Zielsetzungen
Datenschutz
Besserer Zugang zu Waren und digitalen Dienstleistungen
Optimale Rahmenbedingungen für digitale Netze und Dienstleistungen
Digitale Wirtschaft als Wachstumsmotor
Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2024
Ein sicheres Umfeld für den ökologischen und digitalen Wandel
Legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 114 und Artikel 191 AEUV, 1. Quartal 2024.
Nicht legislativ, 1. Quartal 2024.
Künstliche Intelligenz im Dienste von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in Europa
Vorschlag: Am 24. Januar 2024 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1173 im Hinblick auf eine EuroHPC-Initiative für Start-up-Unternehmen zur Stärkung der europäischen Führungsrolle auf dem Gebiet der vertrauenswürdigen künstlichen Intelligenz veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Die beträchtliche Rechenleistung, die für Modelle der künstlichen Intelligenz (KI) erforderlich ist, kann von europäischen Start-ups nicht allein genutzt werden. Folglich besteht ein Bedarf an einer robusten Infrastruktur zur Unterstützung des Trainings und der Feinabstimmung fortgeschrittener KI-Modelle. Darüber hinaus ist es von entscheidender Bedeutung, die Wettbewerbsfähigkeit der EU im Bereich der KI sicherzustellen und die strategische Bedeutung des Hochleistungsrechnens zu berücksichtigen.
Ziel: Dementsprechend zielt die Verordnung darauf ab, die Nutzung der Hochleistungsrechenkapazitäten der Union durch innovative Start-ups zu erleichtern, um das volle Potenzial der KI zu erschließen und die kontinuierliche Verbesserung dieser Hochleistungsrechner zu gewährleisten. Der Vorschlag trägt dem Rechnung, indem er den bestehenden Rahmen ändert und ein zusätzliches Ziel für das gemeinsame europäische Unternehmen für Hochleistungsrechnen einführt. Dabei geht es um den Einsatz von KI-spezifischen Supercomputern zur Unterstützung des KI-Ökosystems, die umfangreiche Rechenressourcen für Start-ups und Forscher bereitstellen.
Gegenstand: Supercomputer sind speziell für das Training umfangreicher, allgemeiner KI-Modelle und neuartiger KI-Anwendungen konzipiert. Durch die Einbeziehung dieser spezialisierten Supercomputer will die Verordnung eine robuste Infrastruktur schaffen, die den hohen Rechenanforderungen der modernen KI-Forschung und -Entwicklung gerecht wird. Darüber hinaus werden diese auf KI spezialisierten Supercomputer in großen Rechenzentren untergebracht oder über Hochgeschwindigkeitsnetze miteinander verbunden, wodurch ihre Leistung und Zugänglichkeit verbessert werden. Außerdem wird in der Verordnung das Konzept der KI-Fabriken eingeführt. Dabei handelt es sich um zentralisierte oder verteilte Einrichtungen, die eine Infrastruktur aus KI-spezifischen Supercomputern, Datenzentren, speziellem Zugang und KI-orientierten Supercomputing-Diensten bereitstellen. Die KI-Fabriken werden eine zentrale Rolle bei der Förderung von Talenten spielen, indem sie Personen mit den erforderlichen Fähigkeiten zur effektiven Nutzung dieser Supercomputer anziehen, zusammenführen und ausbilden. Darüber hinaus werden sie die Entwicklung, Schulung, Prüfung, Bewertung und Validierung von KI-Trainingsmodellen und -systemen unterstützen. So werden sie beispielsweise bei der Entwicklung von KI-Anwendungen in strategischen Bereichen wie Gesundheit und Pflege, Klimawandel, Robotik und automatisiertes Fahren helfen. Darüber hinaus geht die Verordnung auf die Notwendigkeit einer verstärkten Zusammenarbeit und Synergie zwischen verschiedenen KI-Initiativen innerhalb der Union ein. Die KI-Fabriken werden mit anderen einschlägigen KI-Initiativen der Union interagieren und zusammenarbeiten, z. B. mit der Plattform "Künstliche Intelligenz auf Abruf", den KI-Test- und -Experimentiereinrichtungen, den EuroHPC-Kompetenzzentren und den EuroHPC-Exzellenzzentren. Diese Zusammenarbeit soll ein kohärentes und integriertes Konzept für die KI-Entwicklung in der gesamten Union gewährleisten und so die Wirkung und Effizienz dieser Initiativen maximieren. Dementsprechend enthält die Verordnung Maßnahmen, die die effiziente Nutzung der bestehenden EuroHPC-Supercomputer erleichtern. Sie ermöglicht die rechtzeitige Aufrüstung dieser Supercomputer, um ihre KI-Fähigkeiten zu verbessern und sicherzustellen, dass sie auf dem neuesten Stand der Technik bleiben und weiterhin den sich wandelnden Anforderungen der KI-Forschung und -Entwicklung gerecht werden. Dazu gehören auch Bestimmungen für die Aufrüstung der Fähigkeiten bestehender Supercomputer anstelle der Anschaffung neuer Rechner, wodurch die Investitionsrendite maximiert und die Kosteneffizienz gewährleistet wird. Darüber hinaus werden in der Verordnung spezifische Zugangsbedingungen für KI-spezifische Supercomputer und EuroHPC-Supercomputer vorgeschlagen, die für KI-Funktionen aufgerüstet werden. Diese Bedingungen sollen den besonderen Bedürfnissen des KI-Start-up- und -Forschungsökosystems Rechnung tragen. So wird es beispielsweise einen speziellen Zugang für Start-ups geben und ein Schwerpunkt auf der Unterstützung der Entwicklung vertrauenswürdiger und ethischer KI-Modelle, -Systeme und -Anwendungen liegen, die mit den Werten der EU im Einklang stehen.
Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2023
Kritische Rohstoffe
Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 13. November 2023 wurde der Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen und zur Änderung der Verordnungen EU) 168/2013, (EU) 2018/858, 2018/1724 und (EU) 2019/1020angenommen. (Pressemitteilung). In den vereinbarten Richtwerten ist festgelegt, dass die EU bis 2030 in der Lage sein sollte, hinsichtlich ihres jährlichen Verbrauchs an strategischen Rohstoffen 10 Prozent selbst zu gewinnen, 40 Prozent zu verarbeiten und 25 Prozent zu recyceln.
Vorschlag: Am 16. März 2023 hat die Kommission einen Vorschlag zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen und zur Änderung der Verordnungen (EU) 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1724 und (EU) 2019/1020 veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Die EU ist bei der Versorgung von kritischen Rohstoffen fast ausschließlich auf große Mengen an Einfuhren aus Drittländern angewiesen. Diese kritischen Rohstoffe werden in den Sektoren der erneuerbaren Energien, digitalen Industrien, Verteidigung sowie Gesundheit benötigt. Sie sind daher für die strategischen Ziele der EU unerlässlich. Eine Störung der Versorgung mit wichtigen Rohstoffen würde den Binnenmarkt und die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU gefährden.
Ziel: Erstens soll er die verschiedenen Stufen der europäischen Wertschöpfungskette für wichtige Rohstoffe von der Gewinnung bis zum Recycling stärken. Zweitens sollen die Einfuhren von kritischen Rohstoffen in die EU diversifiziert und deren strategische Abhängigkeit verringert werden. Drittens sollte der Vorschlag die Fähigkeit der EU verbessern, Risiken bei Unterbrechungen der Rohstoff-Versorgung zu mindern. Viertens sollte ein hohes Umweltschutzniveau u.a. durch die Verbesserung der Kreislaufwirtschaft gewährleistet werden. Der Vorschlag steht im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal und dem europäischen Klimagesetz.
Gegenstand: Zunächst befürwortet der Vorschlag die Erstellung einer regelmäßig aktualisierten Liste strategischer bzw. kritischer Rohstoffe, die für die EU-Wirtschaft von großer Bedeutung sind. Zur Diversifizierung der Versorgungskette sollten strategische Projekte zum gegenseitigen Nutzen u.a. in Drittländern mit aufstrebenden Märkten entwickelt werden. Die EU wird einen Club für kritische Rohstoffe für alle gleichgesinnten Länder einrichten, die globale Lieferketten entwickeln wollen. Der Club sollte die Welthandelsorganisation (WTO) stärken und ihr Netzwerk für nachhaltige Investitionsförderung und Freihandelsabkommen ausbauen. Alle neuen Projekte sollten Nachhaltigkeitsziele beinhalten, die den Umweltschutz und sozial verantwortliche Praktiken gewährleisten. Was das Recycling betrifft, so legt der Vorschlag den Schwerpunkt auf Metalle als endlos wiederverwendbare kritische Rohstoffe. Da das Recycling den Bedarf an Erstgewinnung und –verarbeitung verringert, ermöglicht eine solche Strategie im Rahmen des grünen Wandels zu einer Kreislaufwirtschaft überzugehen. Um die EU-weite Zusammenarbeit zu stärken, werden Mitgliedstaaten aufgefordert, eine nationale Behörde einzurichten, die für Projekte im Bereich Rohstoffe zuständig ist. Diese zuständige nationale Behörde soll mit ausreichend Personal und Ressourcen ausgestattet werden. Sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Kommission sollen dabei helfen, Zugang zu finanzieller und administrativer Unterstützung zu gewähren. Die Mitgliedstaaten sollten die Rückgewinnung von wichtigen Rohstoffen aus mineralischen Abfällen fördern, indem sie die Verfügbarkeit von Informationen verbessern und rechtliche, wirtschaftliche und technische Hindernisse beseitigen. Neben der Zusammenarbeit auf Unionsebene empfiehlt der Vorschlag auch die Koordinierung und Zusammenarbeit mit der Industrie und den privaten Akteuren. Große Unternehmen sollten die Ziele dieses Vorschlags unterstützen, indem sie ihre Lieferketten überprüfen und ihren Vorständen entsprechend Bericht erstatten.
KMU-Entlastung
Nicht-legislativer Akt: Am 12. September 2023 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Mitteilung über ein KMU-Entlastungspaket (Pressemitteilung).
Problem: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind mit erheblichen Unsicherheiten, Angebotsengpässen, Arbeitskräftemangel und nicht immer fairem Wettbewerb konfrontiert. Volatilität und die Unvorhersehbarkeit des derzeitigen wirtschaftlichen Umfelds erschweren die Geschäftstätigkeit von KMU. In den Jahren 2021 hatten sie teilweise Schwierigkeiten neue Beschäftigte einzustellen, um die stark gestiegene Nachfrage zu befriedigen. Darüber hinaus waren sie mit höheren Energiekosten infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine konfrontiert, während die rasch steigenden Rohstoffpreise zusätzlichen Druck auf kleine Unternehmen ausübten. Durch steigende Zinssätze wurde auch der Zugang von KMU zu Finanzmitteln erschwert.
Ziel: Mit dem KMU-Entlastungspaket will die Europäische Kommission kurzfristig Abhilfe schaffen, die längerfristige Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit von KMU stärken und ein faires und KMU-freundliches Unternehmensumfeld fördern. Das Paket soll dabei helfen die Erholung der KMU zu konsolidieren und ihr Potential voll auszuschöpfen, damit sie weiterhin zum langfristigen Wohlstands Europas beitragen können. Das Paket soll dazu beitragen, dass Berichtspflichten verringert, Steuern vereinfacht und die Liquidität sowie die Internationalisierung von KMU gefördert wird.
Gegenstand: Laut einer Umfrage des Eurobarometers gehören für 55 Prozent der KMU Verwaltungsaufwand oder regulatorische Hindernisse zu den größten Problemen, weshalb die Kommission bestrebt ist die Verwaltungskosten erheblich zu verringern. Dabei soll das Potential des „One in, one out“-Konzepts, das dafür sorgt, dass Verwaltungskosten in einem bestimmten Politikbereich ausgeglichen werden, voll ausgeschöpft werden. Darüber hinaus komme den Mitgliedsstaaten eine Schlüsselrolle dabei zu, wenn es darum geht, sicherzustellen, dass die nationalen Rechtsvorschriften, einschließlich Maßnahmen zur Umsetzung des EU-Rechts, den Grundsatz „Vorfahrt für KMU“ unterstützen und den Verwaltungsaufwand für KMU zu verringern. Des Weiteren arbeitet die Kommission zusammen mit den Mitgliedsstaaten daraufhin, dass Onlineverfahren und das „Once Only Technical System (OOTS)“ eingeführt werden. Dies soll den grenzüberschreitenden Austausch wichtiger Dokumente zwischen öffentlichen Verwaltungen ermöglichen und verhindern, dass KMU in verschiedenen Mitgliedsstaaten Dokumente erneut einreichen müssen. Generell sollen weitere Digitalisierungsmaßnahmen wie etwa das Pilotprojekt zu europäischen Sozialversicherungsausweis (ESSPASS) eingeführt werden, um die Interaktion zwischen mobilen Bürgern und im Ausland tätigen Unternehmen, insbesondere KMU, mit nationalen Behörden im Bereich der sozialen Sicherheit zu erleichtern. Auch die Schaffung eines elektronischen Formats (e-Declaration) für die Erklärung der Entsendung von Arbeitnehmern soll den Verwaltungsaufwand und die Befolgungskosten für Arbeitgeber erheblich verringern. Insgesamt soll zudem der Einsatz digitaler Tools und Verfahren im EU-Gesellschaftsrecht ausgeweitet werden. Ein EU-Gesellschaftszertifikat und die Anwendung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung bei der Gründung von Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften in anderen Mitgliedstaaten soll den Unternehmen eine Verringerung des administrativen Aufwands um geschätzte 437 Millionen Euro jährlich bringen. Insgesamt sollen bis 2030 90 Prozent der KMU, mit dem Politikprogramm der digitalen Dekade, eine grundlegende digitale Identität erreichen. Durch eine KMU-Unterstützung im Rahmen von EU-Finanzierungsprogrammen, die bis 2027 mehr als 200 Milliarden Euro erreichen soll, sollen KMU außerdem Zugang zu einer breiten Palette an finanzieller Förderung haben. Alles in allem enthält das Entlastungspaket einen Vorschlag für eine Verordnung über Zahlungsverzug, einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Steuervereinfachung für KMU und eine Reihe von Maßnahmen, um KMU ihre Tätigkeit zu erleichtern, ihren Zugang zu Finanzmitteln und qualifizierten Arbeitskräften zu verbessern und sie während ihres gesamten Lebenszyklus zu unterstützen.
Vorschlag: Am 12. September 2023 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Aufgrund von Asymmetrien in der Verhandlungsmacht zwischen großen Kunden (Schuldner) und kleineren Lieferanten (Gläubiger) und Unzulänglichkeiten des derzeitigen EU-Rechtsrahmens, der Richtlinie 2011/7/EU, besteht eine Praxis der Zahlungsverzögerung, die insbesondere den Cashflow von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) beeinträchtigt und die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit von Lieferketten in der EU schwächt. Dieses Problem beeinträchtigt nicht nur die Liquidität und finanzielle Stabilität der Unternehmen, sondern hemmt auch Wachstum und Innovation. Ferner haben sich die derzeitigen Mechanismen zur Lösung dieses Problems als unzureichend erwiesen, was zu einem fragmentierten und uneinheitlichen Ansatz in den Mitgliedstaaten geführt hat.
Ziel: Durch die vorgeschlagene Zahlungsrichtlinie sollen die Mängel dahingehend behoben werden, dass die Zahlungsdisziplin aller betroffenen Akteure (öffentliche Stellen, Großunternehmen und KMU) verbessert wird und die Unternehmen vor negativen Auswirkungen von Zahlungsverzögerungen im Geschäftsverkehr geschützt werden. Dies soll durch die Einführung eines umfassenden und harmonisierten Regelwerks gelingen. Insbesondere KMU machen 99 Prozent der europäischen Unternehmen aus und sind daher eine entscheidende treibende Kraft für den ökologischen und den digitalen Wandel in Europa. Es soll sichergestellt werden, dass alle Mitgliedstaaten über Mindestvorschriften zur Verhinderung von Zahlungsverzug, über wirksame Durchsetzungs- und Abschreckungsmaßnahmen sowie über geeignete Rechtsbehelfe verfügen.
Gegenstand: Jedes Jahr werden in der EU ca. 18 Milliarden Rechnungen ausgestellt. Deshalb sind zuverlässige Zahlungsströme notwendig, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft und insbesondere der KMU zu stärken. Mit der neuen Verordnung soll der aktuell unzulängliche EU-Rechtsrahmen, die Zahlungsverzugsrichtlinie aus dem Jahr 2011, ersetzt werden. Durch die neue Verordnung soll bei B2B-Geschäftsvorgängen eine strengere Obergrenze für Zahlungen von 30 Tagen eingeführt und dadurch bestehende Unklarheiten und Ausnahmen beseitigt werden. Auch für Überprüfungs- oder Abnahmeverfahren soll eine Höchstdauer von 30 Tagen (ohne Ausnahmeregelungen) gelten. Sollte dies nicht eingehalten werden, dann sollen Verzugszinsen automatisch erhoben und somit das Konzept des „Anspruchs“ abgeschafft werden. Zudem soll es eine pauschale Entschädigung für jede verspätet durchgeführte Transaktion geben. Die Entschädigung soll 50 Euro betragen, um der Inflation Rechnung zu tragen. Zur Durchsetzung des Gesetzes sollen die EU-Mitgliedsstaaten Stellen benennen, die befugt sind, Verwaltungssanktionen zu verhängen und die Namen von Zuwiderhandelnden zu veröffentlichen. Zudem sollen sich die EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichten, ein nationales Mediationssystem zur Beilegung von Zahlungsstreitigkeiten im Geschäftsverkehr einzurichten und das Problem der unlauteren Vertragsklauseln und –praktiken im nationalen Recht zu regeln. Darüber hinaus sollen die EU-Mitgliedsstaaten die Verfügbarkeit von Schulungen in den Bereichen Kreditmanagement und Finanzwesen, einschließlich digitaler Zahlungsinstrumente für KMU, fördern. Darüber hinaus wird in dem Vorschlag betont, wie wichtig es ist, digitale Instrumente für eine wirksame Durchsetzung zu nutzen und sicherzustellen, dass Instrumente für das Kreditmanagement und Schulungen zur finanziellen Allgemeinbildung für KMU verfügbar und zugänglich sind.
Vorschlag: Am 12. September 2023 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Einführung eines hauptsitzbasierten Steuersystems für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen sowie zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: EU-Unternehmen agieren zunehmend grenzüberschreitend im Binnenmarkt, jedoch besteht der aktuelle steuerliche Rahmen in der EU aus 27 verschiedenen Körperschaftsteuersystemen. Diese Vielzahl an Regelungen führt zu einer Zersplitterung und stellt ein ernsthaftes Hindernis für die Geschäftstätigkeit dar. Tatsächlich stehen grenzüberschreitend tätige Unternehmen im Binnenmarkt vor hohen Befolgungskosten, da sie sich an verschiedene Rechtsrahmen halten müssen. Dies gilt besonders für KMU, bei denen diese Kosten verhältnismäßig viel höher sind. Darüber hinaus führen die bestehenden Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten zu Ungleichheiten, die zu einer doppelten (Nicht-)Besteuerung führen können. Diese Probleme sind in allen Mitgliedstaaten verbreitet und können nicht effektiv durch individuelle nationale Maßnahmen gelöst werden.
Ziel: Ziel dieses Vorschlags ist die Einführung eines vereinfachten Systems der Sitzlandbesteuerung, das es KMU ermöglicht, die steuerlichen Ergebnisse ihrer Betriebsstätten auf Grundlage der Steuervorschriften des Mitgliedstaats ihres Hauptsitzes zu berechnen, während die anwendbaren Steuersätze die der Mitgliedstaaten bleiben, in denen sich die Betriebsstätten befinden. Diese Initiative zielt darauf ab, die regulatorischen Belastungen und Befolgungskosten für KMU und Steuerverwaltungen zu verringern, mehr grenzüberschreitende Aktivitäten zu fördern und Investitionen und Wachstum im Binnenmarkt anzuregen. Entsprechend strebt der Vorschlag an, den Cashflow der KMU zu sichern und ihre Geschäftstätigkeiten zu vereinfachen, insbesondere für solche, die sich in den Anfangsstadien der Expansion befinden.
Gegenstand: Um steuerliche Unsicherheiten und die Schwierigkeiten bei der Einhaltung der Vorschriften eines unbekannten Steuersystems bei Tätigkeiten in anderen Mitgliedstaaten zu beheben, schlägt die Europäische Kommission vor, dass das steuerliche Ergebnis von Betriebsstätten auf Basis der Vorschriften des Mitgliedstaats berechnet wird, in dem der Hauptsitz (Steuersitz des KMU) ansässig ist. Dies würde auch bedeuten, dass die Grundsätze zur Einkommenszurechnung an eine Betriebsstätte, die in dem anwendbaren bilateralen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen dem Mitgliedstaat der Betriebsstätte und dem Mitgliedstaat des Hauptsitzes festgelegt sind, weiterhin gelten. Um missbräuchliche Steuerpraktiken zu verhindern, sind spezifische Anti-Steuermissbrauchsregeln vorgesehen, beispielsweise zur Bekämpfung von Steuervermeidungsrisiken im Zusammenhang mit der Verlegung des Steuersitzes eines KMU, um zu vermeiden, dass der Standort des Hauptsitzes aus steuerlichen Gründen bestimmt wird. Ein weiterer Aspekt des Vorschlags sieht vor, dass KMU, die Einkünfte aus internationalen Schifffahrtsaktivitäten erzielen, die durch ein Tonnagesteuerregime abgedeckt sind, von der Inanspruchnahme der KMU-Vereinfachungsregeln in Bezug auf solche Einkünfte, die einer Betriebsstätte zugerechnet werden, ausgeschlossen werden sollten. Diese Ausnahme soll zusätzliche Komplikationen vermeiden, die durch die Interaktion zwischen dem KMU-Steuervereinfachungsrahmen und Tonnagesteuerregimen zu erwarten wären. Der Vorschlag zielt darauf ab, erhebliche Verfahrensvereinfachungen zu bieten, daher sollte eine Anlaufstelle eingerichtet werden, bei dem die Steuererklärung, Steuerfestsetzungen und die Erhebung der von den Betriebsstätten geschuldeten Steuern durch eine einzige Steuerbehörde, d.h. die Steuerbehörde im Mitgliedstaat des Hauptsitzes, abgewickelt werden. Darüber hinaus sollten, um KMU die unmittelbare Nutzung der Vorteile des Binnenmarkts ohne unnötige zusätzliche Verwaltungsbelastungen zu ermöglichen, Informationen über die in dieser Richtlinie festgelegten Steuervorschriften über das einheitliche digitale Zugangstor gemäß der Verordnung (EU) 2018/1724 zugänglich gemacht werden. Das Zugangstor sollte eine einzige Anlaufstelle für grenzüberschreitende Nutzer zur Online-Bereitstellung von Informationen, Verfahren und Unterstützungsdiensten bieten, die für das Funktionieren des Binnenmarkts relevant sind. Da die ordnungsgemäße Umsetzung der vorgeschlagenen Regeln in jedem Mitgliedstaat für den Schutz der Steuerbasis anderer Mitgliedstaaten entscheidend ist, sollte diese Umsetzung und Durchsetzung von der Kommission überwacht werden.
Virtuelle Welten
Nicht-legislativer Akt: Am 11. Juli 2023 hat die Kommission eine Mitteilung zu einer EU-Initiative für das Web 4.0 und virtuelle Welten: mit Vorsprung in den nächsten technologischen Wandel veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Der Übergang zum Web 4.0, der durch eine nahtlose Vernetzung von allem gekennzeichnet ist, stellt die Europäische Union vor große Herausforderungen und Chancen. Virtuelle Welten, die ein entscheidendes Element dieses Übergangs darstellen, sind aufgrund des raschen technologischen Fortschritts und der verbesserten Konnektivitätsinfrastruktur technisch und wirtschaftlich realisierbar geworden. Dieser Übergang bringt jedoch auch Risiken mit sich, die angegangen werden müssen, was die Notwendigkeit eines umfassenden Konzepts zur Bewältigung der Auswirkungen virtueller Welten auf Europas digitale Dekade unterstreicht.
Ziel: Web 4.0 und virtuelle Welten sollten so gestaltet werden, dass sie die Werte, Grundsätze und Grundrechte der EU widerspiegeln. Ziel ist es, ein Umfeld zu schaffen, in dem sich der Einzelne sicher und selbstbewusst fühlen kann und in dem seine Rechte als Nutzer, Verbraucher, Arbeitnehmer oder Schöpfer geachtet werden. Die Kommission ist bestrebt, ein Web 4.0 zu fördern, das offene, verteilte Technologien und Standards für die Interoperabilität zwischen Plattformen und Netzen einsetzt und die Wahlfreiheit der Nutzer gewährleistet. Der Schwerpunkt liegt auf Nachhaltigkeit, Integration und Zugänglichkeit als Kernkomponenten technologischer Entwicklungen. Die Initiative zielt darauf ab, den EU-Binnenmarkt, die kulturelle Vielfalt, die starke industrielle Basis und den soliden Rechtsrahmen der EU zu nutzen, um Europas Führungsrolle, Wettbewerbsfähigkeit und technologische Souveränität in diesem sich rasch entwickelnden Bereich zu stärken.
Gegenstand: In wirtschaftlicher Hinsicht bieten virtuelle Welten erhebliche Chancen für industrielle Ökosysteme in der EU. Es wird erwartet, dass die Weiterentwicklung virtueller Welten intelligente, widerstandsfähige und vernetzte Abläufe in allen Branchen fördern wird. Sie wird auch Raum für die Schaffung und Monetarisierung von Inhalten und innovativen Geschäftsmodellen bieten, insbesondere in Sektoren wie der Automobilindustrie, der fortschrittlichen Fertigung und der Logistik. Der EU-Rechtsrahmen, wie z. B. das Gesetz über digitale Dienste, das Gesetz über digitale Märkte und die allgemeine Datenschutzverordnung, wird weiterhin gelten und weiterentwickelt werden, um diesen Übergang zu unterstützen. In der Mitteilung werden drei zentrale Maßnahmen vorgeschlagen. Erstens konzentriert sich die Förderung der Entwicklung von Fertigkeiten für die Technologien der virtuellen Welt auf die Verbesserung der Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für den Umgang mit Technologien der virtuellen Welt und deren Entwicklung erforderlich sind. Besonderes Augenmerk wird auf die Förderung der Inklusion gelegt, indem Initiativen zur Entwicklung von Fähigkeiten auf Frauen, Mädchen und Schöpfer von digitalen Inhalten ausgerichtet werden. Zweitens wird durch die Förderung von Leitprinzipien für virtuelle Welten unterstrichen, wie wichtig es ist, virtuelle Welten zu entwickeln, die für alle Nutzer sicher und vorteilhaft sind, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Gesundheit und dem Wohlbefinden von Kindern liegt. Die Grundsätze umfassen verschiedene Aspekte wie Wahlfreiheit, Nachhaltigkeit, Transparenz und Einbeziehung. Die Kommission plant, die Forschung durch Programme wie Horizon Europe zu unterstützen, um die Auswirkungen virtueller Welten auf die geistige und körperliche Gesundheit zu untersuchen, insbesondere bei Kindern, um sicherzustellen, dass virtuelle Umgebungen dem Wohlbefinden der Nutzer förderlich sind. Drittens zielt die Entwicklung einer "Toolbox für virtuelle Welten" darauf ab, der breiten Öffentlichkeit umfassende Leitlinien für den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit virtuellen Welten an die Hand zu geben. Diese Toolbox wird Ressourcen und Informationen über die Verwaltung von virtuellen Identitäten und Vermögenswerten, die Gewährleistung von Datenschutz und Privatsphäre, das Verständnis von Verbraucherrechten und die Sicherheit angesichts von Bedrohungen der Cybersicherheit enthalten. Sie wird sich auch mit der Herausforderung der Online-Desinformation befassen, indem sie Instrumente zur Überprüfung von Inhalten bereitstellt und die Nutzer in die Lage versetzt, vertrauenswürdige Informationen zu erstellen. Im geschäftlichen Kontext zielt die Strategie darauf ab, die technologischen Fähigkeiten der EU zu stärken und die Einführung neuer Geschäftsmodelle und Lösungen zu fördern. Die EU plant, Vorzeigeprojekte wie das European CitiVerse und den European Virtual Human Twin zu unterstützen, um öffentliche Dienstleistungen durch virtuelle Welten zu verbessern. Schließlich sieht die Governance-Strategie die Einrichtung von Expertengruppen und Foren vor, die den Austausch bewährter Verfahren erleichtern und sich mit den Herausforderungen und Chancen von virtuellen Welten und Web 4.0 befassen.
Patentlizenzierungspaket
Vorschlag: Am 27. April 2023 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über die Vergabe von Zwangslizenzen für das Krisenmanagement sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 816/2006 veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Patentrechte sind von grundlegender Bedeutung für die Förderung der Innovation in der EU und die Schaffung eines investitionsfördernden Umfelds. Die Pandemie hat jedoch deutlich gemacht, dass ein Gleichgewicht zwischen der Wahrung von Patentrechten und der Gewährleistung eines schnellen Zugangs zu wichtigen Gesundheitsprodukten und -technologien in Krisenzeiten gefunden werden muss, selbst wenn es keine freiwilligen Vereinbarungen gibt. Dieses Szenario hat die Bedeutung eines wirksamen Mechanismus wie der Zwangslizenzierung unterstrichen, die es den Regierungen ermöglicht, Dritten unter bestimmten Bedingungen die Nutzung eines Patents ohne die Genehmigung des Rechteinhabers zu gestatten. Diese Bedingungen sind von zentraler Bedeutung, um die Bemühungen der EU zur Verbesserung ihrer Krisenresistenz zu ergänzen und den Zugang zu wichtigen Produkten zu gewährleisten, insbesondere wenn freiwillige Vereinbarungen nicht verfügbar oder geeignet sind.
Ziel: Das Hauptziel dieser Initiative ist es, ein effizientes Zwangslizenzierungssystem im Binnenmarkt für ein wirksames Krisenmanagement zu schaffen. Dieses System soll die Europäische Union in die Lage versetzen, sich im Zusammenhang mit den EU-Kriseninstrumenten auf Zwangslizenzen zu stützen. Es soll ein System eingeführt werden, das eine rasche und angemessene Reaktion auf Krisen ermöglicht und gleichzeitig den freien Verkehr und die Versorgung mit kritischen Produkten, die einer Zwangslizenzierung unterliegen, im Binnenmarkt sicherstellt. Das System ist so konzipiert, dass es die bestehenden EU-Kriseninstrumente ergänzt und die internationalen Verpflichtungen einhält, wobei es eine doppelte Funktion erfüllt: Es schafft Anreize für freiwillige Vereinbarungen und ermöglicht die Herstellung notwendiger Produkte, wenn es keine solchen Vereinbarungen gibt. Der Schwerpunkt liegt auf der Wahrung der Rechte an geistigem Eigentum und der Gewährleistung eines rechtzeitigen Zugangs zu krisenrelevanten Produkten.
Gegenstand: Das Verfahren zur Erteilung einer Unionszwangslizenz umfasst eine öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union und Konsultationen mit den zuständigen Beratungsgremien. Die Kommission bemüht sich mit Hilfe dieser Gremien, die erforderlichen Rechte an geistigem Eigentum und die Rechteinhaber zu ermitteln. In dringenden Fällen können Lizenzen zunächst auf der Grundlage des Freinamens des Erzeugnisses erteilt werden, wobei sich die Kommission verpflichtet, so bald wie möglich alle einschlägigen Rechte und Inhaber zu ermitteln. In der Verordnung wird auch der Inhalt der Unionszwangslizenz festgelegt. Sie muss Informationen über die betroffenen Rechte an geistigem Eigentum, den Rechteinhaber, den Lizenznehmer und das krisenrelevante Produkt enthalten. Außerdem ist der Lizenznehmer verpflichtet, dem Rechteinhaber eine angemessene Vergütung zu zahlen, die von der Kommission festgelegt wird. Diese Vergütung sollte den wirtschaftlichen Wert der Verwertung, jegliche öffentliche Unterstützung des Rechteinhabers, den Umfang der Amortisierung der Entwicklungskosten und humanitäre Umstände berücksichtigen. Wichtig ist, dass die Verordnung vorschreibt, dass Produkte, die unter einer Zwangslizenz der Union hergestellt werden, ausschließlich für den Binnenmarkt bestimmt sind und nicht ausgeführt werden dürfen. Die Zollbehörden haben die Aufgabe, die Einhaltung dieser Vorschrift zu gewährleisten, indem sie anhand von Risikoanalysen den Vertrieb solcher Produkte ermitteln und kontrollieren. Darüber hinaus sieht das Dokument ein Vertrauensverhältnis zwischen dem Rechteinhaber und dem Lizenznehmer vor und erwartet von beiden Parteien, dass sie sich für eine erfolgreiche Umsetzung einsetzen. Die Kommission kann eingreifen, um diese Zusammenarbeit zu erleichtern und sicherzustellen, dass die Lizenz ihren Zweck erfüllt. Die Kommission ist auch befugt, die Bedingungen der Unionszwangslizenz zu überprüfen und an veränderte Umstände anzupassen. Dazu gehört auch die Möglichkeit, die Lizenz zu entziehen, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung nicht mehr gegeben sind oder wenn der Lizenznehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Um die Einhaltung der Vorschriften durchzusetzen, kann die Kommission sowohl gegen den Rechteinhaber als auch gegen den Lizenznehmer Geldbußen und Zwangsgelder verhängen, wenn diese ihren Verpflichtungen aus der Verordnung nicht nachkommen.
Vorschlag: Am 27. April 2023 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über standardessenzielle Patente und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1001 veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Standardessenzielle Patente (SEPs) sind Patente zum Schutz von Technologien, die für eine Norm wesentlich sind. Sie sind von grundlegender Bedeutung für den Normungsprozess, der wesentlich zur industriellen Innovation und Wettbewerbsfähigkeit beiträgt. Die Normung spielt eine zentrale Rolle für die industrielle Innovation und Wettbewerbsfähigkeit, da sie sich auf fortschrittliche Technologien stützt, die umfangreiche Forschung und Entwicklung erfordern. In vielen Normungsorganisationen (SDOs) können Unternehmen und Einzelpersonen ihre technischen Beiträge zu einer Norm patentieren lassen. Damit eine patentierte Technologie in eine Norm aufgenommen werden kann, verlangen die SDOs in der Regel, dass sich der Patentinhaber verpflichtet, seine Patente zu fairen, angemessenen und nichtdiskriminierenden Bedingungen (FRAND) an andere (Implementierenden) zu lizenzieren. Verweigert ein Patentinhaber diese Verpflichtung, kann seine Technologie nicht in die Norm aufgenommen werden. Entsprechende Regeln müssen von der EU geschaffen werden.
Ziel: Erstens soll sichergestellt werden, dass die Endnutzer, einschließlich kleiner Unternehmen und EU-Verbraucher, von Produkten profitieren, die auf den neuesten genormten Technologien basieren. Zweitens soll die EU für Normungsinnovationen attraktiv gemacht werden, und drittens sollen sowohl die Inhaber als auch die Umsetzer von SEP dazu ermutigt werden, in der EU innovativ zu sein und Produkte sowohl in der EU als auch auf Nicht-EU-Märkten herzustellen und zu verkaufen. Der Vorschlag zielt darauf ab, Anreize für die Beteiligung europäischer Unternehmen an der Entwicklung von Normen und der breiten Einführung solcher genormten Technologien zu schaffen. Die Initiative zielt darauf ab, detaillierte Informationen über SEPs und bestehende FRAND-Bedingungen bereitzustellen, um Lizenzverhandlungen zu erleichtern, das Bewusstsein für die SEP-Lizenzierung in der Wertschöpfungskette zu schärfen und einen alternativen Streitbeilegungsmechanismus für die Festlegung von FRAND-Bedingungen zu schaffen.
Gegenstand: In dem Vorschlag wird die Notwendigkeit eines EU-weiten Konzepts für die SEP-Lizenzierung erörtert und auf die Ineffizienzen und Ungleichheiten hingewiesen, die durch unterschiedliche nationale Lösungen entstehen könnten. Es wird argumentiert, dass eine einheitliche Strategie zu effizienteren und kostengünstigeren Verfahren für die Beteiligten führen würde, wie z. B. ein einziges Register für SEPs, eine einheitliche Methodik für die Prüfung der Wesentlichkeit und ein gestrafftes FRAND-Feststellungsverfahren. Dieser Ansatz würde die Verfahren in der gesamten EU harmonisieren und die Arbeit der nationalen Gerichte und des künftigen Einheitlichen Patentgerichts erleichtern. Die im Vorschlag genannte bevorzugte Option kombiniert freiwillige Leitlinien, ein SEP-Register mit Wesentlichkeitsprüfung, ein FRAND-Bestimmungsverfahren und die Festlegung von Gesamtlizenzgebühren für SEPs. Dieser Ansatz zielt darauf ab, die Informationsasymmetrie zwischen SEP-Inhabern und -Implementierenden zu verringern und die Kosten und Dauer von SEP-Streitbeilegungen zu reduzieren. Der Vorschlag hebt ferner die Einrichtung eines Kompetenzzentrums innerhalb des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hervor, das SEP-Datenbanken und -Register sowie Verfahren zur Bestimmung der Wesentlichkeit und der FRAND-Regelung verwalten soll. Das Kompetenzzentrum wird Schulungen, Unterstützung und Beratung zu SEP anbieten, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), und das Bewusstsein für die Lizenzierung von SEP schärfen. Der Vorschlag enthält detaillierte Bestimmungen für die Anmeldung von Normen und die Registrierung von Gesamtlizenzgebühren für SEPs, Gutachten über Gesamtlizenzgebühren und andere relevante Informationen im Zusammenhang mit SEPs. Ziel ist es, eine zentrale Anlaufstelle für Interessengruppen einzurichten, die Informationen über SEPs und die Lizenzierung von SEPs benötigen. Die horizontalen Leitlinien enthalten Richtlinien für Normungsorganisationen (SDOs), um die Einhaltung des EU-Wettbewerbsrechts zu gewährleisten. Diese Leitlinien betonen die uneingeschränkte Teilnahme am Normsetzungsprozess, die Transparenz des Annahmeverfahrens, keine Verpflichtung zur Einhaltung der Norm und den effektiven Zugang zur Norm zu FRAND-Bedingungen.
Vorschlag: Am 27. April 2023 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über das einheitliche ergänzende Schutzzertifikat für Pflanzenschutzmittel veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Die Zersplitterung von ergänzenden Schutzzertifikaten für Pflanzenschutzmittel ist durch nationale Verfahren gekennzeichnet, was zu hohen Kosten, administrativen Belastungen und erheblicher rechtlicher Unsicherheit führt. Darüber hinaus haben Inkonsistenzen bei Entscheidungen der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Erteilung oder Ablehnung von ergänzenden Schutzzertifikaten zu einem Mangel an Einheitlichkeit geführt, der die Gesamtwirksamkeit des geistigen Eigentumssystems in der EU beeinträchtigt.
Ziel: Der Vorschlag führt ein einheitliches ergänzendes Schutzzertifikat für Pflanzenschutzmittel ein. Diese Initiative zielt darauf ab, das EU-System der Ergänzenden Schutzzertifikate zu vereinfachen und die Effizienz und Transparenz zu verbessern. Darüber hinaus soll ein einziges, zentrales Verfahren für die Erteilung einheitlicher ergänzender Schutzzertifikate etabliert werden, um die derzeitigen Diskrepanzen und administrativen Komplexitäten zu beseitigen. Dementsprechend soll dieser Ansatz einen konsistenten und harmonisierten Rahmen für den Schutz geistigen Eigentums in der gesamten EU schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit und Innovation im Pflanzenschutzmittelsektor stärken.
Gegenstand: Die Verordnung sieht ein einheitliches ergänzendes Schutzzertifikat für Pflanzenschutzmittel vor, das sich am System der europäischen Patente mit einheitlicher Wirkung orientiert. Diese Initiative zielt darauf ab, die Lücke zu schließen, in der Pflanzenschutzmittel, obwohl sie durch europäische Patente geschützt sind, nur auf nationaler Ebene zusätzlichen Schutz erhalten, was zu einem fragmentierten geistigen Eigentumsregime innerhalb der EU führt. Ein wesentliches Merkmal der vorgeschlagenen Verordnung ist die Einrichtung einer zentralen Prüfbehörde für die sachliche Prüfung von Anträgen auf einheitliche Ergänzende Schutzzertifikate. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) wird aufgrund seines Status als EU-Agentur als zentrale Behörde vorgeschlagen. Das Prüfungsverfahren umfasst ein Gremium, das aus einem Mitglied der zentralen Behörde und zwei qualifizierten Prüfern aus verschiedenen nationalen Patentämtern besteht. Diese Struktur nutzt die Expertise der nationalen Patentämter und gleichzeitig einen zentralisierten Ansatz. Der Vorschlag ermöglicht Dritten, nach der Veröffentlichung der Anträge auf einheitliche Ergänzende Schutzzertifikate Stellungnahmen zur Gültigkeit abzugeben, was eine zusätzliche Ebene der Prüfung und Transparenz hinzufügt. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Handhabung von Marktzulassungen, die für die Erteilung von ergänzenden Schutzzertifikaten entscheidend sind. Angesichts des zonalen Systems der EU für Marktzulassungen von Pflanzenschutzmitteln und der Tatsache, dass es nur nationale Marktzulassungen für Pflanzenschutzmittel gibt, passt sich die Verordnung an diese Bedingungen an. Sie ermöglicht es, nationale Marktzulassungen als Grundlage für die Erteilung einheitlicher Zertifikate für Pflanzenschutzmittel zu verwenden und erkennt die praktischen Realitäten der aktuellen Zulassungslandschaft an. Die Verordnung zielt auch darauf ab, Konsistenz und rechtliche Sicherheit zu gewährleisten, ohne wesentliche Änderungen einzuführen, die zu neuen Unsicherheiten führen könnten. Darüber hinaus enthält der Vorschlag Bestimmungen zur Anfechtung von Entscheidungen der zentralen Prüfbehörde und schafft ein vollständiges System von Rechtsbehelfen. Dazu gehören Einspruchsverfahren zur Anfechtung positiver Prüfungsmeinungen und Berufungsverfahren bis zum Gericht der Europäischen Union und dem Gerichtshof der Europäischen Union. In Bezug auf die sprachliche Zugänglichkeit erlaubt die Verordnung die Einreichung zentralisierter Anträge auf Ergänzende Schutzzertifikate in jeder offiziellen EU-Sprache, wobei der minimale Textgehalt solcher Anträge berücksichtigt wird, um den Übersetzungsaufwand zu reduzieren.
Vorschlag: Am 27. April 2023 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über das einheitliche ergänzende Zertifikat für Arzneimittel und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1001, der Verordnung (EG) Nr. 1901/2006 und der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Die Zersplitterung von ergänzenden Schutzzertifikaten für Arzneimittel und Pflanzenschutzmittel ist durch nationale Verfahren gekennzeichnet, was zu hohen Kosten, administrativen Belastungen und erheblicher rechtlicher Unsicherheit führt. Solche Inkonsistenzen werden häufig von nationalen Gerichten in Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union angeführt, was die erhebliche rechtliche Unsicherheit unterstreicht, die derzeit vorherrscht.
Ziel: Die Verordnung schlägt die Schaffung eines einheitlichen Zertifikats für Arzneimittel vor. Diese Initiative, Teil des Aktionsplans für geistiges Eigentum der Kommission, zielt darauf ab, das System für ergänzende Schutzzertifikate in der EU zu vereinfachen und dessen Transparenz und Effizienz zu verbessern. Diese Initiative zielt somit auf die Reduzierung rechtlicher Unsicherheiten und der Komplexitäten ab, die mit dem derzeitigen nationalbasierten System verbunden sind.
Gegenstand: Der Vorschlag präsentiert eine detaillierte Struktur, die mit den aktuellen Vorschriften für ergänzende Schutzzertifikate übereinstimmt, insbesondere parallel zu dem einheitlichen Zertifikat für Pflanzenschutzmittel. Er enthält allgemeine Bestimmungen zu ergänzenden Schutzzertifikaten, gefolgt von Verfahrensvorschriften, um Kohärenz mit den entsprechenden Vorschriften für Pflanzenschutzmittel zu gewährleisten. Der Vorschlag beinhaltet Änderungen an mehreren bestehenden Verordnungen: Verordnung (EU) 2017/1001, Verordnung (EG) Nr. 1901/2006 und Verordnung (EU) Nr. 608/2013. Der Kern des Vorschlags konzentriert sich auf die Grundpatentanforderungen und spezifiziert, dass ein einheitliches ergänzendes Schutzzertifikat auf einem europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung basieren muss. Diese Anforderung stellt einheitliche Ansprüche in den Mitgliedstaaten sicher und vermeidet Risiken, die mit der Aufhebung oder dem Erlöschen des Grundpatents in einem Mitgliedstaat verbunden sind. Der Vorschlag bestimmt das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) als zentrale Prüfbehörde für die sachliche Prüfung von Anträgen auf einheitliche Schutzzertifikate. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), als EU-Agentur, wird eine einheitliche Anwendung der in Artikel 3 der bestehenden Verordnungen definierten Erteilungsvoraussetzungen sicherstellen. Der Prüfungsprozess umfasst ein Gremium, das aus einem Mitglied der zentralen Behörde und zwei qualifizierten Prüfern aus verschiedenen nationalen Patentämtern besteht, was einen kollaborativen und zentralisierten Ansatz widerspiegelt. Zusätzlich steht ein Einspruchsverfahren zur Verfügung, damit Dritte eine positive oder teilweise positive Prüfungsmeinung anfechten können. Solche Berufungen und Herausforderungen können an die Beschwerdekammern, das Gericht und möglicherweise den Gerichtshof weitergeleitet werden. Der Vorschlag beabsichtigt nicht, die wesentlichen Merkmale der EU-Regelung zu ändern, sondern den Status quo im Lichte der bestehenden Rechtsprechung beizubehalten. Hinsichtlich der Sprache erlaubt die Verordnung die Einreichung zentralisierter Anträge für ergänzende Schutzzertifikate in jeder offiziellen EU-Sprache, was die Übersetzungsbelastungen erheblich reduziert. Bezüglich der Gebühren müssen die Antragsteller Antrags-, Verfahrens- und Verlängerungsgebühren an die zentrale Prüfbehörde zahlen. Ein Teil dieser Gebühren soll an die nationalen Patentämter, die an der Prüfung der Anträge auf einheitliche Schutzzertifikate beteiligt sind, weitergeleitet werden.
Öffentliche Gesundheit
Legislative, inkl. Folgenabschätzung, Q2 2023, als Antwort auf Artikel 225 AEUV Entschließung P9_TA(2021)0427 "Schutz der Arbeitnehmer vor Asbest".
Der Binnenmarkt
Nicht-legislativer Akt: Am 16. März 2023 hat die Kommission eine Mitteilung zu 30 Jahre Binnenmarkt veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Im Jahr 2023 feiert der Binnenmarkt sein 30-jähriges Bestehen. Mit seinen Errungenschaften in den Bereichen Freiheit, Chancen und Geopolitik kommt der Binnenmarkt den europäischen Bürgern über das wirtschaftliche Wohlergehen hinaus zugute. Da die internen und externen Herausforderungen weiter zunehmen, erfordert der Binnenmarkt mehr Widerstandskraft und Zusammenarbeit. Diese Herausforderungen sollten insbesondere auf die langfristige Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität abzielen.
Ziel: Der Binnenmarkt muss den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger nach nachhaltigen und erschwinglichen Verbraucherangeboten gerecht werden und gleichzeitig mit digitalen Instrumenten zusammenarbeiten, um diese Alternativen zu fördern. In zwei Schlüsselbereichen besteht weiterer Handlungsbedarf: (1) bei der Anwendung der geltenden Binnenmarktvorschriften und der Beseitigung staatlicher Hürden und (2) bei der Förderung der grünen und digitalen Dimension. Diese Mitteilung sollte als Rechtsrahmen für die genannten Bereiche dienen.
Gegenstand: Die Zusammenarbeit mit digitalen Werkzeugen verringert die administrativen Herausforderungen und erhöht die Transparenz. Einerseits wird der Rechtsakt über digitale Dienstleistungen die Funktionsfähigkeit von Online-Unternehmen in der gesamten EU verbessern und Fragen des betrügerischen und illegalen Vertriebs im elektronischen Handel verfolgen. Andererseits wird sich der Rechtsakt über digitale Märkte mit Fairness, Pluralität und Gleichheit befassen. Das Binnenmarktinformationssystem verbessert die grenzüberschreitende Kommunikation und den Zugang zu Informationen. Darüber hinaus wird das einmalige technische System dafür sorgen, dass Unternehmen und Bürger ihre Papiere effizient und digital über das einheitliche digitale Portal übermitteln. Die Europäische Digitale Identitätsbörse soll die Effizienz des Kommunikations- und Informationssystems der Union weiter verbessern. Was die Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften anbelangt, so befasst sich der Aktionsplan zur Durchsetzung des Binnenmarktes 2020 mit Fragen der Niederlassungsfreiheit, des freien Verkehrs, des öffentlichen Auftragswesens, des Zahlungsverkehrs und der Anwendung von EU-Normen. Die Kommission überwacht die Vertragsverletzungsverfahren genau und arbeitet daran, sie abzuschließen.
Frequenzverwaltung für die digitale Dekade
Nicht-legislativ, Q1 2021.
Digitalisierung des Gesellschaftsrechts
Vorschlag: Am 29. März 2023 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinien 2009/102/EG und (EU) 2017/1132 zur Ausweitung und Optimierung des Einsatzes digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Die von den Interessengruppen benötigten Unternehmensinformationen sind weder in den nationalen noch in den EU-weiten Registern ausreichend vorhanden. So fehlen akute Daten über die Zentralverwaltung, Vertreter, Hauptgeschäftsstellen und Unternehmensgruppen. Darüber hinaus ist das EU-Gesellschaftsrecht nicht spezifisch genug in Bezug auf Standards für die Zuverlässigkeit von Unternehmensinformationen, was zu einem unzureichenden Vertrauen in die zugänglichen Informationen führt. Schließlich führen administrative Hindernisse für die direkte Nutzung von Unternehmensinformationen zu Ineffizienzen bei der Zusammenarbeit und der Koordinierung der Ziele der Union.
Ziel: Das zentrale Ziel dieses Vorschlags ist ein stärker integrierter und digitalisierter Binnenmarkt mit mehr Transparenz und Vertrauen in das Unternehmensumfeld. Er zielt darauf ab, die Zuverlässigkeit und den Umfang der in Registern wie dem Business Registers Interconnection System (BRIS) verfügbaren Daten zu erhöhen. Darüber hinaus soll der Vorschlag die grenzüberschreitende Nutzung der registrierten Informationen ermöglichen, um die Mission der Union zur Erreichung ihrer digitalen Ziele zu vereinheitlichen.
Gegenstand: Mit Hilfe der Richtlinie (EU) 2017/1132 und ihrer Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1151, die darauf abzielen, die digitale Konnektivität und Verwaltung von Unternehmen zu verbessern, sollte dieser Vorschlag die Beziehung zwischen Handelsunternehmen und Unternehmensregistern/Behörden erleichtern. Diese Beziehung sollte verbessert werden, um administrative Hürden abzubauen, damit alle Beteiligten direkten Zugang zu zuverlässigen Informationen über Unternehmen haben. Der Vorschlag unterstreicht die Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Hinblick auf Transparenz und die Verfügbarkeit zuverlässiger Unternehmensdaten. Diese Zusammenarbeit zeigt sich z.B. darin, dass die Staaten aufgefordert werden, Kontrollen durchzuführen, um genaue und aktuelle Informationen mit den gleichen Standards zu gewährleisten. Um Kosten und organisatorische Schwierigkeiten zu vermeiden, sollte der Grundsatz der einmaligen Übermittlung auch auf das Gesellschaftsrecht ausgedehnt werden, d. h. die Unternehmen sollten nicht aufgefordert werden, den Behörden mehr als einmal Informationen vorzulegen. Im Idealfall sollten die Informationen digital zwischen Unternehmen und Registrierstellen ausgetauscht werden. Zu den offenzulegenden Informationen gehören: der Ort der Hauptverwaltung und der Geschäftstätigkeit, "Handelspartner", Tochtergesellschaften von Muttergesellschaften, gesetzliche Vertreter usw. Außerdem sollten die Unternehmen im Binnenmarkt mit einfachen und einheitlichen Mitteln nachweisen können, dass ihr Unternehmen in einem Mitgliedstaat rechtmäßig gegründet wurde. In diesem Zusammenhang wird in dem Vorschlag die Entwicklung einer harmonisierten EU-Unternehmensbescheinigung mit wesentlichen Unternehmensinformationen vorgeschlagen, die auch in grenzüberschreitenden Situationen verwendet werden kann. Außerdem sollte zur Vereinfachung der EU-weiten Verfahren eine ausschließlich digitale EU-Vollmacht eingeführt werden. Was die Verwaltungsverfahren betrifft, so schlägt die Kommission vor, dass die Mitgliedstaaten auf die Legalisierung verzichten und dass ähnliche Formalitäten entfallen, wenn Unternehmensinformationen über Register abgerufen werden. Da die Unternehmensinformationen in einem maschinenlesbaren und durchsuchbaren Format gespeichert werden, wird die maschinelle Übersetzung der bereitgestellten Daten erleichtert, wodurch der Bedarf an formellen beglaubigten Übersetzungen weiter sinkt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden für rund 16 Millionen Kapitalgesellschaften und 2 Millionen Personengesellschaften in der EU gelten.
Mobilitätspaket
Nicht-legislativer Akt: Am 29. November 2023 hat die Kommission eine Mitteilung zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Mobilitätsdatenraums veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Trotz der Generierung umfangreicher Daten, die häufig durch die Anforderungen des EU-Besitzstands im Verkehrsbereich bedingt sind, sind diese Daten über verschiedene Ökosysteme verstreut, was die Zugänglichkeit erschwert. Diese Fragmentierung behindert die wirksame Nutzung datengestützter Innovationen, die für Fortschritte auf dem Weg zu einer nachhaltigen, intelligenten und integrativen Mobilität und einem nachhaltigen Verkehrssektor von entscheidender Bedeutung sind. Darüber hinaus behindert diese Situation die Fähigkeit der EU, die Vorteile der Digitalisierung im Mobilitäts- und Verkehrssektor in vollem Umfang zu nutzen, was eine entscheidende Komponente für die Entwicklung eines vernetzten, klimaneutralen und wettbewerbsfähigen Verkehrssektors in der EU ist.
Ziel: Das neue Rahmenwerk wird die Verknüpfung verschiedener Rahmen für den Datenaustausch und Datenökosysteme im Mobilitäts- und Verkehrssektor erleichtern. Dazu gehören die Bereiche Schifffahrt und Logistik, Schiene, intelligente Verkehrssysteme, Verkehrsnetze und -infrastrukturen, Automobil, Luftfahrt sowie Straßenverkehr und Sicherheit. Erstens soll der Europäische Mobilitätsdatenraum (EMDS) wichtige Daten identifizieren und ihre Verfügbarkeit verbessern, um so wesentliche und wertschöpfende Dienste zu unterstützen, die zu Themen wie Nachhaltigkeit und Multimodalität beitragen. Zweitens sollen die Nutzer bei der Suche nach verfügbaren Datenquellen unterstützt werden, indem Instrumente zum Verständnis der Datenqualität und der Zugangsbedingungen, insbesondere in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten, bereitgestellt werden. Darüber hinaus soll die EMDS den Zugang zu Daten, ihre gemeinsame Nutzung und Wiederverwendung durch die Harmonisierung der Bedingungen für die gemeinsame Nutzung bei verschiedenen Verkehrsträgern erleichtern und dabei Fairness, Transparenz und Nichtdiskriminierung gewährleisten. Darüber hinaus zielt die EMDS darauf ab, die Datenerhebungsprozesse zu optimieren, den Verwaltungsaufwand zu verringern, indem Lücken in den derzeitigen Datenerhebungsregelungen ermittelt und geschlossen werden, und die notwendigen Anpassungen in den sektoralen Rechtsvorschriften vorzunehmen. Schließlich soll die EMDS die Interoperabilität mit anderen gemeinsamen europäischen Datenräumen gewährleisten und den gemeinsamen Zugang und die Wiederverwendung von Daten in Übereinstimmung mit den neuen datenbezogenen EU-Rechtsvorschriften ermöglichen.
Gegenstand: Der Europäische Mobilitätsdatenraum (EMDS) ist ein umfassender Rahmen, der die Verwaltung und Nutzung von Mobilitäts- und Verkehrsdaten innerhalb der Europäischen Union verbessern soll. Diese Initiative zielt nicht darauf ab, eine zentralisierte Datenbank zu schaffen, sondern bietet vielmehr einen Rahmen für die Zusammenführung verschiedener Verkehrsdaten-Ökosysteme, die oft heterogen und schwer zugänglich sind. Das EMDS basiert auf einem dezentralen Ansatz, bei dem die Daten von öffentlichen oder privaten Akteuren auf verschiedenen Ebenen gepflegt werden, von der EU bis hin zu regionalen und lokalen Stellen. Es steht in vollem Einklang mit dem EU-Besitzstand im Verkehrsbereich und ist auf dessen Grundsätzen aufgebaut. Der Rahmen des EMDS umfasst sowohl eine technische als auch eine verwaltungstechnische Dimension. Er umfasst Bausteine, Normen, eine Vernetzungsebene und eine Verwaltungsstruktur. Zu den Teilnehmern des EMDS gehören Datenanbieter, Datennutzer (einschließlich Datenvermittler und Datenaltruismus-Organisationen), einschlägige Marktplätze und Diensteanbieter. Diese Teilnehmer zielen darauf ab, durch das Angebot, die Entdeckung, den Zugriff und die Nutzung von Mobilitäts- und Verkehrsdaten in diesem umfangreichen Ökosystem einen Mehrwert zu schaffen. Eines der Schlüsselelemente des EMDS ist die Ermöglichung eines besseren, schnelleren und strafferen grenz- und sektorübergreifenden Datenzugangs und -austauschs. Dadurch soll die Bereitstellung von EU-weiten Mehrwertdiensten unterstützt werden. Der Rahmen soll es den EMDS-Teilnehmern leichter und schneller ermöglichen, Daten aus verschiedenen Quellen zu aggregieren und für ihre Arbeit zu nutzen, so dass sie Unternehmen, Verbrauchern und Bürgern hochwertige Dienstleistungen anbieten können. Die EMDS zielt auch darauf ab, die gemeinsame Nutzung von Daten in einer Peer-to-Peer-Beziehung zu erleichtern und so schrittweise innovativere Mobilitätsdienste und komplexe Transaktionen im Verkehrssektor zu ermöglichen. Die EMDS konzentriert sich auch auf nachhaltige alternative Kraftstoffe, Logistik und städtische Logistik. Sie soll das Auffinden und Zusammenführen von Energie-, Verkehrs-, Infrastruktur- und Geodaten erleichtern, um die Kombination von Daten aus verschiedenen Quellen zu vereinfachen und die Effizienz von Logistik und Güterverkehr zu steigern. Das EMDS wird auf den sektorübergreifenden Datenvorschriften der EU aufbauen, einschließlich des Data Governance Act, der das Vertrauen in den freiwilligen Datenaustausch stärkt und die Mechanismen zur Verbesserung der Datenverfügbarkeit verbessert.
Vorschlag: Am 29. November 2023 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/2302 zur wirksameren Gestaltung des Schutzes von Reisenden und zur Vereinfachung und Klarstellung bestimmter Aspekte der Richtlinie veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Die Notwendigkeit der vorgeschlagenen Richtlinie ergibt sich aus den anhaltenden Problemen im Sektor der Pauschalreisen innerhalb der EU, die durch die Störungen während der COVID-19-Pandemie erheblich hervorgehoben wurden. Die Pandemie legte schwerwiegende Mängel in den Rückerstattungsprozessen und im Insolvenzschutz während Krisen offen, die sich in verzögerten Rückerstattungen und weit verbreiteter Unsicherheit über die Verwendung von Gutscheinen äußerten. Darüber hinaus sah sich der Sektor mit operationellen und regulatorischen Inkonsistenzen konfrontiert, wie unterschiedlichen nationalen Gesetzgebungen und dem Fehlen eines einheitlichen Ansatzes zur Bewältigung von Krisensituationen, was zu fragmentierten Betriebsabläufen im Binnenmarkt führte. Diese Komplexitäten und Unsicherheiten haben das Verbrauchervertrauen untergraben und die effiziente Funktion des Binnenmarkts im Bereich der Pauschalreisen behindert.
Ziel: Die Richtlinie zielt darauf ab, diese Probleme anzugehen, indem sie den bestehenden Rahmen für Pauschalreisen verfeinert und stärkt. Sie strebt danach, den Verbraucherschutz, insbesondere in Krisensituationen, durch die Verbesserung der Mechanismen für Rückerstattungen und die Klarstellung der Verwendung von Gutscheinen zu erhöhen. Darüber hinaus schlägt die Richtlinie vor, das Insolvenzschutzsystem zu stärken, um sicherzustellen, dass es zukünftige Krisen überstehen und seine Wirksamkeit beibehalten kann. Zusätzlich beabsichtigt die Richtlinie durch die Klarstellung und Vereinfachung der Vorschriften, das Verbrauchervertrauen im EU-Markt für Pauschalreisen wiederherzustellen und zu stärken, was dessen Stabilität und Wachstum unterstützt. Entsprechend werden diese Anpassungen einen faireren Wettbewerb und einen konsistenteren Verbraucherschutz in den Mitgliedsstaaten fördern.
Gegenstand: Die Richtlinie präzisiert die Definitionen von Pauschalreisen und verbundenen Reiseveranstaltungen, um Mehrdeutigkeiten zu verringern, die sowohl bei Verbrauchern als auch bei Anbietern Verwirrung gestiftet haben. Darüber hinaus schlägt die Richtlinie Änderungen vor, um die Transparenz zu verbessern und das Verständnis der Verbraucher für ihre Rechte und die ihnen zur Verfügung stehenden Schutzmaßnahmen zu erhöhen, was für den Aufbau von Vertrauen und die Sicherstellung gut informierter Verbraucherentscheidungen von entscheidender Bedeutung ist. Einer der bedeutendsten Aspekte der Richtlinie ist die Stärkung der Verbraucherrechte im Kontext von Stornierungen und Rückerstattungen. Die Richtlinie legt klarere Regeln für Rückerstattungen bei Stornierungen fest und gibt vor, dass Rückerstattungen innerhalb eines strikten Zeitrahmens bereitgestellt werden müssen, um die während der Pandemie erlebten Verzögerungen zu vermeiden. Darüber hinaus führt sie Bestimmungen ein, um die Verwendung von Gutscheinen als Alternative zu Rückerstattungen zu regulieren, wobei sichergestellt wird, dass diese Gutscheine gegen die Insolvenz des Veranstalters geschützt sind und für die Verbraucher durch zusätzliche Garantien, wie verlängerte Gültigkeit und Übertragbarkeit, attraktiver gemacht werden. Zusätzlich verstärkt die Richtlinie die Insolvenzschutzmaßnahmen, um Verbraucher und Unternehmen besser vor den finanziellen Auswirkungen einer Veranstalterinsolvenz zu schützen. Dies umfasst den Vorschlag, einheitlichere Anforderungen in der gesamten EU für den Insolvenzschutz zu schaffen, um sicherzustellen, dass alle Zahlungen abgedeckt sind und dass angemessene Sicherheitsvorkehrungen zur Unterstützung der Verbraucher im Falle eines finanziellen Ausfalls des Veranstalters vorhanden sind. Diese Änderungen zielen darauf ab, das System widerstandsfähiger und fähiger zur Bewältigung von Krisen zu machen, wodurch das Verbrauchervertrauen und die Stabilität der Branche erhalten bleiben. Entsprechend adressiert die Richtlinie auch die Notwendigkeit größerer Flexibilität in der Verwaltung von Zahlungen und finanziellen Vereinbarungen bei Pauschalreisen. Sie strebt an, Grenzen für Vorauszahlungen, die von Verbrauchern gefordert werden, festzulegen und gibt Bedingungen an, unter denen höhere Zahlungen gerechtfertigt sein könnten, wodurch das finanzielle Risiko zwischen Veranstaltern und Verbrauchern ausgeglichen wird. Darüber hinaus fördert die Richtlinie faire Praktiken in den Geschäftsbeziehungen innerhalb der Reisebranche, wie die Anforderung an Dienstleister, Veranstaltern prompt für nicht erbrachte Dienste zu erstatten, was wiederum den Veranstaltern hilft, Rückerstattungen an Reisende effektiver zu verwalten.
Vorschlag: Am 29. November 2023 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 261/2004, (EG) Nr. 1107/2006, (EU) Nr. 1177/2010, (EU) Nr. 181/2011 und (EU) 2021/782 in Bezug auf die Durchsetzung der Fahr- und Fluggastrechte in der Union veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Es wird festgestellt, dass die bestehenden Spezifikationen, wie sie in der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1926 der Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2010/40/EU über intelligente Verkehrssysteme (IVS) vorgeschrieben sind, nicht ausreichen, um genaue und allgemein zugängliche multimodale Reiseinformationsdienste zu gewährleisten. Darüber hinaus verschärfen die Einschränkungen bei der gemeinsamen Nutzung von Daten und das Fehlen eines standardisierten Formats für die Datenzugänglichkeit in den Mitgliedstaaten dieses Problem und führen zu Herausforderungen bei der Bereitstellung nahtloser Reiseinformationsdienste in der gesamten EU.
Ziel: Die Verordnung wird die bestehende Delegierte Verordnung (EU) 2017/1926 ändern, um die Bereitstellung von EU-weiten multimodalen Reiseinformationsdiensten zu verbessern. Sie zielt darauf ab, die Zugänglichkeit und den Austausch von statischen und dynamischen Reise- und Verkehrsdaten in den EU-Mitgliedstaaten zu standardisieren. Darüber hinaus soll mit dieser Änderung ein einheitliches Format für die Zugänglichkeit und den Austausch von Daten eingeführt werden, um so die Qualität und Zuverlässigkeit von Reiseinformationsdiensten zu verbessern. Durch die Beseitigung dieser Lücken soll die Richtlinie den IVS-Nutzern ein reibungsloseres und effizienteres Reiseerlebnis ermöglichen und so zu dem übergeordneten Ziel eines vernetzten und rationalisierten Verkehrs in der EU beitragen.
Gegenstand: Der Vorschlag legt den Schwerpunkt auf die Verbesserung der Zugänglichkeit zu statischen und dynamischen Reise- und Verkehrsdaten. Dazu gehören Daten über Parkplätze, die Zugänglichkeit für Personen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität sowie die Kapazität für Fahrräder im Linienverkehr. Die Verordnung geht auch auf die Notwendigkeit zusätzlicher statischer, historischer, beobachteter und dynamischer Datentypen ein, um genauere und zugänglichere multimodale Reiseinformationsdienste zu ermöglichen. Eine wichtige Bestimmung ist die Einrichtung einer nationalen Zugangsstelle in jedem Mitgliedstaat, die als zentraler Zugangspunkt für Datennutzer zu statischen, historischen, beobachteten und dynamischen Reise- und Verkehrsdaten der verschiedenen Verkehrsträger dient. Die Verordnung legt fest, dass die Dateninhaber diese Daten über den nationalen Zugangspunkt unter Verwendung standardisierter Formate und technischer Spezifikationen zugänglich machen müssen. Dies gewährleistet Interoperabilität und Kompatibilität zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern und Mitgliedstaaten. Um die Wiederverwendung von Reise- und Verkehrsdaten zu erleichtern, schreibt die Verordnung vor, dass die Daten genau und aktuell sein und auf Mindestanforderungen an die Datenqualität basieren müssen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Zeitplan für die Bereitstellung verschiedener Arten von Reise- und Verkehrsdaten. Die Verordnung legt spezifische Fristen für die Bereitstellung verschiedener Datenkategorien fest und gewährleistet so einen schrittweisen und organisierten Ansatz zur Verbesserung der multimodalen Reiseinformationsdienste in der EU.
Legislative, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 91 AEUV, Q3 2023.
Erhöhung der Cybersicherheit
Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 06. März 2024 wurde der Vorschlag für eine Verordnung über Maßnahmen zur Stärkung der Solidarität und der Kapazitäten in der Union für die Erkennung, Vorsorge und Bewältigung von Cybersicherheitsbedrohungen und-vorfällen angenommen. (Pressemitteilung). Die Cyber-Solidaritätsakte zielt darauf ab, die Cybersicherheit in der EU zu verbessern, indem ein europäisches Cybersicherheits-Warnsystem und ein Cybersicherheits-Notfallmechanismus eingerichtet werden. Diese Maßnahmen erleichtern die rasche Erkennung, Vorbereitung und Reaktion auf Cyber-Bedrohungen und -Vorfälle. Darüber hinaus wird mit dem Gesetz ein Europäischer Mechanismus zur Überprüfung von Vorfällen im Bereich der Cybersicherheit geschaffen, um bedeutende Vorfälle im Nachhinein zu bewerten. Eine Änderung des Cybersicherheitsgesetzes ermöglicht die Annahme europäischer Zertifizierungssysteme für verwaltete Sicherheitsdienste, wodurch Zuverlässigkeit und Transparenz bei der Beschaffung in der gesamten Union gewährleistet werden.
Vorschlag: Am 18. April 2023 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über Maßnahmen zur Stärkung der Solidarität und der Kapazitäten in der Union für die Erkennung, Vorsorge und Bewältigung von Cybersicherheitsbedrohungen und -vorfällen veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: In den letzten Jahren ist die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien zu einem grundlegenden Aspekt in allen Wirtschaftsbereichen geworden. Gleichzeitig hat die Zahl der Cyberangriffe dramatisch zugenommen, und die Bedrohung durch mögliche groß angelegte Angriffe auf kritische Infrastrukturen erfordert eine erhöhte Bereitschaft auf allen Ebenen des Cybersicherheitsumfelds der Union. Da diese schwerwiegenden Vorfälle möglicherweise die Kapazitäten eines einzelnen betroffenen Mitgliedstaates übersteigen könnten, ist eine verstärkte Solidarität auf Unionsebene erforderlich, um Bedrohungen der Cybersicherheit besser erkennen und darauf reagieren zu können.
Ziel: Aufbauend auf den ersten Schritten der Zusammenarbeit auf Unionsebene durch das Programm "Digitales Europa" (DEP) und die kurzfristige Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) greift die Verordnung Mängel und Erkenntnisse dieser Maßnahmen auf, um die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der Cybersicherheit weiter zu stärken. Im Einklang mit den Verpflichtungen der Gemeinsamen Mitteilung zur Cyberverteidigung aus dem Jahr 2022 zielt der Vorschlag darauf ab, die gemeinsamen Fähigkeiten der EU in den Bereichen Erkennung, Situationsbewusstsein und Reaktion zu stärken.
Gegenstand: Das Ziel der Verordnung soll durch drei zentrale Maßnahmen umgesetzt werden. Erstens soll eine paneuropäische Infrastruktur von europäischen Cyber-Schilden (SOC) eingerichtet werden. Sie sollen die Fähigkeiten der Union zur Erkennung, Analyse und Verarbeitung von Daten über Cyber-Bedrohungen verbessern. Die SOC-Infrastruktur besteht aus je einem von jedem Mitgliedstaat benannten nationalen Sicherheitsoperationszentrum und aus grenzüberschreitenden Sicherheitsoperationszentren, die von mindestens drei Mitgliedstaaten benannt werden. Die nationalen und grenzüberschreitenden SOC tauschen relevante Informationen über Cyber-Bedrohungen untereinander und mit den zuständigen EU-Behörden aus. Zu diesem Zweck gewährleisten die grenzüberschreitenden SOC ein hohes Maß an Interoperabilität untereinander. Der Europäische Cyber-Schutzschild wird im Einklang mit der DEP-Verordnung umgesetzt und finanziert. Zweitens soll ein Cyber-Notfallmechanismus geschaffen werden, um die Widerstandsfähigkeit der Union gegenüber größeren Cybersicherheitsbedrohungen zu verbessern. Der Mechanismus soll die Mitgliedstaaten bei der Vorbereitung, Reaktion und Bewältigung von schwerwiegenden Cybersicherheitsvorfällen unterstützen und wird ebenfalls mit Mitteln aus der DEP-Verordnung gefördert. Im Hinblick auf die Abwehrbereitschaft sehen die Maßnahmen im Rahmen des Verfahrens koordinierte Abwehrbereitschaftstests für Einrichtungen vor, die in hochkritischen Sektoren tätig sind. Im Bereich der Reaktionsmaßnahmen sieht die Verordnung die Einrichtung einer EU-Cybersicherheitsreserve vor, die sich aus Notfalldiensten vertrauenswürdiger Anbieter zusammensetzt. Drittens wird ein europäischer Mechanismus zur Überprüfung von Vorfällen im Bereich der Cybersicherheit eingerichtet. Zu diesem Zweck überprüft und bewertet die ENISA auf Anfrage Bedrohungen, Schwachstellen und Abhilfemaßnahmen bei bestimmten Cybersicherheitsvorfällen. Schließlich bewertet die Kommission regelmäßig die Umsetzung und die Auswirkungen der Verordnung und erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat Bericht.
Kampf der Piraterie
Nicht-legislativer Akt: Am 4. Mai 2023 hat die Kommission eine Empfehlung zur Bekämpfung von Online-Piraterie bei Sport- und anderen Live-Veranstaltungen veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Live-Veranstaltungen wie Sportspiele, Konzerte, Theateraufführungen, Opern usw. fördern das Interesse der Bürger durch ihre kulturelle Kreativität und ihr Gemeinschaftsgefühl. Aus diesen Gründen sind sie auch eine lukrative Einnahmequelle für Veranstaltende und Sendeunternehmen. Durch Fernsehen und Online-Medienplattformen sind sie für ein digitales Publikum leicht zugänglich geworden. Die Piraterie, d. h. die unerlaubte Live-Übertragung und Weiterverbreitung von Live-Veranstaltungen, untergräbt ihr wirtschaftliches Potenzial, das zum Wirtschaftswachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen in der Union beiträgt. Außerdem wird aufgrund mangelnder umfassender rechtlicher Maßnahmen gegen die illegale Übertragung von Live-Veranstaltungen entweder zu langsam oder unwirksam vorgegangen.
Ziel: Ziel dieser Empfehlung ist es, die illegale (Live-)Übertragung/Piraterie von Sport- und anderen Live-Veranstaltungen zu bekämpfen. Damit können Interessengruppen geschützt werden, insbesondere diejenigen, die Übertragungsrechte besitzen.
Gegenstand: Die Einnahmen aus illegalen Formen der Verbreitung von Live-Veranstaltungen werden für 2019 auf 522 Millionen Euro geschätzt, wobei ein großer Teil der Summe aus Abonnementgebühren für Piraterie-Dienste stammt. Angesichts der Schnelligkeit und Effizienz, mit der neue Piraterie-Methoden entwickelt und umgesetzt werden, ist eine Überwachungsstrategie erforderlich, u.a. um die Einnahmeverluste wirksam zu bekämpfen. Unter Berücksichtigung der Online-Landschaft haben die nationalen Behörden die Aufgabe, nicht genehmigte Übertragungen von Live-Veranstaltungen zu entfernen und zu unterbinden. Zu den verschiedenen technischen Mitteln zur Bekämpfung unerlaubter Streams gehören Sperrungen und dynamische Anordnungen. Sperrungsverfügungen können über eine IP-Blockierung oder das Domainnamensystem (DNS) geführt werden. Dynamische Anordnungen sind bisher nur in wenigen Mitgliedstaaten möglich. Sie stützen sich in hohem Maße auf Beschwerden und sind aufgrund ihres Potenzials, die Justizbehörden zu mobilisieren, ein wirksames Mittel zur Bekämpfung der illegalen Übertragung von Live-Veranstaltungen. Darüber hinaus muss ein rechtlicher Rahmen entwickelt werden, der es den zuständigen Behörden ermöglicht, mit einer Vielzahl von Instrumenten zu reagieren, um nicht autorisierte Streams schnell zu unterbinden. In diesem Zusammenhang sollte das Urheberrecht ausgenutzt werden. Zudem sollte das Personal, das sich mit illegalen Weiterverbreitungen befasst, angemessen ausgebildet werden. Darüber hinaus wird die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen Veranstaltenden, Rechteinhabenden, Dienstleistenden und Werbedienstleistenden nachdrücklich gefördert. Im Hinblick auf den Endverbrauch sollte die Verfügbarkeit, die Erschwinglichkeit und die Attraktivität von autorisierten Übertragungen von Live-Veranstaltungen erhöht werden, um die Piraterie zu bekämpfen. Durch die Sensibilisierung für legale Angebote können die Endnutzenden dazu gebracht werden, sich für legale Quellen zu entscheiden.
Netzausbau
Vorschlag: Am 23. Februar 2023 hat die Kommission einen Vorschlag über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Gigabit-Netzen für die elektronische Kommunikation und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/61/EU (Gigabit-Infrastrukturverordnung) veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Um mit dem steigenden Bandbreitenbedarf Schritt zu halten, sind erhebliche Investitionen in digitalen Technologien erforderlich. Die Richtlinie über die Senkung der Breitbandkosten, die die Kommission 2013 vorgeschlagen hat, entspricht nicht mehr den Konnektivitätsanforderungen der EU.
Ziel: Der Vorschlag zielt darauf ab, die Defizite der oben genannten Richtlinie zu beheben und zum kosteneffizienten und schnellen Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen beizutragen. Der Vorschlag unterstützt darüber hinaus die Bemühungen um Festnetz- und Mobilfunkkonnektivität, wie sie z. B. in dem Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation festgelegt sind. Außerdem zielt die Gigabit-Infrastrukturverordnung darauf ab, die Kosten für den Zugang zu 5G-Funkfrequenzen zu senken und den allgemeinen Zugang geografisch zu erweitern. Insbesondere berücksichtigt der aktuelle Vorschlag sorgfältig das Europäische Klimagesetz, um den geflochtenen digitalen und grünen Übergang zu gewährleisten.
Gegenstand: Die Gigabit-Infrastrukturverordnung befasst sich hauptsächlich mit Fragen der schnellen technologischen Entwicklung über zahlreiche Kanäle, wie z.B. die Entwicklung der physischen Infrastruktur und die Verbesserung des Zugangs zu Mindestinformationen. Die Hauptkosten für die Umsetzung der Gigabit-Infrastrukturverordnung entstehen durch Bauarbeiten. Um diese Kosten zu senken, wurde die gemeinsame Nutzung der physischen Infrastrukturen zum Hauptziel gemacht. Die Wiederverwendung bestehender öffentlicher und privater Infrastrukturen würde denselben Kosteneffekt haben und weitere externe Vorteile mit sich bringen, wie die Verringerung nichtfinanzieller sozialer und ökologischer Kosten. Außerdem würde die Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen und privaten Sektoren die Einführung der Gigabit-Infrastrukturverordnung so reibungslos wie möglich machen. Darüber hinaus sollten zuständige Behörden rechtzeitige Mindestinformationen über die physische Infrastruktur haben, um Pläne für Bauarbeiten effektiv zu koordinieren. In Anlehnung dazu sollten Anreize für zentrale Informationsstellen mit Zugang zu geografischen Informationen über bestehende physische Infrastrukturen und geplante Bauarbeiten geschaffen und digital zugänglich gemacht werden. Schließlich sollten Mitgliedstaaten und ihre zuständigen Behörden den Einsatz von Hochgeschwindigkeitsnetzen nicht wirtschaftlich unattraktiv machen. Folglich sollten die Mitgliedstaaten sich bemühen, die Kosten auf Verwaltungsgebühren zu beschränken und Genehmigungen rechtzeitig zu erteilen. Die Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Hochgeschwindigkeitsnetzen sind in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich. Die Zusammenarbeit zwischen den EU-Staaten könnte den Bedarf an Bauarbeiten verringern und daher die Kosten des Projekts deutlich sinken.
Folgemaßnahme: Rechtsakt über digitale Dienste
Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 2. März 2023 hat die Kommission eine delegierte Verordnung zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates durch detaillierte Methoden und Verfahren für die durch die Kommission von Anbietern sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen zu erhebenden Aufsichtsgebühren veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Die Verordnung zum Gesetz über digitale Dienste trat im November 2022 in Kraft und soll einen allgemeinen Rechtsrahmen für alle Vermittlungsdienste in Europa schaffen. Dabei wird ein abgestufter Ansatz anhand des Umfangs der Dienste verfolgt, daher unterliegen sehr große Online-Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen den umfassendsten Verpflichtungen. Die Kommission benötigt aus diesem Grund umfassende Befugnisse, da sie die Hauptzuständigkeit für die Durchsetzung aller Verpflichtungen aus dem Gesetz innehat.
Ziel: Um den Aufsichtspflichten gerecht zu werden, soll diese ergänzende Verordnung eine detaillierte Methodik und Verfahren in Bezug auf sehr große Online-Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen festlegen.
Gegenstand: Die delegierte Verordnung bezieht sich auf Verfahren in vier Bereichen. Erstens werden die geschätzten Kosten, die bei der Kommission im Zusammenhang mit den genannten Aufsichtsaufgaben entstehen, festgelegt. Zweitens regelt die Verordnung die Höhe des Gesamtbetrags der jährlichen Aufsichtsgebühr, die von den Anbietern der benannten sehr großen Online-Plattformen oder -Suchmaschinen erhoben wird. Drittens wird der maximale Gesamtgrenzwert der jährlichen Aufsichtsgebühr der genannten Anbieter fixiert. Viertens werden Einzelheiten der Methodik für die Durchführung der Zahlung bestimmt.
Online Finanzdienstleistungen
Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 28. November 2023 wurde der Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2011/83/EU in Bezug auf im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/65/EG angenommen. Die Richtlinie ändert bestehende EU-Richtlinien, um den Verbraucherschutz bei im Fernabsatz geschlossenen Finanzdienstleistungsverträgen, einschließlich Online-Transaktionen, zu verbessern. Sie führt Anforderungen an klare vorvertragliche Informationen ein, begründet ein Widerrufsrecht und schreibt Transparenz bei Marketingpraktiken vor. Außerdem sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen an das digitale Zeitalter angepasst werden, um Rechtssicherheit und faire Marktpraktiken zu gewährleisten.
Vorschlag: Am 22. Oktober 2023 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2011/83/EU in Bezug auf im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/65/EG veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Die Richtlinie befasst sich mit den Auswirkungen der Digitalisierung und des technologischen Fortschritts auf den Finanzdienstleistungsmarkt. Insbesondere geht sie auf die Herausforderungen ein, die sich aus der schrittweisen Einführung sektorspezifischer Rechtsvorschriften der Union ergeben, die zu erheblichen Überschneidungen mit der Richtlinie 2002/65/EG geführt haben. Zu neuen Entwicklungen gehört auch das Aufkommen neuer Finanzprodukte, insbesondere im Online-Umfeld, die sich weiterhin schnell und unvorhersehbar entwickeln, auf die reagiert werden muss.
Ziel: Das allgemeine Ziel besteht darin, solide Vorschriften für den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher festzulegen und durchzusetzen, um ein hohes Maß an Verbraucherschutz in diesem Sektor zu gewährleisten. Die Richtlinien konzentrieren sich auf die Harmonisierung der Vorschriften für Fernabsatzverträge sowohl für Waren als auch für Dienstleistungen und tragen so zur Erreichung eines hohen Verbraucherschutzniveaus bei, wie es der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union vorschreiben.
Gegenstand: Die Richtlinie unterstreicht die Bedeutung der Harmonisierung des Verbraucherschutzes in der EU, um ein hohes und gleichwertiges Schutzniveau für alle Verbraucher zu gewährleisten. Diese Harmonisierung zielt auf die Schaffung eines gut funktionierenden Binnenmarktes ab, wobei es den Mitgliedstaaten untersagt ist, von dieser Richtlinie abweichende nationale Rechtsvorschriften beizubehalten oder einzuführen, sofern dies nicht in der Richtlinie selbst vorgesehen ist. In Anbetracht des raschen technologischen Fortschritts seit der Verabschiedung der Richtlinie 2002/65/EG wird in dem Dokument die Entwicklung und Diversifizierung der Finanzdienstleistungen, insbesondere im Online-Bereich, anerkannt. Es unterstreicht die Bedeutung dieser Richtlinie für die Bereitstellung eines harmonisierten Regelwerks, das sowohl den Verbrauchern als auch den Gewerbetreibenden zugute kommt und somit den Verbraucherschutz und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Gewerbetreibenden gewährleistet. In der Richtlinie werden Überarbeitungen vorgeschlagen, um Überschneidungen mit den sektorspezifischen Rechtsvorschriften der Union zu beseitigen und Aspekte zu regeln, die in früheren Richtlinien nicht vollständig berücksichtigt wurden, insbesondere in Bezug auf die Art und Weise und den Zeitpunkt der Bereitstellung von Informationen für Verbraucher. Außerdem wird die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Richtlinie 2011/83/EU auf im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge erörtert, wobei auf die Notwendigkeit von Klarheit und Rechtssicherheit hingewiesen wird. Er erkennt die Besonderheit von Finanzdienstleistungen für Verbraucher an, insbesondere deren Komplexität, und schlägt vor, dass nicht alle Bestimmungen der Richtlinie 2011/83/EU auf diese Verträge Anwendung finden sollten. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Regeln für Sanktionen bei Verstößen gegen die gemäß dieser Richtlinie erlassenen nationalen Rechtsvorschriften festzulegen. Diese Sanktionen sollten wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Die Richtlinie legt fest, dass in den Fällen, in denen Rechtsakte der Union, die bestimmte Finanzdienstleistungen regeln, ein Widerrufsrecht vorsehen, nur die entsprechenden Bestimmungen dieser Rechtsakte der Union gelten sollten, und schreibt vor, dass Gewerbetreibende den Verbrauchern vorvertragliche Informationen in klarer, verständlicher und rechtzeitiger Form zur Verfügung stellen, damit die Verbraucher fundierte Entscheidungen treffen können. Diese Informationen sollten Einzelheiten über den Gewerbetreibenden, die Hauptmerkmale der Dienstleistung, den Gesamtpreis und das Widerrufsrecht enthalten. Die Richtlinie befasst sich mit der Notwendigkeit der Online-Fairness, wenn Finanzdienstleistungen im Fernabsatz abgeschlossen werden, und verbietet Gewerbetreibenden die Verwendung dunkler Muster auf ihren Online-Schnittstellen, die die Autonomie und Entscheidungsfreiheit der Verbraucher beeinträchtigen könnten.
Cyberabwehrfähigkeit
Vorschlag: Am 15. September 2022 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Ein niedriges Niveau der Cybersicherheit führt zu weit verbreiteten Schwachstellen, insbesondere angesichts der unzureichenden und uneinheitlichen Bereitstellung von Sicherheitsaktualisierungen, die diese Schwachstellen beheben. Das mangelnde Verständnis und der fehlende Zugang der Nutzer zu Informationen hindern sie daran, Produkte mit angemessenen Cybersicherheitseigenschaften auszuwählen oder sie auf sichere Weise zu nutzen. Hinzu kommen die immensen Kosten, die mit der zunehmenden Zahl von Cyberangriffen auf Hardware- und Softwareprodukte verbunden sind, zumal ein Cybersicherheitsvorfall bei einem Produkt ein ganzes Unternehmen oder eine ganze Lieferkette in Mitleidenschaft ziehen kann und sich oft innerhalb weniger Minuten über die Grenzen des Binnenmarktes hinweg verbreitet. Da der derzeitige EU-Rechtsrahmen nicht auf die Cybersicherheit von nicht eingebetteter Software eingeht, auch wenn Cyberangriffe zunehmend auf Schwachstellen in diesen Produkten abzielen und erhebliche gesellschaftliche und wirtschaftliche Kosten verursachen, ist eine optimierte EU-Gesetzgebung erforderlich.
Ziele: Um den EU-Binnenmarkt zu schützen, schlägt die Kommission die Schaffung von Bedingungen vor, die die Entwicklung sicherer Produkte mit digitalen Elementen fördern. Hardware- und Softwareprodukte sollen mit weniger Schwachstellen auf den Markt gebracht werden, und die Hersteller sollen die Sicherheit eines Produkts während seines gesamten Lebenszyklus verfolgen. Weitere Bedingungen sollen es den Nutzern ermöglichen, die Cybersicherheit bei der Auswahl und Nutzung von Produkten mit digitalen Elementen zu berücksichtigen. Die von der Kommission eingeführten spezifischen Ziele zielen darauf ab, einen kohärenten Rahmen für die Cybersicherheit zu schaffen, der den Herstellern von Hardware und Software die Einhaltung der Vorschriften erleichtert. Außerdem soll die Transparenz der Sicherheitseigenschaften von Produkten mit digitalen Elementen verbessert werden, während Unternehmen und Verbraucher in die Lage versetzt werden sollen, Produkte mit digitalen Elementen sicher zu nutzen.
Gegenstand: Die Verordnung enthält Vorschriften für das Inverkehrbringen von Produkten mit digitalen Elementen, um die Cybersicherheit dieser Produkte zu gewährleisten. Sie enthält grundlegende Anforderungen an den Entwurf, die Entwicklung und die Herstellung von Produkten mit digitalen Elementen sowie Verpflichtungen für die Wirtschaftsakteure in Bezug auf diese Produkte im Hinblick auf die Cybersicherheit. Diese Anforderungen müssen von den Herstellern eingeführt werden. Schließlich werden sich die neuen Leitlinien mit der Marktüberwachung und der Durchsetzung der oben genannten Vorschriften und Anforderungen befassen. Gegenstand dieses Vorschlags sind alle Produkte mit digitalen Elementen, deren beabsichtigte und vernünftigerweise vorhersehbare Verwendung eine direkte oder indirekte logische oder physische Datenverbindung zu einem Gerät oder Netz umfasst.
Nicht-legislativer Akt: Am 10. November 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Gemeinsame Mitteilung über eine neue EU-Politik zur Cyberverteidigung (Pressemitteilung).
Problem: Die russische Invasion in der Ukraine hat die Bewertung des Sicherheits- und Verteidigungskonzepts der EU sowie ihre Fähigkeit, ihre Vision zu fördern und ihre Interessen zu verteidigen, auch im Cyberspace, in den Vordergrund gerückt. Da autoritäre Regime versuchen, die auf Regeln basierende internationale Ordnung im Cyberspace herauszufordern und zu untergraben, wird dieser neben dem Land-, See-, Luft- und Weltraum zunehmend zu einem umkämpften Gebiet. In den letzten Jahren haben Angriffe im Cyberspace sowohl durch staatliche als auch durch nichtstaatliche Akteure zugenommen. Auch die Zahl der Cyberangriffe auf militärische und zivile kritische Infrastrukturen der EU sowie auf Missionen und Operationen nimmt zu.
Ziele: Die EU benötigt vor allem eine enge militärische und zivile Zusammenarbeit im Cyberspace, um ein stärkerer Sicherheitsanbieter zu werden. Da Cyberangriffe oft länderübergreifend sind, sollen alle Parteien innerhalb der EU gemeinsam handeln, um eine stärkere Cyberabwehr zu gewährleisten. Eine Stärkung des gemeinsamen Lagebewusstseins und der Koordinierung innerhalb der Verteidigungsgemeinschaft ist von entscheidender Bedeutung. Die EU wird auch mehr Verantwortung für ihre eigene Sicherheit übernehmen müssen, indem sie moderne und interoperable europäische Streitkräfte beschafft. Die Mitgliedstaaten sollen sich daher verpflichten, mehr in das gesamte Spektrum der Cyberverteidigungsfähigkeiten zu investieren, einschließlich aktiver Verteidigungsfähigkeiten. Durch die vollständige Einhaltung des internationalen Rechts und der Normen im Cyberspace wird die EU darauf vorbereitet sein, diese Fähigkeiten im Falle eines Cyberangriffs auf einen Mitgliedstaat koordiniert einzusetzen. Um dies zu erreichen, ist die technologische und digitale Souveränität im Cyberbereich sicher zu stellen. Die Handlungsfähigkeit der EU wird von ihrer Fähigkeit abhängen, modernste Cybersicherheits- und Cyberverteidigungstechnologien in der EU zu beherrschen und zu entwickeln.
Gegenstand: Die EU wird ein EU-Koordinierungszentrum für Cyberverteidigung als Zentrum für ein gemeinsames militärisches Lagebewusstsein einrichten und die Modalitäten der Zusammenarbeit mit dem Lage- und Analysezentrum der Kommission prüfen. Die EU-Cyber-Befehlshaberkonferenz wird weiterentwickelt, und die Mitgliedstaaten werden ermutigt, sich aktiv an MICNET, dem Netz der militärischen CERTs, zu beteiligen und auf eine Zusammenarbeit mit dem zivilen CSIRT-Netz hinzuarbeiten. Die Entwicklung eines neuen CyDef-X-Rahmenprojekts ist für die Unterstützung von EU-Cyberverteidigungsübungen von wesentlicher Bedeutung. Eine EU-Cyber-Solidaritätsinitiative soll die gemeinsamen EU-Kapazitäten für Erkennung, Situationsbewusstsein und Reaktion stärken, eine Cyber-Reserve von Diensten vertrauenswürdiger privater Anbieter auf EU-Ebene schaffen und die Prüfung kritischer Einrichtungen auf potenzielle Schwachstellen auf der Grundlage von EU-Risikobewertungen unterstützen. Die Mitgliedstaaten werden die Unterstützung der EU-Behörden bei der Ausarbeitung nicht rechtsverbindlicher Empfehlungen für die Verteidigungsgemeinschaft in Anspruch nehmen, um zu einer höheren allgemeinen Cyberverteidigungsreife auf nationaler Ebene beizutragen. Es werden Empfehlungen zu den Interoperabilitätsanforderungen der EU im Bereich der Cyberverteidigung veröffentlicht, und die Zusammenarbeit mit allen einschlägigen Akteuren bei verteidigungsrelevanten Normen im Rahmen des Europäischen Ausschusses für Verteidigungsnormen wird verstärkt. Die Entwicklung einer strategischen EDT-Bewertung wird langfristige strategische Investitionsentscheidungen unterstützen, während eine Technologie-Roadmap für kritische Cybertechnologien für die EU, die kritische Technologien für die Cyberverteidigung und die Cybersicherheit abdeckt, den Grad der gegenseitigen Abhängigkeiten bewerten wird. Die Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO wird im Bereich der Cybersicherheit gestärkt und umfasst die Bereiche Situationsbewusstsein, Krisenreaktion, Schutz kritischer Infrastrukturen, Normung und Zertifizierung.
Halbleiter
Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 18. April 2023 wurde eine Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über das Europäische Chip-Gesetz und die dafür vorgesehenen Haushaltsmittel erzielt. Damit soll die Fertigung von Chips innerhalb der Union gestärkt werden, um die kritischen Abhängigkeiten von Drittstaaten in dem Sektor zu verringern. Das Chip-Gesetz sieht entsprechend vor, den weltweiten Marktanteil der EU bis 2030 auf 20 Prozent zu verdoppeln (Pressemitteilung).
Vorschlag: Am 8. Februar 2022 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Halbleiter-Ökosystems vorgelegt (Pressemitteilung).
Problem: Die Digitalisierung zieht in alle Bereiche des Lebens ein. Dadurch steigt besonders der Bedarf an Halbleitern, dessen Nachfrage derzeit allerdings größer ist als der Markt, wobei Lieferengpässe zusätzlich zu einer Verknappung der Verfügbarkeit führen. Der Mangel an Halbleitern hat weltweit gravierende Auswirkungen auf Industrieunternehmen. Viele europäische Sektoren, darunter die Automobilindustrie, Energie, Kommunikation und Gesundheit, und strategische Sektoren wie Verteidigung, Sicherheit und Raumfahrt sind von solchen Versorgungsengpässen bedroht. Gleichzeitig treten auf dem Markt gefälschte Chips auf, was die Sicherheit elektronischer Geräte und Systeme gefährdet. Der Halbleitermangel hat strukturelle Schwachstellen der europäischen Wertschöpfungskette und die Abhängigkeit Europas von Drittländern offengelegt. Trotz der weltweit starken Positionierung bei der Herstellung von Werkstoffen und Ausrüstungen ist die Union in den Bereichen Entwurf, Herstellung, Packaging, Prüfung und Montage von Chips stark von Lieferanten aus Drittländern abhängig.
Ziel: Mithilfe des Vorschlags soll das strategische Ziel erreicht werden, die Resilienz des europäischen Halbleiter-Ökosystems und seinen weltweiten Marktanteil zu erhöhen. Der Vorschlag zielt ebenfalls darauf ab, die frühzeitige Einführung neuer Chips durch die europäische Industrie zu erleichtern und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Dazu muss die europäische Chip-Industrie Investitionen in innovative Produktionsstätten anziehen und über qualifizierte Arbeitskräfte verfügen, aber auch in der Lage sein, hochmoderne Chips zu entwerfen und herzustellen. Die Zielsetzungen der Verordnung werden in drei Säulen zusammengefasst: 1. „Initiative Chips für Europa“, 2. „Versorgungssicherheit“ und 3. „Überwachung und Krisenreaktion“.
Gegenstand: Zur Umsetzung der Zielvorgaben soll die Initiative „Chips für Europa“ einen groß angelegten Aufbau technologischer Kapazitäten und Innovationen unterstützen, insbesondere in Form einer innovativen virtuellen Entwurfsplattform, welche die Zusammenarbeit zwischen den Anwendergemeinschaften und den Entwicklungsstätten fördern soll. Zudem sollen im Rahmen der Initiative Pilotanlagen zur Testung von Prototypen ausgebaut und Kompetenzzentren errichtet werden, um Interessenträger mit ausreichend Fachwissen zu unterstützen. Mithilfe eines Chip-Fonds soll eine bessere Verfügbarkeit von Mitteln zur Förderung des Wachstums, sowie für Investitionen entlang der gesamten Halbleiter-Wertschöpfungskette bereitgestellt werden.
Um die Versorgungssicherheit sicherzustellen, sollen Investitionen vorangetrieben werden und verbesserte Produktionskapazitäten in der Halbleiterherstellung und in den Bereichen modernes Packaging, Erprobung und Montage mittels neuartiger integrierter Produktionsstätten und offener EU-Fertigungsbetriebe sichergestellt werden. Zudem sollen gemeinsam erarbeitete Normen und Zertifizierungen sektorspezifische Anforderungen an vertrauenswürdige Chips ermitteln, um die Cybersicherheit zu gewährleisten.
Die Schaffung eines Koordinierungsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten und der
Kommission soll insbesondere der Überwachung der Halbleiter-Wertschöpfungskette dienen und mithilfe eines Krisen-Stufensystems schnelle Reaktionen auf Störungen bei der Lieferung von Halbleitern ermögliche.
Sicherheit und Verteidigung
Nicht-legislativer Akt: Am 15. Februar 2022 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung zum Fahrplan für kritische Technologien für Sicherheit und Verteidigung veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Angesichts des technologischen Fortschritts ist es unerlässlich, an der Spitze der technologischen Entwicklung zu bleiben und sicherzustellen, dass die europäischen Sicherheits- und Verteidigungssektoren technologisch für ihren Zweck geeignet bleiben. Aufgrund der Fragmentierung der europäischen Sicherheits- und Verteidigungskapazitäten wurden wirtschaftliche Ineffizienzen, verringerte operative Kapazitäten und verstärkte strategische Abhängigkeiten festgestellt. Um die bereichsübergreifende Innovation zu beschleunigen und die technologische Souveränität im Sicherheits- und Verteidigungssektor zu fördern, ist daher ein besserer Austausch zwischen zivilen und militärischen Forschungs- und Innovationsgemeinschaften erforderlich.
Ziele: Das Hauptziel der Mitteilung besteht darin, die künftige europäische Technologie- und Innovationslandschaft im Bereich Sicherheit und Verteidigung von Anfang an im Rahmen der EU-Zusammenarbeit zu entwickeln. Dazu ist es notwendig, die für die Sicherheit und Verteidigung der EU entscheidenden Technologien zu ermitteln und sie durch europäische FTEI-Programme zu fördern. Darüber hinaus sollten in den zivilen europäischen FTEI-Programmen und in der Industrie- und Handelspolitik Verteidigungsaspekte besser berücksichtigt werden. Ein EU-weites strategisches und koordiniertes Konzept für kritische Technologien für Sicherheit und Verteidigung soll die FTEI-Programme der EU und der Mitgliedstaaten optimal nutzen, Synergien zwischen zivilen und verteidigungsbezogenen FTEI-Gemeinschaften erzielen und strategische Abhängigkeiten von externen Quellen abmildern. Schließlich wird die Zusammenarbeit und Koordinierung mit strategischen Partnern wie den Vereinigten Staaten und der Organisation des Nordatlantikvertrags (NATO) unter für beide Seiten vorteilhaften Bedingungen empfohlen.
Gegenstand: Für 2022 plant die Kommission die Einrichtung einer Expertengruppe, die den Austausch mit den Mitgliedstaaten über kritische Technologien, Wertschöpfungs- und Lieferketten erleichtern soll. Eine Studie über den EU-Sicherheitsmarkt soll dazu dienen, die Besonderheiten des zivilen Sicherheitsmarktes besser zu verstehen, die Ermittlung kritischer Technologien und strategischer Abhängigkeiten zu unterstützen und den neuen fähigkeitsorientierten Ansatz für Sicherheits- und andere FTEI-Tätigkeiten zu untermauern. Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, sich im Strategischen Kompass zu verpflichten, von Anfang an ein EU-weites koordiniertes strategisches Konzept für kritische, sicherheits- und verteidigungsrelevante Technologien zu entwickeln. Darüber hinaus wird die Kommission im Jahr 2023 die bestehenden EU-Instrumente überprüfen und weitere Möglichkeiten zur Förderung von FTEI mit doppeltem Verwendungszweck auf EU-Ebene vorschlagen. Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten einen Bericht über die Notwendigkeit einer Risikobewertung der Lieferketten für kritische Infrastrukturen, insbesondere im digitalen Bereich, ausarbeiten, um die Sicherheits- und Verteidigungsinteressen der EU besser zu schützen. Alle Mitgliedstaaten werden aufgefordert, einen nationalen Mechanismus zur Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen einzurichten. Letztlich werden die Kommission und der Hohe Vertreter in Abstimmung mit der NATO prüfen, wie eine einvernehmliche und nutzbringende Interaktion zwischen ihren jeweiligen Initiativen gefördert werden kann.
Innovativer und nachhaltiger Raum
Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 18. November 2022 erzielten das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten eine Einigung über eine ursprünglich von der Europäischen Kommission im Februar 2022 vorgeschlagene Verordnung (Pressemitteilung). Der Konsens über den Aufbau einer neuen Weltrauminfrastruktur, des sogenannten EU-Satellitensystems „IRIS²“ (Infrastructure for Resilience, Interconnectivity and Security by Satellite - Infrastruktur für Resilienz, Interkonnektivität und Sicherheit durch Satelliten), soll die Cybersicherheit in den kommenden Jahren erhöhen.
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union müssen das Abkommen noch annehmen. Unter den derzeitigen Umständen ist die Entwicklung einer souveränen, autonomen und sicheren Konnektivitätsinfrastruktur von entscheidender Bedeutung. Das weltraumgestützte sichere Kommunikationssystem der EU soll den gestiegenen und sich ändernden staatlichen Anforderungen gerecht werden, Abhängigkeiten von Drittländern vermeiden und die Widerstandsfähigkeit ihrer Wertschöpfungsketten stärken.
Vorschlag: Am 15. Februar 2022 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag zur Einrichtung des Programms der Union für sichere Konnektivität für den Zeitraum 2023-2027 veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Angesichts der erhöhten Bedrohung durch hybride Angriffe und Cyberangriffe sowie aktueller Trends bei Naturkatastrophen streben staatliche Akteure nach höherer Sicherheit, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit angemessener Satellitenkommunikationslösungen. Es besteht ein weltweiter Bedarf an staatlichen Diensten, die eine belastbare Konnektivität bereitstellen, die nicht nur ihre Sicherheitsoperationen unterstützt, sondern auch kritische Infrastrukturen miteinander verbindet, Krisen bewältigt und die Grenz- und Seeüberwachung unterstützt. Obwohl den Mitgliedstaaten bereits Satellitenkommunikationskapazitäten für staatliche Dienste zur Verfügung stehen, stützen sie sich alle auf eine geringe Anzahl von GEO-Satelliten, die hauptsächlich Europa abdecken. Darüber hinaus sind die vorhandenen Satelliten für militärische Aufgaben bestimmt, d.h. sie sind auf spezifische militärische Bedürfnisse zugeschnitten und können für die meisten zivilen staatlichen Anwendungen nicht genutzt werden. Das Fehlen einsatzfähiger oder im Bau befindlicher EU-Satelliten in niedriger Erdumlaufbahn (LEO – Low Earth Orbit) und mittlerer Erdumlaufbahn (MEO – Medium Earth Orbit), die den sich entwickelnden Bedürfnissen der staatlichen Nutzer entsprechen, erfordert ein weltraumgestütztes sicheres EU-Konnektivitätssystem, das die Kapazitäts- und Fähigkeitslücken für staatliche Satellitenkommunikationsdienste schließt.
Ziele: In erster Linie zielt die Verordnung darauf ab, ein sicheres Satellitenkommunikationssystem der Union zu schaffen, um weltweit sichere, flexible und belastbare Satellitenkommunikationsdienste für die staatlichen Stellen der Union und der Mitgliedstaaten zu fördern. Langfristig soll der weltweite ununterbrochene Zugang zu sicheren und kostengünstigen Satellitenkommunikationsdiensten für staatliche Nutzer gewährleistet werden. Die Entwicklung einer multi-orbitalen Konnektivitätsinfrastruktur soll kontinuierlich an die Entwicklung der Nachfrage nach Satellitenkommunikation angepasst werden. Das Satellitenkommunikationssystem wird durch proaktive und reaktive Verteidigung gegen Cyber-Bedrohungen und elektromagnetische Bedrohungen sowie durch betriebliche Cybersicherheit zur Cyber-Resilienz beitragen und das Weltraum- und das zugehörige Bodensegment der europäischen Quantenkommunikationsinfrastruktur integrieren. Darüber hinaus sollen die derzeitigen Fähigkeiten und Dienste anderer Komponenten des Raumfahrtprogramms der Union verbessert und gleichzeitig Anreize für die Entwicklung innovativer und bahnbrechender Technologien geschaffen werden. Schließlich fördert die Kommission die weitere Entwicklung von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und nahtloser Konnektivität in der gesamten Union, um tote Kommunikationszonen zu beseitigen und den Zusammenhalt zwischen den Gebieten der Mitgliedstaaten zu stärken.
Gegenstand: Es obliegt der Kommission, die Umsetzung des Systems, auch im Bereich der Sicherheit, zu gewährleisten, unbeschadet der Vorrechte der Mitgliedstaaten im Bereich der nationalen Sicherheit. Die Agentur der Europäischen Union für das Raumfahrtprogramm soll die Betriebssicherheit der staatlichen Infrastruktur sicherstellen, u.a. durch Risiko- und Bedrohungsanalysen und Sicherheitsüberwachung. Sie ist für die Erbringung staatlicher Dienste, die Verwaltung der Konzession oder des gemischten Vertrags sowie für die übergreifende Koordinierung der nutzerbezogenen Aspekte der staatlichen Dienste in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, den einschlägigen Agenturen der Union, dem EAD und anderen Stellen zuständig. Die Europäische Weltraumorganisation (ESA) entwickelt und validiert Tätigkeiten im Rahmen von Durchführungsverträgen und ist für die Bereitstellung von technischem Fachwissen für die Kommission sowie für die Bewertung der Durchführungsverträge zuständig.
Nicht-legislativer Akt: Am 15. Februar 2022 hat die Europäische Kommission eine Gemeinsame Mitteilung zu einem Ansatz der EU für das Weltraumverkehrsmanagement sowie einem Beitrag der EU zur Bewältigung einer globalen Herausforderung veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Angesichts des wachsenden Volumens von Weltraummüll und der exponentiellen Zunahme des Weltraumverkehrs kommt es zu einer Überfüllung des Weltraums. Dadurch werden die Lebensfähigkeit und die Sicherheit der Weltrauminfrastruktur und des Weltraumbetriebs immer mehr gefährdet. Der Routinebetrieb in der Erdumlaufbahn ist jeden Tag gefährdet, was eine direkte Bedrohung für die Sicherheit des Weltraumverkehrs und die Nachhaltigkeit der Raumfahrt darstellt. Potenzielle Auswirkungen von Zwischenfällen können bestimmte Orbits auf Jahrzehnte hinaus destabilisieren und als direkte Folge davon den Weltraumbetrieb ernsthaft beeinträchtigen oder zum Scheitern bringen. Schlüsselinfrastrukturen wie Kommunikation, Katastrophenschutz und Notfallmaßnahmen sind daher von Störungen bedroht. Solche Entwicklungen können direkte Auswirkungen auf die Sicherheit, die Wirtschaft und das Wohlergehen der europäischen Bürger haben. Das Fehlen eines internationalen Regelungsrahmens veranlasst öffentliche und private Initiativen, sich mit der Sicherheit des Weltraumbetriebs zu befassen. Die Kommission appelliert daher an die EU-Agenturen, jetzt rasch, gemeinsam und entschlossen zu handeln.
Ziele: In der gemeinsamen Mitteilung wird ein konkreter EU-Ansatz für eine sichere, nachhaltige und gesicherte Nutzung des Weltraums vorgestellt. Ein Konzept, das die Interessen der EU in voller Übereinstimmung mit den jeweiligen Zuständigkeiten der EU und ihrer Mitgliedstaaten wahrt. Das Weltraumverkehrsmanagement (STM) soll zur Sicherheits- und Verteidigungsdimension der EU im Weltraum beitragen. Um die Widerstandsfähigkeit der Weltrauminfrastruktur, einschließlich der Satelliten, die Verteidigungs- und Sicherheitsanwendungen unterstützen, zu verbessern, soll das Risiko von Kollisionen in der Umlaufbahn verringert werden. Die Förderung eines globalen STM-Konzepts soll zur Transparenz und Vertrauensbildung im Allgemeinen beitragen und im Falle von Zwischenfällen helfen, Missverständnisse zu vermeiden und Spannungen zu deeskalieren.
Gegenstand: Die Mitteilung stellt zehn spezifische Aktionsbereiche vor und bietet damit einen Leitfaden für künftige Maßnahmen. Dazu gehören die Förderung eines regionalen Ansatzes für STM mit Drittländern und relevanten Partnern in regionalen Foren sowie ein weiteres Engagement mit den USA zur Förderung einer engeren Zusammenarbeit und gegenseitigen Interoperabilität in STM-Fragen. Im Jahr 2022 werden die Kommission und die Hohe Vertreterin einen Konsultationsmechanismus mit allen relevanten EU-Akteuren einrichten. Der Mechanismus soll einen regelmäßigen Dialog über STM-bezogene Entwicklungen ermöglichen, der sowohl zivile als auch militärische Bedürfnisse abdeckt. Für 2023 ist eine Architekturanalyse des künftigen STM-Bedarfs einschließlich der Ermittlung der erforderlichen Ressourcen für ein effizienteres und leistungsfähigeres EU-SST-System geplant. Ab 2025 wird mit dem Einsatz zusätzlicher Mittel begonnen. Die Kommission wird in Abstimmung mit der EU-SST-Konsortium bis 2023 Teile der Plattform für die gemeinsame Datennutzung und bis 2025 Teile des künftigen EU-SST-Katalogs besser zugänglich machen. In Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten werden die Kommission und der Hohe Vertreter das notwendige Forum einrichten, um sicherzustellen, dass in der EU eine wirksame Information und Koordinierung in Bezug auf die auf internationaler Ebene entwickelten Standards und Leitlinien stattfindet. Schließlich werden die Kommission und der Hohe Vertreter mit den Mitgliedstaaten und den Vereinten Nationen zusammenarbeiten, um spezifische Gremien für STM zu ermitteln oder zur Schaffung solcher Gremien beizutragen, damit konkrete STM-Lösungen auf globaler Ebene umgesetzt werden können.
Digitale Bildung und Kompetenzen
Nicht-legislativer Akt: Am 23. November 2023 hat die Kommission eine Mitteilung für eine Empfehlung des Rates für eine bessere Vermittlung digitaler Fähigkeiten und Kompetenzen in der allgemeinen und beruflichen Bildung veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Es besteht Bedarf an ehrgeizigeren Maßnahmen zur Entwicklung der für den grünen und digitalen Wandel erforderlichen Kompetenzen durch allgemeine und berufliche Bildung, Höherqualifizierung und Umschulung. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus den Herausforderungen des Arbeitskräftemangels und des Arbeitsplatzwandels, die durch den demografischen Wandel noch verschärft werden. Die COVID-19-Pandemie hat außerdem deutlich gemacht, dass die digitale Bereitschaft der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung im Hinblick auf Widerstandsfähigkeit, Gerechtigkeit, Gleichheit, Qualität, Einbeziehung, Zugänglichkeit und Sicherheit dringend verbessert werden muss. Der rasche technologische Wandel erfordert eine auf den Menschen ausgerichtete digitale Transformation der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, um sie für das digitale Zeitalter fit zu machen. Dieser Wandel ist unerlässlich, um ein kohäsives, gleichberechtigtes, integratives, nachhaltiges, wettbewerbsfähiges, innovatives und widerstandsfähiges Europa zu schaffen, in dem die Bürgerinnen und Bürger gut gerüstet sind für ihre persönliche Entwicklung, ihr Wohlergehen, ihre aktive Bürgerschaft und ihre Anpassungsfähigkeit auf einem sich verändernden Arbeitsmarkt.
Ziel: Die Empfehlung zielt darauf ab, die Entwicklung eines leistungsstarken Ökosystems der digitalen Bildung zu fördern. Das System soll die persönliche, soziale und berufliche Entfaltung der Bürgerinnen und Bürger fördern und gleichzeitig demokratische Werte, Gleichheit, sozialen Zusammenhalt, aktiven Bürgersinn, interkulturellen Dialog, nachhaltigen wirtschaftlichen Wohlstand und Beschäftigungsfähigkeit unterstützen. Dazu müssen die digitalen Kapazitäten und die Widerstandsfähigkeit der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung auf kohärente und nachhaltige Weise gestärkt werden. Es wurden wichtige Faktoren wie relevante Infrastruktur, Konnektivität und digitale Kapazitäten ermittelt, die für die Erreichung dieses Ziels von entscheidender Bedeutung sind.
Gegenstand: In der Empfehlung wird gefordert, dass Faktoren wie relevante Infrastruktur, Konnektivität und digitale Kapazitäten vorhanden sein müssen, und es wird betont, wie wichtig ein regierungsweiter Ansatz und die Einbeziehung verschiedener Abteilungen ist, die für verschiedene Aspekte der digitalen Bildung, Ausbildung und Fähigkeiten zuständig sind. Die Empfehlung unterstreicht die Bedeutung der digitalen Bildung für jeden europäischen Bürger, um das Wissen, die Fähigkeiten und die Kompetenzen zu entwickeln, die für eine aktive Teilnahme an der zunehmend digitalen Gesellschaft erforderlich sind. Sie steht im Einklang mit dem politischen Programm für die digitale Dekade 2030, das auf eine integrative, auf den Menschen ausgerichtete digitale Transformation der Gesellschaft und Wirtschaft der EU bis 2030 abzielt. Dazu gehören die Verwirklichung einer universellen Konnektivität und die Förderung von Bemühungen, alle Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen mit Infrastrukturen und Werkzeugen für die digitale Konnektivität auszustatten. Es ist von entscheidender Bedeutung, Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen, Lehrkräfte, Ausbilder und anderes Bildungspersonal dabei zu unterstützen, Werkzeuge wie künstliche Intelligenz zu verstehen und sicher zu nutzen und sich der Auswirkungen der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union im digitalen Bereich bewusst zu sein. Zu den Vorschlägen gehören die Förderung des Kapazitätsaufbaus, der Einsatz von Selbstbewertungsinstrumenten wie SELFIE, die Unterstützung von Führungskräften bei der Umsetzung des digitalen Wandels, die Anerkennung von Einrichtungen, die sich frühzeitig engagieren, die Förderung des Dialogs zwischen Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Industrie sowie die Berücksichtigung der Cybersicherheit in allen Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung. Der Rat empfiehlt, dass die Mitgliedstaaten kohärente und konsistente Ansätze für die digitale Bildung und die digitalen Kompetenzen verfolgen, die auf den strategischen Prioritäten des Aktionsplans der Kommission für digitale Bildung 2021-2027 aufbauen und regelmäßige Bewertungen der Auswirkungen der Strategien und Verfahren für die digitale Bildung durchführen. Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, gerechte und wirkungsorientierte Investitionen in die digitale Bildung und Ausbildung zu fördern, einschließlich der Koordinierung von Beschaffungsprozessen, der Unterstützung einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Bereitstellung digitaler Produkte und Dienstleistungen, der Prüfung alternativer Investitionsansätze und der Förderung der Nutzung von Open-Source-, Open-Content- oder Open-Data-Lösungen.
Nicht-legislativer Akt: Am 23.November 2023 hat die Kommission eine Mitteilung zu einer Empfehlung des Rates zu den Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche allgemeine und digitale Bildung veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Digitale Fähigkeiten und Kompetenzen sind in nahezu allen Bereichen der Gesellschaft und der Wirtschaft unverzichtbar geworden und bilden die Grundlage für soziale Integration, Wohlbefinden, aktive Bürgerschaft, Beschäftigungsfähigkeit, Produktivität, Sicherheit und Wachstum. In der heutigen vernetzten Welt benötigen alle Bürgerinnen und Bürger digitale Fähigkeiten und Kompetenzen, um sich an alltäglichen Aktivitäten zu beteiligen, wie z. B. leben, lernen, arbeiten, Rechte wahrnehmen, informiert bleiben, auf Online-Dienste zugreifen, kommunizieren, konsumieren und digitale Inhalte erstellen und verbreiten. Die Allgegenwart der digitalen Technologie im modernen Leben hat dazu geführt, dass diese Fähigkeiten nicht nur von Vorteil, sondern für die Teilnahme am digitalen Zeitalter notwendig sind. Diese Notwendigkeit ist Teil einer breiteren europäischen Anstrengung, einschließlich des "Europäischen Jahres der Kompetenzen", um eine Kultur des kontinuierlichen Lernens und der Kompetenzentwicklung zu fördern.
Ziel: Die Empfehlung befasst sich umfassend mit der Notwendigkeit, den Strategien und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Entwicklung und Verbesserung der digitalen Fähigkeiten und Kompetenzen in der gesamten Europäischen Union. Das "Europäische Jahr der Kompetenzen" zielt darauf ab, eine Mentalität der Umschulung und Höherqualifizierung zu fördern. Außerdem wird der erste Grundsatz der Europäischen Säule sozialer Rechte hervorgehoben, der sich für eine hochwertige und integrative Bildung und lebenslanges Lernen zum Erwerb von Fähigkeiten einsetzt. Das Dokument erkennt die zentrale Rolle einer qualitativ hochwertigen und integrativen Bildung bei der Förderung der Gleichberechtigung an, mit besonderem Augenmerk auf gefährdeten und sozioökonomisch benachteiligten Gruppen, Menschen mit Behinderungen und Menschen in ländlichen und abgelegenen Gebieten. Außerdem wird festgestellt, dass Maßnahmen erforderlich sind, um eine gleichberechtigte Beteiligung am digitalen Sektor zu erreichen, insbesondere für Frauen und Mädchen.
Gegenstand: In der Empfehlung werden Zielvorgaben für das Niveau der digitalen Kompetenzen festgelegt, wobei das derzeitige Leistungsgefälle und der Bedarf an weiterer Unterstützung bei der Entwicklung von Kompetenzen anerkannt werden. Sie verweist auf die Ungleichheit bei den digitalen Grundkenntnissen in der Bevölkerung, die Schwierigkeiten bei der Besetzung freier Stellen für IKT-Spezialisten und das Ungleichgewicht zwischen den Geschlechtern in IKT-bezogenen Berufen. Mit Initiativen wie der Deep Tech Talent Initiative und der Cybersecurity Skills Academy werden Anstrengungen unternommen, grundlegende und fortgeschrittene digitale Fähigkeiten zu entwickeln. In den Schlussfolgerungen des Rates zur digitalen Bildung wird eine umfassende digitale Bildung gefordert, die Medienkompetenz, kritisches Denken und Cybermobbing umfasst. Er betont die Bedeutung digital kompetenter Lehrkräfte in der frühkindlichen Bildung und die Notwendigkeit, sich sicher in der digitalen Umgebung zu bewegen. Die Empfehlung fordert auch die Ausweitung von fächerübergreifenden Ansätzen zur Vermittlung digitaler Kompetenzen und die Verbesserung der Lehrerausbildung. Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, kohärente Strategien für digitale Bildung und Kompetenzen zu entwickeln, die unterschiedliche Gruppen berücksichtigen und einen umfassenden Ansatz von der frühen Kindheit bis zur Erwachsenenbildung gewährleisten. Den Mitgliedstaaten wird außerdem empfohlen, nationale und EU-Mittel für die Umsetzung verschiedener Aspekte der Entwicklung digitaler Kompetenzen einzusetzen und private Investitionen in diesem Bereich zu fördern. Die Hochrangige Gruppe für allgemeine und berufliche Bildung ist damit betraut, Leitlinien zu strategischen Themen im Zusammenhang mit der digitalen allgemeinen und beruflichen Bildung zu erarbeiten.
Binnenmarkt
Vorschlag: Am 19. September 2022 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung eines Notfallinstruments für den Binnenmarkt und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2679/98 des Rates veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Jüngste Krisen haben gezeigt, wie anfällig der Binnenmarkt und seine Lieferketten im Falle unvorhergesehener Störungen sind, und gleichzeitig, wie sehr die europäische Wirtschaft auf einen gut funktionierenden Binnenmarkt angewiesen ist. Aufgrund des Klimawandels und geopolitischer Instabilitäten erscheinen Krisensituationen in Zukunft sehr wahrscheinlich, daher muss das Funktionieren des Binnenmarktes auch in diesen Notsituationen gewährleistet werden. Einseitige Maßnahmen einzelner Mitgliedsstaaten müssen dabei verhindert werden, da diese zu einer Zersplitterung des Binnenmarktes führen und Krisen dadurch weiter verschärfen können.
Ziel: Der Vorschlag für ein Notfallinstrument für den Binnenmarkt (Single Market Emergency Instrument, SMEI) zielt darauf ab, eine starke, flexible Governance-Struktur sowie ein gezieltes Instrumentarium bereitzustellen, um das Funktionieren des Binnenmarktes in jeder Art von Krise zu gewährleisten.
Gegenstand: Die vorgeschlagene Verordnung zielt darauf ab, einen Rahmen von Maßnahmen zur Antizipation sowie zur Vorbereitung und Reaktion auf die Auswirkungen von Krisen auf den Binnenmarkt zu schaffen. Zu diesem Zweck wird eine Beratungsgruppe eingesetzt, die sich aus einem Vertreter jeden Mitgliedstaats zusammensetzt und die Kommission hinsichtlich geeigneter Maßnahmen zur Antizipation, Prävention oder Reaktion auf die Auswirkungen einer Krise auf den Binnenmarkt berät. Darüber hinaus wird in dem Vorschlag ein Schwerpunkt auf die Beschaffung, die gemeinsame Nutzung und den Austausch von Informationen gelegt. Dafür sollen detaillierte Verwaltungsvereinbarungen getroffen werden, um die rechtzeitige Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen der Kommission, den zuständigen Stellen auf Unionsebene und den Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Um das reibungslose Funktionieren dieser Vereinbarungen zu gewährleisten, wird die Kommission ermächtigt, Stresstests, Simulationen sowie Überprüfungen während und nach der Durchführung von Maßnahmen mit den Mitgliedstaaten durchzuführen. Darüber hinaus kann die Kommission dem Rat mittels der Verordnung vorschlagen, einen Überwachungs- oder Notfallmodus für den Binnenmarkt zu aktivieren. Überwachungsmaßnahmen beinhalten primär Instrumente für die Bildung und Verwaltung nationaler strategischer Reserven. Die Kommission hat in diesen Fällen die Aufgabe, diejenigen Waren von strategischer Bedeutung zu ermitteln, und die Bemühungen der jeweiligen Mitgliedstaaten bei der Bildung dieser nationalen strategischen Reserven zu koordinieren, zu unterstützen und zu vermitteln. Im Notfallmodus umfasst der Vorschlag Sofortmaßnahmen, die sich auf die Gewährleistung der Freizügigkeitsrechte während eines Notfalls im Binnenmarkt sowie die Transparenz über Maßnahmen, die diese Rechte beeinträchtigen könnten, konzentrieren. Außerdem umfassen Notfallmaßnahmen Auskunftsersuche an wichtige Akteure entlang der Lieferkette für Waren und Dienstleistungen, gezielte Änderungen der harmonisierten Produktvorschriften und die Einrichtung von vorrangigen Aufträgen, die die betroffenen Wirtschaftsbeteiligten anweisen sowie die vorrangige Vergabe von Aufträge für die Produktion oder Lieferung von krisenrelevanten Waren. Auch eine koordinierte Verteilung der strategischen Reserven zwischen den Mitgliedstaaten kann von der Kommission empfohlen werden. Um die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen von strategischer Bedeutung im Überwachungs- und Notfallmodus zu koordinieren und gewährleisten, soll der Kommission ein Verhandlungsmandat erteilt werden, damit sie als zentrale Beschaffungsstelle für relevante Güter und Dienstleistungen fungieren kann. Mitgliedstaaten sollen ihre Beschaffungsbemühungen darüber hinaus mit der Kommission koordinieren.
Vorschlag: Am 19. September 2022 veröffentlichte die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) 2016/424, (EU) 2016/425, (EU) 2016/426, (EU) 2019/1009 und (EU) Nr. 305/2011 in Bezug auf Dringlichkeitsverfahren für die Konformitätsbewertung, die Annahme gemeinsamer Spezifikationen und die Marktüberwachung aufgrund eines Notfalls im Binnenmarkt (Pressemitteilung).
Das Problem: Die jüngsten Krisen haben gezeigt, wie anfällig der Binnenmarkt und seine Lieferketten im Falle unvorhergesehener Störungen sind und wie sehr die europäische Wirtschaft auf einen gut funktionierenden Binnenmarkt angewiesen ist. Neue Notsituationen aufgrund des Klimawandels und geopolitischer Instabilitäten werden in Zukunft sehr wahrscheinlich auftreten, daher muss das Funktionieren des Binnenmarktes in Notzeiten gewährleistet sein.
Zielsetzung: Die Vorschläge zielen darauf ab, das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes in Notfällen zu ermöglichen, indem bestimmten krisenrelevanten Gütern in Konformitätsbewertungsverfahren Vorrang eingeräumt wird.
Gegenstand: Die Maßnahmen des Vorschlags zielen darauf ab, die Produktgesetzgebung im Rahmen des Single Market Emergency Instrument (SMEI) durch Änderungen von Verordnungen zu Konformitätsbewertungsverfahren für krisenrelevante Güter zu harmonisieren. Konkret geht es um die Konkretisierung und Änderung von Vorschriften für krisenrelevante Teilsysteme und verschiedene Marktüberwachungstätigkeiten. Neben der Konformitätsbewertung von krisenrelevanten Geräten und Ausrüstungen wie persönlicher Schutzausrüstung oder Düngemitteln wird unter anderem auch die Amtshilfe zwischen Behörden geregelt.
Vorschlag: Am 19. September 2022 veröffentlichte die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2000/14/EG, 2006/42/EG, 2010/35/EU, 2013/29/EU, 2014/28/EU, 2014/29/EU, 2014/30/EU, 2014/31/EU, 2014/32/EU, 2014/33/EU, 2014/34/EU, 2014/35/EU und 2014/68/EU im Hinblick auf Dringlichkeitsverfahren für die Konformitätsbewertung, die Annahme gemeinsamer Spezifikationen und die Marktüberwachung in Notfällen im Binnenmarkt (Pressemitteilung).
Das Problem: Die jüngsten Krisen haben gezeigt, wie anfällig der Binnenmarkt und seine Lieferketten im Falle unvorhergesehener Störungen sind und wie sehr die europäische Wirtschaft auf einen gut funktionierenden Binnenmarkt angewiesen ist. Neue Notsituationen aufgrund des Klimawandels und geopolitischer Instabilitäten werden in Zukunft sehr wahrscheinlich auftreten, daher muss das Funktionieren des Binnenmarktes in Notzeiten gewährleistet sein.
Zielsetzung: Die Vorschläge zielen darauf ab, das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes in Notfällen zu ermöglichen, indem bestimmten krisenrelevanten Gütern in Konformitätsbewertungsverfahren Vorrang eingeräumt wird.
Gegenstand: Die Maßnahmen des Vorschlags zielen darauf ab, die Produktgesetzgebung im Rahmen des Binnenmarkt-Notfallinstruments (SMEI) durch Änderungen von Richtlinien zu harmonisieren, die sich auf Konformitätsbewertungsverfahren für krisenrelevante Güter beziehen. Konkret geht es um die Spezifizierung und Änderung von Vorschriften für krisenrelevante Teilsysteme und verschiedene Marktüberwachungsmaßnahmen. Neben der Konformitätsbewertung von krisenrelevanten Geräten und Ausrüstungen wie Messgeräten oder Druckgeräten wird unter anderem auch die Amtshilfe zwischen Behörden geregelt.
Multimodale digitale Mobilität
Vorschlag: Am 29. November 2023 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über Fahr- bzw. Fluggastrechte im Zusammenhang mit multimodalen Reisen veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Bei multimodalen Reisen, bei denen mehrere Verkehrsträger kombiniert werden, sind die Fahrgäste unzureichend geschützt. Derzeit haben Fahrgäste, die nur mit einem Verkehrsträger reisen, bei Reiseunterbrechungen Rechte, die sich jedoch nicht erstrecken, wenn sie während ihrer Reise auf einen anderen Verkehrsträger umsteigen. Das Fehlen eines klaren Rahmens für die Festlegung der Pflichten und der Haftung der verschiedenen Reisedienstleister bei multimodalen Reisen führt dazu, dass die Fahrgäste keine angemessenen Informationen oder Hilfestellungen erhalten, insbesondere bei Unterbrechungen beim Umsteigen zwischen den Verkehrsträgern. Darüber hinaus gibt es keine einheitlichen Vertragsbedingungen und Tarife für multimodale Reisen, was zu einer Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Sitzes des Beförderers oder Vermittlers führen kann.
Ziel: Der Vorschlag zielt darauf ab, einen Rahmen zu schaffen, der die Nichtdiskriminierung von Fahrgästen in Bezug auf die Beförderungsbedingungen und die Bereitstellung von Fahrscheinen gewährleistet, und den Fahrgästen rechtzeitig genaue und zugängliche Informationen zur Verfügung zu stellen. Er konzentriert sich auf die Wahrung der Fahrgastrechte bei Störungen, insbesondere bei verpassten Anschlüssen zwischen verschiedenen Verkehrsträgern. Darüber hinaus sollen besondere Unterstützung und Nichtdiskriminierung für Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität (PRM) gewährleistet, Qualitätsstandards für Dienstleistungen festgelegt und überwacht, Beschwerden wirksam bearbeitet und allgemeine Regeln für die Durchsetzung festgelegt werden. Mit dieser Initiative soll der Schutz der Fahrgäste bei multimodalen Reisen verbessert und die im derzeitigen Rechtsrahmen festgestellten Probleme angegangen werden.
Gegenstand: Einer der Hauptschwerpunkte ist die Schaffung eines Rahmens, der die Nichtdiskriminierung bei den Beförderungsbedingungen und der Bereitstellung von Fahrkarten umfasst. Dieser Rahmen wird sicherstellen, dass die Fahrgäste unabhängig von ihrer Nationalität oder dem Sitz des Beförderers oder Vermittlers fair behandelt werden. Er wird es den Fahrgästen auch ermöglichen, rechtzeitig und auf zugängliche Weise Zugang zu minimalen und genauen Reiseinformationen zu erhalten, was das Reiseerlebnis und den Entscheidungsprozess erheblich verbessern wird. Ein weiterer wichtiger Aspekt des Vorschlags ist die Gewährleistung der Fahrgastrechte bei Reiseunterbrechungen, insbesondere bei verpassten Anschlüssen zwischen verschiedenen Verkehrsträgern. Der Vorschlag sieht vor, dass die Fahrgäste Anspruch auf Hilfeleistungen wie Erstattung, anderweitige Beförderung, Unterbringung, Mahlzeiten und Erfrischungen während der Reise haben sollten, insbesondere bei Reiseunterbrechungen beim Umsteigen zwischen verschiedenen Verkehrsträgern. Für Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität (PRM) zielt der Vorschlag darauf ab, besondere Hilfe zu leisten und die Nichtdiskriminierung zu gewährleisten. Dazu gehört die Einrichtung von einheitlichen Ansprechpartnern an multimodalen Verkehrsknotenpunkten, die die Koordinierung von Informationen und Hilfeleistungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität erleichtern würden. Der Vorschlag zielt auch darauf ab, Qualitätsstandards für alle Verkehrsträger festzulegen und zu überwachen, um die Kohärenz und Zuverlässigkeit der Dienstleistungen zu gewährleisten. Darüber hinaus wird in dem Vorschlag das Verfahren für die Bearbeitung von Fluggastbeschwerden dargelegt, um sicherzustellen, dass die Fluggäste über eine klare und wirksame Möglichkeit verfügen, ihre Anliegen vorzubringen. Dazu gehört auch die Einrichtung nationaler Durchsetzungsstellen, die für die Überwachung der Einhaltung der Fahrgastrechte und die Durchsetzung angemessener Sanktionen zuständig sind, wenn dies erforderlich ist.
Erhebung und Austausch von Daten
Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Das Parlament nahm den Text am 29. Februar 2024 an, und der Rat folgte ihm am 18. März 2024. Der endgültige Rechtsakt wurde am 11. April 2024 unterzeichnet. Der Vorschlag für eine Verordnung Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen im Bereich der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 angenommen (Pressemitteilung). Die Verordnung behandelt Fragen der Erschwinglichkeit und der Verteilung des Tourismus. Sie schreibt eine einheitliche Registrierung für Gastgeber vor, einschließlich einer eindeutigen Registrierungsnummer, um die Datenabfrage zu vereinfachen und die Transparenz zu erhöhen. Online-Plattformen müssen die Registrierungen der Gastgeber überprüfen und die Vermietungsdaten monatlich über zentrale digitale Zugangspunkte an die Behörden weitergeben, um die Tourismusstatistiken und das Vertrauen der Verbraucher zu verbessern. Die Änderungen des Parlaments und des Rates betreffen die kostenlose Registrierung, detaillierte Datenanforderungen und die Interoperabilität der IT-Systeme. Die Verordnung zielt darauf ab, den lokalen Wohnungsbedarf und das Tourismuswachstum in den Mitgliedstaaten in Einklang zu bringen.
Vorschlag: Am 7. November 2022 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen im Bereich der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Angesichts der zunehmenden Bedeutung der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften haben die nationalen, regionalen und lokalen Behörden diese zunehmend selbst reguliert. Das Ergebnis sind ineffiziente und voneinander abweichende Registrierungssysteme, die von Behörden verwaltet werden, die nicht in der Lage sind, effizient Identifizierungsdaten für Gastgeber zu erhalten. Außerdem fehlt es an wirksamen und durchsetzbaren rechtlichen Rahmenbedingungen, Standards und Instrumenten für den Datenaustausch zwischen Plattformen und Behörden sowie an einem angemessenen rechtlichen Rahmen für Transparenz.
Ziele: Der Vorschlag zielt in erster Linie darauf ab, den Rahmen für die Generierung und den Austausch von Daten über kurzfristige Vermietung von Unterkünften in der Union zu harmonisieren und zu verbessern und die Transparenz im Sektor zu erhöhen. Zu den spezifischen Zielen gehören die Harmonisierung der Registrierungssysteme für Veranstalter und die Verpflichtung für Online-Plattformen, den Veranstaltern die Anzeige von Registrierungsnummern zu ermöglichen und spezifische Daten über die Aktivitäten der Veranstalter und ihre Einträge mit den Behörden auszutauschen. Daher sind spezifische Instrumente und Verfahren erforderlich, um sicherzustellen, dass der Datenaustausch sicher, mit der allgemeinen Datenschutzverordnung vereinbar und für alle Beteiligten kosteneffizient ist.
Gegenstand: Die Bestimmungen dieser Verordnung regeln die Erhebung von Daten durch zuständige Behörden und Anbieter von Online-Kurzzeitvermietungsplattformen sowie die Weitergabe von Daten von Online-Kurzzeitvermietungsplattformen an zuständige Behörden. Sie gilt für Anbieter von Online-Plattformen für die kurzfristige Vermietung, die Dienstleistungen für Gastgeber anbieten, die kurzfristige Unterkünfte in der Union vermieten, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung. Die Mitgliedstaaten sollen sicherstellen, dass die in ihrem Hoheitsgebiet eingerichteten Registrierungsverfahren auf der Grundlage der von den Gastgebern abgegebenen Erklärungen funktionieren. Die Registrierungsverfahren müssen die automatische und sofortige Erteilung einer Registrierungsnummer für eine bestimmte Wohneinheit ermöglichen, sobald der Gastgeber die entsprechenden Informationen vorgelegt hat. Eine Wohneinheit darf nicht mehr als ein Registrierungsverfahren durchlaufen, und es werden technische Mittel vorhanden sein, um die Aktualisierung der Informationen und Unterlagen durch den Gastgeber zu ermöglichen. Darüber hinaus werden die Mitgliedstaaten technische Mittel einrichten, um die Gültigkeit der Registriernummern zu überprüfen und einem Gastgeber zu ermöglichen, eine Einheit aus dem Register zu streichen. Die Gastgeber müssen angeben, ob sich die angebotene Wohneinheit in einem Gebiet befindet, für das ein Registrierungsverfahren eingerichtet wurde oder gültig ist, und, falls ja, die Registrierungsnummer angeben.
EU-Interoperabilitätspolitik im öffentlichen Sektor
Nicht-legislativer Akt: Am 18. November 2022 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über eine gestärkte EU-Interoperabilitätspolitik im öffentlichen Sektor Verknüpfung öffentlicher Dienste, Unterstützung der öffentlichen Politik und Schaffung öffentlichen Nutzens Auf dem Weg zu einem „interoperablen Europa“ veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Der derzeitige politische Rahmen für die nicht verbindliche Zusammenarbeit im Bereich der Interoperabilität ist nicht in der Lage, den Zugang zu Echtzeit-Informationen über Sektoren und Verwaltungsebenen hinweg zu gewährleisten. Obwohl von Experten für digitale Behördendienste und Daten ein weitreichender gemeinsamer EU-Besitzstand im Bereich der Interoperabilität mit Kooperationspraktiken, Konzepten, wiederverwendbaren Lösungen, offenen Spezifikationen und Werkzeugen entwickelt wurde, die nationale Reformbemühungen und etablierte EU-Politiken unterstützen, haben jüngste Bewertungen erhebliche Einschränkungen dieses vollständig freiwilligen Kooperationsansatzes aufgezeigt. Aspekte des Datenzugangs und der gemeinsamen Nutzung werden oft zu spät im politischen Entscheidungsprozess behandelt, da Aspekte der Interoperabilität nicht in die öffentlichen Dienste integriert werden. Dies führt zu hohen Umsetzungsrisiken und -kosten, zu verpassten Chancen und im schlimmsten Fall zur Unterminierung groß angelegter, von der Digitalisierung abhängiger Maßnahmen. Wenn die EU nicht handelt, um die Interoperabilität zu verbessern, könnte sie die Chance verpassen, den Verwaltungsaufwand erheblich zu verringern. Dies würde die Widerstandsfähigkeit der öffentlichen Verwaltungen verringern, ihre Innovationsfähigkeit einschränken und sie im schlimmsten Fall in Krisenzeiten handlungsunfähig machen.
Ziele: Die Zusammenarbeit im Bereich der Interoperabilität in Europa muss verstärkt werden. Daher ebnet diese Mitteilung in erster Linie den Weg für den vorgeschlagenen „Gesetz für ein interoperables Europa“, der darauf abzielt, eine stabile Organisationsstruktur zu schaffen, die Nutzung des EIF zu verallgemeinern und allgemein akzeptierte und offene Spezifikationen und wiederverwendbare Lösungen zu entwickeln. Ein sogenannter Ansatz der „konzeptionsinhärenten Interoperabilität“ wird zu einer besseren Koordinierung von Experimenten und Innovationen des öffentlichen Sektors führen, einschließlich der Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor ("GovTech"). Die Schaffung eines strukturierten, transparenten und integrativen Kooperationsrahmens wird dazu beitragen, die Anpassungs- und Innovationsfähigkeit zu gewährleisten, die der öffentliche Sektor in einem dynamischen technischen, gesellschaftlichen und politischen Umfeld benötigt. In diesem Zusammenhang ist eine effektive Zusammenarbeit zwischen politischen Entscheidungsträgern und Umsetzern auf allen Regierungsebenen und in allen Sektoren von entscheidender Bedeutung. Die Stärkung der EU-Interoperabilitäts-Governance, die von den Mitgliedstaaten und der EU gemeinsam getragen wird, wird einen dringend benötigten verbesserten politischen und unterstützenden Rahmen für die Reformziele des öffentlichen Sektors der EU ermöglichen. Darüber hinaus soll der Reifegrad der Interoperabilität gemessen werden, um Investitionen zu steuern und Fortschritte zu bewerten. Schließlich ist die Einführung eines systemischen Ansatzes für die Gestaltung der Interoperabilitätspolitik geplant.
Gegenstand: Die Kommission hat die Annahme eines erneuerten EIF auf der Grundlage eines Vorschlags des künftigen Beirats für ein interoperables Europa empfohlen, das sich auf konkrete Umsetzungsempfehlungen, auch für EU-Datenräume, konzentrieren wird. Die Entwicklung sektoraler Interoperabilitätsspezialisierungen, die auf das EIF abgestimmt sind, wie das EIF für intelligente Städte und Gemeinden (EIF4SCC), das zusammen mit dieser Mitteilung veröffentlicht wird, wird von der Kommission unterstützt. Die Interoperabilitätsberichterstattung und -überwachung soll vollständig mit den einschlägigen Überwachungsmaßnahmen der EU-Politik übereinstimmen und erforderlichenfalls in diese integriert werden. Wie in der Digitalen Strategie dargelegt, werden digitale Aspekte in die verschiedenen Phasen der Festlegung, Entwicklung, Annahme und Umsetzung politischer Maßnahmen einbezogen. Die Kommission wird sich rechtzeitig um Rückmeldungen der Mitgliedstaaten zu den potenziellen Herausforderungen bei der Umsetzung politischer Vorschläge mit bedeutenden digitalen und interoperablen Aspekten bemühen. Die Mitgesetzgeber werden dazu angehalten, die Grundsätze für eine digital ausgerichtete Politikgestaltung zu unterstützen. Schließlich ist es von entscheidender Bedeutung, dass Interoperabilitätsressourcen (Werkzeuge, Spezifikationen, Lösungen) gemeinsam genutzt werden und in Finanzierungsinstrumenten, insbesondere für die Umgestaltung des öffentlichen Sektors, darauf verwiesen wird.
Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 14. November 2023 wurde eine politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über das Gesetz für ein interoperables Europa erzielt (Pressemitteilung) . Durch die Verordnung soll die grenzübergreifende Interoperabilität und Zusammenarbeit im öffentlichen Sektor in der gesamten EU gestärkt werden. Darüber hinaus soll der Informationsaustausch im öffentlichen Sektor unionsweit auf eine neue Stufe gehoben und der digitale Wandel des öffentlichen Sektors in Europa beschleunigt werden. Daraus soll eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands erfolgen, auch in Bezug auf rechtliche, organisatorische, semantische und technische Hindernisse bei der Verwaltungszusammenarbeit. Der Verordnung soll einen nahtlosen Zugang zu grenzübergreifenden öffentlichen Dienstleistungen für die Menschen in der EU sorgen und die Lebensqualität all jener verbessern, die in einem anderen Mitgliedsstaat arbeiten, studieren oder sich in den Ruhestand begeben möchten. Um in Kraft zu treten, muss der Rechtstext nun noch gebilligt und verabschiedet werden, damit die Verordnung in Kraft treten kann.
Vorschlag: Am 18. November 2022 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag über Maßnahmen für ein hohes Maß an Interoperabilität des öffentlichen Sektors in der Union (Gesetz für ein interoperables Europa) veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: In den letzten Jahren wurden immer mehr Dienstleistungen des öffentlichen Sektors in der EU digitalisiert. Dennoch ist ihr Interoperabilitätsniveau nach wie vor unzureichend, was die Kommunikation zwischen öffentlichen Verwaltungen einschränkt. Mit technischen Mitteln allein lässt sich dieses Problem nicht beheben. Daher sind Vereinbarungen und etablierte Prozesse zwischen verschiedenen Organisationen, vereinbarte Datenbeschreibungen, Gesetze, die diesen Datenaustausch ermöglichen, und eine strukturierte langfristige Zusammenarbeit erforderlich. Darüber hinaus haben die Erfahrungen mit der COVID-19 Pandemie gezeigt, dass interoperable Lösungen den Unionsbürgern helfen, ihr Recht auf Freizügigkeit wahrzunehmen. Die Interoperabilität innerhalb des öffentlichen Sektors hat auch wichtige Auswirkungen auf das Recht auf freien Waren- und Dienstleistungsverkehr, da aufwändige Verwaltungsverfahren insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhebliche Hindernisse darstellen können. Schließlich kann die Gefahr der Interoperabilität von entscheidender Bedeutung sein, um die zunehmenden Risiken für die Cybersicherheit, denen die Union und die Mitgliedstaaten ausgesetzt sind, zu mindern.
Ziele: Der Vorschlag zielt in erster Linie darauf ab, die rechtliche, organisatorische und semantische Interoperabilität zu gewährleisten. So unterstreicht die Kommission die Notwendigkeit, dafür zu sorgen, dass die Einführung von Rechtsrahmen, in denen unterschiedliche Organisationen tätig sind, die Erbringung nahtloser öffentlicher Dienste zwischen und innerhalb der Mitgliedstaaten nicht behindert. Die Koordinierung zwischen verschiedenen öffentlichen Einrichtungen auf allen Regierungsebenen bei der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen soll effektiver werden. Zu den spezifischen Ziele gehören ein kohärenter, auf den Menschen ausgerichteter EU-Ansatz für Interoperabilität von der Politikgestaltung bis zur Politikumsetzung und eine Interoperabilitäts-Governance-Struktur, die es öffentlichen Verwaltungen auf allen Ebenen und in allen Sektoren sowie privaten Akteuren ermöglicht, zusammenzuarbeiten. Darüber hinaus ist die gemeinsame Schaffung eines Ökosystems von Interoperabilitätslösungen für den öffentlichen Sektor der EU erforderlich, damit öffentliche Verwaltungen auf allen Ebenen in der EU und andere Interessengruppen zu solchen Lösungen beitragen und sie wiederverwenden, gemeinsam innovieren und einen öffentlichen Mehrwert schaffen können.
Gegenstand: Die Adressaten der Verordnung sind die öffentlichen Stellen der Mitgliedstaaten und die Organe, Einrichtungen und Agenturen der Union, die Netz- oder Informationssysteme bereitstellen oder verwalten, mit denen öffentliche Dienstleistungen auf elektronischem Wege erbracht oder verwaltet werden können. Die Kommission soll Lösungen für ein interoperables Europa und den Europäischen Interoperabilitätsrahmen im Portal für ein interoperables Europa in elektronischer Form in offenen, maschinenlesbaren, barrierefrei zugänglichen, auffindbaren und weiterverwendbaren Formaten veröffentlichen. Der Interoperabilitätsausschuss wird die Gesamtkohärenz der entwickelten oder empfohlenen Interoperabilitätslösungen überwachen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Kompatibilität mit anderen Interoperabilitätslösungen vorschlagen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen, und unterstützt die Komplementarität mit neuen Technologien oder den Übergang zu diesen. Darüber hinaus entwickelt der Interoperabilitätsausschuss einen Europäischen Interoperabilitätsrahmen (EIF) und schlägt dessen Annahme der Kommission vor, die den EIF ihrerseits im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der EIF wird einen allgemeinen Rahmen und eine Reihe von Empfehlungen zur rechtlichen, organisatorischen, semantischen und technischen Interoperabilität enthalten, die sich an alle Stellen richten, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen und über ihre Netz- und Informationssysteme miteinander interagieren. Die Fortschritte bei der Entwicklung interoperabler transeuropäischer digitaler öffentlicher Dienste sind von der Kommission zu überwachen. Dabei soll der Wiederverwendung bestehender internationaler, unionsweiter und nationaler Überwachungsdaten und der automatisierten Datenerfassung Vorrang eingeräumt werden.
Folgemaßnahmen: Ein europäischer Ansatz für künstliche Intelligenz
Vorschlag: Am 28. September 2022 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Pressemitteilung) .
Problem: Die ursprünglich 1985 eingeführte Produkthaftungsrichtlinie sieht auf EU-Ebene ein System zur Entschädigung von Personen vor, die durch fehlerhafte Produkte Körperverletzungen oder Sachschäden erleiden. Im Zuge des ökologischen und digitalen Wandels hat sich jedoch die Art und Weise, wie Produkte hergestellt, vertrieben und betrieben werden, erheblich verändert. Die 2018 durchgeführte Bewertung der Produkthaftungsrichtlinie hat die Mängel des Instruments aufgezeigt. Es mangelt an rechtlicher Klarheit darüber, wie die jahrzehntealten Definitionen und Konzepte der Produkthaftungsrichtlinie auf Produkte in der modernen digitalen Wirtschaft und Kreislaufwirtschaft anzuwenden sind. Darüber hinaus ist die Beweislast für die Mängel eines Produkts, die den erlittenen Schaden verursacht haben, für Geschädigte in komplexen Fällen eine Herausforderung. Und schließlich schränken die derzeitigen Vorschriften die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen, übermäßig ein.
Ziele: Mit der Überarbeitung der Produktsicherheitsrichtlinie werden die Haftungsregeln, die Art und die Risiken von Produkten, im digitalen Zeitalter und in der Kreislaufwirtschaft widerspiegeln. Angesichts der zunehmenden Tendenz der Verbraucher, Produkte direkt aus Nicht-EU-Ländern zu kaufen, soll es immer ein Unternehmen mit Sitz in der EU geben, das für fehlerhafte Produkte haftbar gemacht werden kann, die direkt von Herstellern außerhalb der EU gekauft wurden. Die Beweislast in komplexen Fällen und die Beschränkungen bei der Geltendmachung von Ansprüchen müssen gelockert werden, um einen fairen Ausgleich zwischen den legitimen Interessen der Hersteller, der Geschädigten und der Verbraucher im Allgemeinen zu gewährleisten. Darüber hinaus ist es von entscheidender Bedeutung, das Verleihrecht besser an den durch den Beschluss 768/2008/EG7 geschaffenen neuen Rechtsrahmen und an die Produktsicherheitsvorschriften anzupassen sowie die Rechtsprechung zum Verleihrecht zu kodifizieren.
Gegenstand: Mit der Richtlinie wurden einheitliche Regeln für die Haftung von Wirtschaftsakteuren für Schäden, die natürlichen Personen durch fehlerhafte Produkte entstehen, festgelegt. Diese Richtlinie gilt nur für Produkte, die nach dem Inkrafttreten des Dokuments in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wurden. Sie gilt nicht für Schäden, die durch nukleare Unfälle entstanden sind, soweit die Haftung für solche Schäden durch von den Mitgliedstaaten ratifizierte internationale Übereinkommen geregelt ist. Den Mitgliedstaaten ist es nicht gestattet, in ihrem innerstaatlichen Recht von dieser Richtlinie abweichende Bestimmungen beizubehalten oder einzuführen, einschließlich strengerer oder weniger strenger Bestimmungen zur Erreichung eines anderen Verbraucherschutzniveaus, sofern in dieser Richtlinie nichts anderes vorgesehen ist.
Vorschlag: Am 28. September 2022 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Anpassung der Vorschriften über außervertragliche zivilrechtliche Haftung an künstliche Intelligenz (Richtlinie über KI-Haftung) veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Die Haftung hat sich als das wichtigste externe Hindernis für Unternehmen erwiesen, die den Einsatz von KI planen, aber noch nicht eingeführt haben. Die nationalen Haftungsvorschriften sind nicht geeignet, um Haftungsansprüche für Schäden zu behandeln, die durch KI-gestützte Produkte und Dienstleistungen verursacht werden. Dies ist auf den "Blackbox"-Effekt von KI zurückzuführen, der es den Opfern erschwert oder übermäßig teuer macht, die haftbare Person zu identifizieren und die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Haftungsklage nachzuweisen. Dies hat zur Folge, dass den Opfern sehr hohe Vorlaufkosten entstehen und sich die Gerichtsverfahren erheblich in die Länge ziehen, was sie von einer Entschädigung abhält. Hinzu kommt, dass die Unternehmen nur schwer vorhersagen können, wie die bestehenden Haftungsvorschriften angewandt werden. Da es an Maßnahmen auf EU-Ebene mangelt, werden die Mitgliedstaaten gezwungen sein, ihre nationalen Haftungsvorschriften an die Herausforderungen der KI anzupassen, was wiederum zu einer weiteren Fragmentierung und höheren Kosten für EU-weit tätige Unternehmen führen wird.
Ziele: Der folgende Vorschlag zielt darauf ab, die Einführung vertrauenswürdiger KI zu fördern, um ihre Vorteile für den Binnenmarkt voll auszuschöpfen. Opfer von durch KI verursachten Schäden sollen den gleichen Schutz erhalten wie Opfer von Schäden, die durch Produkte im Allgemeinen verursacht wurden. Auf diese Weise wird die Rechtsunsicherheit von Unternehmen, die KI entwickeln oder einsetzen, in Bezug auf ihr mögliches Haftungsrisiko verringert, während die Entstehung fragmentierter KI-spezifischer Anpassungen der nationalen zivilrechtlichen Haftungsvorschriften vermieden wird.
Gegenstand: Mit der Richtlinie werden gemeinsame Regeln für die Offenlegung von Beweisen für risikoreiche Systeme der künstlichen Intelligenz (KI) eingeführt, die es einem Kläger ermöglichen, einen auf außervertraglichem Verschulden beruhenden zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch zu begründen. Die Beweislast bei außervertraglichen verschuldensabhängigen zivilrechtlichen Ansprüchen vor nationalen Gerichten wegen Schäden, die durch ein KI-System verursacht wurden, wird ebenfalls von der Richtlinie abgedeckt. Solange diese Vorschriften mit dem Unionsrecht vereinbar sind, können die Mitgliedstaaten einzelstaatliche Vorschriften erlassen oder beibehalten, die für die Kläger bei der Begründung einer außervertraglichen zivilrechtlichen Schadensersatzklage wegen eines durch ein KI-System verursachten Schadens günstiger sind.
Europas Digitale Dekade
Nicht-legislativer Akt: Am 9. März 2021 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung zum Digitalen Kompass 2030: Der europäische Weg in die digitale Dekade veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Die COVID-19-Pandemie hat nicht nur das Tempo der Digitalisierung von Gesellschaften und Volkswirtschaften beschleunigt, sondern auch die Schwachstellen des digitalen Raums, seine Abhängigkeit von außereuropäischen Technologien und die Auswirkungen von Desinformation auf demokratische Gesellschaften offengelegt.
Ziele: Im Digitalen Kompass 2030 formuliert die Kommission vier konkrete Ziele, um ihre Digitalisierungsbemühungen zu verwirklichen: Die Förderung einer digital qualifizierten Bevölkerung mit hochqualifizierten digitalen Fachkräften, die Förderung des digitalen Bildungssystems sowie die Sicherung nachhaltiger digitaler Infrastrukturen, die Durchsetzung der digitalen Transformation der Unternehmen und schließlich die Digitalisierung der öffentlichen Dienste.
Gegenstand: Alle europäischen Haushalte sollen mit einem Gigabit-Netz und alle besiedelten Gebiete mit 5G-Netzen ausgestattet werden. Die Produktion fortschrittlicher und nachhaltiger Halbleiter in Europa soll optimiert werden, ebenso wie die europaweite Einrichtung von 10.000 kohlenstoffneutralen, hochsicheren Edge-Nodes, um den Zugang zu Datendiensten mit geringer Latenz (wenige Millisekunden) überall dort zu gewährleisten, wo sich Unternehmen befinden. Bis 2025 sollte Europa über einen ersten Computer mit Quantenbeschleunigung verfügen. Bis 2030 werden voraussichtlich 75 Prozent der europäischen Unternehmen Cloud-Computing-Dienste, Big Data und künstliche Intelligenz nutzen. Darüber hinaus sollen mehr als 90 Prozent der europäischen KMU zumindest ein Grundniveau an digitaler Intensität erreicht haben. Bis 2030 sollen die EU-Bürger in der Lage sein, eine elektronische Version ihrer Krankenakte einzusehen. Die Online-Bereitstellung wichtiger öffentlicher Dienstleistungen soll den europäischen Bürgern und Unternehmen bis 2030 zur Verfügung stehen. 80 Prozent der EU-Bürger sollen bis 2030 eine digitale ID-Lösung verwenden. Um die Ziele des Digitalen Kompasses zu erreichen, strebt die Europäische Kommission die Einführung einer Governance-Struktur mit jährlicher Berichterstattung und Nachverfolgung an. Die Kommission beabsichtigt, die Ziele des Digitalen Kompasses in Form eines digitalpolitischen Programms vorzuschlagen, das im Rahmen eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens angenommen werden soll und sich auf die Umsetzung und das kontinuierliche Engagement für die gemeinsamen digitalen Ziele konzentriert.
Paket zum Thema Daten
Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 27. Juni 2023 wurde das Datengesetz angenommen (Pressemitteilung). Mit der Verordnung werden neue Leitlinien für den Zugang zu und die Nutzung von in der EU erzeugten Daten in verschiedenen Sektoren eingeführt, um eine gerechte Verteilung des Datenwerts zu gewährleisten, den Wettbewerb zu fördern, Innovationen zu unterstützen und die Zugänglichkeit von Daten zu verbessern. Zu den wichtigsten Bestimmungen gehören die Erleichterung der Datenübertragbarkeit, die Ermöglichung eines einfachen Datentransfers zwischen Diensten für Privatpersonen und Unternehmen, die Befähigung von Verbrauchern und Unternehmen, die Kontrolle über ihre Daten auszuüben, die Klärung des Geltungsbereichs der Rechtsvorschriften, um von vernetzten Geräten erzeugte Daten einzubeziehen, die Festlegung von Maßnahmen zur Vermeidung vertraglicher Ungleichgewichte in Verträgen über die gemeinsame Nutzung von Daten, der Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Rechten des geistigen Eigentums, die Bereitstellung von Mechanismen für den Zugang des öffentlichen Sektors zu Daten des privaten Sektors in Notfällen, die Erleichterung des Wechsels von Kunden zwischen Anbietern von Datenverarbeitungsdiensten und die Angleichung an bestehende Rechtsvorschriften wie den Data Governance Act und die DSGVO.
Vorschlag: Am 23. Februar 2022 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung (Datengesetz) veröffentlicht (Pressemitteilung) .
Problem: Angesichts des ständigen Wachstums des Datenvolumens, von 33 Zettabyte im Jahr 2018 auf voraussichtlich 175 Zettabyte im Jahr 2025, wobei rund 80 Prozent der industriellen Daten ungenutzt bleiben, ist es von entscheidender Bedeutung, Möglichkeiten für die Weiterverwendung von Daten zu schaffen sowie Hindernisse für die Entwicklung der europäischen Datenwirtschaft zu beseitigen.
Ziele: Ziel des Datengesetzes ist es, eine gerechte Verteilung des Wertes von Daten unter den Akteuren der Datenwirtschaft zu gewährleisten und den Zugang zu und die Nutzung von Daten zu fördern. Daher werden rechtliche, wirtschaftliche und technische Probleme angegangen, die dazu geführt haben, dass Daten in der Vergangenheit zu wenig genutzt wurden. Die neuen Regelungen sollen mehr Daten für die Wiederverwendung verfügbar machen und dürften bis 2028 ein zusätzliches BIP in Höhe von 270 Milliarden Euro schaffen. Die spezifischen Ziele des Vorschlags sind: (1) Erleichterung des Zugangs zu und der Nutzung von Daten durch Verbraucher und Unternehmen bei gleichzeitiger Wahrung der Anreize für Investitionen in Möglichkeiten der Wertschöpfung durch Daten; (2) Ermöglichung der Nutzung von Daten durch öffentliche Stellen und Organe, Agenturen oder Einrichtungen der Union von Daten, die sich im Besitz von Unternehmen befinden, in Ausnahmesituationen; (3) Erleichterung des Wechsels zwischen Cloud- und Edge-Diensten; (4) Einführung von Schutzmaßnahmen gegen unrechtmäßige Datenübertragungen ohne Benachrichtigung durch Cloud-Diensteanbieter; (5) Entwicklung von Interoperabilitätsstandards für die Wiederverwendung von Daten zwischen Sektoren.
Gegenstand: Mithilfe dieser Verordnung (1) soll die Rechtssicherheit erhöht werden, um einen transparenteren und einfacheren Zugang zu den Daten für Verbraucher und Unternehmen zu schaffen. Hersteller und Entwickler sollen transparent machen, welche Daten zugänglich sind und wie sie zugänglich gemacht werden können. Die Verpflichtungen zur Bereitstellung von Daten müssen fair und diskriminierungsfrei sein. Es ist zu gewährleisten, dass vertragliche Vereinbarungen über den Zugang zu Daten und deren Nutzung nicht das Ungleichgewicht der Verhandlungsmacht zwischen den Vertragsparteien ausnutzen, indem eine Missbräuchlichkeitsprüfung durchgeführt wird, einschließlich einer allgemeinen Bestimmung zur Definition der Missbräuchlichkeit einer mit der gemeinsamen Nutzung von Daten zusammenhängenden Vertragsklausel, ergänzt durch eine Liste von Klauseln. (2) In Situationen, in denen öffentliche Stellen ausnahmsweise auf bestimmte Daten angewiesen sind (z. B. in öffentlichen Notfällen), stellt ein Rahmenwerk den öffentlichen Stellen Daten zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung. Um sicherzustellen, dass das Recht, Daten anzufordern, nicht missbraucht wird, müssen die Datenanfragen verhältnismäßig sein, den Zweck klar angeben und die Interessen des Unternehmens, das die Daten zur Verfügung stellt, berücksichtigen. (3) Mindestvorschriften für Anbieter von Cloud-, Edge- und anderen Datenverarbeitungsdiensten müssen es den Kunden ermöglichen, zwischen den Diensten zu wechseln. Daher soll dieser Vorschlag ein Mindestmaß an Funktionalität nach dem Wechsel zu einem anderen Anbieter gewährleisten. (4) Um eine unrechtmäßige Datenübermittlung zu verhindern, sollen die Anbieter verpflichtet werden, alle angemessenen technischen, rechtlichen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, um einen solchen Zugriff zu verhindern. (5) Für eine interoperable Datennutzung sollen die Anforderungen eine nahtlose Multi-Vendor-Cloud-Umgebung fördern, indem sie die Interoperabilität zwischen Betreibern von Datenräumen und Datenverarbeitungsdiensten ermöglichen.
Verfahren abgeschlossen: Das europäische Recht bietet Schutz für Datenbanken innerhalb der Europäischen Union, wobei die aktuelle Richtlinie über den rechtlichen Schutz von Datenbanken im Februar 1996 eingeführt wurde. In den Jahren 2017 und 2018 führte die Europäische Kommission eine Evaluierung und Konsultation durch, um die Anwendung und die Auswirkungen der Datenbankrichtlinie zu bewerten, insbesondere den sui generis-Schutz, den sie bietet, was zu einer Überprüfung im dritten Quartal 2021 führte, wie im Arbeitsprogramm der Kommission für 2021 dargelegt. Folglich hat die Kommission im Februar 2022 das Datengesetz eingeführt, das bestimmte Elemente der Datenbankrichtlinie anpasst. Dieses Datengesetz, das im Dezember 2023 verabschiedet wurde, ändert einige Bestimmungen der Datenbankrichtlinie (Pressemitteilung).
Digitalabgabe
Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 15. Dezember 2022 wurde der Vorschlag für eine Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union veröffentlicht. Sie führt einen Rahmen ein, der auf zwei Kernmechanismen beruht: die Income Inclusion Rule (IIR) und die Undertaxed Payments Rule (UTPR), die darauf abzielen, einen effektiven Mindeststeuersatz von 15 Prozent auf die Gewinne dieser Gruppen anzuwenden. Nach der IIR muss die Muttergesellschaft eines Konzerns eine Zusatzsteuer zahlen, wenn der effektive Steuersatz der zugehörigen Unternehmen in einem beliebigen Land unter dem festgelegten Mindestsatz liegt, während die UTPR als sekundärer Mechanismus fungiert, der die verbleibende Zusatzsteuer auf die Unternehmen des Konzerns in Ländern aufteilt, in denen die IIR nicht in vollem Umfang gilt.
Vorschlag: Am 22. Dezember 2021 hat die Kommission einen Vorschlag zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen in der Union veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Ineffektive Unternehmensbesteuerung ist im Zeitalter der Digitalisierung und Globalisierung der Wirtschaft ein immer drängenderes Problem, da die Steuerpolitik zunehmend von internationalen Rechtsmaterien durchdrungen wird. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sich der Sitz des Unternehmens nicht an seinem Hauptgeschäftsort befindet.
Ziel: Grundlegendes Ziel dieses Vorschlags ist es, einen gerechten Steuersatz auf der Grundlage des in der Union erwirtschafteten Gewinns festzulegen. Außerdem sollten die von großen multinationalen Unternehmen erzielten Gewinne dort besteuert werden, wo ihr wirtschaftlicher Wert entsteht. Bei der Verwirklichung dieser Ziele arbeitet die Richtlinie eng mit der Mitteilung „Eine Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert“ und den „Global anti-Base Erosionregeln“ (GloBE-Regeln) zusammen.
Gegenstand: Zwei Säulen bilden den Rahmen dieses Vorschlags: (1) eine teilweise Umverteilung der Steuern in Richtung der Marktgerichtsbarkeit und (2) die Schaffung eines operativen Mindeststeuerbetrags für transnationale Unternehmen. Der Binnenmarkt setzt voraus, dass alle Mitgliedstaaten kohärente Strategien in Bezug auf eine gerechte Besteuerung umsetzen, da eine unzureichende Zusammenarbeit keine wirksamen Ergebnisse bringen wird. Wenn ein multinationales Unternehmen gemäß den GloBE-Regeln als niedrig besteuert gilt, unterliegt das betreffende multinationale Unternehmen einer Ergänzungssteuer. Diese Ergänzungssteuer wird erhoben, wenn der effektive Steuersatz unter 15 Prozent liegt. Die Richtlinie gilt für alle Körperschaften, die in einem Mitgliedstaat geschäftlich tätig sind, sowie für Tochtergesellschaften der obersten Muttergesellschaft, die innerhalb der EU ansässig sind. Die Verfahren müssen auf Gruppen- und nicht auf Einzelebene durchgeführt werden. Kleinere multinationale Unternehmen mit einem jährlichen Umsatzerlöse von weniger als 750 Millionen an gemeinsamen Einnahmen sind von der Initiative nicht betroffen. Neben ihrer internationalen Anwendbarkeit soll die Richtlinie auch auf sehr große nationale Konzerne angewandt werden. Ausnahmen gelten auch für große inländische Unternehmen mit einem durchschnittlichen Umsatzerlös von weniger als 10 Millionen und maßgebliche Erträge oder Verluste von weniger als 1 Million in einem Steuerhoheitsgebiet. Darüber hinaus sollte der effektive Steuersatz anhand einer Reihe von Leitlinien berechnet werden, die in diesem Vorschlag dargelegt sind und welche die Festlegung einer Steuerbemessungsgrundlage (Einkommen oder Verlust) und eine Berechnung der gezahlten Steuern (erfasste Steuern) umfassen. Da die Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene von dem Vorschlag profitieren sollten, insbesondere im Hinblick auf die Erhebung der Ergänzungssteuer, steht es ihnen frei, ein nationales System zu wählen. Im Hinblick auf die Erhöhung der Steuertransparenz werden mehr Informationen zwischen den Steuerbehörden aller teilnehmenden Zuständigkeitsbereichen ausgetauscht. Es sei darauf hingewiesen, dass die Umsetzung einer Steuerreform im Interesse größtmöglicher Effizienz nur durch globale Anstrengungen möglich ist.
Digitales für Verbraucher
Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 7. Juni 2022 erzielten das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedsstaaten eine Einigung über die Richtlinie in Bezug auf die Einführung eines einheitlichen Ladegeräts. Die im September 2021 verabschiedete Richtlinie soll im Sommer 2023 in Kraft treten (Pressemitteilung).
Der Einigung folgend müssen bis 2024 alle Ladeanschlüsse harmonisiert sein, ausgenommen die von Laptops (erst 2026), wobei der USB-C Ladeanschluss als einheitlicher Ladeanschluss eingeführt wurde. Darüber hinaus wird die Kommission in Anbetracht der raschen technologischen Entwicklung, zusätzlich zu ihrem ursprünglichem Vorschlag, die verschiedenen verfügbaren kontaktlosen Ladetechnologien bewerten und die europäischen Normungsorganisationen auffordern, die am besten geeignete Lösung in eine harmonisierte Norm zu übertragen, um so den Weg für harmonisiertes kabelloses Laden von Endgeräten bereiten.ösung in eine harmonisierte Norm zu übertragen, um so den Weg für harmonisiertes kabelloses Laden von Endgeräten bereiten.
Vorschlag: Am 23. September 2021 veröffentlichte die Europäischen Kommission einen Richtlinienvorschlag zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt (Pressemitteilung).
Problem: Verbraucherinnen und Verbrauchern haben häufig das Problem, dass sie kein passendes Ladegerät für ihr elektronisches Endgerät zur Hand haben. Dies führt dazu, dass im Durchschnitt Verbraucherinnen und Verbraucher 2,4 Milliarden Euro für separate Ladegeräte ausgeben, die nicht mit elektronischen Geräten mitgeliefert werden. Eine Folge dessen ist, dass durch entsorgte und ungenutzte Ladegeräte jährlich schätzungsweise bis zu 11 000 Tonnen Elektroabfall entstehen.
Ziel: Mit diesem Richtlinienvorschlag will die Kommission für eine Vereinheitlichung der Ladeschnittstellen von kabelgebundenen aufladbaren Mobiltelefonen und ähnlichen Kategorien von Funkanlagen für alle einschlägigen Geräte sorgen. Dies soll zu mehr Verbraucherfreundlichkeit führen und gleichzeitig für eine Verringerung des Elektroabfalls sorgen. Deshalb soll der Verkauf von Ladegeräten und elektronischen Geräten entbündelt werden. Somit werden Verbraucherinnen und Verbraucher nicht dazu gezwungen beim Kauf eines neuen elektronischen Gerätes ein neues Ladegerät zu erwerben.
Gegenstand: Zur Harmonisierung der Ladeanschlüsse und der Schnellladetechnologie soll der USB-Typ-C-Anschluss zum Standardanschluss für alle Smartphones, Tablets, Kameras, Kopfhörer, tragbare Lautsprecher und tragbare Videokonsolen werden. Sobald diese eine Spannung von mehr als 5 Volt, eine Stromstärke von mehr als 3 Ampere oder eine Leistung von mehr als 15 Watt erfordern, fallen diese unter das Ladeprotokoll USB Power Delivery (USB PD), da es sich dabei um eine Schnellladefunktion handelt. Für eine bessere Verbraucherfreundlichkeit sollen daher Informationen über die Ladeleistungseigenschaften sowie über die Stromversorgung der Ladegeräte bereitgestellt werden. Durch einen Übergangszeitraum von 24 Monaten nach in Krafttreten, soll es den Unternehmen erleichtert werden die neuen Anforderungen umzusetzen. Zur Überprüfung der Richtlinie soll die Kommission bis zwei Jahre nach Beginn der Anwendbarkeit der Richtlinie dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vorlegen und danach in einem fünfjährigen Turnus über die Fortschritte berichten.
Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Im April 2022 einigten sich das Europäische Parlament und der Rat darauf, die im Verordnungsvorschlag über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union festgelegten Roamingregeln zu erweitern. Diese werden es den Verbrauchern in der EU ermöglichen, weiterhin zu den gleichen Kosten wie zu Hause über die Grenzen der Union hinweg zu telefonieren und Daten zu übermitteln. Darüber hinaus werden die neuen Regeln sicherstellen, dass die Nutzer im Ausland kostenlos Notrufe tätigen, SMS versenden oder eine App nutzen können und die gleiche Qualität und Geschwindigkeit des Mobilfunknetzes wie zu Hause genießen. Bei einem Anstieg der Grenzkosten müssen die Betreiber die Nutzer informieren. Der Rahmen wird ab sofort um weitere zehn Jahre verlängert (Pressemitteilung).
Vorschlag: Am 24. Februar 2021 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union (Neufassung) veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Die Verordnung (EU) Nr. 531/2012, die mehrfach geändert wurde, läuft am 30. Juni 2022 aus. Dies macht eine neue Verordnung erforderlich, die nicht nur ihre Vorgängerin ersetzt, sondern auch für mehr Klarheit sorgt und die zahlreichen Änderungsrechtsakte ersetzt, die sie enthält. Obwohl die Verordnung (EU) Nr. 531/2012 die Roamingpreise für Anrufe und SMS gesenkt und eine Grenze für die Roamingpreise für Daten in der gesamten EU festgelegt hat, schrecken die Preisunterschiede zwischen Anrufen innerhalb des eigenen Mitgliedstaats und Anrufen beim Roaming von der Nutzung grenzüberschreitender Dienste ab und behindern weiterhin den freien Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr im EU-Binnenmarkt.
Ziele: Der Vorschlag zielt darauf ab, die Vorschriften zur Regulierung des EU-weiten Roamingmarktes über das Jahr 2022 hinaus zu verlängern und gleichzeitig die Höchstentgelte auf der Vorleistungsebene zu ändern, neue Maßnahmen einzuführen, um ein echtes "Roam-like-at-home"-Erlebnis beim Roaming zu gewährleisten, und andere überflüssige Maßnahmen aufzuheben. Spezifische Ziele sind eine erhöhte Transparenz auf Endkundenebene in Bezug auf (a) die Dienstqualität, (b) die Kommunikation über den Mehrwert und (c) den Zugang zu Notdiensten. Die Dienstqualität soll derjenigen im Inland entsprechen, so dass sichergestellt wird, dass die Roamingdienste unter den gleichen Bedingungen erbracht werden wie im Inland. Eine zentralisierte EU-Datenbank für die Nummernbereiche der Mehrwertdienste soll die Transparenz auf der Vorleistungsebene verbessern. Schließlich soll der Zugang zu Notdiensten für die Kunden während des Roamings kostenlos sein.
Gegenstand: Die bisherige Verordnung (EU) Nr. 531/2012 läuft am 30. Juni 2022, demnach soll die neue Verordnung bereits am 1. Juli 2022 in Kraft treten. Da es sich um ein verbindliches Dokument handelt, gilt sie automatisch und einheitlich für alle EU-Mitgliedstaaten, sobald sie in Kraft tritt, ohne dass sie in nationales Recht umgesetzt werden muss. Die Datenbank ist als Transparenzinstrument gedacht, um den NRB und den Betreibern einen direkten Zugang zu Informationen zu ermöglichen, in welchen Nummernbereichen in den einzelnen Mitgliedstaaten höhere Kosten (Zustellungsentgelte) anfallen können. In Zusammenarbeit mit dem Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und den nationalen Regulierungsbehörden (NRB) wird die Kommission das Funktionieren des Roamingmarktes und die Umsetzung der in der Roamingverordnung vorgesehenen Maßnahmen überwachen und darüber berichten. Das GEREK wurde mit der Datenerhebung und Berichterstattung betraut und wird außerdem bis zum 31. Dezember 2023 eine EU-weite Datenbank für die Nummernbereiche der Mehrwertdienste einrichten und pflegen.
Eine vertrauenswürdige und sichere europäische eID
Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 8. November 2023 wurde eine politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Verordnung zur Einführung einer EUid-Brieftasche erzielt (Pressemitteilung). Alle Bürgerinnen und Bürger der EU sollen so die Möglichkeit erhalten, eine EUid-Brieftasche für den Zugang zu öffentlichen und privaten Online-Diensten zu benutzen. In der Brieftasche soll nicht nur die digitale Identität der Nutzer sicher gespeichert sein, sondern soll es auch ermöglichen ein Bankkonto zu eröffnen, Zahlungen zu leisten und digitale Dokumente aufzubewahren. Sie soll dadurch eine benutzerfreundliche wie praktische Alternative zu der durch das EU-Recht garantierten Online-Identifizierung bieten. Dabei sollen die Sicherheit und der Schutz personenbezogener Daten in ganz Europa in vollem Umfang gewährleistet werden. Um in Kraft zu treten, muss das Abkommen nun vom Rat und vom Parlament formell angenommen werden.
Vorschlag: Am 3. Juni 2021 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 im Hinblick auf die Schaffung eines Rahmens für eine europäische digitale Identität veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Im Laufe einer Evaluierung stellte sich heraus, dass das derzeitige eIDAS den neuen Marktanforderungen nicht gerecht wird, vor allem aufgrund seiner inhärenten Beschränkungen auf den öffentlichen Sektor, der begrenzten Möglichkeiten und der Komplexität für private Online-Anbieter, sich an das System anzuschließen. Die unzureichende Verfügbarkeit notifizierter EID-Lösungen in allen Mitgliedstaaten und die mangelnde Flexibilität zur Unterstützung einer Vielzahl von Anwendungsfällen werden ebenfalls problematisch bewertet. Darüber hinaus wurden Bedenken hinsichtlich des Schutzes der Privatsphäre und des Datenschutzes geäußert.
Ziele: Die Verordnung soll es den EU-Bürgern ermöglichen, persönliche Identifikationsdaten zu verwenden, um sich bei Online- und Offline-Diensten in ganz Europa auszuweisen. Darüber hinaus wird sie den EU-Bürgern die Möglichkeit geben, mit ihrer Identität verknüpfte Ausweise zu speichern, sie auf Anfrage vertrauenswürdigen Parteien zur Verfügung zu stellen und sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu unterzeichnen. Dies würde für Dokumente wie Universitätszeugnisse, Geburtsurkunden oder medizinische Unterlagen gelten. Die europäische digitale Identitätsbörse ist keine Pflichtanwendung für EU-Bürger; sie soll lediglich die Identifizierung in anderen EU-Ländern erleichtern und den Zugang zu einer breiten Palette öffentlicher und privater Dienstleistungen gewährleisten.
Gegenstand: Um eine paneuropäische Infrastruktur zu schaffen, müssen die Mitgliedstaaten den Identitätsnachweis gegenseitig bereitstellen und akzeptieren sowie Validierungsmechanismen auf der Grundlage gemeinsamer technischer Standards einrichten. Zu den weiteren Anforderungen gehört, dass die Nutzer die volle Kontrolle über ihre Brieftasche haben sollten. Der Emittent darf weder Informationen über die Nutzung der Brieftasche sammeln, noch darf er persönliche Identifikationsdaten mit anderen in der Brieftasche gespeicherten persönlichen Daten kombinieren - was Missbrauchern Rückschlüsse auf das Verhalten des Nutzers ermöglichen könnte. Innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung muss die Kommission technische und operative Spezifikationen für die Einrichtung der Brieftasche vorlegen. Nach 12 Monaten sollten alle Mitgliedsstaaten in der Lage sein, Wallets auszugeben. Nach 24 Monaten ist die Kommission verpflichtet, eine Überprüfung der Umsetzung vorzunehmen und diese dem Rat und dem Europäischen Parlament in Form eines Bewertungsberichts vorzulegen. Die für die Umsetzung des Vorschlags im Zeitraum 2022-2027 erforderlichen Gesamtmittel belaufen sich auf bis zu 30,825 Mio. Euro, davon 8,825 Mio. Euro für Verwaltungskosten und bis zu 22 Mio. Euro für operative Ausgaben im Rahmen des Programms "Digitales Europa".
Plattformbeschäftigte
Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 13. Dezember 2023 wurde die Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit angenommen (Pressemitteilung). Anhand spezifischer Indikatoren lässt sich feststellen, ob eine Plattform als Arbeitgeber gilt. Digitale Arbeitskräfte können nun von einem Beschäftigungsstatus profitieren, wenn dieser ihren tatsächlichen Arbeitsbedingungen entspricht. Mit der Richtlinie besteht nun Rechtssicherheit für Plattformen und die über sie arbeitenden Menschen. Plattformbeschäftigte werden die mit ihrem Arbeitnehmerstatus verbundenen Arbeits- und Sozialrechte genießen, wie z. B. einen Mindestlohn (sofern zutreffend), Tarifverhandlungen, Arbeitszeit- und Gesundheitsschutz, bezahlten Urlaub, Leistungen bei Arbeitslosigkeit und Krankheit und mehr. Die Richtlinie verlangt auch eine menschliche Aufsicht über die automatisierten Systeme, um sicherzustellen, dass diese die Arbeitsbedingungen einhalten. Darüber hinaus dürfen digitale Arbeitsplattformen keine personenbezogenen Daten erheben, wenn die über die Plattformen arbeitenden Personen nicht bei ihren Plattformen angemeldet sind.
Vorschlag: Am 9. Dezember 2021 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit vorgelegt (Pressemitteilung).
Problem: Der digitale Wandel, der durch die COVID-19-Pandemie beschleunigt wurde, hat die Bedeutung von digitalen Arbeitsplattformen enorm gesteigert. Das bedeutet, dass digitale Arbeitsplattformen zwar viele Möglichkeiten eröffnen, aber auch eine neue Form der Arbeitsorganisation einführen, die bestehende Rechte und Pflichten im Kontext des Arbeitsrechts in Frage stellen. Einer Schätzung zufolge könnten bis zu fünfeinhalb Millionen Menschen, die über digitale Arbeitsplattformen arbeiten, dem Risiko einer falschen Einstufung des Beschäftigungsstatus ausgesetzt sein. Diese Menschen sind höchstwahrscheinlich von schlechten Arbeitsbedingungen und unzureichendem Zugang zu sozialem Schutz betroffen. Außerdem verwenden digitale Arbeitsplattformen algorithmische Verwaltungssysteme. Dies schafft Effizienz bei der Abstimmung von Angebot und Nachfrage, hat aber auch erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen bei der Plattformarbeit. Es handelt sich um ein bislang unreguliertes Phänomen in der Plattformökonomie, das sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige, die über digitale Arbeitsplattformen arbeiten, eine Herausforderung darstellt.
Ziel: Mithilfe dieser Richtlinie will die Kommission die Arbeitsbedingungen und sozialen Rechte von Menschen, die über Plattformen arbeiten, verbessern. Das bedeutet, dass (1) sichergestellt werden soll, dass Menschen, die über Plattformen arbeiten, den richtigen Beschäftigungsstatus haben und soziale Schutzrechte erhalten. Darüber hinaus sollen (2) Fairness, Transparenz und Rechenschaftspflichten bei algorithmischen Managementsystemen im Kontext der Plattformarbeit sichergestellt werden und (3) Transparenz, Rückverfolgbarkeit und Bewusstsein über die Entwicklungen in der Plattformarbeit zu fördern und Klarheit über die geltenden Vorschriften für alle Personen zu schaffen, die über Plattformen arbeiten.
Gegenstand: Um gegen die falsche Einstufung des Beschäftigungsstatus vorzugehen, will die Kommission ein geeignetes Verfahren implementieren, um die korrekte Bestimmung des Beschäftigungsstatus von Personen, die Plattformarbeit leisten, zu überprüfen und zu gewährleisten. Die Mitgliedstaaten sollen sicherstellen, dass die gesetzliche Vermutung in allen einschlägigen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren gilt. Um Transparenz und Fairness im algorithmischen Management zu gewährleisten, führt die Kommission neue materielle Rechte für Personen ein, die Plattformarbeit leisten. Ferner soll die Einrichtung geeigneter Kanäle für die Erörterung und Überprüfung von Entscheidungen, die von einem algorithmischen Managementsystem getroffen werden, Fairness, Rechenschaftspflicht und die Wahrung grundlegender Arbeitnehmerrechte sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz bei wichtigen Entscheidungen, die von automatisierten Systemen getroffen oder unterstützt werden, gewährleisten. Das Einführen von klareren Verpflichtungen für digitale Arbeitsplattformen soll die Transparenz und Rückverfolgbarkeit der Plattformarbeit verbessern. Die Richtlinie soll auch die Kenntnisse der Arbeits- und Sozialschutzbehörden darüber verbessern, welche digitalen Arbeitsplattformen in ihrem Mitgliedstaat aktiv sind.
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese Richtlinie zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten umzusetzen.
Ausländische Subventionen (Folgemaßnahmen zum Weißbuch über ausländische Subventionen)
Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 30. Juni 2022 erzielten das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten eine Einigung über die Verordnung über wettbewerbsfälschende Subventionen aus Drittstaaten (Pressemitteilung). Ziel der Verordnung ist es, faire Bedingungen für alle im EU-Binnenmarkt tätigen Unternehmen zu gewährleisten. Ferner sind Verzerrungen aufgrund drittstaatlicher Subventionen zu verhindern. Die EU darf von nun an finanzielle Zuwendungen prüfen, welche in der EU tätige Unternehmen von öffentlichen Einrichtungen eines Nicht-EU-Staates erhalten, um wettbewerbsverzerrende Auswirkungen solcher Subventionen zu verhindern.
Vorschlag: Am 5. Mai 2021 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Der EU-Binnenmarkt wird zunehmend durch ausländische Subventionen verzerrt, wodurch ungleiche Wettbewerbsbedingungen entstehen. Durch die Erleichterung des Erwerbs von EU-Unternehmen haben ausländische Subventionen Investitionsentscheidungen beeinflusst, den Handel mit Dienstleistungen verzerrt oder auf andere Weise das Verhalten ihrer Empfänger auf dem EU-Markt zum Nachteil des fairen Wettbewerbs eingeschränkt.
Ziele: Die Europäische Kommission ist bestrebt, Verzerrungen im Binnenmarkt zu beseitigen, die durch Subventionen aus Drittländern verursacht werden. Daher führt sie mehrere Gegenmaßnahmen und neue Regeln für Unternehmen ein, die im Binnenmarkt eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Das allgemeine Ziel besteht also darin, gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem Binnenmarkt wiederherzustellen. Zu den spezifischen Zielen gehören die Identifizierung der am stärksten verzerrenden Subventionen und die Beseitigung der durch ausländische Subventionen verursachten Verzerrungen.
Gegenstand: Die Kommission wird von sich aus die erforderlichen Informationen anfordern (Ex-ante-Ansatz) und eine vorläufige Prüfung durchführen. Liegen innerhalb von 90 Tagen hinreichende Beweise für eine Verzerrung des Binnenmarktes vor, soll die Kommission einen Beschluss zur Einleitung einer eingehenden Untersuchung erlassen. Im Rahmen der Untersuchung wird festgelegt, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Verzerrung zu beseitigen. Das betreffende Unternehmen kann diese Maßnahmen abwenden, indem es sich verpflichtet, die Wettbewerbsverzerrung zu beseitigen. Die Kommission hat das Recht, Abhilfemaßnahmen aufzuerlegen, wobei sie befugt ist, einstweilige Maßnahmen zu verhängen, wenn die ernste Gefahr eines erheblichen und nicht wieder gutzumachenden Schadens für den Wettbewerb im Binnenmarkt besteht. Wenn die Kommission feststellt, dass Unternehmen vorsätzlich oder fahrlässig Informationen zurückhalten oder fälschen, kann sie per Entscheidung Geldbußen und Zwangsgelder verhängen. Darüber hinaus wird in dem Verordnungsentwurf besonderes Augenmerk auf die Kontrolle des Risikos von Marktverzerrungen gelegt, das durch Subventionen für Fusionen und öffentliche Ausschreibungen entsteht. Die Verwaltungsausgaben für die Umsetzung des Vorschlags belaufen sich für den Zeitraum 2021-2027 auf insgesamt 90,340 Mio. Euro, von denen ein Teil aus dem Binnenmarktprogramm finanziert wird.
Legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 207 AEUV, 2. Quartal 2021.
Industriestrategie für Europa
Nicht-legislativer Akt: Am 5. Mai 2021 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung zur Aktualisierung der neuen Industriestrategie von 2020: Einen stärkeren Binnenmarkt für die Erholung Europas aufbauen veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Als Folge der COVID-19 Pandemie eingeführten Lockdowns und die damit einhergehenden Konjunkturrückgänge setzten den Gemeinschaften und Volkswirtschaften sowie den Branchen und Unternehmen in der EU erheblich zu. Weiterführend wurden neue Anfälligkeiten und alte Abhängigkeiten sowie sozioökonomische und territoriale Ungleichheiten deutlich. Aufgrund der zunehmenden Verflechtung globaler Wertschöpfungsketten und des Wertes eines global integrierten Binnenmarktes ist ein schnellerer Übergang zu einem saubereren, digitaleren und widerstandsfähigeren Wirtschafts- und Industriemodell erforderlich. Angesichts der veränderten wirtschaftlichen und sozialen Lage wurde die Strategie nun überarbeitet und an die aktuelle Situation angepasst.
Ziele: Die Industriestrategie der EU wird Europas Streben nach nachhaltiger Wettbewerbsfähigkeit fördern, indem sie die Widerstandsfähigkeit des gemeinsamen Binnenmarktes stärkt, die strategischen Abhängigkeiten der EU bewältigt und den doppelten grünen und digitalen Übergang beschleunigt. Ein Notfallinstrument für den Binnenmarkt soll eine bessere und schnellere Reaktion in Krisenzeiten ermöglichen. Die Kommission ersucht die Instrumente und Verfahren zur Steuerung des Binnenmarktes zu stärken und mehr Transparenz und Koordinierung bei EU-internen Ausfuhr- und Dienstleistungsbeschränkungen zu ermöglichen. Trotz aller Umstände ist es notwendig, den freien Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr im Binnenmarkt aufrechtzuerhalten und zusammenzuarbeiten, um seine Widerstandsfähigkeit gegen Störungen zu stärken. Ferner werden Investitionen in die Vertiefung der Integration in den Bereichen, die die größten Chancen im Binnenmarkt bieten, und neue Strategien zur Begleitung der doppelten Übergänge vorgeschlagen. Für die Unternehmen wird die Durchsetzung der Wettbewerbsregeln, insbesondere der Regeln für staatliche Beihilfen, sicherstellen, dass die öffentlichen Mittel für den Aufschwung nicht an die Stelle von privaten Investitionen treten, sondern zusätzliche Investitionen auslösen. Und schließlich werden Investitionen in die Qualifikation, d.h. die Höherqualifizierung und Umschulung der europäischen Arbeitskräfte, zu einem fairen Aufschwung beitragen.
Gegenstand: Es sollen Strukturen geschaffen werden, die den Waren- und Dienstleistungsverkehr im Zusammenhang mit Grenzbeschränkungen erleichtern und eine schnellere Verfügbarkeit von Produkten in Krisenzeiten ermöglichen. Somit besteht die Notwendigkeit, strategische Abhängigkeiten und Kapazitäten zu identifizieren und Maßnahmen zu ergreifen, die strategische Abhängigkeiten reduzieren und verhindern. Dazu gehören die Diversifizierung der Handelsketten, die Stärkung alternativer Lieferketten mit den engsten Verbündeten, die Gründung von zwei Industrieallianzen, der Allianz für Prozessor- und Halbleitertechnologien und der Allianz für industrielle Daten, Edge- und Cloud-Technologien. Außerdem werden verstärkte Maßnahmen gegen Störungen und Schwachstellen in den Lieferketten kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), die Verabschiedung einer Normungsstrategie und die Entwicklung von Leitlinien zur Ermittlung und Bewältigung strategischer Abhängigkeiten durch das öffentliche Beschaffungswesen gefördert. In Partnerschaft mit der Industrie, den Behörden, den Sozialpartnern und anderen Interessengruppen sollen Wege zur Umgestaltung geschaffen werden, angefangen bei den Bereichen Mobilität und Tourismus. Die Kommission verfolgt Maßnahmen zur Förderung von Stromabnahmeverträgen für erneuerbare Energien in einem Vorschlag für eine überarbeitete Richtlinie über erneuerbare Energien. Schließlich erwägt sie in einem Vorschlag für eine überarbeitete ETS-Richtlinie einen europäischen Ansatz für Verträge über den Ausgleich von Kohlenstoffemissionen und die Einrichtung eines Labors für Energie- und Industriegeografie, das Informationen über Energieinfrastrukturen entwickeln soll.
Zivile, Verteidigungs- und Weltraumindustrie
Nicht-legislativer Akt: Am 22. Februar 2021 hat die Europäischen Kommission eine Mitteilung veröffentlicht in der sie einen Aktionsplan für Synergien zwischen der zivilen, der Verteidigungs- und der Weltraumindustrie vorstellt (Pressemitteilung).
Problem: Die Bereiche Weltraum, Verteidigung und Sicherheit haben ihr Potenzial für weitreichende Synergien noch nicht ausgeschöpft. Diese werden durch regulatorische Hürden, dem Fehlen gleicher Wettbewerbsbedingungen auf internationalen Märkten, dem Fehlen von Zugängen zu kostspieligen Forschungsinfrastruktur und dem Bedarf an Fachkräften aufgehalten.
Ziel: Mithilfe des Aktionsplans („Dreipunktgurt-Plan“) sollen (1) Synergien zwischen EU-Programmen und Instrumenten geschaffen werden, um die Effizienz der Investitionen und die Wirksamkeit der Ergebnisse zu erhöhen. Darüber hinaus sollen (2) Fördermaßnahmen (Spin-offs) von Forschung und Entwicklung auch in den Bereichen Verteidigung und Weltraum wirtschaftliche und technologische Fortschritte erzielen. In dem Zusammenhang soll (3) die Nutzung von Forschungsergebnissen der zivilen Industrie im Verteidigungsbereich erleichtert werden (Spin-ins).
Gegenstand: Um die Synergien zwischen den Bereichen Weltraum, Verteidigung und Sicherheit zu stärken, werden im Aktionsplan 11 konkrete Maßnahmen vorgestellt. Diese umfassen frühzeitige Ermittlung von Bedarfen, Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln, Unterstützung für Start-ups, KMUs und RTOs sowie Technologiefahrpläne.
Anforderungen an die technische Ausführung und Verbraucherrechte im Bereich der Elektronik
Vorschlag: Am 23. September 2021 veröffentlichte die Europäischen Kommission einen Richtlinienvorschlag zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt (Pressemitteilung).
Problem: Verbraucherinnen und Verbrauchern haben häufig das Problem, dass sie kein passendes Ladegerät für ihr elektronisches Endgerät zur Hand haben. Dies führt dazu, dass im Durchschnitt Verbraucherinnen und Verbraucher 2,4 Milliarden Euro für separate Ladegeräte ausgeben, die nicht mit elektronischen Geräten mitgeliefert werden. Eine Folge dessen ist, dass durch entsorgte und ungenutzte Ladegeräte jährlich schätzungsweise bis zu 11 000 Tonnen Elektroabfall entstehen.
Ziel: Mit diesem Richtlinienvorschlag will die Kommission für eine Vereinheitlichung der Ladeschnittstellen von kabelgebundenen aufladbaren Mobiltelefonen und ähnlichen Kategorien von Funkanlagen für alle einschlägigen Geräte sorgen. Dies soll zu mehr Verbraucherfreundlichkeit führen und gleichzeitig für eine Verringerung des Elektroabfalls sorgen. Deshalb soll der Verkauf von Ladegeräten und elektronischen Geräten entbündelt werden. Somit werden Verbraucherinnen und Verbraucher nicht dazu gezwungen beim Kauf eines neuen elektronischen Gerätes ein neues Ladegerät zu erwerben.
Gegenstand: Zur Harmonisierung der Ladeanschlüsse und der Schnellladetechnologie soll der USB-Typ-C-Anschluss zum Standardanschluss für alle Smartphones, Tablets, Kameras, Kopfhörer, tragbare Lautsprecher und tragbare Videokonsolen werden. Sobald diese eine Spannung von mehr als 5 Volt, eine Stromstärke von mehr als 3 Ampere oder eine Leistung von mehr als 15 Watt erfordern, fallen diese unter das Ladeprotokoll USB Power Delivery (USB PD), da es sich dabei um eine Schnellladefunktion handelt. Für eine bessere Verbraucherfreundlichkeit sollen daher Informationen über die Ladeleistungseigenschaften sowie über die Stromversorgung der Ladegeräte bereitgestellt werden. Durch einen Übergangszeitraum von 24 Monaten nach in Krafttreten, soll es den Unternehmen erleichtert werden die neuen Anforderungen umzusetzen. Zur Überprüfung der Richtlinie soll die Kommission bis zwei Jahre nach Beginn der Anwendbarkeit der Richtlinie dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vorlegen und danach in einem fünfjährigen Turnus über die Fortschritte berichten.
Folgemaßnahmen: Ein europäischer Ansatz für künstliche Intelligenz
Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 18. März 2024 hat das EU-Parlament das weltweit erste KI-Gesetz verabschiedet. Am 09. Dezember 2023 wurde der Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (Gesetz über künstliche Intelligenz) und zur Änderung bestimmter Rechtsakte der Union angenommen (Pressemitteilung). Die vorläufige Einigung führt im Vergleich zum ursprünglichen Kommissionsvorschlag mehrere Schlüsselelemente ein, darunter Vorschriften für KI-Modelle für allgemeine Zwecke und KI-Systeme mit hohem Risiko, eine aktualisierte Governance-Struktur mit Durchsetzungsbefugnissen auf EU-Ebene, eine erweiterte Liste von Verboten mit Ausnahmen für die biometrische Fernidentifizierung durch Strafverfolgungsbehörden und einen verbesserten Schutz von Rechten durch obligatorische Grundrechtsverträglichkeitsprüfungen für KI-Systeme, die ein hohes Risiko darstellen. Diese Elemente betreffen Definitionen und Anwendungsbereich, die Klassifizierung von KI-Systemen, Ausnahmen für die Strafverfolgung, Vorschriften für KI-Systeme mit allgemeinem Verwendungszweck und Stiftungsmodelle, die Einrichtung einer neuen Governance-Architektur, Sanktionen für Verstöße, Transparenzmaßnahmen und die Unterstützung von Innovationen, mit dem Ziel, einen ausgewogenen Rahmen zu schaffen, der Innovationen fördert und gleichzeitig die Grundrechte schützt und die Rechenschaftspflicht gewährleistet. Binnen zwei Jahren ist das Gesetz national umzusetzen.
Vorschlag: Am 21. April 2021 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (Gesetz über künstliche Intelligenz) und zur Änderung bestimmter Rechtsakte der Union veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Die rasche Entwicklung und die breite Anwendung von Technologien der künstlichen Intelligenz (KI) bieten in verschiedenen Sektoren sowohl erhebliche Chancen als auch Risiken. Während KI die Vorhersage verbessern, Abläufe optimieren und die Erbringung von Dienstleistungen personalisieren kann und damit zu wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Vorteilen beiträgt, birgt sie auch potenzielle Risiken und negative Folgen für den Einzelnen und die Gesellschaft. Dazu gehören Herausforderungen in Bezug auf Grundrechte, Sicherheit und ethische Überlegungen. Die Notwendigkeit eines ausgewogenen Ansatzes wird durch die Geschwindigkeit des technologischen Fortschritts und das Auftreten neuer Risiken unterstrichen, die ein regulatorisches Eingreifen zum Schutz der EU-Werte und Grundrechte erforderlich machen.
Ziel: Als Reaktion auf die Herausforderungen der KI zielt der Vorschlag darauf ab, einen umfassenden und ausgewogenen Rechtsrahmen zu schaffen, der die Einführung von KI fördert und gleichzeitig die damit verbundenen Risiken angeht. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die auf dem EU-Markt eingesetzten KI-Systeme sicher sind und mit den Werten, Grundrechten und Grundsätzen der EU im Einklang stehen. Darüber hinaus soll der Vorschlag die Rechtssicherheit fördern und so Investitionen und Innovationen in KI-Technologien erleichtern. Durch die Einführung eines risikobasierten Regulierungsansatzes soll eine Marktfragmentierung verhindert und ein einheitlicher Markt für rechtmäßige, sichere und vertrauenswürdige KI-Anwendungen geschaffen werden. Die Verordnung ist so konzipiert, dass sie sowohl robust als auch anpassungsfähig ist, damit sie angesichts der technologischen Entwicklung und neuer Risiken relevant bleibt.
Gegenstand: Die Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz für die KI-Governance und unterscheidet zwischen KI-Systemen nach dem Grad des Risikos, das sie für die Gesellschaft und den Einzelnen darstellen. Diese Kategorisierung ist von zentraler Bedeutung, um die Regulierungsmaßnahmen auf die Intensität und den Umfang der potenziellen Risiken abzustimmen und sicherzustellen, dass die Maßnahmen sowohl verhältnismäßig als auch wirksam sind. Im Mittelpunkt dieses Ansatzes steht das Verbot bestimmter KI-Praktiken, die aufgrund ihres Potenzials, Grundrechte zu verletzen, als inakzeptabel gelten, darunter manipulative Praktiken, die Schwachstellen ausnutzen, und soziale Bewertungssysteme, die von Behörden eingesetzt werden. Darüber hinaus schränkt die Verordnung die biometrische Fernidentifizierung in Echtzeit in öffentlich zugänglichen Räumen zu Strafverfolgungszwecken streng ein, außer unter bestimmten, eng definierten Bedingungen, wodurch die Privatsphäre und die persönliche Freiheit geschützt werden. Für KI-Systeme, die als besonders risikoreich eingestuft werden, schreibt die Verordnung die Einhaltung einer Reihe strenger Anforderungen vor, bevor diese Systeme auf den Markt gebracht werden können. Diese Anforderungen umfassen Aspekte wie Data Governance, Transparenz, menschliche Aufsicht und Robustheit und sollen sicherstellen, dass KI-Systeme mit hohem Risiko in einer Weise entwickelt und genutzt werden, die die Werte und Grundrechte der EU respektiert. Insbesondere legt die Verordnung einen klaren Rahmen für die Konformitätsbewertung von KI-Systemen mit hohem Risiko fest, der sowohl Ex-ante- als auch Ex-post-Bewertungen umfasst, um die Einhaltung der festgelegten Anforderungen zu überprüfen. Ergänzt wird dies durch die Einrichtung einer EU-weiten Datenbank für eigenständige KI-Systeme mit hohem Risiko, was die Transparenz erhöht und die Aufsicht erleichtert. Zusätzlich zu diesen Regulierungsmaßnahmen enthält die Verordnung Bestimmungen zur Förderung von Innovationen und der Einführung von KI-Technologien. Sie fördert die Einrichtung von regulatorischen Sandkästen, die ein kontrolliertes Umfeld für die Erprobung innovativer KI-Anwendungen unter Aufsicht der zuständigen Behörden bieten. Dies ist besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Start-ups von Bedeutung, für die die Verordnung den Regulierungsaufwand verringern und die Einhaltung der Vorschriften unterstützen soll. Die in der Verordnung vorgesehene Governance-Struktur umfasst sowohl nationale als auch EU-weite Überwachungsmechanismen. Auf nationaler Ebene sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, zuständige Behörden zu benennen, die die Umsetzung der Verordnung überwachen. Auf EU-Ebene wird die Einrichtung eines Europäischen Rats für künstliche Intelligenz vorgeschlagen, der die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden erleichtern und die Kommission in Fragen der KI-Governance beraten und beraten soll. Der Ansatz der Verordnung zur KI-Governance zeichnet sich durch seine Anpassungsfähigkeit und Zukunftssicherheit aus. Indem die Kommission ermächtigt wird, Anhänge und Bestimmungen als Reaktion auf den technologischen Fortschritt zu ändern und zu aktualisieren, gewährleistet die Verordnung ihre Relevanz und Wirksamkeit angesichts des raschen technologischen Wandels. Durch die Festlegung eines Rahmens für die Entwicklung von Verhaltenskodizes für KI-Systeme, die kein hohes Risiko darstellen, fördert die Verordnung außerdem die freiwillige Einhaltung bewährter Praktiken, wodurch ihr Einfluss über den Bereich der Hochrisikoanwendungen hinausgeht.
Ein Europa für das digitale Zeitalter
Nicht-legislativer Akt: Am 19. Februar 2020 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung zum Thema Gestaltung der digitalen Zukunft Europas veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Die doppelte Herausforderung einer grünen und digitalen Transformation erfordert einen sofortigen Richtungswechsel hin zu nachhaltigeren Lösungen, die ressourceneffizient, zirkulär und klimaneutral sind, damit jeder eine faire Chance hat, die Vorteile der zunehmend digitalisierten Gesellschaft zu nutzen. Darüber hinaus führt das Aufkommen digitaler Technologien zu einer erhöhten Unsicherheit in Bezug auf den Datenschutz und die Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen. Daher möchte die Kommission auf allen Ebenen der Gesellschaft festhalten, wie Europa diesen Risiken und Herausforderungen am besten begegnen kann und auch in Zukunft begegnen wird.
Ziele: Es soll eine europäische Gesellschaft geschaffen werden, die von digitalen Lösungen angetrieben wird und das Leben aller bereichert, indem sie den Menschen ermöglicht, sich persönlich zu entfalten, frei und sicher zu wählen und sich in die Gesellschaft einzubringen, unabhängig von ihrem Alter, ihrem Geschlecht oder ihrem beruflichen Hintergrund. Die Unternehmen sollen einen Rahmen erhalten, der es ihnen ermöglicht, zu fairen Bedingungen zu gründen, zu skalieren, Daten zusammenzuführen und zu nutzen, innovativ zu sein und zu konkurrieren oder zu kooperieren. Zu den Hauptzielen der Mitteilung gehören die Entwicklung, der Einsatz und die Übernahme von Technologien, die das tägliche Leben der Menschen verändern, sowie eine starke und wettbewerbsfähige Wirtschaft, die die Technologie in einer Weise beherrscht und gestaltet, die die europäischen Werte respektiert. Eine faire und wettbewerbsfähige Wirtschaft muss es Unternehmen aller Größen und Branchen ermöglichen, unter gleichen Bedingungen zu konkurrieren und digitale Technologien, Produkte und Dienstleistungen in einem Umfang zu entwickeln, zu vermarkten und zu nutzen, der ihre Produktivität und globale Wettbewerbsfähigkeit steigert. Schließlich soll eine offene, demokratische und nachhaltige Gesellschaft ein vertrauenswürdiges Umfeld schaffen, in dem die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, selbst zu entscheiden, wie sie handeln und interagieren und welche Daten sie online und offline zur Verfügung stellen.
Gegenstand: Die Initiierung eines Weißbuchs über künstliche Intelligenz soll dazu beitragen, Optionen für einen Rechtsrahmen für vertrauenswürdige künstliche Intelligenz festzulegen. Ein Aktionsplan für digitale Bildung soll die digitalen Fähigkeiten und Kompetenzen auf allen Bildungsebenen fördern, während eine verstärkte Kompetenzagenda und eine verstärkte Jugendgarantie die digitalen Fähigkeiten in der gesamten Gesellschaft stärken und einen starken Schwerpunkt auf die digitalen Fähigkeiten bei frühen Berufsübergängen legen sollen. Der Vorschlag für ein Paket zur Industriestrategie enthält eine Reihe von Maßnahmen zur Erleichterung des Wandels hin zu einer sauberen, kreislauforientierten, digitalen und weltweit wettbewerbsfähigen EU-Industrie, einschließlich der KMU und der Stärkung der Binnenmarktvorschriften. Eine europäische Datenstrategie ermöglicht Europa ein weltweit führendes Unternehmen in der datengesteuerten Wirtschaft zu sein. Zur Unterstützung der digitalen Transformation und der Wettbewerbsfähigkeit des audiovisuellen und Mediensektors sowie zur Förderung des Zugangs zu hochwertigen Inhalten und des Medienpluralismus ist ein Aktionsplan für Medien und audiovisuelle Medien erforderlich. Neue und überarbeitete Vorschriften können den Binnenmarkt für digitale Dienste vertiefen, indem die Verantwortlichkeiten von Online-Plattformen und Informationsdienstleistern erweitert und harmonisiert werden und die Aufsicht über die Inhaltspolitik der Plattformen in der EU verstärkt wird. Schließlich soll ein digitales Zentrum für Entwicklung einen EU-weiten Ansatz zur Förderung der EU-Werte und zur Mobilisierung der EU-Mitgliedstaaten und der EU-Industrie, der Organisationen der Zivilgesellschaft, der Finanzinstitute, des Fachwissens und der Technologien für die Digitalisierung konsolidieren.
2021 im Vorhaben Ausländische Subventionen - Herbeiführung gleicher Wettbewerbsbedingungen aufgegriffen und verabschiedet.
Nicht-legislativer Akt: Am 30. September 2020 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung zu einem Aktionsplan für digitale Bildung 2021-2027: Neuaufstellung des Bildungswesens für das digitale Zeitalter veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Angesichts der rasanten Digitalisierung müssen die Gesellschaft, der Arbeitsmarkt und die Zukunft der Arbeit in der EU das Potenzial der digitalen Technologien für das Lernen und Lehren erschließen und digitale Kompetenzen für alle entwickeln. Derzeit haben viele Arbeitgeber in einer Reihe von Wirtschaftszweigen Schwierigkeiten, hochqualifizierte Arbeitskräfte einzustellen, da es an diesen mangelt. Der angemessene Einsatz von Technologie ist außerdem entscheidend für die Erreichung der europäischen Green-Deal-Ziele und für das Erreichen der Klimaneutralität bis 2050. Darüber hinaus hat die COVID-19-Pandemie die Unzulänglichkeiten aufgezeigt, die für eine erfolgreiche Integration digitaler Technologien in die Bildungs- und Ausbildungssysteme behoben werden müssen. Obwohl mehrere Initiativen darauf abzielten, die Nutzung von Technologien für die allgemeine und berufliche Bildung zu optimieren, waren sie oft nur von kurzer Dauer oder von begrenztem Umfang und hatten nur geringe Auswirkungen auf die Systemebene.
Ziele: Die Kommission unterstützt in erster Linie die Agenda einer hochwertigen und integrativen allgemeinen und beruflichen Bildung für alle Lernenden. Sie sollen mit digitalen Kompetenzen (Wissen, Fähigkeiten und Einstellungen) ausgestattet werden, um in einer zunehmend durch digitale Technologien vermittelten Welt leben, arbeiten, lernen und gedeihen zu können. Maßnahmen auf EU-Ebene können eine qualitativ hochwertige und integrative allgemeine und berufliche Bildung fördern, indem sie die Zusammenarbeit, den Austausch bewährter Verfahren, Rahmenbedingungen, Forschung, Empfehlungen und andere Instrumente unterstützen. Zu den Leitprinzipien gehören eine qualitativ hochwertige und integrative digitale Bildung, die den Schutz personenbezogener Daten und ethischer Grundsätze respektiert, sowie Investitionen in Konnektivität, Ausrüstung und organisatorische Kapazitäten und Fähigkeiten, die sicherstellen sollen, dass jeder Zugang zur digitalen Bildung hat. Mehr Gleichberechtigung und Inklusion sind eng damit verbunden, allen den Zugang zur digitalen Bildung zu ermöglichen, insbesondere benachteiligten Gruppen, Lehrern und Familien. In der Mitteilung wird empfohlen, digitale Kompetenz zu einer erforderlichen Fähigkeit für alle Pädagogen zu machen und alle Bereiche der beruflichen Entwicklung von Lehrern, einschließlich der Erstausbildung von Lehrern, einzubeziehen. Digitale Grundfertigkeiten, einschließlich digitaler Kompetenz, sind in einer digitalisierten Welt unerlässlich, um die Relevanz, Qualität und Integration der europäischen allgemeinen und beruflichen Bildung auf allen Ebenen zu fördern.
Gegenstand: Um die oben genannten Ziele zu erreichen, gibt es Maßnahmen zu den beiden strategischen Prioritäten: Förderung der Entwicklung eines leistungsstarken digitalen Bildungsökosystems und Verbesserung der digitalen Fähigkeiten und Kompetenzen für den digitalen Wandel. Der strategische Dialog mit den Mitgliedstaaten soll den Weg für einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates bis 2022 zu den Faktoren für eine erfolgreiche digitale Bildung ebnen. Auf der Grundlage der Lehren aus der COVID-19-Krise soll bis Ende 2021 eine Empfehlung des Rates zum Online- und Fernunterricht in der Primar- und Sekundarstufe eingeführt werden. Ein europäischer Rahmen für digitale Bildungsinhalte wird auf der kulturellen und kreativen Vielfalt Europas aufbauen und Leitprinzipien für bestimmte Bildungsbereiche und deren Bedürfnisse enthalten. Erasmus-Kooperationsprojekte sollen die Pläne für die digitale Transformation von Einrichtungen der Primar- und Sekundarstufe, der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie der Hochschul- und Erwachsenenbildung unterstützen. Für Pädagogen sollen ethische Leitlinien für künstliche Intelligenz (KI) und die Datennutzung beim Lehren und Lernen entwickelt und entsprechende Forschungs- und Innovationstätigkeiten über Horizont Europa unterstützt werden.
Ein europäisches Konzept für künstliche Intelligenz
Nicht-legislativer Akt: Am 19. Februar 2020 hat die Europäische Kommission ein Weißbuch zur Künstlichen Intelligenz – ein europäisches Konzept für Exzellenz und Vertrauen veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Die rasante Entwicklung der künstlichen Intelligenz (KI) wird zwar die Gesundheitsversorgung verbessern, die Effizienz der Landwirtschaft steigern, zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an diesen beitragen, die Effizienz der Produktionssysteme durch vorausschauende Wartung fördern und die Sicherheit der Europäer erhöhen, aber es gibt auch eine Reihe potenzieller Risiken. Zu diesen zählen undurchsichtige Entscheidungsprozesse, geschlechtsspezifische oder andere Diskriminierungen, das Eindringen in das Privatleben oder die Nutzung zu kriminellen Zwecken. Um wissenschaftliche Durchbrüche zu ermöglichen, die technologische Führungsrolle der EU zu bewahren und sicherzustellen, dass die neuen Technologien allen Europäern zugutekommen, analysiert die Kommission die Chancen und Herausforderungen der KI und fördert einen unionsweiten Ansatz, der es allen Mitgliedstaaten ermöglicht, von der Entwicklung und dem Einsatz der KI zu profitieren.
Ziele: Das Weißbuch zielt in erster Linie darauf ab, eine gründliche Bewertung der politischen Optionen vorzunehmen, wie ein regulierungs- und investitionsorientierter Ansatz mit dem doppelten Ziel erreicht werden kann, die Einführung der KI zu fördern und die mit bestimmten Verwendungen dieser neuen Technologie verbundenen Risiken zu bewältigen. Um sichere, zuverlässige und hoch entwickelte Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und darüber hinaus eine weltweit führende Rolle bei Innovationen in der Datenwirtschaft und ihren Anwendungen einzunehmen, muss die EU ihre technologischen und industriellen Stärken mit einer hochwertigen digitalen Infrastruktur und einem auf ihren Grundwerten basierenden Rechtsrahmen kombinieren. Ein KI-Ökosystem soll den europäischen Bürgern, der Privatwirtschaft und dem öffentlichen Interesse zugutekommen. Die Verbesserung der Gesundheitsversorgung, die Verringerung der Zahl der Ausfälle von Haushaltsmaschinen, die Ermöglichung sichererer und saubererer Verkehrssysteme und bessere öffentliche Dienstleistungen sollen den Bürgern unterstützen, während die Entwicklung einer neuen Generation von Produkten und Dienstleistungen in Bereichen, in denen Europa besonders stark ist, die Unternehmensentwicklung fördern kann. Die Dienstleistungen von öffentlichem Interesse werden schließlich von geringeren Kosten für die Erbringung von Dienstleistungen, einer verbesserten Nachhaltigkeit von Produkten und einer Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden mit geeigneten Instrumenten zur Gewährleistung der Sicherheit der Bürger profitieren.
Gegenstand: Investitionen in Technologie und Infrastruktur der nächsten Generation sowie in digitale Kompetenzen wie Datenkompetenz sollen die technologische Souveränität Europas bei Schlüsseltechnologien und -infrastrukturen für die Datenwirtschaft stärken. Darüber hinaus sollen Initiativen wie die Europäische Prozessorinitiative, die sich auf die Entwicklung von stromsparenden Rechensystemen sowohl für den Randbereich als auch für die nächste Generation von Hochleistungsrechnern konzentriert, und die Arbeit des Gemeinsamen Unternehmens für digitale Schlüsseltechnologien die Position der EU im Bereich der stromsparenden Elektronik stärken. Zu den von der Kommission vorgeschlagenen spezifischen Maßnahmen gehören die Überarbeitung des koordinierten Plans auf der Grundlage der Analyse des Weißbuchs, die Einrichtung von Exzellenz- und Testzentren, in denen europäische, nationale und private Investitionen gebündelt werden können, möglicherweise einschließlich eines neuen Rechtsinstruments, sowie die Einrichtung und Unterstützung von Netzen führender Universitäten und Hochschulinstitute durch die Säule für fortgeschrittene Fertigkeiten des Programms "Digitales Europa", um die besten Professoren und Wissenschaftler anzuziehen und weltweit führende Masterprogramme im Bereich der KI anzubieten. Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass mindestens ein digitales Innovationszentrum pro Mitgliedstaat einen hohen Grad an Spezialisierung auf KI aufweist. Schließlich wird sie mithilfe des Europäischen Investitionsfonds im ersten Quartal 2020 ein Pilotprogramm in Höhe von 100 Mio. EUR auflegen, um Eigenkapital für innovative Entwicklungen im Bereich der KI bereitzustellen.
Nicht-legislativer Akt: Am 19. Februar 2020 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über eine Europäische Datenstrategie veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Neue digitale Technologien haben Wirtschaft und Gesellschaft verändert und wirken sich auf alle Wirtschaftszweige und das tägliche Leben aller Europäer aus, wobei Daten und Datenschutz im Mittelpunkt dieses Wandels stehen. Während datengesteuerte Innovationen Potenzial auf enorme Vorteile haben, werden sich Bürgerinnen und Bürger nur dann auf datengetriebene Innovationen einlassen, wenn sie zuversichtlich sind, dass bei jeder Weitergabe personenbezogener Daten in der EU die strengen EU-Datenschutzvorschriften strikt eingehalten werden. Ein gemeinsamer europäischer Datenraum und die weitere Entwicklung eines echten Binnenmarktes für Daten erfordern daher ein gemeinsames Vorgehen der Mitgliedstaaten.
Ziele: Wenn die EU ein führendes Vorbild für eine datengestützte Gesellschaft werden will, muss sie ihren Rechtsrahmen in Bezug auf Datenschutz, Grundrechte, Sicherheit und Cybersicherheit stärken. Die Verbesserung der Governance-Strukturen für den Umgang mit Daten und die Vergrößerung der Pools von Qualitätsdaten, die für die Nutzung und Wiederverwendung zur Verfügung stehen, sind von entscheidender Bedeutung. Europa ist bestrebt, die Vorteile einer besseren Datennutzung zu nutzen, einschließlich höherer Produktivität und wettbewerbsfähiger Märkte, aber auch Verbesserungen in den Bereichen Gesundheit und Wohlbefinden, Umwelt, transparente Verwaltung und praktische öffentliche Dienste zu erreichen. Ein umfassendes Konzept für die Datenwirtschaft soll die Nutzung von und die Nachfrage nach Daten und datengestützten Produkten und Dienstleistungen im gesamten Binnenmarkt steigern. Gemeinsame europäische Regeln und effiziente Durchsetzungsmechanismen sollen den Datenfluss innerhalb der EU und zwischen den Sektoren gewährleisten. Die europäischen Regeln und Werte, insbesondere der Schutz personenbezogener Daten, die Verbraucherschutzvorschriften und das Wettbewerbsrecht, sind in vollem Umfang zu beachten. Schließlich müssen die Regeln für den Zugang zu und die Nutzung von Daten fair, praktisch und klar sein und vertrauenswürdige Data-Governance-Mechanismen fördern.
Gegenstand: Ein Rechtsrahmen für die Verwaltung gemeinsamer europäischer Datenräume sowie ein Durchführungsrechtsakt über hochwertige Datensätze sollen 2020 vorgeschlagen bzw. 2021 angenommen werden. Die Analyse der Bedeutung von Daten in der digitalen Wirtschaft und die Überprüfung des bestehenden politischen Rahmens im Kontext des Gesetzespakets für digitale Dienste sind ebenfalls geplant. Die EU wird in ein High-Impact-Projekt zu europäischen Datenräumen investieren, das Architekturen für die gemeinsame Nutzung von Daten und Governance-Mechanismen umfasst. Zusätzlich zu einem EU-Regelwerk zur (Selbst-)Regulierung von Cloud-Diensten soll 2022 ein europäischer Marktplatz für Cloud-Dienste eingerichtet werden. Schließlich soll ein Rahmen geschaffen werden, mit dem Datenströmen gemessen und ihr wirtschaftlicher Wert innerhalb Europas sowie zwischen Europa und dem Rest der Welt geschätzt werden kann.
Digitale Dienste
Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten haben sich am 25. März 2022 auf das Gesetz über digitale Märkte geeinigt (Pressemitteilung).
Sechs Monate nach dem Inkrafttreten wird die Verordnung in der gesamten EU unmittelbar anwendbar sein. Indem sie den Gatekeepern Verpflichtungen und Verbote auferlegt, soll die DMA einen wirksamen Durchsetzungsmechanismus ermöglichen, der eine rasche Einhaltung der genauen Verpflichtungen gewährleistet.
Vorschlag: Am 15. Dezember 2020 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor (Gesetz über digitale Märkte) veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Es gibt immer mehr große Plattformen, die als Gatekeeper zwischen geschäftlichen Nutzern und Endnutzern fungieren und eine gefestigte und dauerhafte Position einnehmen, oft als Ergebnis einer Häufung von Systemen rund um ihre zentralen Plattformdienste, wodurch bestehende Marktzutrittsschranken noch verstärkt werden. Da sie den Zugang zu den digitalen Märkten maßgeblich beeinflussen und kontrollieren, werden viele Unternehmen von diesen Gatekeepern abhängig, was in bestimmten Fällen zu einem unfairen Verhalten gegenüber diesen gewerblichen Nutzern führt. Da die Regulierungsinitiativen der Mitgliedstaaten diesen Auswirkungen nicht in vollem Umfang gerecht werden können, sind Maßnahmen auf EU-Ebene von entscheidender Bedeutung, um eine Fragmentierung des Binnenmarktes zu verhindern.
Ziele: Der vorgeschlagene Rechtsakt über digitale Märkte soll sicherstellen, dass das Verhalten großer Online-Plattformen, die als "Torwächter" auf digitalen Märkten agieren, auf faire Weise garantiert wird, um die Entwicklung wettbewerbsfähiger und fairer Märkte im digitalen Sektor in der gesamten Union zu fördern. Das Vorgehen gegen unlauteres Verhalten von Gatekeepern soll neben der Verbesserung der Kohärenz und der Rechtssicherheit zum Erhalt des Binnenmarktes beitragen. Die Maßnahmen werden die Anfechtbarkeit des digitalen Sektors ermöglichen, was wiederum einen erheblichen positiven und wachsenden Beitrag zur Förderung aller potenziellen Vorteile eines digitalen Binnenmarktes leisten kann, der auch zu niedrigeren Preisen und einer größeren Auswahl für die Verbraucher sowie zu Produktivitätssteigerungen und Innovationen führt. Die Effizienzgewinne des digitalen Binnenmarktes werden bis 2030 zu einem jährlichen Anstieg des BIP um 1,5 Prozent beitragen und zwischen 1 und 1,4 Millionen Arbeitsplätze schaffen. Darüber hinaus werden ein größeres Innovationspotenzial bei kleineren Unternehmen sowie eine verbesserte Servicequalität das Wohl der Verbraucher steigern. Durch die Festlegung dieser Ziele schafft die Verordnung neue Möglichkeiten für Innovatoren und Start-ups, sich im Wettbewerb auf Online-Plattformen zu behaupten. Infolgedessen werden die Verbraucher eine größere Auswahl an Anbietern und fairere Preise haben. Nichtsdestotrotz haben die "Gatekeeper" weiterhin die Möglichkeit, Innovationen vorzunehmen, allerdings auf faire Weise und ohne unfaire Praktiken gegenüber Unternehmen und Verbrauchern.
Gegenstand: Die Kommunikation zwischen der Kommission und dem betreffenden "Gatekeeper" kann erforderlich sein, um sicherzustellen, dass die von den "Gatekeepern" erwogenen oder durchgeführten Maßnahmen die Ziele der Initiative besser erreichen. Durch die Einführung der Möglichkeit eines solchen Dialogs dürfte die Initiative wirksamer gegen unlautere Praktiken vorgehen, die die Anfechtbarkeit des Marktes und den Wettbewerb behindern. Während die Verordnung alle drei Jahre überprüft und bewertet wird, soll die Kommission kontinuierlich die Wirksamkeit und Effizienz der Maßnahmen beobachten. Eine Überprüfung kann insbesondere dann erforderlich sein, wenn zusätzliche Vorschriften, auch in Bezug auf die Durchsetzung, für notwendig erachtet werden, um sicherzustellen, dass die digitalen Märkte in der gesamten EU wettbewerbsfähig und fair sind. Die Ergebnisse sind dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss mitzuteilen.
Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten haben sich am 23. April 2022 auf das Gesetz über digitale Dienste geeinigt (Pressemitteilung).
Fünfzehn Monate nach seinem Inkrafttreten oder ab dem 1. Januar 2024 gelten, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt, wird das Gesetz über digitale Dienste in der gesamten EU unmittelbar anwendbar sein. Sehr große Online-Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen werden bereits vier Monate nach ihrer Benennung dem Rechtsakt unterliegen. Das Gesetz über digitale Dienste bietet den EU-Bürgern einen besseren Schutz, indem sie einen beispiellosen neuen Standard für die Rechenschaftspflicht von Online-Plattformen in Bezug auf illegale und schädliche Inhalte festlegt. Sie enthält EU-weite Sorgfaltspflichten, die für alle digitalen Dienste gelten, die Verbraucher mit Waren, Dienstleistungen oder Inhalten verbinden, einschließlich neuer Verfahren zur schnelleren Entfernung illegaler Inhalte sowie eines umfassenden Schutzes der Online-Grundrechte der Nutzer.
Vorschlag: Am 15. Dezember 2020 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Gesetz über digitale Dienste) und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Seit der Verabschiedung der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr sind neue und innovative Dienste der Informationsgesellschaft (digitale Dienste) entstanden, die den Alltag der Unionsbürgerinnen und -bürger verändern und die Art und Weise, wie sie kommunizieren, sich vernetzen, konsumieren und Geschäfte tätigen, prägen und umgestalten. Während eine Reihe positiver Entwicklungen wie gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen in der Union und in der ganzen Welt gefördert wurden, sind neue Risiken und Herausforderungen sowohl für die Gesellschaft als Ganzes als auch für den Einzelnen, der diese Dienste nutzt, deutlicher zutage getreten. Darüber hinaus hat das Auftreten der COVID-19-Pandemie die Abhängigkeit der Wirtschaft und Gesellschaft von digitalen Diensten sowie die Risiken deutlich gemacht, die sich aus dem derzeitigen Rahmen für das Funktionieren digitaler Dienste ergeben. Daher hat sich die Kommission verpflichtet, die horizontalen Vorschriften zu aktualisieren, die die Verantwortlichkeiten und Pflichten von Anbietern digitaler Dienste und insbesondere von Online-Plattformen festlegen, indem der bestehende EU-Rechtsrahmen für den elektronischen Geschäftsverkehr reformiert wird.
Ziele: Eine angemessene Überwachung digitaler Dienste und die Zusammenarbeit zwischen den Behörden auf EU-Ebene sind notwendig, um das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes zu gewährleisten und Vertrauen, Innovation und Wachstum zu schaffen. Auf diese Weise werden die besten Voraussetzungen dafür geschaffen, dass sich innovative grenzüberschreitende digitale Dienste in der EU über nationale Grenzen hinweg entwickeln können und gleichzeitig ein sicheres Online-Umfeld für alle EU-Bürgerinnen und -Bürger aufrechterhalten wird - Ziele, die nur auf europäischer Ebene erreicht werden können. Eine verstärkte europäische Aufsichtsebene soll die nationalen Regulierungsbehörden koordinieren und ergänzen. Um das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes für Vermittlungsdienste zu gewährleisten, müssen außerdem Innovation und Wettbewerbsfähigkeit innerhalb des Binnenmarktes gefördert werden. Die Schaffung eines Rahmens für die Rechenschaftspflicht von Online-Plattformen und die Festlegung einheitlicher Regeln für ein sicheres Online-Umfeld, in dem die in der Charta verankerten Grundrechte wirksam geschützt werden, werden ebenfalls hervorgehoben.
Gegenstand: Die vorgeschlagene Verordnung enthält klare Regeln für die Erbringung von Vermittlungsdiensten, indem sie einen Rahmen für die Verantwortlichkeiten der Vermittler schafft. Dazu gehören der Umgang mit den Risiken, denen ihre Nutzer ausgesetzt sind, und der Schutz ihrer Rechte sowie Regeln für spezifische Sorgfaltspflichten. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Durchsetzung der Verordnung, einschließlich der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden. Für die grenzüberschreitende Anwendung der Verpflichtungen aus dieser Verordnung sind ein Kohärenzverfahren, eine neue beratende Gruppe zur Koordinierung der Tätigkeiten der nationalen Behörden und der Kommission sowie direkte Durchsetzungsbefugnisse für die Kommission und die Einrichtung eines Informationssystems zur Erleichterung des Informationsflusses zwischen den Koordinatoren für digitale Dienste erforderlich. Darüber hinaus sieht der Verordnungsvorschlag zusätzliche Verpflichtungen für große Online-Plattformen vor, um systemische Risiken zu beherrschen. Innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung und danach alle fünf Jahre wird die Verordnung in regelmäßigen Abständen überprüft, auch von der Kommission, um die Wirksamkeit und Effizienz der Maßnahmen im Zusammenhang mit ihrer Anwendung zu bewerten.
Erhöhung der Cybersicherheit
Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 13. Mai 2022 einigten sich das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten auf die Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Niveaus der Cybersicherheit in der Union (NIS-2-Richtlinie). Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt wird die Richtlinie 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft treten, und die Mitgliedstaaten müssen dann die neuen Elemente der Richtlinie in nationales Recht umsetzen (Pressemitteilung).
Vorschlag: Am 16. Dezember 2020 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2016/1148 veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Bei der Bewertung der NIS-Richtlinie wurden spezifische Schwachstellen festgestellt, darunter die geringe Cyber-Resilienz der in der EU tätigen Unternehmen, die uneinheitliche Resilienz der Mitgliedstaaten und Sektoren sowie das geringe gemeinsame Situationsbewusstsein und die fehlende gemeinsame Krisenreaktion. Daher ist, insbesondere im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie, die diese Probleme noch verstärkt hat, eine Modernisierung des bestehenden Rechtsrahmens erforderlich, die der zunehmenden Digitalisierung des Binnenmarktes in den letzten Jahren und der sich entwickelnden Bedrohungslage im Bereich der Cybersicherheit Rechnung trägt.
Ziele: Ziel der Cybersicherheitsstrategie ist die Schaffung einer sicheren Verteidigungsfähigkeit gegen Cyber-Bedrohungen durch verstärkte digitale Dienste und Werkzeuge. Die Verbesserung der Resilienz und der Kapazitäten zur Reaktion auf Sicherheitsvorfälle öffentlicher und privater Einrichtungen, zuständiger Behörden und der Union als Ganzer auf dem Gebiet der Cybersicherheit und des Schutzes kritischer Infrastruktur wird ebenfalls nahegelegt. Ziel der Überarbeitung ist somit, die Cyberresilienz eines alle relevanten Sektoren umfassenden Spektrums von Unternehmen, die in der Europäischen Union tätig sind, zu erhöhen, eine gleich starke Resilienz bei den bereits unter die Richtlinie fallenden Sektoren im Binnenmarkt zu fördern und die gemeinsame Lageerfassung und kollektive Vorsorge und Reaktionsfähigkeit zu verbessern. Ferner soll das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in die Dienste gestärkt und ein globales und offenes Internet gewährleistet werden. Die geplanten Schutzmaßnahmen sollen daher auch die europäischen Werte und insbesondere die Grundrechte schützen.
Gegenstand: Die EU soll in drei Bereichen tätig werden: Widerstandsfähigkeit, technologische Souveränität und Führungsrolle; operative Fähigkeiten zur Prävention, Abschreckung und Reaktion sowie Zusammenarbeit zur Förderung eines globalen und offenen Cyberraums. Mit diesem Vorschlag soll sichergestellt werden, dass die Erbringung von Dienstleistungen im Binnenmarkt durch die Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Betreiber kritischer Infrastrukturen in den Mitgliedstaaten gewährleistet werden kann. Dies soll insbesondere durch ein besseres Verständnis der Risiken und Mittel zu deren Bewältigung erreicht werden. Die Kommission wird das Funktionieren der Richtlinie regelmäßig überprüfen und dem Europäischen Parlament und dem Rat Bericht erstatten, das erste Mal drei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie. Außerdem wird sie die korrekte Umsetzung der Richtlinie durch die Mitgliedstaaten bewerten. Die Überwachung und Berichterstattung des Vorschlags wird den Grundsätzen folgen, die in dem ständigen Mandat der ENISA gemäß der VERORDNUNG (EU) 2019/881 (Cybersicherheitsgesetz) festgelegt sind. Die Datenquellen, die für die geplante Überwachung verwendet werden, stammen hauptsächlich von der ENISA, der Kooperationsgruppe, dem CSIRT-Netzwerk und den Behörden der Mitgliedstaaten. Neben den Daten, die aus den Berichten (einschließlich der jährlichen Tätigkeitsberichte) der ENISA, der Kooperationsgruppe und des CSIRTs-Netzwerks gewonnen werden, könnten bei Bedarf auch spezifische Datenerfassungsinstrumente verwendet werden (z. B. Umfragen bei nationalen Behörden, Eurobarometer und Berichte über die Kampagne "Cybersecurity Month" und die europaweiten Übungen).
Digitale Dienste für Verbraucher
Legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 114 AEUV, 3. Quartal 2020.
Siehe 2021.
Eine neue Industriestrategie für Europa
Nicht-legislativer Akt: Am 10. März 2020 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über eine neue Industriestrategie für Europa veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Der zweifache ökologische und digitale Wandel wirkt sich allmählich auf alle Bereiche der europäischen Wirtschaft, Gesellschaft und Industrie aus und erfordert neue Technologien mit entsprechenden Investitionen und Innovationen, die neue Produkte, Dienstleistungen, Märkte und Geschäftsmodelle hervorbringen und neue Arten von Arbeitsplätzen schaffen, die es bisher nicht gab. Dementsprechend muss die europäische Industrie zum Beschleuniger und Ermöglicher von Wandel und Innovation werden, indem sie ihre Stimme erhebt, ihre Werte verteidigt und für gleiche Wettbewerbsbedingungen in der Branche kämpft.
Ziele: Zur Unterstützung des Wettbewerbs innerhalb der EU und in Übersee wird die EU ihre Bemühungen um die Aufrechterhaltung, Aktualisierung und Verbesserung des Welthandelssystems fortsetzen. Insbesondere wird sie ihre Industrie klimaneutraler ausrichten, um bis zum Jahr 2050 der erste klimaneutrale Kontinent der Welt zu werden. Um wettbewerbsfähiger zu werden, während sie umweltfreundlicher und zirkulärer wird, benötigt die Industrie eine sichere Versorgung mit sauberer und erschwinglicher Energie und Rohstoffen. Der Ausbau der industriellen Kapazitäten im Bereich der kritischen digitalen Infrastruktur sowie die Modernisierung und Dekarbonisierung der energieintensiven Industrien haben höchste Priorität. Der Aufbau einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft, die Qualifizierung und Umschulung sowie Investitionen und die Finanzierung des Übergangs sind ebenfalls Gegenstand der Mitteilung. Schließlich ist eine stärkere sektorübergreifende Verknüpfung verschiedener Produkte und Dienstleistungen von entscheidender Bedeutung, um die Integration der europäischen Industrie, ihrer Vielfalt, Traditionen und Menschen über Wertschöpfungsketten und Grenzen hinweg zu fördern.
Gegenstand: Zu den spezifischen Maßnahmen gehören die Anpassung der KMU-Strategie für ein nachhaltiges und digitales Europa, der Aktionsplan zur Durchsetzung des Binnenmarktes und der Bericht über Binnenmarkthindernisse, die Einrichtung einer Task-Force für die Durchsetzung des Binnenmarktes. Darüber hinaus eine Weiterverfolgung zur europäischen Datenstrategie zur Entwicklung einer EU-Datenwirtschaft, einschließlich der Schaffung gemeinsamer europäischer Datenräume in bestimmten Sektoren und Wertschöpfungsketten. Ein Aktionsplan zur Zollunion im Jahr 2020 zur Verstärkung der Zollkontrollen, einschließlich eines Legislativvorschlags für ein einheitliches EU-Fenster, das vollständig digitale Abfertigungsprozesse an der Grenze ermöglicht, und ein Weißbuch über ein Instrument für ausländische Subventionen bis Mitte 2020 wurden ebenfalls angekündigt. Die Aktualisierung der Kompetenzagenda für Europa 2030, einschließlich einer Empfehlung zur beruflichen Aus- und Weiterbildung, die Einführung eines Europäischen Pakts für Kompetenzen und eine Mitteilung über einen Strategierahmen für den Europäischen Bildungsraum sollen die neue Industriestrategie der EU fördern. Die Kommission wird sich bemühen, die politische Eigenverantwortung für die Strategie zu stärken, indem sie einen ständigen Fortschrittsbericht im Rat "Wettbewerbsfähigkeit" und im Europäischen Parlament vorschlägt, der auf der Grundlage einer regelmäßigen Überwachung der Umsetzung der Strategie und der Analyse einer Reihe von zentralen Leistungsindikatoren erstellt wird.
Nicht-legislativer Akt: Am 10. März 2020 hat die Europäische Kommission die Mitteilung ,,Hindernisse für den Binnenmarkt ermitteln und abbauen“ veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Obwohl der europäische Binnenmarkt der größte Binnenmarkt der Welt ist, mit mehr als 447 Millionen Verbrauchern und bis zu 56 Millionen Arbeitsplätzen, die vom Handel abhängen, berichten Unternehmen und Verbraucher immer noch von vielen Hürden und geben zu, dass der Binnenmarkt nicht ausreichend integriert ist. Unter Berücksichtigung der Erfahrungen und Wahrnehmungen von Unternehmen und Verbrauchern, die tagtäglich versuchen, den Binnenmarkt zu nutzen, hat die Kommission daher die wichtigsten Hindernisse für den EU-Binnenmarkt ermittelt.
Ziele: Zu den fünf Hauptursachen für die Hindernisse, gehören regulatorische Entscheidungen auf EU- und nationaler Ebene, die Umsetzung, Anwendung und Durchsetzung von Rechtsvorschriften, Verwaltungskapazitäten und -praktiken in den Mitgliedstaaten, das allgemeine Geschäfts- und Verbraucherumfeld sowie nicht mit der öffentlichen Politik zusammenhängende Ursachen wie Sprache oder Kultur. Diese müssen angemessen angegangen werden, um die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und eine bessere Kommunikation zu fördern, um den Nutzern auf ihrem Weg zu helfen, neue und verbesserte EU-Rechtsvorschriften zu erlassen, wo dies erforderlich ist, sowie eine bessere Umsetzung und letztlich Durchsetzung zu erreichen. Somit soll der Binnenmarkt mithilfe der Kommission und ihrer Unterstützung für die Mitgliedstaaten an die heutigen Herausforderungen angepasst werden.
Gegenstand: Alle für den Binnenmarkt und für elektronische Behördendienste relevanten Vorschläge des mehrjährigen Finanzrahmens sind von den Mitgliedstaaten sowie dem Europäischen Parlament zu verabschieden, um neue Standards, IT-Instrumente (wie das Binnenmarktinformationssystem (IMI)), Bürger- und Unternehmensdienste (wie SOLVIT) oder Sensibilisierungskampagnen zu finanzieren. Insbesondere das Programm "Digitales Europa" und das Programm "Binnenmarkt". Ferner sollen noch ausstehende Legislativvorschläge angenommen werden, die darauf abzielen, die Ursachen der in dieser Mitteilung genannten Hindernisse zu beseitigen. Darüber hinaus wird die Kommission prüfen, ob weitere Regulierungsmaßnahmen zur Beseitigung der Hindernisse erforderlich sind, je nachdem, welche anderen Ursachen auf EU-Ebene angegangen werden können, und über die Ergebnisse berichten. Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, sich verstärkt, um die Einhaltung der Binnenmarktvorschriften zu bemühen, bestehende Hemmnisse zu beseitigen und die Schaffung neuer Hemmnisse zu vermeiden, ihre gesetzlichen Pflichten zu erfüllen und ihrer Verantwortung für die Beseitigung der in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Ursachen wie schwerfällige Vorschriften und Verfahren nachzukommen.
Nicht-legislativer Akt: Am 10. März 2020 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung zu einem langfristigen Aktionsplan zur besseren Umsetzung und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Damit der Binnenmarkt für alle funktioniert, sind gemeinsame Regeln erforderlich, welche die Hindernisse bezüglich des Waren- und Dienstleistungsverkehrs in der EU beseitigen und für gleichzeitigen Schutz der Verbraucher sorgen. Die derzeitigen Hemmnisse sind hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass die bereits vereinbarten EU-Rechtsvorschriften auf nationaler Ebene nicht korrekt oder unvollständig angewandt werden. Der folgende Aktionsplan soll daher die einheitliche Umsetzung der Binnenmarktvorschriften fördern.
Ziele: Die Kommission zielt in erster Linie darauf ab, die Freizügigkeit von Marktteilnehmern und Investoren zu fördern, die immer noch auf viele regulatorische und administrative Hindernisse stoßen, sowie die Europäer zu schützen, die illegalen oder gefährlichen Produkten und Dienstleistungen ausgesetzt sind, weil es an praktischer Überwachung, Inspektion, Aufdeckung und Sanktionierung von Wirtschaftsbeteiligten bei Verstößen gegen die Binnenmarktvorschriften mangelt. Zu den erforderlichen spezifischen Maßnahmen gehören die Einrichtung eines Programms zur Bereitstellung spezifischerer Orientierungshilfen für die nationalen Behörden, ein verbesserter Zugang zu Informationen über Vorschriften und Anforderungen für die Nutzer, der Aufbau von Kapazitäten bei den Fachleuten des öffentlichen Auftragswesens und die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Stellen, ein strukturierter Dialog für eine bessere Umsetzung der Binnenmarktrichtlinien und schließlich die Einrichtung des EU-Netzes für die Einhaltung der Produktvorschriften.
Gegenstand: Während die Kommission die Mitgliedstaaten bei der korrekten, vollständigen und fristgerechten Umsetzung des EU-Rechts unterstützen sowie die Umsetzung überprüfen und die Anwendung des EU-Rechts überwachen soll, werden die Mitgliedstaaten ermutigt, das EU-Recht fristgerecht und korrekt umzusetzen, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten sowie ihre nationalen Rechtsvorschriften verhältnismäßig und nicht diskriminierend gestalten. Ausreichende und verhältnismäßige Verwaltungskontrollen sollen etwaige Verstöße aufdecken. Daher wird den Mitgliedstaaten empfohlen, Routinekontrollen durchzuführen und nationale Maßnahmen zu vermeiden, die der Anwendung des EU-Rechts widersprechen oder sie behindern könnten. Dementsprechend soll die Kommission gegen Verstöße gegen das EU-Recht vorgehen und gegebenenfalls formelle Vertragsverletzungsverfahren einleiten.
Nicht-legislativer Akt: Am 10. März 2020 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über eine KMU-Strategie für ein nachhaltiges und digitales Europa veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: In der EU beschäftigen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) rund 100 Millionen Menschen, erwirtschaften mehr als die Hälfte des europäischen BIP und spielen eine Schlüsselrolle bei der Wertschöpfung in jedem Wirtschaftszweig, indem sie innovative Lösungen für Herausforderungen wie Klimawandel, Ressourceneffizienz und sozialen Zusammenhalt anbieten. Daher sind alle Herausforderungen, denen sich europäische KMU bei der Einhaltung von Vorschriften und beim Zugang zu Informationen gegenübersehen, Herausforderungen für ganz Europa. Mit der folgenden Strategie sollen die unterschiedlichen Bedürfnisse der KMU ermittelt werden, um den Unternehmen nicht nur dabei zu helfen, zu wachsen und sich zu vergrößern, sondern auch wettbewerbsfähig, widerstandsfähig und nachhaltig zu sein.
Ziele: Das übergeordnete Ziel, die EU zum attraktivsten Ort für die Gründung eines Kleinunternehmens zu machen und dafür zu sorgen, dass es wächst und sich im Binnenmarkt vergrößert, soll durch einen ehrgeizigen, umfassenden und bereichsübergreifenden Ansatz erreicht werden, der auf horizontalen Maßnahmen mit drei spezifischen Säulen beruht: Aufbau von Kapazitäten und Unterstützung des Übergangs zu Nachhaltigkeit und Digitalisierung, Verringerung der Regulierungslast und Verbesserung des Marktzugangs sowie Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln. Die Freisetzung der Kräfte der europäischen KMU aller Art, um den doppelten Übergang anzuführen, sowie die Förderung der Erhöhung der Zahl der KMU, die nachhaltige Geschäftspraktiken anwenden, und der Zahl der KMU, die digitale Technologien einsetzen, stehen im Vordergrund der Strategie.
Gegenstand: Durch den Ausbau des Enterprise Europe Network (EEN) mit speziellen Nachhaltigkeitsberatern und anderen Nachhaltigkeitsdiensten sowie durch die Entwicklung von digitalen Crash-Kursen für KMU-Mitarbeiter, die sich in Bereichen wie KI, Cybersicherheit oder Blockchain auskennen, wird die Kommission KMU in die Lage versetzen, die Vorteile des digitalen Wandels zu nutzen. Darüber hinaus wird die Kommission ein Programm für "digitale Freiwillige" auflegen und die Skills Agenda für Europa aktualisieren, um jungen Fachkräften und erfahrenen Senioren die Möglichkeit zu geben, ihre digitalen Kompetenzen mit traditionellen Unternehmen zu teilen. Zu den weiteren Maßnahmen gehören die KMU-freundliche Umsetzung des einheitlichen digitalen Zugangssektors durch die Mitgliedstaaten sowie die Etablierung der Initiative für Weltraumunternehmertun, „CASSINI“ von der Kommission. Ferner wird die Kommission die bestehenden Beihilfevorschriften für die Kombination nationaler Mittel mit InvestEU- und Horizon-Mitteln vereinfachen, damit KMU von gebündelten Ressourcen profitieren können, die ihnen bei den doppelten Übergängen helfen. Schließlich wird die Kommission im Rahmen ihrer laufenden Überprüfung der Vorschriften für staatliche Beihilfen die Vorschriften dieser zur Risikofinanzierung und die IPCEI-Mitteilung überarbeiten, um den KMU zusätzliche Unterstützung zu gewähren, die Einbindung privater Investitionen zu gewährleisten und gleichzeitig Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
Nicht-legislativer Akt: Am 17. Juni 2020 hat die Europäische Kommission ein Weißbuch zur Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen bei Subventionen aus Drittstaaten veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Während die EU-Beihilfevorschriften dazu beitragen, im Binnenmarkt gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen in Bezug auf die von den EU-Mitgliedstaaten gewährten Subventionen zu wahren, gibt es keine derartigen Regeln für Subventionen, die Drittlandsbehörden gewähren. Dadurch entstehen Risiken bezüglich der Wettbewerbsfähigkeit und der fairen Wettbewerbsbedingungen auf dem EU-Markt.
Ziele: Das Hauptziel des von der Kommission vorgelegten Weißbuchs besteht darin, eine breite Diskussion mit den Mitgliedstaaten, anderen europäischen Institutionen, allen Interessengruppen, einschließlich der Industrie, den Sozialpartnern, den Organisationen, der Zivilgesellschaft, den Forschern, der Öffentlichkeit im Allgemeinen und allen anderen interessierten Parteien über den besten Weg zur wirksamen Bewältigung der festgestellten Herausforderungen zu fördern. Die Ergebnisse der Konsultation zum Weißbuch werden die Grundlage für die Wahl des geeignetsten Weges zur Beseitigung der durch ausländische Subventionen verursachten Verzerrungen bilden. Zusätzlich werden geeignete Vorschläge für Rechtsinstrumente, die es der EU ermöglichen, in vollem Umfang vom Welthandel zu profitieren und ein Modell der offenen strategischen Autonomie zu verfolgen, aus dem Weißbuch hervorgehen. Angesichts des grünen und digitalen Wandels, der auf Wettbewerb, offenen Märkten, weltweit führender Forschung und Technologie und einem starken Binnenmarkt beruht, wird die EU in der Lage sein, das neue System der globalen wirtschaftlichen Governance zu gestalten und für beide Seiten vorteilhafte bilaterale Beziehungen zu entwickeln und sich gleichzeitig vor unlauteren und missbräuchlichen Praktiken zu schützen.
Gegenstand: Jede der durch ausländische Subventionen verursachten wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen wird in sogenannten "Modulen" behandelt (insgesamt drei Module): Unfaire Praktiken im Binnenmarkt allgemein werden im ersten, bei Übernahmen von EU-Unternehmen im zweiten und bei EU-Vergabeverfahren im dritten Modul adressiert. Modul 1 ist als allgemeines Instrument gedacht, um gegen ausländische Subventionen vorzugehen, die zu Verzerrungen im Binnenmarkt führen und einem Empfänger gewährt werden, der in der EU niedergelassen oder, in einigen Fällen, aktiv ist. Während spezifische Verzerrungen, die durch ausländische Subventionen zur Erleichterung des Erwerbs von EU-Zielen verursacht werden, im zweiten Modul behandelt werden, mit dem Ziel sicherzustellen, dass ausländische Subventionen ihren Empfängern keinen unlauteren Vorteil verschaffen, wenn sie (Beteiligungen an) anderen Unternehmen erwerben. In Anbetracht der Tatsache, dass ausländische Subventionen die Durchführung von EU-Vergabeverfahren beeinträchtigen können, schlägt das Weißbuch einen Mechanismus vor, bei dem die Bieter von nun an verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die von Nicht-EU-Ländern erhaltenen finanziellen Beiträge mitzuteilen.
Luftverkehrspaket
Legislativ, einschließlich Folgenabschätzung‚ Artikel 100 Absatz 2 AEUV, 4. Quartal 2020.
Auf dem Weg zu einem europäischen Forschungsraum
Nicht-legislativer Akt: Am 30. September 2020 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über einen neuen EFR für Forschung und Innovation veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Im Jahr 2000 wurde der Europäische Forschungsraum geschaffen, um der Fragmentierung des Forschungs- und Innovationssystems der EU entgegenzuwirken. Obwohl die EU im Bereich Forschung und Innovation immer noch weltweit führend ist, stagniert ihre Leistung seit 2012. Vor dem Hintergrund des globalen Wettbewerbs und unbeständiger geopolitischer Interessen sowie der COVID-19-Pandemie wurden neue Schwachstellen entdeckt. Daher wird die Mobilisierung von Forschungs- und Technologiekapazitäten, insbesondere in weniger entwickelten Regionen innerhalb der EU, entscheidend dazu beitragen, die Fähigkeit der EU zur autonomen Beschaffung und Bereitstellung wichtiger Rohstoffe, Technologien und Dienstleistungen zu fördern, die für die Industrie und die Menschen sicher sind.
Ziele: Der Europäische Forschungsraum wurde ursprünglich mit dem Ziel geschaffen, einen gemeinsamen Wissenschafts- und Technologieraum für die EU aufzubauen und einen Binnenmarkt für Forschung und Innovation zu schaffen, der die Freizügigkeit von Forschern, wissenschaftlichen Erkenntnissen und Innovationen fördert und eine wettbewerbsfähigere europäische Industrie begünstigt. Angesichts der aktuellen Herausforderungen soll der neue F&I-Forschungsraum die Erholung Europas nach der COVID-19-Pandemie vorantreiben und den grünen und digitalen Wandel durch die Förderung der innovationsbasierten Wettbewerbsfähigkeit unterstützen. Die Förderung der technologischen Souveränität in strategischen Schlüsselbereichen sowie die Festlegung von Strategien und Maßnahmen zur Verbesserung der Bereitschaft und der Widerstandsfähigkeit in Bezug auf saubere Technologien sind entscheidend. Durch ein optimales Konzept soll Europas grüner und digitaler Wandel beschleunigt und Europas Widerstandsfähigkeit und Bereitschaft zur Bewältigung künftiger Krisen gestärkt werden. Schließlich ist Europas Wettbewerbsvorteil im globalen Wettlauf um Wissen zu fördern.
Gegenstand: Die Mitgliedstaaten sollen das Ziel von 3 Prozent des EU-BIP für FuE-Investitionen bekräftigen und es an die neuen EU-Prioritäten anpassen. Die Kommission wiederum soll die Mitgliedstaaten bei der Koordinierung und Priorisierung der nationalen F&I-Finanzierung und -Reformen zwischen den Ländern und mit der EU durch einen Dialog und ein eigenes EFR-Forum für den Übergang unterstützen. Die F&I-Politik soll in den Mitgliedstaaten reformiert werden, um die Koordinierung und Komplementarität der nationalen und EU-Programme zu erleichtern und zur Umsetzung des Konjunkturpakets beizutragen. Die Kommission schlägt vor, im Rahmen des EFR-Forums für den Übergang eine spezielle Arbeitsgruppe einzurichten, die den Zugang von Forschern und Einrichtungen aus den Beitrittsländern zu Spitzenleistungen fördert und überwacht. In Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den Interessenträgern wird die Kommission die Umsetzung der neuen Industriestrategie vorantreiben, indem sie bis Ende 2022 gemeinsame industrielle Technologie-Fahrpläne entwickelt. Schließlich wird die Kommission, aufbauend auf den Erkenntnissen aus dem strategischen Planungsprozess von Horizont Europa, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten ein Konzept für die Festlegung und Umsetzung strategischer Prioritäten entwickeln, die der EFR-Agenda gerecht werden.
Nicht-legislativer Akt: Am 29. September 2021 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über Europäische Missionen veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Die Klima- und Gesundheitskrise erfordert eine neue Art der Zusammenarbeit über Politik-, Fach- und Wissenschaftsbereiche hinweg, in direkter Zusammenarbeit mit Unternehmen, lokalen Gemeinschaften und der Innovationsgemeinschaft. Sogenannte EU-Missionen werden gesellschaftliche Akteure dazu anregen, ihre Kräfte auf neue und innovative Weise zu bündeln und Forschung und Innovation in Politikbereichen zu betreiben, die in den letzten Jahren zu gesundheitlichen und sozioökonomischen Herausforderungen geführt haben.
Ziele: Übergeordnetes Ziel der EU-Missionen ist es, gesellschaftliche Herausforderungen anzugehen und die Bürgerinnen und Bürger wieder mit der Europäischen Union zu verbinden, indem sie inspiriert und befähigt werden, ihr Leben und das Leben anderer zu verbessern. Durch die Unterstützung von mindestens 150 europäischen Regionen und Gemeinden bei der Stärkung der Klimaresilienz und der Wiederherstellung der Ozeane und Gewässer bis 2030 wird sich die EU an den Klimawandel anpassen. Durch Vorbeugung und Heilung soll das Leben von mehr als 3 Millionen Menschen, die an Krebs erkrankt sind sowie ihrer Familien, verbessert werden. Bis 2030 sollen 100 klimaneutrale und intelligente Städte sowie 100 ,,Living Labs“ und Leuchttürme entstehen. Forschung und Innovation auf der Grundlage der konkreten Ziele der einzelnen Missionen werden die Richtung vorgeben, um Ergebnisse zu erzielen. Grundlagenforschung und angewandte Forschung, Akteure aus verschiedenen Sektoren und Bereichen können bestehende und neue Lösungen, einschließlich sozialer Innovationen, demonstrieren, erweitern und vervielfältigen. Durch die Ermöglichung eines maßgeschneiderten Innovationskonzepts, das auch soziale Innovationen einschließt, sollen die Lösungen vollständig an die lokalen Gegebenheiten angepasst werden.
Gegenstand: Im Rahmen der Mission "Anpassung an den Klimawandel" werden die teilnehmenden Regionen durch Panels bei der Konsultation und direkten Einbeziehung der Bürger unterstützt. Im Rahmen der Mission "Klimaneutrale und intelligente Städte" werden die ausgewählten Städte ihre Bürgerinnen und Bürger in die Erarbeitung der Ziele von "Klimastadtverträgen" einbeziehen, um die Klimaneutralität bis 2030 zu erreichen. Die aktive Beteiligung der Bürger an lokal organisierten Ansätzen wird während der Umsetzung fortgesetzt, um die Eigenverantwortung und Legitimität der von den lokalen Behörden eingeleiteten Maßnahmen zu stärken. Junge Menschen sind aufgefordert, durch eine geplante Klimainitiative im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps zum Schutz unseres Planeten beizutragen. Daher wird die Kommission die geeigneten Instrumente und Ressourcen zur Verfolgung der Ziele der Missionen mobilisieren, u. a. durch die Bereitstellung von 1,89 Mrd. EUR aus dem Programm Horizont Europa für den Zeitraum 2021-23. Die Umsetzung der fünf EU-Missionen soll von der Kommission bis spätestens 2023 bewertet werden. Die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, den lokalen Behörden, den Forschern, den Innovatoren, dem Privatsektor, den Bürgern, der Zivilgesellschaft und den Investoren sowie der Beitrag des Europäischen Parlaments werden dabei von entscheidender Bedeutung sein.
Digitale Finanzdienste
Nicht-legislativer Akt: Am 24. September 2020 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über eine Strategie für ein digitales Finanzwesen in der EU veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Verbraucher und Unternehmen neigen immer mehr dazu, Finanzdienstleistungen digital in Anspruch zu nehmen, während innovative Marktteilnehmer neue Technologien einsetzen und sich bestehende Geschäftsmodelle auf das digitale Finanzwesen verlagern. Insbesondere im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie wird ein wachsender Anteil der Zahlungen in Geschäften inzwischen digital und kontaktlos abgewickelt, und die Online-Käufe (elektronischer Handel) haben erheblich zugenommen. Da immer mehr Menschen online auf Finanzdienstleistungen zugreifen und die Angestellten des Finanzsektors selbst aus der Ferne arbeiten, ist die Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Betriebs der digitalen Infrastrukturen ebenfalls wichtiger geworden.
Ziele: Die Unterstützung des digitalen Wandels in der EU sowie innovativer Projekte in den Mitgliedstaaten wird zur allgemeinen digitalen Transformation der Wirtschaft und Gesellschaft beitragen und sowohl Verbrauchern als auch Unternehmen erhebliche Vorteile bringen. Ziel ist es, den europäischen Verbrauchern und Unternehmen die Vorteile der digitalen Finanzierung zugänglich zu machen und gleichzeitig die digitale Finanzierung auf der Grundlage europäischer Werte und einer soliden Risikoregulierung zu fördern. Die Kommission räumt der Überwindung der Fragmentierung des digitalen Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen Priorität ein, damit die europäischen Verbraucher einen besseren Zugang zu grenzüberschreitenden Dienstleistungen erhalten und die europäischen Finanzunternehmen ihre digitalen Aktivitäten ausbauen können. Der EU-Rechtsrahmen soll die digitale Innovation im Interesse der Verbraucher und der Markteffizienz erleichtern. Darüber hinaus kann die Schaffung eines europäischen Finanzdatenraums dazu beitragen, datengestützte Innovationen zu fördern, während der Aufbau auf der europäischen Datenstrategie den Zugang zu Daten und den Datenaustausch innerhalb des Finanzsektors erleichtern kann. Schließlich plant die EU, neue Herausforderungen und Risiken, die mit der digitalen Transformation verbunden sind, angemessen anzugehen.
Gegenstand: Zu den spezifischen Maßnahmen gehört ein Vorschlag der Kommission als Teil einer umfassenderen Initiative zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, der sich an die Mitgliedstaaten richtet, um die Vorschriften für die Aufnahme von Kunden zu harmonisieren und einen interoperablen grenzüberschreitenden Rahmen für digitale Identitäten zu schaffen. Weitere harmonisierte Regelungen mit Blick auf die Lizenzvergabe „aus einer Hand“, die Zusammenarbeit mit den ESAs zur Stärkung des EFIF und die Einrichtung einer EU-Plattform für digitale Finanzen zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen privaten und öffentlichen Akteuren werden weiter geprüft. Ein neuer Rechtsrahmen für Krypto-Assets, einschließlich vermögenswertbezogener Token und Utility-Token, wird der Kommission dabei helfen sicherzustellen, dass potenzielle wesentliche regulatorische Hindernisse für Innovationen, die sich aus den Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen ergeben, beseitigt werden. Sie wird regelmäßig Auslegungshilfen dazu liefern, wie die bestehenden Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen auf neue Technologien anzuwenden sind. Ferner wurden eine neue Strategie für Aufsichtsdaten, die 2021 vorgeschlagen werden soll, und ein Legislativvorschlag für einen neuen Rahmen für offene Finanzmärkte bis Mitte 2022 angekündigt, der auf der umfassenderen Initiative für den Datenzugang aufbaut und mit ihr in Einklang steht. Schließlich wird die Kommission bis Mitte 2022 die notwendigen Anpassungen des bestehenden Rechtsrahmens für Finanzdienstleistungen in Bezug auf den Verbraucherschutz und die Aufsichtsvorschriften vorschlagen, um die Endnutzer digitaler Finanzdienstleistungen zu schützen, die Finanzstabilität zu wahren, die Integrität des EU-Finanzsektors zu schützen und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.
Nicht-legislativer Akt: Am 24. September 2020 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über eine neue EU-Strategie für den Massenzahlungsverkehr veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Die kontinuierliche Zunahme bargeldloser Transaktionen, die insbesondere durch die COVID-19-Pandemie verstärkt wurde, hat gezeigt, wie wichtig sichere, zugängliche und bequeme (auch kontaktlose) Zahlungen für Fern- und persönliche Transaktionen sind. In Anbetracht der Tatsache, dass der EU-Zahlungsverkehrsmarkt nach wie vor in erheblichem Maße entlang der nationalen Grenzen fragmentiert ist, da die meisten inländischen Zahlungslösungen, die auf Karten oder Sofortzahlungen basieren, nicht grenzüberschreitend funktionieren, stellt die Kommission fest, dass ein klarer "Governance"-Rahmen erforderlich ist, der eine klare Vision entwickelt, die erwartete Richtung vorgibt und künftige Maßnahmen in einen einheitlichen, kohärenten und übergreifenden politischen Rahmen stellt.
Ziele: Die neue Strategie für den Massenzahlungsverkehr soll es den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen in Europa ermöglichen, ein breites und vielfältiges Angebot an hochwertigen Zahlungslösungen zu nutzen, die von einem wettbewerbsfähigen und innovativen Zahlungsverkehrsmarkt unterstützt werden und auf sicheren, effizienten und zugänglichen Infrastrukturen basieren. Es sollen wettbewerbsfähige einheimische und europaweite Zahlungslösungen zur Verfügung stehen, um die wirtschaftliche und finanzielle Souveränität Europas wirksam zu unterstützen, während die Verbesserung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs mit Nicht-EU-Staaten, einschließlich Überweisungen, die internationale Rolle des Euro und die "offene strategische Autonomie" der EU fördern soll. Das übergeordnete Ziel besteht darin, einen äußerst wettbewerbsfähigen Zahlungsverkehrsmarkt zu schaffen, von dem alle Mitgliedstaaten unabhängig von ihrer Währung profitieren und auf dem alle Marktteilnehmer zu fairen und gleichen Bedingungen miteinander konkurrieren können, um innovative und moderne Zahlungsverkehrslösungen unter voller Einhaltung der internationalen Verpflichtungen der EU anzubieten.
Gegenstand: Die Kommission wird prüfen, ob es zweckmäßig wäre, von den einschlägigen Akteuren die Einhaltung aller oder eines Teils der zusätzlichen Funktionen von SEPA Instant Credit Transfer (SCT Inst.) zu verlangen, wozu auch etwaige künftige Standards für QR-Codes gehören könnten. In Zusammenarbeit mit der Europäischen Zentralbank und/oder der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) wird sie auch prüfen, ob spezifische Maßnahmen ergriffen werden sollten, um die Wirksamkeit des Krisenmanagements von Zahlungssystemen zu verbessern und solide Maßnahmen zur Minderung des Liquiditätsrisikos für Finanzinstitute zu gewährleisten. Bis 2023 wird die Möglichkeit der Entwicklung eines "Labels" für geeignete europaweite Zahlungslösungen zusätzlich zur Erleichterung der Einführung europäischer Spezifikationen für kontaktlose kartengestützte Zahlungen (CPACE) geprüft werden. Darüber hinaus wird die Kommission bei Bedarf weiterhin Hilfestellung leisten, um sicherzustellen, dass Sofortzahlungslösungen und ihre jeweiligen Geschäftsmodelle den EU-Wettbewerbsregeln entsprechen.
Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 1. Juli 2022 haben das Europäische Parlament und der Rat eine politische Einigung zu der Verordnung über Märkte für Kryptowerte sowie Änderungen an der Verordnung über Mittelübertragungen geeinigt (Pressemitteilung). Die Verordnung wird die Verbraucher, die Marktintegrität und die Finanzstabilität schützen sowie einen neuen Rechtsrahmen schaffen, der weitere Innovationen auf einer sicheren und soliden Grundlage ermöglicht.
Vorschlag: Am 24. September 2020 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag über Märkte für Krypto-Anlagen und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Um die EU für das digitale Zeitalter fit zu machen und eine zukunftsfähige Wirtschaft aufzubauen, die für die Menschen arbeitet, indem sie das Potenzial des digitalen Finanzwesens in Bezug auf Innovation und Wettbewerb ermöglicht und unterstützt und gleichzeitig die Risiken abmildert, befasst sich die Kommission mit einer der wichtigsten Anwendungen der Blockchain-Technologie im Finanzwesen, den Kryptowerte. In Anbetracht der Tatsache, dass die meisten Kryptowerte derzeit nicht in den Anwendungsbereich der EU-Finanzdienstleistungsgesetzgebung fallen und daher nicht den Bestimmungen zum Verbraucher- und Anlegerschutz und zur Marktintegrität unterliegen, ist ein gemeinsamer Ansatz aller Mitgliedstaaten von entscheidender Bedeutung, um die durch sie geschaffenen Chancen optimal zu nutzen und die neuen Risiken, die sie mit sich bringen können, zu bewältigen.
Ziele: Die Kommission verfolgt vier Hauptziele: Schaffung von Rechtsklarheit und -sicherheit zur Förderung der sicheren Entwicklung von Kryptowerten und der Nutzung von DLT bei Finanzdienstleistungen; Unterstützung von Innovation und fairem Wettbewerb durch Schaffung eines günstigen Rahmens für die Emission und Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerte; Gewährleistung eines hohen Maßes an Verbraucher- und Anlegerschutz sowie Marktintegrität und schließlich die Bewältigung potenzieller Risiken für die Finanzstabilität und die Geldpolitik, die sich aus einer verstärkten Nutzung von Kryptowerten und DLT ergeben könnten. Des Weiteren wird die Notwendigkeit hervorgehoben, regulatorische Hindernisse für die Emission, den Handel und den Nachhandel von Kryptowerten, die als Finanzinstrumente gelten, zu beseitigen und dabei den Grundsatz der Technologieneutralität zu beachten. Außerdem sollen die Finanzierungsquellen für Unternehmen durch vermehrte Initial Coin Offerings und Securities Token Offerings erweitert werden. Die Begrenzung der Risiken von Betrug und illegalen Praktiken auf den Kryptowert-Märkten sowie die Ermöglichung des Zugangs von Verbrauchern und Anlegern in der EU zu neuen Investitionsmöglichkeiten oder neuen Arten von Zahlungsinstrumenten, insbesondere für grenzüberschreitende Situationen, stehen ebenfalls auf der Tagesordnung.
Gegenstand: Für die Versicherung und die Zulassung zum Handel von Kryptowerten werden Transparenz- und Offenlegungsanforderungen sowie die Zulassung und Beaufsichtigung von Kryptowerte-Dienstleistern und Emittenten von wertbezogenen Token und E-Geld-Token geregelt. Der Vorschlag enthält einheitliche Vorschriften für den Betrieb, die Organisation und die Führung von Emittenten von Wertmarken, Emittenten von E-Geld-Token und Krypto-Anbietern sowie Verbraucherschutzvorschriften für die Ausgabe, den Handel, den Austausch und die Verwahrung von Krypto-Anlagen. Schließlich sind Maßnahmen zur Verhinderung von Marktmissbrauch vorgesehen, um die Integrität der Kryptowerte-Märkte zu gewährleisten. Die Kommission wird ein detailliertes Programm zur Überwachung der Ergebnisse und Auswirkungen dieser Initiative aufstellen und die Auswirkungen der neuen Anforderungen überwachen.
Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 14. Dezember 2022 wurde die Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 600/2014, (EU) Nr. 909/2014 und (EU) 2016/1011 angenommen. Sie legt Anforderungen an die Sicherheit der Netz- und Informationssysteme von Unternehmen und Organisationen des Finanzsektors sowie von kritischen Dritten fest, die IKT (Informations- und Kommunikationstechnologien) bereitstellen. Mit der Verordnung wird ein Rechtsrahmen geschaffen, durch den die Finanzunternehmen sicherstellen müssen, dass sie allen Arten von IKT-bezogenen Störungen und Bedrohungen standhalten, auf sie reagieren und sich von ihnen erholen können, mit dem Ziel, Cyber-Bedrohungen zu verhindern und abzuschwächen.
Vorschlag: Am 24. September 2020 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag über die Betriebsstabilität digitaler Systeme des Finanzsektors und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 600/2014 und (EU) Nr. 909/2014 veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Angesichts der Tatsache, dass digitale oder Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sowohl Chancen als auch Risiken mit sich bringen, besteht die Notwendigkeit, diese zu verstehen und angemessen zu handhaben, insbesondere in Stresssituationen. Zwar gab es nationale Regulierungsinitiativen (z.B. zur Prüfung der digitalen operationellen Widerstandsfähigkeit) und aufsichtsrechtliche Ansätze (z.B. zum Umgang mit IKT-Abhängigkeiten von Dritten), doch aufgrund des Fehlens detaillierter und umfassender Vorschriften zur digitalen operationellen Widerstandsfähigkeit auf EU-Ebene blieben die Auswirkungen angesichts des grenzüberschreitenden Charakters der IKT-Risiken begrenzt. Darüber hinaus haben die unkoordinierten nationalen Initiativen zu Überschneidungen, Unstimmigkeiten, doppelten Anforderungen, hohen Verwaltungs- und Befolgungskosten - insbesondere für grenzüberschreitend tätige Finanzinstitute - dazu geführt, dass IKT-Risiken unerkannt und somit unbehandelt blieben.
Ziele: Ein detaillierter und umfassender Rahmen für die digitale operative Widerstandsfähigkeit von EU-Finanzunternehmen soll die Dimension des digitalen Risikomanagements im Einheitlichen Regelwerk vertiefen. Dieses kann insbesondere die Durchführung des IKT-Risikomanagements durch die Finanzunternehmen verbessern und straffen, eine gründliche Prüfung der IKT-Systeme einführen, das Bewusstsein der Aufsichtsbehörden für Cyberrisiken und IKT-bezogene Vorfälle bei Finanzunternehmen schärfen und Befugnisse für die Finanzaufsichtsbehörden einführen, um die Risiken zu überwachen, die sich aus der Abhängigkeit der Finanzunternehmen von IKT-Drittanbietern ergeben. Mit dem Vorschlag wird ein kohärenter Mechanismus für die Meldung von Vorfällen geschaffen, der dazu beitragen wird, den Verwaltungsaufwand für Finanzunternehmen zu verringern und die Wirksamkeit der Aufsicht zu erhöhen.
Gegenstand: Zu den einheitlichen Anforderungen an die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen, die die Geschäftsprozesse von Finanzunternehmen unterstützen und die erforderlich sind, um ein hohes gemeinsames Niveau an digitaler operativer Widerstandsfähigkeit zu erreichen, gehören Anforderungen an Finanzunternehmen in Bezug auf das Risikomanagement im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), die Meldung größerer IKT-bezogener Vorfälle an die zuständigen Behörden, die Prüfung der digitalen operativen Widerstandsfähigkeit, den Austausch von Informationen und Erkenntnissen in Bezug auf Cyber-Bedrohungen und -Schwachstellen und schließlich Maßnahmen für ein solides Management des IKT-Drittrisikos durch Finanzunternehmen. Weitere Anforderungen in Bezug auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen IKT-Drittdienstleistern und Finanzunternehmen, den Aufsichtsrahmen für kritische IKT-Drittdienstleister, die Dienstleistungen für Finanzunternehmen erbringen, sowie Regeln für die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden und Regeln für die Aufsicht und Durchsetzung durch die zuständigen Behörden werden ebenfalls vorgelegt.
Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 24. März 2022 erzielten das Europäische Parlament und der Rat eine Einigung über der von der Kommission im September 2020 vorgeschlagene Verordnung über eine Pilotregelung für auf der Distributed-Ledger-Technologie basierende Marktinfrastrukturen. Die Verabschiedung der Verordnung ebnet den Weg für die Förderung der Rechtssicherheit, die Unterstützung von Innovationen, den Schutz von Verbrauchern und Anlegern sowie die Marktintegrität und letztlich die Gewährleistung der Finanzstabilität.
Vorschlag: Am 24. September 2020 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag über eine Pilotregelung für auf der Distributed-Ledger-Technologie basierende Marktinfrastrukturen veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Damit die Europäische Union für das digitale Zeitalter gerüstet ist und eine zukunftsfähige Wirtschaft aufbauen kann, die für die Menschen arbeitet, hat die Kommission ein Paket zur digitalen Finanzierung vorgelegt, welches das Potenzial des digitalen Finanzwesens in Bezug auf Innovation und Wettbewerb weiter fördern und gleichzeitig die Risiken abmildern soll. Der folgende Vorschlag zielt speziell auf die Distributed-Ledger-Technologie ("DLT") ab und ermöglicht es innovativen Unternehmen, diese angemessen zu nutzen.
Ziele: Als erste konkrete Maßnahme in diesem Bereich zielt dieser Vorschlag darauf ab, ein angemessenes Niveau des Verbraucher- und Anlegerschutzes, Rechtssicherheit für Krypto-Vermögenswerte und finanzielle Stabilität für Unternehmen, die neue Technologien anwenden, zu schaffen. Die Schaffung eines EU-Rahmens, der sowohl Märkte für Krypto-Werte als auch die Tokenisierung traditioneller Finanzanlagen und eine breitere Nutzung von DLT bei Finanzdienstleistungen ermöglicht, geht mit vier Hauptzielen einher: Schaffung von Rechtsklarheit und -sicherheit, um genau zu wissen, wo der Rahmen nicht mehr zweckdienlich ist; Unterstützung von Innovation und fairem Wettbewerb durch die Schaffung eines Rahmens, der gewährleistet, dass weiterreichende Änderungen der bestehenden Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen evidenzbasiert sind; Förderung des Verbraucher- und Anlegerschutzes und der Marktintegrität und schließlich Gewährleistung der Finanzstabilität. Die Pilotregelung sieht angemessene Schutzmaßnahmen vor, beispielsweise die Begrenzung der Arten von Finanzinstrumenten, die gehandelt werden können. Darüber hinaus werden Bestimmungen, die speziell auf die Gewährleistung der Finanzstabilität und des Verbraucher- und Anlegerschutzes abzielen, nicht in den Anwendungsbereich der Bestimmungen fallen, von denen eine DLT-Marktinfrastruktur ausgenommen werden könnte.
Gegenstand: In dieser Verordnung werden Anforderungen an multilaterale Handelssysteme und Wertpapierabrechnungssysteme festgelegt, die die Distributed-Ledger-Technologie ("DLT-Marktinfrastrukturen") nutzen. Diese Anforderungen gelten für die Erteilung und den Entzug spezifischer Genehmigungen, die Erteilung, Änderung und den Entzug damit verbundener Ausnahmen sowie für die Anordnung, Änderung und den Entzug damit verbundener Bedingungen, Ausgleichs- oder Korrekturmaßnahmen. Darüber hinaus arbeiten die Betreiber von DLT-Marktinfrastrukturen mit den zuständigen Behörden, die mit der Erteilung spezifischer Genehmigungen gemäß dieser Verordnung betraut sind, und mit der ESMA zusammen. Darüber hinaus sind den genannten zuständigen Behörden und der ESMA alle geplanten wesentlichen Änderungen ihres Geschäftsplans, einschließlich kritischer Mitarbeiter, der Regeln der DLT-Marktinfrastruktur und der damit verbundenen rechtlichen Vereinbarungen mindestens vier Monate vor der geplanten Änderung sowie alle Hinweise auf unbefugten Zugang, wesentliche Funktionsstörungen, Verluste, Cyberangriffe oder andere Cyberbedrohungen, Betrug, Diebstahl oder andere schwerwiegende Missstände in der DLT-Marktinfrastruktur zu melden.
Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Am 14. Dezember 2022 wurde die Richtlinie zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU, 2013/36/EU, 2014/59/EU, 2014/65/EU, (EU) 2015/2366 und (EU) 2016/2341 hinsichtlich der digitalen operationalen Resilienz im Finanzsektor angenommen. Mit dieser Richtlinie wird eine befristete Ausnahmeregelung für multilaterale Handelssysteme eingeführt, während gleichzeitig bestimmte Bestimmungen in bestehenden EU-Finanzdienstleistungsrichtlinien geändert und präzisiert werden. Mit der Richtlinie werden die bestehenden Finanzrichtlinien geändert, um Rechtsklarheit und Kohärenz bei der Anwendung der Anforderungen an die digitale Belastbarkeit zu gewährleisten und so das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes sicherzustellen.
Vorschlag: Am 24. September 2020 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinien 2006/43/EG, 2009/65/EG, 2009/138/EU, 2011/61/EU, EU/2013/36, 2014/65/EU, (EU) 2015/2366 und EU/2016/2341 veröffentlicht (Pressemitteilung).
Problem: Um Rechtssicherheit in Bezug auf Krypto-Vermögenswerte zu schaffen und die Ziele der Stärkung der digitalen operativen Widerstandsfähigkeit im Einklang mit dem neuen Paket zur Digitalisierung des Finanzsektors zu erreichen, ist es erforderlich, eine vorübergehende Ausnahmeregelung für multilaterale Handelssysteme einzuführen und bestimmte Bestimmungen in bestehenden EU-Finanzdienstleistungsrichtlinien zu ändern oder zu präzisieren.
Ziele: Die Ziele der folgenden Richtlinie sind identisch mit denen, die im Vorschlag für eine Verordnung über Märkte für Krypto-Werte sowie im Vorschlag für eine Verordnung über eine Pilotregelung für Marktinfrastrukturen auf der Grundlage der Distributed-Ledger-Technologie genannt werden. Dementsprechend befürwortet die Kommission die vier bisher aufgeführten Hauptziele: Schaffung von Rechtsklarheit und -sicherheit zur Förderung der sicheren Entwicklung von Kryptowerten und der Nutzung von DLT bei Finanzdienstleistungen; Unterstützung von Innovation und fairem Wettbewerb durch Schaffung eines günstigen Rahmens für die Emission und Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten; Gewährleistung eines hohen Maßes an Verbraucher- und Anlegerschutz sowie Marktintegrität und schließlich die Bewältigung potenzieller Risiken für die Finanzstabilität und die Geldpolitik, die sich aus einer verstärkten Nutzung von Kryptowerten und DLT ergeben könnten. Des Weiteren wird die Notwendigkeit hervorgehoben, regulatorische Hindernisse für die Emission, den Handel und den Nachhandel von Kryptowerten, die als Finanzinstrumente gelten, zu beseitigen und dabei den Grundsatz der Technologieneutralität zu beachten. Außerdem sollen die Finanzierungsquellen für Unternehmen durch vermehrte Initial Coin Offerings und Securities Token Offerings erweitert werden. Die Begrenzung der Risiken von Betrug und illegalen Praktiken auf den Kryptowert-Märkten sowie die Ermöglichung des Zugangs von Verbrauchern und Anlegern in der EU zu neuen Investitionsmöglichkeiten oder neuen Arten von Zahlungsinstrumenten, insbesondere für grenzüberschreitende Situationen, stehen ebenfalls auf der Tagesordnung.
Gegenstand: Die Mitgliedstaaten sollen bis spätestens ein Jahr nach Annahme der Richtlinie die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen und veröffentlichen. Der Kommission muss unverzüglich der Wortlaut dieser Vorschriften mitgeteilt werden. Nach dem Erlass dieser Vorschriften sollen die Mitgliedstaaten in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug nehmen. Schließlich ist der Kommission der Wortlaut der wichtigsten innerstaatlichen Rechtsvorschriften, die auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen wurden, mitzuteilen.
Weiterführende Publikationen
Industry 4.0: SMEs Challenges and Opportunities in the Era of Digitalization,
Chiara Ristuccia
ZEI Discussion Paper C 252 / 2019
Die vierte industrielle Revolution ändert unser Leben tiefgreifend. Industrie 4.0 bietet der Wirtschaft in gleichem Maße Chancen und Herausforderungen, insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe. Internet-Bedrohungen häufen sich, sodass auch kleine und mittlere Betriebe effiziente Lösung zur Cybersicherheit und zum Schutz ihrer Daten benötigen. Investitionen in neue Technologien müssen ebenso getätigt werden wie die Verbreitung digitaler Kompetenzen. Die Staaten der europäischen Union haben gezielte Initiativen gefördert, dabei aber aber unterschiedliche Stufen der Digitalisierung erreicht. Diese Publikation analysiert die primären Herausforderungen, denen Unternehmen sich stellen müssen, um mit den neusten Technologien Schritt zu halten und beleuchtet den aktuellen Stand der Reformen zur digitalen Transformation. Das Paper macht deutlich, dass die Europäische Union eine Vorreiterrolle bei der Unterstützung von Unternehmen und Bürgern spielen kann, um so den neuen Herausforderungen zu begegnen.
Priority 2: European Digital Single Market or the Collective Failure of Individuals,
Dominique Roch
In: Stüwe, Robert / Panayotopoulos, Thomas (Hrsg.): The Juncker Commission. Politicizing EU Policies (Schriftenreihe des Zentrum für Europäische Integrationsforschung, Bd. 79), Nomos: Baden-Baden 2020, S. 91-107, ISBN 978-3-8487-5597-4.
Das primäre Erkenntnisinteresse des Buches besteht darin, Strategien der Europäischen Kommission beim Umgang mit dem Phänomen der Politisierung in der EU‐Gesetzgebung zu erforschen. In einer Fallstudie zur Amtszeit von Präsident Jean‐Claude Juncker analysieren die Autoren des Sammelbandes, wie die EU‐Kommission zwischen 2014 und 2019 bestimmte politische Schwerpunkte gesetzt hat, um ihre Agenda voranzutreiben. Gegenstand der Analyse sind die zehn politischen Prioritäten der Juncker‐Kommission aus den jährlichen Arbeitsprogrammen seit 2014. Ausgangspunkt der Studie ist das von Juncker proklamierte Selbstverständnis als „politischer Kommission“. Die Bewertung der „Politisierung“ integrationspolitischer Vorhaben fällt dabei ambivalent aus: Auf der einen Seite hat die Juncker Kommission politisierte Themen gezielt aufgegriffen und als Gelegenheiten zur politischen Führung sowie zur Schärfung des eigenen institutionellen Profils genutzt. Auf der anderen Seite sah sich die EU‐Kommission zuweilen gezwungen, bei Krisen und Kontroversen Schadensbegrenzung zu betreiben.
A Europe Fit for the Digital Age
Carlos Deniz Cesarano,
In: Robert Stüwe / Sally Bramers (eds.): ZEI Future of Europe Observer. Von der Leyen:Still caught in Corona Calamities, Jg. 9 Nr. 1 April 2021, S. 4-5.
Diese Ausgabe des ZEI Future of Europe Observer befasst sich mit der Umsetzung des ersten Arbeitsprogramms der von der
Leyen-Kommission im Rahmen des ZEI-Forschungsprojekts "Regieren und Regulieren in der Europäischen Union". Ergänzt durch Visualisierungen der bewährten ZEI Monitor-Ampel, bietet das Magazin Analysen zum Arbeitsfortschritt in den sechs politischen Prioritäten der Europäischen Kommission.
Chancen und Grenzen europäischer Cybersicherheitspolitik
Johannes Wiggen
ZEI Discussion Paper C 261/2020
Wie hat die EU bislang versucht, sich und ihre Mitgliedsstaaten vor staatlichen „Cyberattacken“ zu schützen bzw. diese zu vermeiden? Dieses Papier überträgt das Cybersicherheitsdilemma, das als einziges politikwissenschaftliches Konzept die Logik und Dynamik hinter Netzwerkoperationen erklärt, auf den Sicherheitsakteur EU, um die bislang von der EU unternommenen Politiken zu rekonstruieren sowie deren Effektivität zu bewerten. Das Papier argumentiert, dass sich die Cyber-Diplomatie der EU verstärkt auf den Aufbau von Vertrauen mit nicht-gleichgesinnten Staaten und die Etablierung eines zwischenstaatlichen Status quo im Umgang mit Cyberoperationen konzentrieren sollte. Zur Signalisierung ihrer friedvollen Absichten und um so einen unilateralen Beitrag zur Cybersicherheit aller Staaten zu leisten, sollte die EU einen Schwachstellenmanagementprozess verabschieden sowie sich pro-Verschlüsselung positionieren. Des Weiteren sollten die EU-28 Cybersicherheit defensiv denken, um das Cybersicherheitsdilemma nicht weiter zu befeuern, und deutlich machen, dass nur Cyberoperationen, die vergleichbar eines Militärschlages sind, mit militärischer Gewalt beantwortet werden.
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