veröffentlicht (Pressemitteilung6).
Problem: Die derzeitigen geopolitischen Rivalitäten zwischen den Großmächten destabilisieren die globale Ordnung. Die bestehenden multilateralen Regeln und Organisationen werden zunehmend in Frage gestellt. Dabei sind eine regelbasierte internationale Zusammenarbeit und eine stärkere multilaterale Ordnung gerade jetzt erforderlich, um den wachsenden globalen Herausforderungen, wie z.B. der COVID-19-Krise, gemeinsam entgegenzutreten.
Ziel: Ziel der Europäischen Union ist es, für mehr Frieden und Sicherheit auf der Welt einzutreten und die Grundrechte, die universellen Werte und das Völkerrecht zu verteidigen. Die Union will sich für aktive kooperative Lösungen einsetzten und eine Vorreiterrolle bei der Überwindung der Klima- und der Biodiversitätskrise einnehmen.
Gegenstand: Um die Ziele des Ausbaus der weltweiten Sicherheit und der globalen Erholung nach der Pandemie zu verwirklichen, bedarf es an neuem Auftrieb für die multilaterale Ordnung. Es ist notwendig ein stringenteres und strategisches Konzept für das multilaterale Engagement der EU zu entwickeln, um so zu einer wirksamen Reform der multilateralen Institutionen beizutragen. Die Entwicklung effizienterer Kooperationsmechanismen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten sowie die Vertiefung der Partnerschaften und Bündnisse der EU mit Drittländern sind hierfür unabdingbar. Zugleich sollte die EU ihre Rolle in den Vereinten Nationen (VN) stärken und somit Maßnahmen zur Bewältigung von Konflikten als treibende Kraft voranbringen. Im Angesicht der COVID-19-Pandemie pocht die EU darauf, dass bei der weltweiten Erholung nach der Pandemie Verbesserungen erzielt werden müssen („building back better“). Hierbei muss sichergestellt werden, dass die weltweite Erholung umweltfreundlich, digital, inklusiv, gerecht und nachhaltig gestaltet wird. Darüber hinaus liegt das Augenmerk der Mitteilung auf dem Bestreben die Einhaltung internationaler Normen und Übereinkünfte sicherzustellen. Es gilt sich dafür einzusetzen, dass der VN-Menschenrechtsrat effizienter handelt und die internationalen Justizbehörden und Schlichtungs- und Durchsetzungsstellen gestützt werden. Zusätzlich sieht die Umsetzung der Ziele Reformen für zweckdienliche multilaterale Organisationen vor. Beispielsweise unterstützt die EU den vom VN-Generalsekretär angestoßenen Reformprozess zur zweckdienlichen Gestaltung der VN. Des Weiteren soll der Multilateralismus auf neue globale Fragen ausgeweitet werden, wie z.B. die internationale Besteuerung, Verbraucherschutz, Umweltverschmutzung etc. Zur wirksameren Nutzung der Stärken der EU ist es notwendig die Kohärenz und Koordinierung innerhalb der EU zu stärken. Zudem ist die Fähigkeit der EU, sich aktiv zu beteiligen, wirksam vertreten zu sein und mit einer Stimme zu sprechen von entscheidender Bedeutung. Die Finanzierung des multilateralen Systems wird durch das Konzept „Team Europa“ ermöglicht. Das Konzept verspricht eine wirksamere Nutzung der kollektiven Beiträge der EU und der Mitgliedstaaten zur Unterstützung der vereinbarten politischen Prioritäten und im Zusammenhang mit ihrer Umsetzung sowie zugunsten einer größeren Kohärenz in internationalen Foren. Es gilt die Bildung von Allianzen, Partnerschaften und regionale Zusammenarbeit zu stärken, ebenso wie die Zusammenarbeit mit multilateralen Institutionen.
Arktische Dimension
Nicht-legislativer Akt: Am 13. Oktober 2021 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung7 über das verstärkte Engagement der EU für eine friedliche, nachhaltige und prosperierende Arktis veröffentlicht (Pressemitteilung8).
Problem: Der fortschreitende Klimawandel stellt eine enorme Bedrohung für die Arktis dar und hat einen kritischen Punkt erreicht. Auf Grund ihres ökologischen Fußabdrucks und ihrer Nachfrage nach Ressourcen und Erzeugnissen aus der Arktis übt die EU erheblichen Einfluss auf diese Region aus. Gleichzeitig kommt ein vermehrtes Interesse an der Nutzung der arktischen Ressourcen und Transportrouten auf, welche die Region zum Schauplatz eines lokalen und geopolitischen Wettbewerbs und möglicher Spannungen machen könnte. Die Interessen der EU in der Region könnten hierbei gefährdet werden. Die enge Verknüpfung der Herausforderungen und Chancen erfordert eine enge Zusammenarbeit der EU mit den arktischen Staaten, den regionalen Behörden und lokalen Gemeinschaften.
Ziel: Die Mitteilung zielt auf ein verstärktes Engagement der EU auf arktischem Gebiet ab. Sie setzt sich zum Ziel eine inklusive und nachhaltige Entwicklung der Arktis zum Nutzen ihrer Bewohner zu unterstützen. Die ökologischen, sozialen, wirtschaftlichen und politischen Herausforderungen des Klimawandels sollen dabei bewältigt werden. Die EU will einen Beitrag zur Aufrechterhaltung des friedlichen und konstruktiven Dialogs leisten und die Zusammenarbeit in einer sich wandelnden geopolitischen Landschaft intensivieren um Sicherheit und Stabilität in der Arktis zu erhalten.
Gegenstand: Zum Aufbau eines friedlichen und konstruktiven Dialogs und zur Sicherung einer friedlichen Zusammenarbeit im neuen geopolitischen Umfeld, sollen zahlreiche Maßnahmen ergriffen werden. Hierzu zählt u.a. die verstärkte Beteiligung der EU an allen einschlägigen Arbeitsgruppen des Arktischen Rates, das Vorantreiben eines transatlantischen Forschungsbündnisses („All Atlantic Ocean Research and Innovation Alliance“) und die Einrichtung eines Büros der Europäischen Kommission zur Festigung und Stärkung der Zusammenarbeit zwischen EU und Grönland. Die Stärkung der Resilienz der Arktis gegenüber dem Klimawandel und der Umweltzerstörung umfasst konkrete Maßnahmen in Zusammenarbeit mit nationalen, regionalen und lokalen Behörden. Die Europäische Union soll u.a. darauf drängen, dass Erdöl, Kohl und Erdgas – auch in den arktischen Regionen – im Boden bleiben, die Rußemissionen senken, die Ausweisung von Meeresschutzgebieten im Arktischen Ozean unterstützen und sich für die zügigere und ehrgeizigere Emissionsreduktion in der Schifffahrt in arktischen Gewässern einsetzen. Das Ziel einer inklusiven und nachhaltigen Entwicklung der arktischen Regionen zum Nutzen ihrer Bewohner soll u.a. durch die stärkere Einbindung junger Menschen, indigener Völker und Frauen in Entscheidungsprozesse und die verbesserte Verkehrsanbindung über TEN-V Korridorerweiterungen erreicht werden. Darüber hinaus umfassen die geplanten Maßnahmen auch die Investition in die Arktisforschung im Rahmen von „Horizont Europa“, die Stärkung der digitalen Konnektivität in den arktischen Regionen über die Weltraumprogramme der EU und die Fazilität „Connecting Europe“.
Südliche Nachbarschaft
Nicht-legislativer Akt: Am 9. Februar 2021 hat die Kommission eine gemeinsame Mitteilung99 an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen bezüglich der erneuerten Partnerschaft mit der südlichen Nachbarschaft veröffentlicht (Pressemitteilung1010).
Problem: Bereits vor 25 Jahren haben sich die Europäische Union und die Partner im südlichen Mittelmeerraum gemeinsam dazu entschlossen, die Mittelmeerregion zu einem Raum des Austauschs, des Dialogs und der Zusammenarbeit zu machen, um Frieden, Stabilität und Wohlstand zu gewährleisten. Besonders vor dem Hintergrund des Arabischen Frühlings sind die Herausforderungen, vor denen die Region steht unverkennbar. Die Herausforderungen des südlichen Mittelmeerraums lassen sich auf globale Trends zurückführen und erfordern gemeinsame Maßnahmen der EU und der Partner in der südlichen Nachbarschaft.
Ziel: Die in dieser Mittelung vorgeschlagene neue Agenda für den Mittelmeerraum zielt darauf ab die Zusammenarbeit neu zu beleben und das ungenutzte Potenzial der Region auszuschöpfen. Die Perspektive des Aufbaus in der Zeit nach der COVID-19-Krise bietet die Chance, sich zu einer gemeinsamen und auf den Menschen ausgerichteten Agenda sowie den entsprechenden Maßnahmen zu verpflichten. Die neue Agenda zielt auf einen grünen, digitalen, resilienten und gerechten Aufbau ab, gemäß den Grundsätzen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, des Übereinkommens von Paris und des europäischen Grünen Deals.
Gegenstand: Die neue Agenda umfasst neue Bereiche und Formen der Zusammenarbeit. Neue Eckpunkte der Partnerschaft umfassen sowohl einen „Wirtschafts- und Investitionsplan für die südliche Nachbarschaft“ zum Vorantreiben der langfristigen, sozioökonomischen Erholung, als auch die Bündelung der Kräfte zur Bekämpfung des Klimawandels. Des Weiteren sieht die neue Agenda das verstärkte Engagement für Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Grundrechte, Gleichheit, Demokratie und gute Regierungsführung vor, sowie die gemeinsame Bewältigung der Herausforderungen von Flucht und irregulärer Migration. Zusätzlich fordert die neue Agenda ein verstärktes Bekenntnis zu Geschlossenheit und Solidarität zwischen den EU-Mitgliedstaaten sowie ein gegenseitiges Engagement und gemeinsames Vorgehen mit den Partnern der südlichen Nachbarschaft. Die neue Agenda schlägt eine Reihe von Maßnahmen in zentralen Politikbereichen vor. Mit Blick auf die menschliche Entwicklung, gute Regierungsführung und Rechtsstaatlichkeit fördert die neue Agenda u.a. die internationalen Sozial- und Arbeitnehmerrechte und Maßnahmen zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Vorsorge- und Bewältigungskapazitäten der Gesundheitssysteme bei Pandemien sollen ebenfalls unterstützt werden und auch die Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen wie z.B. der digitalen Bildung soll gefördert werden. Zur Stärkung der Resilienz, Förderung von Wohlstand und zur Nutzung der Möglichkeiten den digitalen Wandels soll die neue Agenda u.a. eine Unterstützung bei der Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus sowie die Beteiligung am EU-Rahmenprogramm „Horizont Europa“ vorsehen. Frieden und Sicherheit sollen beispielsweise durch Investitionen in die Prävention und den Kampf gegen Radikalisierung und die Intensivierung der Dialoge über Terrorismusbekämpfung garantiert werden. Im Bereich der Migration und Mobilität sollen u.a. die Kapazitäten der Partner für ein wirksames Migrations- und Asylmanagement unterstützt werden.
Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung ehemaliger Kombattanten
Nicht-legislativer Akt: Am 21. Dezember 2021 hat die Kommission eine Gemeinsame Mitteilung über den strategischen Ansatz der EU zur Unterstützung der Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung ehemaliger Kombattanten veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Bewaffnete Konflikte destabilisieren Staaten und ganze Regionen, wodurch die Europäische Union mit direkten und indirekten Folgen sowie neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen konfrontiert wird. Es ist somit dringend erforderlich, dass die EU mehr denn je als globaler Friedensakteur gegen Instabilität und Konflikte außerhalb ihrer Grenzen vorgeht.
Ziel: Mithilfe einer aktualisierten Entwaffnungs-, Demobilisierungs- und Wiedereingliederungsstrategie ehemaliger Kombattanten (disarmament, demobilisation and reintegration – DD&R) will die EU einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung und der Schaffung eines dauerhaften Friedens leisten.
Gegenstand: In der Mitteilung wird eine EU-weite umfassende Strategie für die Bewertung von DD&R-Prozesse und die Beteiligung daran vorgestellt. Zudem werden Mittel und Wege vorgeschlagen, wie DD&R-Maßnahmen in betroffenen Ländern und Regionen im Einklang mit dem Völkerrecht gemeinsam gestaltet und unterstützt werden können. Gemäß der aufgestellten Teilnahmekriterien kommen für die DD&R-Maßnahmen u.a. folgende Personenkategorien infrage: entführte Kinder, Überlebende und andere Opfer; Familienangehörige und andere mit Mitgliedern bewaffneter Gruppen verbundene Personen; zurückkehrende Zivilisten und Personen, die sich selbst demobilisiert haben etc. Die Schlüsselkomponenten der DD&R-Maßnahmen umfassen die Entwaffnung, die Demobilisierung und die Wiedereingliederung. In den Bereich der Entwaffnung fallen Maßnahmen wie die Einsammlung, Dokumentation, Kontrolle und Entsorgung von Waffen. Die EU kann u.a. durch die Initiierung eines sektorspezifischen oder allgemeinen politischen Dialog oder durch Unterstützungsmaßnahmen und fachliche Beratung nationaler und lokaler Behörden einen Beitrag zur Entwaffnung leisten. Der Prozess der Demobilisierung bezieht sich auf die Trennung und/oder Lossagung erwachsener Mitglieder von Streitkräften oder bewaffneten Gruppen von Befehlsstrukturen und auf ihren Übergang ins zivile Leben. Hierbei kann die EU einen Beitrag in Form von Schulungen zur Vorbereitung auf das zivile Leben o.ä. leisten. Die Wiedereingliederung beschreibt den Prozess des Übergangs ehemaliger Kombattanten und ihrer Helfer zu einem Leben als Mitglieder der zivilen Gemeinschaft. Hierfür soll die Absorptionsfähigkeit der Aufnahmegemeinschaften und Behörden z.B. durch die Stärkung lokaler Verwaltungsstrukturen, -kapazitäten und -verfahren erhöht werden. Zur Bewältigung der umfassenden Herausforderungen von DD&R stützt sich die EU auf ihre multidimensionalen Beiträge zu Frieden, Sicherheit und Entwicklung. Um die Wirksamkeit der Initiative zu stärken, gilt es gemeinsame Strategien und Instrumente des Integrierten Ansatzes zu nutzen. Es ist notwendig, dass sich alle einschlägigen EU-Akteure auf politischer, strategischer und operativer Ebene miteinander abstimmen und gegenseitig konsultieren. So gilt es, die DD&R-Bemühungen mit den Aktivitäten der EU im Sicherheits- und Verteidigungsbereich abzustimmen: zivile und militärische GSVP-Missionen und -Operationen sollen im Einklang mit den Zielen des DD&R-Prozesses stehen. Die EU wird im Rahmen der DD&R-Strategie Sofortmaßnahmen mit einem langfristigen, geografischen, regionalen und thematischen Engagement zur Unterstützung von DD&R-Prozessen kombinieren. Aufgabe des EAD und der zuständigen Kommissionsdienststelle ist es, Überwachungs- und Evaluierungskriterien auszuarbeiten und die Erkenntnisse auszuwerten.
Forschung, Innovation, Bildung und Jugend
Nicht-legislativer Akt: Am 18. Mai 2021 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung11 über den globalen Ansatz für Forschung und Innovation veröffentlicht (Pressemitteilung12).
Problem: Die Bewältigung der großen Herausforderungen der Zukunft wie z.B. der Erhalt von Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit, ein gerechter digitaler Wandel oder der Umbau zu einer nachhaltigen Industrie, hängen von innovativen Lösungen ab. Daher müssen Ressourcen im Bereich Forschung und Innovation mobilisiert werden. Allerdings fallen die Ausgaben und Investitionen der EU in diesem Bereich, im Vergleich zu anderen Wissenschaftsmächten, geringer aus. Dem europäischen Prinzip der offenen Zusammenarbeit unter Berücksichtigung wichtiger Grundwerte, wie der akademischen Freiheit, steht darüber hinaus derzeit global ein antimultilateraler Trend entgegen sowie der zunehmende Versuch einiger Länder Innovation und Forschung für globale Einflussnahme und soziale Kontrolle zu zweckentfremden.
Ziel: Die EU soll sich dem globalen Trend entgegenstellen, indem sie mit gutem Beispiel vorangeht und sich weiter für Offenheit in der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Forschung und Innovation einsetzt. Sie setzt sich zum Ziel ihre führende Rolle bei der Unterstützung multilateraler Forschungs- und Innovationspartnerschaften zu stärken, um so neue Antworten auf Herausforderungen in Bereichen wie Umwelt, Gesundheit, Digitalisierung, Gesellschaft und Innovation zu finden. Gleichzeitig soll das parallele Ziel der offenen strategischen Autonomie weiterverfolgt werden.
Gegenstand: Die strategische Autonomie gilt es durch eine flexiblere Gestaltung der bilateralen Zusammenarbeit mit Drittstaaten im Bereich Forschung und Innovation zu stärken, wodurch u.a. eine bessere Abstimmung auf europäische Interessen und Werte erfolgen soll. Des Weiteren sollen, in Ländern mit niedrigen und mittleren Einkommen, Ressourcen im Bereich der Wissenschaft und Technologie mobilisiert werden und somit der Übergang zu nachhaltigen und wissensbasierten Gesellschaften und Wirtschaften beschleunigt werden. Die Wirkung und Effektivität der Maßnahmen soll durch die Bündelung der Maßnahmen der EU, der Finanzinstitute und der Mitgliedsstaaten maximiert werden. Für alle zukunftsrelevanten Bereiche der EU sind konkrete Maßnahmen geplant. Beispielsweise werden für die internationale Zusammenarbeit gemeinsame Grundsätze entwickelt oder für Forschungs- und Hochschuleinrichtungen in der EU Leitlinien für den Umgang mit ausländischer Einflussnahme entworfen und gefördert. Außerdem soll mit der Initiative „neues Europäisches Bauhaus“ eine internationale Plattform für Wissensmanagement eingerichtet werden. Des Weiteren gilt es starke Digitalpartnerschaften aufzubauen und die Zusammenarbeit mit industrialisierten Drittländern zu fördern sowie strategische Pläne für Forschung und in Innovation Afrika und Lateinamerika zu entwickeln.
Eine erste Überprüfung der Fortschritte aller Maßnahmen soll voraussichtlich auf einer internationalen Konferenz 2022 erfolgen.
Humanitäre Hilfe der EU
Nicht-legislativer Akt: Am 10. März 2021 hat die Kommission eine Mitteilung13 an das Europäische Parlament und den Rat über die humanitären Maßnahmen der EU veröffentlicht (Pressemitteilung14).
Problem: Die humanitäre Hilfe stellt einen zentralen Pfeiler des auswärtigen Handelns der EU dar und ist von hoher Relevanz für ihre Fähigkeit, ihre Werte weltweit zu verbreiten. Jedoch steht die humanitäre Hilfe derzeit vor einer Reihe von Herausforderungen, welche durch die COVID-19-Pandemie weiter verschärft wurden. Während einerseits der Bedarf an humanitärer Hilfe so groß ist, wie nie zuvor, nimmt andererseits die Kluft zwischen humanitären Bedarf und den weltweit verfügbaren Ressourcen zu.
Ziel: Angesichts der zahlreichen Herausforderungen humanitärer Hilfen verfolgt die EU das Ziel, ihrer Politik im Bereich der humanitären Hilfe neue Impulse zu geben, damit sie dem wachsenden humanitären Bedarf besser gerecht werden kann.
Gegenstand: Prioritäre Maßnahmen für die EU im Hinblick auf humanitäre Hilfe sind u.a. die Förderung flexibler und effizienter humanitärer Maßnahmen und Finanzierungsmechanismen beispielsweise durch die Ausarbeitung von Leitlinien für die Förderung gleichberechtigter Partnerschaften mit lokalen Helfern. Des Weiteren soll gewährleistet werden, dass die humanitäre Hilfe der EU rasch und effizient für Bedürftige bereitgestellt werden. Die Ressourcengrundlage für humanitäre Maßnahmen soll erheblich erweitert werden, u.a. durch die Intensivierung der Zusammenarbeit der EU mit traditionellen und aufstrebenden Geberländern. Es gilt Allianzen zu bilden und zu stärken um die globale humanitäre Agenda zu stärken. Zudem sollen die Auswirkungen des Klimawandels und der Umweltfaktoren konsequent in die Politik und Praxis der humanitären Hilfe einbezogen werden. Hierfür soll der Anteil der Klimaschutzmittel für die Stärkung der Resilienz und der Anpassung an den Klimawandel in den am stärksten katastrophengefährdeten Ländern und Regionen deutlich erhöht werden. Risikobewusste Ansätze sollen in diesem Zuge weiterentwickelt und angewendet werden. Um insgesamt den Bedarf an humanitärer Hilfe zu verringern und die Ursachen von Konflikten und Krisen zu bekämpfen, soll sichergestellt werden, dass die Politik in den Bereichen humanitärer Hilfe, Entwicklung und Frieden zusammenwirkt. In diesem Rahmen sollen u.a. die Koordinierungsmechanismen für EU-Maßnahmen der humanitären Hilfe, Entwicklung und Friedenskonsolidierung vor Ort gestärkt werden. Im Kontext des „Team-Europa“-Konzepts soll die Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten intensiviert werden. Die Einhaltung des humanitären Völkerrechts im Rahmen des auswärtigen Handels der EU soll priorisiert werden, um die Zivilbevölkerung zu schützen, grundsatzorientierte humanitäre Maßnahmen zu unterstützen und die Sicherheit humanitärer Helfer und des medizinischen Personals zu gewährleisten. Durch die Veranstaltung eines Europäischen Forums für humanitäre Hilfe im Jahr 2021 zur Förderung des Dialogs über Themen der Politik im Bereich der humanitären Hilfe, soll das Engagement und die Führungsrolle der EU im Bereich der humanitären Hilfe gestärkt werden.
Konsularischer Schutz
Vorschlag: Am 06. Dezember 2023 hat die Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/637 über Koordinierungs- und Kooperationsmaßnahmen zur Erleichterung des konsularischen Schutzes von nicht vertretenen Unionsbürgern in Drittländern und der Richtlinie (EU) 2019/997 zur Festlegung eines EU-Rückkehrausweises veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Derzeit ist der konsularische Schutz für nicht vertretene Unionsbürger in Drittländern unzureichend. Diese Unzulänglichkeiten treten besonders in Krisensituationen zutage, in denen eine rasche und effiziente konsularische Unterstützung von entscheidender Bedeutung ist. Darüber hinaus mangelt es an Klarheit und Einheitlichkeit der Prozesse und Verfahren in den Mitgliedstaaten, was zu einem uneinheitlichen Niveau der geleisteten Unterstützung führt. Darüber hinaus werden die finanziellen Aspekte des konsularischen Schutzes im bestehenden Rahmen nicht angemessen berücksichtigt, was die Gewährleistung einer wirksamen Unterstützung weiter erschwert.
Ziel: Der Vorschlag zielt darauf ab, diese Probleme zu beheben, indem die Rechtssicherheit für Unionsbürger hinsichtlich ihres Anspruchs auf konsularischen Schutz verbessert wird. Er zielt darauf ab, klare Rollen, Koordinierungs- und Kooperationsmechanismen zwischen den Mitgliedstaaten und den Delegationen der Union zu schaffen, um insbesondere in Krisenzeiten Effizienz zu gewährleisten. Darüber hinaus konzentriert sich der Vorschlag auf die Verbesserung der Information und der Kommunikation mit nicht vertretenen Unionsbürgern, um sicherzustellen, dass diese über ihre Rechte und die ihnen zur Verfügung stehende Unterstützung gut informiert sind. Schließlich zielt der Vorschlag darauf ab, die Effizienz der finanziellen Erstattungsverfahren zu erhöhen, um ein strafferes und effektiveres Verfahren zur Verwaltung der mit der Gewährung von konsularischem Schutz verbundenen Kosten zu gewährleisten.
Gegenstand: Einer der wichtigsten Aspekte des Vorschlags ist die Verbesserung der Rechtssicherheit sowohl für die Konsularbehörden als auch für die Bürger. Dazu gehört die Klärung der Kriterien, nach denen ein Unionsbürger als „nicht vertreten“ gilt und somit Anspruch auf konsularischen Schutz durch die Konsularbehörden der anderen Mitgliedstaaten hat. Diese Klärung ist unerlässlich, um eine straffe Zusammenarbeit zwischen den von den Delegationen der Union unterstützten Konsularbehörden zu gewährleisten. Darüber hinaus wird in dem Vorschlag die Nutzung des Netzes der Unionsdelegationen betont, insbesondere in Drittländern, in denen nur wenige Mitgliedstaaten vertreten sind. Vorgeschlagen wird die Erstellung gemeinsamer konsularischer Notfallpläne, auch bekannt als „Gemeinsamer konsularischer Krisenbereitschaftsrahmen der EU“, für alle Drittländer. Diese Pläne sollen die Reaktion auf mögliche künftige konsularische Krisen erleichtern. Darüber hinaus enthält der Vorschlag eine Rechtsgrundlage für den Einsatz gemeinsamer Konsularteams. Diese Teams, die sich aus freiwilligen multidisziplinären Experten aus den Mitgliedstaaten und den EU-Institutionen zusammensetzen, sollen die lokalen konsularischen Dienste der Mitgliedstaaten insbesondere in Krisensituationen unterstützen. Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Vorschlags ist die Verbesserung des Informationsflusses zwischen den Mitgliedstaaten, den Unionsorganen und den Unionsbürgern. Diese Verbesserung soll die Bürger in die Lage versetzen, fundiertere Entscheidungen in Bezug auf Reisen zu treffen und so ihre Sicherheit und ihr Wohlergehen in Drittländern zu gewährleisten. Darüber hinaus zielt der Vorschlag darauf ab, die Verfahren für die finanzielle Erstattung im Zusammenhang mit dem konsularischen Schutz zu straffen. Künftig könnten die Mitgliedstaaten die Erstattung direkt bei den betroffenen Bürgern beantragen und so langwierige bürokratische Verfahren umgehen. Auch die Delegationen der Union wären berechtigt, finanzielle Erstattungen zu erhalten, wenn sie die Gewährung von konsularischem Schutz für nicht vertretene Bürger unterstützen.
Internationale Zusammenarbeit
Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Das Abkommen wurde am 15. April 2021 zum Abschluss der Verhandlungen paraphiert. Das Abkommen wurde am 15. April 2021 zum Abschluss der Verhandlungen paraphiert. Das neue Partnerschaftsabkommen bildet den neuen Rechtsrahmen für die Beziehungen der EU zu den 79 Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean. Es beinhaltet eine gemeinsame Grundlage auf AKP-Ebene in Verbindung mit drei regionalen Protokollen mit Schwerpunkt auf den konkreten Bedürfnissen der Regionen.
Vorschlag: Am 3. Dezember 2020 haben die Europäische Union und die Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten (OAKPS) eine politische Einigung über das Cotonou-Folgeabkommen erzielt (Pressemitteilung).
Problem: Die Europäische Union stellt in Verbindung mit den Mitgliedern der OAKPS ein erhebliches Gewicht in der Welt dar. Um globale Herausforderungen wie die COVID-19-Pandemie, den Klimawandel, die Meerespolitik, Migration, Frieden und Sicherheit zu bewältigen, gilt es sich im Zuge eines neuen Abkommens gemeinsam dafür zu rüsten.
Ziel: Das neue Abkommen zielt darauf ab, jede der beteiligten Regionen in ihrer Fähigkeit zur gemeinsamen Bewältigung globaler Herausforderungen zu stärken. Sobald das Abkommen in Kraft getreten ist, soll es als neuer Rechtsrahmen, aber auch als Richtschnur für die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen und für die Zusammenarbeit zwischen der EU und den Mitgliedern der OAKPS in den kommenden Jahren dienen.
Gegenstand: Das neue Abkommen legt gemeinsame Grundsätze fest und deckt folgende Schwerpunktbereiche ab, in denen die beiden Seiten zusammenarbeiten wollen: (1) Menschenrechte, Demokratie und gute Regierungsführung, (2) Frieden und Sicherheit, (3) menschliche und soziale Entwicklung, (4) ökologische Nachhaltigkeit und Klimawandel, (5) inklusives nachhaltiges Wirtschaftswachstum und inklusive nachhaltige Entwicklung sowie (6) Migration und Mobilität. Ergänzend zu dem Grundlagenteil des Partnerschaftsabkommens beinhaltet das Abkommen drei regionale Protokolle für Afrika, die Karibik und den Pazifik, mit Schwerpunkt auf den konkreten Bedürfnissen der Regionen. Die Regionalprotokolle werden über eigene Verwaltungsstrukturen verfügen, welche u.a. gemeinsame Parlamentsausschüsse umfassen und die Steuerung der Beziehungen zwischen der EU und den einzelnen Regionen ermöglichen. Zudem soll ein übergreifender gemeinsamer OAKPS-EU-Rahmen mit einer starken parlamentarischen Dimension geschaffen werden. Nachdem nun eine politische Einigung erzielt wurde, wird der Text interne Verfahren durchlaufen und schließlich von den Chefunterhändlern paraphiert werden. Die Unterzeichnung des Abkommens erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr 2021.
Finanzielle Souveränität
Nicht-legislativer Akt: Am 19. Januar 2021 hat die Kommission eine Mitteilung über das europäische Wirtschafts- und Finanzsystem: Mehr Offenheit, Stärke und Resilienz veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Aufgrund veränderter geopolitischer Kräfteverhältnisse, dem Austritt Großbritanniens aus der Union, den massiven technologischen und gesellschaftlichen Veränderungen sowie einer zunehmend multipolaren Weltwirtschaft, benötigt die Union eine offene strategische Autonomie und gestärkte Resilienz, damit sie globale Governance-Strukturen auch in Hinblick auf die nächsten Generationen mitgestalten kann.
Ziel: Ziel der dargelegten Mitteilung ist es, die offene strategische Autonomie im makroökonomischen und finanziellen Bereich auszubauen, um die Rolle der EU in der Weltpolitik zu stärken. Dies soll, im Rahmen der Mitteilung, durch eine Förderung des Euros, einer Stärkung der Finanzmarktstrukturen sowie einer Verbesserung der Sanktionsregelungen gelingen.
Gegenstand: Die erste dargelegte Maßnahme von zentraler Bedeutung betrifft, auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, die Vollendung der Bankenunion bei gleichzeitiger Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion, um zur Resilienz der EU beizutragen. Des Weiteren bietet eine stärkere Bedeutung des Euro Vorteile für die Währungsautonomie, größerer Systemstabilität des globalen Währungsregimes sowie geringere Transaktions-, Risikomanagement- und Finanzierungskosten. Außerdem soll daher die Rolle des Euro im globalen Wirtschaftssystem gestärkt werden, um vor allem im Energie- und Rohstoffsektor den Status als Referenzwährung zu erlangen. Im Zuge dessen verspricht die Kommission ein verstärktes Zugehen auf Partner im öffentlichen und privaten Sektor sowie auf Finanzregulierungsbehörden in Partnerschaftsländer weltweit, um auf Euro lautende Investitionen zu fördern und ein besseres Verständnis für die Hindernisse einer breiteren Nutzung des Euro zu entwickeln. Ein weiterer Bereich der Finanzpolitik betrifft den Bereich des Klima- und Umweltschutz. Demnach sollen Anleihen der Union vermehrt als Instrument zur Finanzierung von Investitionen im Rahmen des europäischen Grünen Deals genutzt werden. Daneben soll das Emissionshandelssystem der EU gestärkt und ausgeweitet werden, um das Umweltergebnis zu maximieren. Als weitere Maßnahme soll der Weg zu einem möglichen digitalen Euro weiter ausstaffiert werden. Zudem soll die Kommission prüfen, wie unzulässige Einmischung von Drittstaaten in Finanzmarktinfrastrukturen der Union verhindert und bekämpft werden kann. Auf der anderen Seite soll die Effektivität verhängter Sanktionen gestärkt werden, da diese ein wesentliches Außenpolitisches Instrument darstellen. Im Zuge dessen soll die EU zum einen ihre Zusammenarbeit mit den G7-Partnern in diesem Bereich stärken. Zum anderen wird die Kommission ein System zur anonymen Meldung von Fällen, in denen Sanktionen umgangen werden, eine Datenbank für den Informationsaustausch sowie eine zentrale Kontaktstelle für Umsetzungsfragen bei Sanktionen einrichten.
Afrika-Strategie
Nicht-legislativer Akt: Am 9. März 2020 hat die Kommission eine gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat bezüglich einer neuen umfassenden Strategie mit Afrika veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Sowohl aus historischen und geographischen Gründen wie auch wegen gemeinsamer Interessen bestehen zwischen der EU und Afrika enge Beziehungen. Durch zahlreiche Veränderungen wirtschaftlicher, politischer, sozialer, demographischer und ökologischer Art ergeben sich für den afrikanischen Kontinent sowohl neue Perspektiven als auch neue Herausforderungen. Das Potenzial Afrikas steigert bei zahlreichen Akteuren die Zusammenarbeit mit dem Kontinent. Somit gilt es für Europa die Art und Weise der Zusammenarbeit mit Afrika anzupassen, sodass die Interessen beider Seiten gedeckt werden können.
Ziel: Zur Stärkung des strategischen Bündnis der EU mit Afrika gilt es gemeinsam eine neue umfassende Strategie zu entwickeln, welche die bestehenden Herausforderungen angeht und Maßnahmen entwickelt, die Stabilität, Frieden, Sicherheit, ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum etc. gewährleisten. Dazu soll die Zusammenarbeit in fünf Bereichen ausgebaut werden: Eine Partnerschaft (1) für die grüne Wende und den Zugang zu Energie, (2) für den digitalen Wandel, (3) für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung, (4) für Frieden und gute Regierungsführung sowie eine Partnerschaft (5) im Bereich Migration und Mobilität.
Gegenstand: Im Bereich der grünen Wende müssen sowohl die EU als auch Afrika auf eine CO2-arme ressourceneffiziente und klimaresiliente Zukunft setzen. Neben Investitionen zur Stärkung der wissenschaftlichen Kapazitäten in Afrika soll u.a. vermehrter Handel zur Einführung innovativer und nachhaltiger Geschäftsmodelle beitragen. Zudem soll eine saubere Kreislaufwirtschaft etabliert werden, welche für den Übergang zu einem nachhaltigen Wirtschaftsmodell entscheidend ist. Es sollen gemeinsame Maßnahmen für eine bessere Meerespolitik und zum Schutz der Wälder ergriffen werden. Im Bereich des digitalen Wandels werden Investitionen in die Infrastruktur und politische Konzepte zur vollständigen digitalen Inklusion benötigt. Die digitale Wende ist von bedeutender Relevanz für Afrika und könnte eine Vielzahl von dringend benötigten Arbeitsplätzen schaffen. Zudem stellt die Beschleunigung der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ein wesentliches Element für die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung dar. Mit Blick auf die Partnerschaft für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung gilt es den Handel und nachhaltige Investitionen in Afrika zu fördern, das Investitionsklima und die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern sowie regionale und kontinentale Wirtschaftsintegration, vor allem durch das Afrikanische Kontinentale Freihandelsabkommen, zu fördern. Zudem soll der Zugang zu hochwertiger Bildung, Kompetenzen, Forschung, Innovation, Gesundheit und sozialen Rechten verbessert werden. Zur Realisierung der vierten Partnerschaft für Frieden und Sicherheit gilt es das gemeinsame Engagement zu verstärken und eine stärker strukturierte und strategisch ausgerichtete Zusammenarbeit mit besonderem Schwerpunkt auf den Regionen, in denen die Spannungen und Anfälligkeiten am größten sind, zu realisieren. Durch eine Verknüpfung von humanitären, entwicklungs-, friedens- und sicherheitspolitischen Maßnahmen in allen Phasen des Konflikt- und Krisenzyklus soll die Resilienz gesteigert werden. Zuletzt gilt es im Bereich Migration und Mobilität einen ausgewogenen und umfassenden Ansatz zu entwickeln, welcher sich auf Grundsätze der Solidarität, der Partnerschaft und der gemeinsamen Verantwortung stützt.
Erweiterung
Nicht-legislativer Akt: Am 5. Februar 2020 hat die Kommission eine Mitteilung1818 an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen bezüglich der Stärkung des Beitrittsprozesses für den westlichen Balkan veröffentlicht (Pressemitteilung1919).
Problem: In Zeiten eines verstärkten geopolitischen Wettbewerbs stellt eine glaubhafte Beitrittsperspektive für den westlichen Balkan mehr denn je eine geostrategische Investition in ein stabiles, starkes und geeintes Europa dar. Um ihren Einfluss in der Region zu sichern und europäische Werte wie Demokratie und Rechtstaatlichkeit zu verbreiten liegt die feste und leistungsbezogene Aussicht des westlichen Balkans auf eine EU-Vollmitgliedschaft im ureigenen politischen, sicherheitspolitischen und wirtschaftlichen Interesse der Union.
Ziel: Das Ziel der Mitteilung ist es den Beitrittsprozess in den Bereichen der Glaubwürdigkeit, der politischen Steuerung, der Dynamisierung des Verhandlungsprozesses und der Berechenbarkeit bezüglich der positiven und negativen Konditionalität zu verbessern.
Gegenstand: Zur Förderung der Glaubwürdigkeit des Beitrittsprozesses muss dieser auf gegenseitigem Vertrauen und klaren Verpflichtungen beider Seiten beruhen. Hierfür ist es unabdingbar, dass die Führungsspitzen des westlichen Balkans ihren Verpflichtungen nachkommen. Zudem soll die Glaubwürdigkeit durch einen stärkeren Fokus auf die wesentlichen Reformvorhaben gestärkt werden. Die Verhandlungen bezüglich dieser sollten sich an einzelnen Fahrplänen in den für den Beitritt zentralen Bereichen der Rechtsstaatlichkeit, dem Funktionieren der demokratischen Institutionen sowie einer stärkeren Verknüpfung der Wirtschaftsreformprogramme orientieren. Im Zuge einer stärkeren politischen Steuerung soll u.a. der politische Charakter des Prozesses in den Mittelpunkt gestellt werden und mehr Führungsstärke auf beiden Seiten signalisiert werden. Hierfür sollen regelmäßige Gipfeltreffen zwischen der EU und dem westlichen Balkan abgehalten werden. Die Mitgliedstaaten werden in der Mitteilung dazu aufgefordert, ihre Beteiligung an den Beitrittsverhandlungen zu systematisieren, wohin gegen die Kommission detailliertere Vorschläge für das weitere Vorgehen bei den Reformen einbringen wird. Durch die Einführung von thematischen Clustern bezüglich der Verhandlungskapitel soll die Dynamik des Verhandlungsprozesses gesteigert werden. Dadurch soll der politische Dialog stärker auf Kernsektoren ausgerichtet und die wichtigsten und dringendsten Reformen für jeden Sektor ermittelt werden. Die Cluster werden den SAA-Unterausschüssen zugewiesen, wodurch die Fortschritte in jedem Cluster überwacht werden können. Des Weiteren soll der Prozess klarer und konkreter ausgestaltet werden. Es ist notwendig, dass die Mitgliedstaaten ein klares Verständnis davon haben, was genau von den Beitrittskandidaten verlangt wird. Die Bedingungen für die Fortschritte der Beitrittskandidaten sollen objektiv, präzise, detailliert, streng und überprüfbar sein. Die ausreichende Umsetzung der vereinbarten Reformprioritäten soll zu einer Aufstockung der Mittel und Investitionen, sowie einer verstärkten Integration des Landes mit der EU führen. Anhaltende Stagnation oder Rückschritte bei der Umsetzung von Reformen sollen hingegen sanktioniert werden.
Nicht-legislativer Akt: Am 29. April 2020 hat die Kommission eine Mitteilung zur Unterstützung des westlichen Balkans bei der Bekämpfung von COVID-19 und beim Wiederaufbau nach der Pandemie veröffentlicht. Diese ist Teil des Beitrags der Kommission im Vorfeld der Tagung der Staats- und Regierungschefs der EU und des westlichen Balkans am 6. Mai 2020 (Pressemitteilung).
Problem: Der westliche Balkan stellt einen integralen Bestandteil Europas dar und ist somit von zentraler geostrategischer Bedeutung für die Europäische Union. Die Förderung von Stabilität und Wohlstand in dieser Region ist daher auch für die EU von bedeutender Relevanz. Mit Blick auf die COVID-19-Pandemie, welche sich negativ auf die Wirtschaft der Region und das Leben der Menschen auswirkt, gilt es die europäischen Partner im Westbalkan zu unterstützen.
Ziel: Die Maßnahmen der Europäischen Union zielen darauf ab, den westlichen Balkan bei der Bekämpfung von COVID-19 und beim Wiederaufbau nach der Pandemie zu unterstützen. Des Weiteren soll eine längerfristige Unterstützung durch die EU in ausgewählten Kooperationsbereichen ermittelt, sowie eine weitere Intensivierung des Engagements und der Förderung für die Verwirklichung der europäischen Perspektive angestrebt werden.
Gegenstand: Im Zuge der Unterstützung der Partner im Westbalkan bei der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie stellt die EU den Ländern in der Region finanzielle Beihilfe in Höhe von mehr als 3,3 Mrd. Euro sicher. Das Finanzpaket umfasst neben der Umschichtung von Mitteln des Instruments für Heranführungshilfe einen Vorschlag für Makrofinanzhilfen und ein Unterstützungspaket der Europäischen Investitionsbank. Diese finanzielle Unterstützung soll die unmittelbare Gesundheitskrise und den daraus resultierenden humanitären Bedarf, sowie längerfristige und strukturelle Auswirkungen auf die Gesellschaft und Wirtschaft bewältigen. Zudem wurden im Zuge dessen Katastrophenschutzverfahren der Union aktiviert, womit die Partner entsprechende Hilfe von EU-Mitgliedstaaten erhalten. Die Kommission ist bereit, die Region darüber hinaus in die Umsetzung ihres „Gemeinsamen europäischen Fahrplans“ zur Aufhebung der COVID-19-Eindämmungsmaßnahmen einzubinden. Für die Zeit des Wiederaufbaus nach der COVID-19-Pandemie ist ein Wirtschafts- und Investitionsplan zur Wiederbelebung der Wirtschaft vorgesehen. Für den Zeitraum von 2021-2027 soll eine Gesamtmittelausstattung in Höhe von 14,5 Mrd. Euro bereitgestellt werden. Darüber hinaus sollen die Finanzgarantien zur Unterstützung öffentlicher und privater Investitionen in der Region über das spezifische Garantieinstrument des Investitionsrahmens für den westlichen Balkan erheblich aufgestockt werden. Die Investitionen sollen zu einem grünen und digitalen Wandel in der Region beitragen. Um die Konnektivität innerhalb der Region und mit der EU zu verbessern, sollen EU-Finanzhilfen in Höhe von 1 Mrd. Euro für die Konnektivitätsagenda bereitgestellt werden. Besonders die Herausforderungen der jungen Menschen sollen durch die Verdopplung der Erasmus+-Fördermittel für die Region angegangen werden können. All diese Unterstützungsmaßnahmen zielen langfristig darauf ab, die Volkswirtschaften des westlichen Balkans in funktionierende Marktwirtschaften umzuwandeln, welche in der Lage sind, sich vollständig in den EU-Binnenmarkt zu integrieren. Voraussetzung für eine wirksame Erholung der momentanen Krise ist, dass die Länder ihren Reformzusagen weiter nachkommen. Hierfür ist auch eine stärkere Fokussierung auf Rechtsstaatlichkeit sowie auf die Funktionsweise demokratischer Institutionen und der öffentlichen Verwaltung erforderlich.
Östliche Partnerschaft
Nicht-legislativer Akt: Am 18. März 2020 hat die Kommission eine gemeinsame Mitteilung20 bezüglich der Politik für die Östliche Partnerschaft nach 2020 veröffentlicht (Pressemitteilung21).
Problem: Im Mai 2019 leitete die Europäische Kommission eine Konsultation zur Zukunft der Östlichen Partnerschaft ein. Hierbei zeigte sich, dass zwar insgesamt ein breiter Konsens darüber herrscht, dass die Östliche Partnerschaft derzeit über einen soliden Politikrahmen verfügt und greifbare Ergebnisse für die Menschen bringt, die Ergebnisse im Bereich der Regierungsführung jedoch erheblich verbessert werden müssen.
Ziel: Die übergeordnete Zielsetzung der Mitteilung ist die Stärkung der Resilienz der Gesellschaften der östlichen Partnerländer, welche über die Zusammenarbeit bezüglich der Verwirklichung verschiedener langfristiger strategischer Teilziele für die Östliche Partnerschaft nach 2020 erreicht werden soll. Zu den langfristigen Zielen zählen resiliente, nachhaltige und integrierte Volkswirtschaften, ökologische und Klimaresilienz und Resilienz beim digitalen Wandel. Des Weiteren sollen rechenschaftspflichtige Institutionen, Rechtsstaatlichkeit und Sicherheit, sowie resiliente, faire und inklusive Gesellschaften gefördert werden.
Gegenstand: Um das Ziel der resilienten, nachhaltigen und integrierten Volkswirtschaften zu erreichen, gilt es u.a. den Handel und die wirtschaftliche Integration mit und zwischen den Partnerländern weiter zu vertiefen. Hierbei ist eine selektive und schrittweise wirtschaftliche Integration der Länder in den EU-Binnenmarkt vorgesehen, Die EU wird in verschiedenen multilateralen Foren mit den Partnerländern zusammenarbeiten und sich darum bemühen Bündnisse zu globalen Wirtschaftsfragen aufzubauen. Für die Durchsetzung von Strukturreformen sind Investitionen und der Zugang zu Finanzmitteln von großer Relevanz. Die EU will mit der verstärkten Verwendung des Euro im Außenhandel die Partnerländer und ihre Wirtschaftsbeziehungen zur EU weiter festigen und dazu beitragen, ihre wirtschaftliche und finanzielle Stabilität zu gewährleisten. Des Weiteren gilt es die Interkonnektivität zwischen der EU und den Ländern der Östlichen Partnerschaft u.a. im Verkehrs- und Energiesektor zu intensivieren. Die Unterstützung von Forschung und Innovation, sowie eine Reform des Bildungswesens sollen die gesellschaftliche und wirtschaftliche Resilienz der Partnerländer stärken. Die Schaffung und Förderung von rechenschaftspflichtigen Institutionen, Rechtsstaatlichkeit und Sicherheit soll durch Justizreformen zur Angleichung an die europäischen Standards und eine aktive Rolle von internationalen Organisationen und Experten gewährleistet werden. Korruption und Wirtschaftskriminalität sollen mit Hilfe digitaler Instrumente bekämpft werden. Die Bekämpfung der organisierten Kriminalität soll u.a. über Reformen des Sicherheitssektors und eine verstärkte Zusammenarbeit mit den für Justiz und Inneres zuständigen EU-Agenturen vollzogen werden. Im Bereich der ökologischen Reslienze setzt sich die EU zum Ziel die ökologische Wende in den betreffenden Ländern zu unterstützen. Die Eindämmung des Verlusts an biologischer Vielfalt soll z.B. durch eine, von der EU unterstützten, nachhaltigen Landwirtschaft und Fischerei angegangen werden. Zusätzlich soll ein grünes Wachstum durch Bewusstseinsbildung sowie die schnelle Umstellung auf nachhaltige und intelligente Mobilität gefördert werden. Die Resilienz beim digitalen Wandel gilt es u.a. durch den Ausbau einer digitalen Infrastruktur zu fördern. Des Weiteren soll etwa durch eine stärkere Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in die politische Entscheidungsfindung das Ziel der fairen und inklusiven Gesellschaft realisiert werden. Außerdem soll ein Aktionsplan gegen Desinformation das Medienumfeld stärken.
Menschenrechte, Demokratie und Gleichstellung der Geschlechter
Nicht-legislativer Akt: Am 25. März 2020 hat die Kommission eine Mitteilung über den EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie 2020-2024 veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Die EU gründet sich auf ein entschlossenes Engagement für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. In einer sich wandelnden geopolitischen Landschaft wird die weltweite Führungsrolle der EU bei der Verteidigung der Menschenrechte und der Demokratie noch deutlicher. Zwar sind bereits große Fortschritte in diesem Bereich zu verzeichnen, jedoch stellen sich der Verteidigung der Menschenrechte und der Demokratie auch neue Herausforderungen, u.a. technologischer und ökologischer Art.
Ziel: Mit Hilfe des EU-Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie soll das längerfristige Engagement der EU für Menschenrechte und Demokratie im Rahmen einer erneuten strategischen Agenda gefestigt werden. Die Ziele und Prioritäten für die nächsten fünf Jahre in diesem Bereich der Außenbeziehungen sollen dazu beitragen, das Ziel eines stärkeren Europas in der Welt zu verwirklichen. Die Mitteilung umfasst (1) die Stärkung der Führungsrolle der EU bei der Förderungen und dem Schutz der Menschenrechte und der Demokratie weltweit, (2) die Ermittlung von Prioritäten, die Festlegung der Ziele der EU und die Konzentration auf die Umsetzung im Kontext der neuen geopolitischen, ökologischen und digitalen Herausforderungen, (3) die Erweiterung des Instrumentariums für Menschenrechtler und (4) die Förderung einer geeinten und stärker abgestimmten EU durch Förderung effizienter und kohärenter Maßnahmen.
Gegenstand: Im Aktionsplan werden, mit Blick auf die digitale Wende, neue Chancen und Herausforderungen identifiziert. Digitale Technologien können die Menschenrechte und die Demokratisierung einerseits befördern, indem sie die Beteiligung der Öffentlichkeit erleichtern, andererseits können sie zu missbräuchlichen und unrechtsmäßigen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und freien Meinungsäußerung führen. Die zweite grundlegende Wende wird im Bereich der Ökologie benannt, welche durch globale Umweltprobleme wie Umweltzerstörung, Umweltverschmutzung und den Klimawandel vorangetrieben wird. Zwar kann sich die Zivilgesellschaft durch die Meldung von Menschenrechtsverletzungen und der Forderung nach konkreten Maßnahmen zum Schutz des Klimas vermehrt Gehör verschaffen, jedoch können die negativen Auswirkungen des Klimawandels die Herausforderungen im Hinblick auf eine Reihe von Rechten zugleich vervielfachen. Der neue Aktionsplan setzt fünf zusammenhängende Aktionslinien vor: (1) der Schutz und die Stärkung des Einzelnen, (2) der Aufbau resilienter, inklusiver und demokratischer Gesellschaften, (3) die Förderung eines globalen Systems für Menschenrechte und Demokratie, (4) neue Technologien zur Nutzung der Chancen und Bewältigung der Herausforderungen und (5) Das Liefern von Ergebnissen durch Zusammenarbeit. Zur Umsetzung der fünf neuen Aktionslinien soll das breite Spektrum an den der EU zur Verfügung stehenden politischen Maßnahmen und Instrumente genutzt werden. Im Vordergrund steht bei der Umsetzung des Aktionsplans die Verbesserung der Kohärenz und die Stärkung der Verbindung zwischen internen und externen Politikbereichen. Die zentrale Rolle bei der dynamischen Umsetzung des Aktionsplans wird der EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte spielen.
Nicht-legislativer Akt: Am 25. November 2020 hat die Kommission eine gemeinsame Mitteilung23 an das Europäische Parlament und den Rat bezüglich des EU-Aktionsplans für die Gleichstellung (GAP) der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau im auswärtigen Handel der EU veröffentlicht (Pressemitteilung24).
Problem: Obwohl die Gleichstellung der Geschlechter ein Grundwert der EU ist und allgemein als Menschenrecht anerkannt wird, kann bisher kein einziges Land in der Welt die Geschlechtergerechtigkeit und Selbstbestimmung für alle Frauen und Mädchen bis 2030 gewährleisten. Trotz einiger Fortschritte auf dem Weg zur Gleichstellung der Geschlechter bestehen nach wie vor tief verwurzelte Ungleichheiten.
Ziel: Basierend auf der EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025, welche ein Europa der Gleichstellung zum Ziel hat, wird mit diesem neuen EU-Aktionsplan für die Gleichstellung 2021-2025 (GAP III) eine Welt der Gleichstellung gefordert. Zudem wird die Gleichstellungsstrategie für LGBTIQ für den Zeitraum 2020-2025 ergänzt.
Gegenstand: Dieser Aktionsplan der EU bietet einen politischen Rahmen für die Stärkung ihres Engagements, welches sich auf fünf Säulen fokussiert. Die erste Säule betrifft die Stärkung der Wirksamkeit des EU-Engagements für die Gleichstellung der Geschlechter als bereichsübergreifende Priorität des auswärtigen Handelns der EU bei Politikgestaltung und Programmplanung. Hierfür wird ein Gender Mainstreaming in allen außenpolitischen Maßnahmen und Sektoren sowie einen auf den Wandel der Geschlechterrollen ausgerichteten, rechtebasierter und intersektionaler Ansatz benötigt. Im Zuge dessen hat sich die EU dazu verpflichtet, dass bis 2025 mindestens 85% aller neuen Maßnahmen im Außenbereich als Hauptziel die Gleichstellung der Geschlechter aufnehmen. Die zweite Säule konzentriert sich auf die Förderung des strategischen Engagements der EU auf multilateraler, regionaler und nationaler Ebene und die Stärkung der wirksamen Umsetzung des GAP III in jedem Partnerland und jeder Partnerregion. Hierfür wird mehr Koordinierung, Zusammenarbeit und Transparenz benötigt. Zudem sollte die EU ihre Führungsrolle bei der Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter, der Stärkung der Rechte und der Rolle von Frauen und Mädchen auf multilateraler Ebene ausbauen und dazu beitragen, diese Agenda in internationalen Foren voranzubringen. Die dritte Säule des Aktionsplans betrifft die Konzentration auf thematische Schwerpunktbereiche. Hierzu zählen u.a. der Schutz vor jeglicher Form geschlechtsbezogener Gewalt, die Stärkung der wirtschaftlichen und sozialen Rechte und der Selbstbestimmung von Mädchen und Frauen etc. Die Maßnahmen der EU sollen u.a. einen Beitrag zur Bekämpfung sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt leisten. An vierter Stelle ist das Vorhaben der EU zu nennen, mit gutem Beispiel voranzugehen, indem auf höchster politischer und Managementebene in der EU eine geschlechtergerechte Führung mit ausgewogenem Geschlechterverhältnis geschaffen wird. Zuletzt ist die Berichterstattung und Kommunikation über die Ergebnisse zu nennen. Es wird die Einrichtung eines quantitativen, qualitativen und inklusiven Überwachungssystems vorgesehen, um die öffentliche Rechenschaftspflicht zu stärken, Transparent und Zugang zu Informationen zu gewährleisten und die Öffentlichkeitarbeit der EU zu den Ergebnissen ihrer Maßnahmen weltweit zu verbessern.
Handelspolitik
Nicht-legislativer Akt: Am 18. Februar 2021 hat die Kommission eine Mitteilung zur Überprüfung der Handelspolitik – eine offene, nachhaltige und entschlossene Handelspolitik veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Der Handel der EU gilt als stützende Säule für einen dynamischen Binnenmarkt und entschlossenes auswärtiges Handeln. Rasante globale Veränderungen, wie etwa die eines veränderten geopolitischen Machtverhältnisses, den Herausforderungen im Zuge des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft oder dem digitalen Wandel, erfordern dabei eine Überprüfung der handelspolitischen Strategie, um diesen Veränderungen zeitgemäß gerecht zu werden.
Ziel: Die Mitteilung legt Strategien für die Anpassung der Handelspolitik der EU für das kommende Jahrzehnt dar, um den genannten Herausforderungen Rechnung zu tragen.
Gegenstand: Zunächst bezieht sich die Mitteilung auf die Handelspolitik im Rahmen der offenen strategischen Autonomie der Union. Demnach soll die Handelspolitik als Instrument zu dem Ziel der offenen strategischen Autonomie beitragen, also der Fähigkeit der EU, eigene Entscheidungen zu treffen und die globalen Governance-Strukturen mit ihren strategischen Interessen und Werten mitzugestalten. Im Zuge dessen muss die Handelspolitik nach den Werten der Offenheit und Transparenz ausgerichtet werden, um zu diversifizierten und zu regelbasierten und nachhaltigen globalen Wertschöpfungsketten beizutragen. Des Weiteren soll diese Handelspolitik auch zu einer Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Wertschöpfungsketten beitragen, indem sie einen stabilen Rahmen schafft, eine Diversifizierung der Bezugsquellen ermöglicht und Kooperationsrahmen für den Zugang zu kritischen Gütern darstellt. Außerdem soll die Handelspolitik weiterhin den geopolitischen Interessen der EU dienen und den Multilateralismus fördern. Dabei spielen vor allem transatlantische Beziehungen, die Handelsbeziehungen zum afrikanischen Kontinent sowie zu China eine zentrale Rolle. Neben dem Rahmen der offenen strategischen Autonomie wird die mittelfristige Ausrichtung der Handelspolitik beschrieben. In der Mitteilung werden dafür sechs Bereiche von Maßnahmen identifiziert. Erstens, zählt eine Reformierung der WTO zu den Schlüsselmaßnahmen der Handelspolitik, um ihre volle Funktionsfähigkeit, insbesondere in der Streitbeilegung wiederherzustellen. Zweitens, soll die Handelspolitik die Union auch beim ökologischen Wandel und der Förderung verantwortungsvoller und nachhaltiger Wertschöpfungsketten helfen. Zu den Maßnahmen in diesem Bereich zählen Zusagen zur Klimaneutralität und dem Fördern von Klima- und Nachhaltigkeitsaspekten in der WTO. Drittens, soll sie den digitalen Wandel und den Handel mit Dienstleistungen fördern, etwa indem die Kommission ein umfassendes WTO-Übereinkommen über den digitalen Handel anstrebt. Viertens, wird die Union ihre regulatorische Wirkung weiterhin stärken, da so Handelshemmnisse beseitigt und ein Wettbewerbsvorteil erlangt werden kann. Dazu wird die Kommission den Regierungsdialog mit gleich gesinnten Partnern in strategischen Bereichen ausbauen. Fünftens, sollen die Partnerschaften der EU mit den Nachbarstaaten und Erweiterungsländern sowie Afrika in der Handelspolitik verstärkt werden. Darunter fallen Bemühungen um vertiefte Handelsbeziehungen mit anderen europäischen Staaten und afrikanischen Ländern bzw. ihren regionalen Wirtschaftsgemeinschaften, insbesondere mit Schwerpunkt auf den ökologischen und digitalen Wandel. Sechstens, soll zukünftig ein stärkerer Schwerpunkt auf der Umsetzung und Durchsetzung von Handelsabkommen und der Sicherstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen gelegt werden. Zu den Schlüsselmaßnahmen in diesem Bereich zählt einerseits die Konsolidierung von Partnerschaften in wichtigen Wachstumsregionen wie Lateinamerika, andererseits Bemühungen um den Schutz und Förderung europäischer Unternehmen, insbesondere KMU und landwirtschaftliche Betriebe, etwa durch mögliche neue Online-Tools.
Weiterführende Publikationen
Western Balkans and the European Union
Ermir I. Hajdini, Nikola Jokić, Teodora Lađić, Ksenija Milenković, Denis Preshova, Flandra Syla
ZEI Discussion Paper C 258 / 2020
Nach einem Jahrzehnt der Vernachlässigungen und Versäumnisse ist die Zeit gekommen, um die vollständige Einbeziehung aller Länder des westlichen Balkan in die Europäische Union voranzutreiben. ZEI Alumni aus der Region, alle unterdessen in eindrucksvollen Positionen in ihren Staaten und Gesellschaften, bringen ihre Frustration, aber auch die Hoffnung zum Ausdruck: Die neue EU Führung muss die unvollständig gebliebene Agenda der EU Erweiterung in den nächsten Jahren komplettieren um sich nicht den Vorwurf einzuhandeln, die Jugend des westlichen Balkan verloren zu haben.
Rechtsstaatlichkeit in der EU als Schlüsselfaktor für eine resiliente Außenpolitik gegenüber Autokraten
Robert Stüwe
In: Zeitschrift für Außen- und Sicherheitspolitik, Vol. 13, Iss. 3 (2020), S. 271-285. DOI: 10.1007/s12399-020-00817-6
Rechtsstaatsfeindliche Regierungsparteien in der EU buhlen um die Gunst autokratischer Großmächte wie China oder Russland und machen die Union so anfälliger für deren Einflussnahme. Das Zusammenwirken undemokratischer Kräfte von innen und außen untergräbt dabei nicht nur den Rechtsstaat, sondern legt auch zentrale außenpolitische Machthebel der EU gegenüber Drittstaaten – die Erweiterungs- und Außenhandelspolitik – lahm. Zudem verfestigen sich staatskapitalistische Strukturen, welche die Funktionsfähigkeit der gemeinsamen Energiepolitik einschränken. Der Beitrag analysiert diese Entwicklungen und erörtert, was die EU der Autokratisierung entgegensetzen kann.
A Stronger Europe in the World
Stephen C. Calleya
In: Robert Stüwe (ed.): ZEI Future of Europe Observer. Von der Leyen: Europe's New Deal Despite Corona?, Vol. 8 No. 1 April 2020, S. 10-11.
Diese Ausgabe des ZEI Future of Europe Observer bildet den Auftakt für das neu ausgerichtete Forschungsprojekt des ZEI zu den jährlichen Arbeitsprogrammen der Europäischen Kommission. Das ZEI-Projekt baut auf der bisherigen Arbeit des ZEI zur Juncker-Kommission auf. Zur Veranschaulichung des Stands einzelner Gesetzesmaßnahmen der EU soll die ZEI-Monitor-Ampel dienen. Im vorliegenden Heft analysieren unsere Research Fellows die sechs politischen Prioritäten der von der Leyen-Kommission und werfen einen Blick auf die anstehenden Aufgaben.
A Stronger Global Actor - Strengthening the Global Role of Europe
Andreas Marchetti
In: Stüwe, Robert / Panayotopoulos, Thomas (eds.): The Juncker Commission. Politicizing EU Policies (Schriftenreihe des Zentrum für Europäische Integrationsforschung, Bd. 79), Nomos: Baden-Baden 2020, S. 181-191. ISBN 978-3-8487-5597-4.
Das primäre Erkenntnisinteresse des Buches besteht darin, Strategien der Europäischen Kommission beim Umgang mit dem Phänomen der Politisierung in der EU‐Gesetzgebung zu erforschen. In einer Fallstudie zur Amtszeit von Präsident Jean‐Claude Juncker analysieren die Autoren des Sammelbandes, wie die EU‐Kommission zwischen 2014 und 2019 bestimmte politische Schwerpunkte gesetzt hat, um ihre Agenda voranzutreiben. Gegenstand der Analyse sind die zehn politischen Prioritäten der Juncker‐Kommission aus den jährlichen Arbeitsprogrammen seit 2014. Ausgangspunkt der Studie ist das von Juncker proklamierte Selbstverständnis als „politischer Kommission“. Die Bewertung der „Politisierung“ integrationspolitischer Vorhaben fällt dabei ambivalent aus: Auf der einen Seite hat die Juncker Kommission politisierte Themen gezielt aufgegriffen und als Gelegenheiten zur politischen Führung sowie zur Schärfung des eigenen institutionellen Profils genutzt. Auf der anderen Seite sah sich die EU‐Kommission zuweilen gezwungen, bei Krisen und Kontroversen Schadensbegrenzung zu betreiben.
Archiv
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