Priorität 7 - Binnenmarkt

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Schaffung einer Kapitalmarktunion

Vermeidung von Sozialdumping

Verwaltungszusammenarbeit zwischen nationalen Steuerbehörden

Gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage

Finanztransaktionssteuer auf EU-Ebene

Verringerung des Fachkräftemangel

Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2019

Ein fairer und zukunftssicherer Binnenmarkt

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Am 20. Juni 2019 ist die Verordnung über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten im Warenverkehr in Kraft getreten. Sie geht auf einen Legislativvorschlag der Europäischen Kommission vom 17. Dezember 2017 zurück (siehe ZEI Monitor 2017).

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Am 19. März 2019 ist die Verordnung zur Verbesserung des Prinzips über die gegenseitige Anerkennung von Waren, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht worden sind, in Kraft getreten. Sie geht auf einen Legislativvorschlag der Europäischen Kommission vom 17. Dezember 2017 zurück (siehe ZEI Monitor 2017).

Gesundheitsschutz

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Aufklapp-Text

Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2018

Europäischer Aktionsplan im Verteidigungssektor (aus 2016)

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Am 13. Juni 2018 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag zur Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 vorgelegt. Der Fonds soll  Kooperationsprogramme in Gang bringen, die ohne einen EU-Beitrag nicht zustande kämen, und zielt auf die Unterstützung der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit. Er soll notwendige  Anreize  zur  Förderung  der  Zusammenarbeit  in  jeder Phase des industriellen Zyklus setzen und auf diese Weise zur strategischen Autonomie der EU beitragen. Der vorgeschlagene Rechtsakt soll ab dem 1. Januar 2021 Anwendung finden.   

Besteuerung der digitalen Wirtschaft

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  • Am 25. Mai 2018 hat die Europäische Kommission detaillierten technischen Änderungen an den EU-Vorschriften über die Mehrwertsteuer (MwSt.) vorgeschlagen, die den jüngsten Vorschlag zur Überarbeitung des Systems, um es betrugssicherer zu machen, ergänzen. Die Kommission hofft, dass diese technischen Maßnahmen einen Anstoß zu Diskussionen in den Mitgliedstaaten über die allgemeinen Grundsätze oder „Eckpfeiler“ eines einfacheren und belastbaren endgültigen EU-Mehrwertsteuersystems für den Warenhandel innerhalb der EU geben werden. (Mehr

  • Am 13. März 2018 begrüßte die Europäische Kommission, dass die EU-Mitgliedstaaten in der Frage der neuen Transparenzvorschriften für Intermediäre (Steuerberater, Buchhalter, Banken, Anwälte u.a.), die Steuerplanungsstrategien für Klienten ausarbeiten und empfehlen, eine politische Einigung erzielt haben. Die neue Meldepflicht soll am 1. Juli 2020 in Kraft treten. Die EU-Mitgliedstaaten wären ab dann verpflichtet, alle drei Monate Informationen auszutauschen. Der erste Austausch wird spätestens am 31. Oktober 2020 stattfinden. (Mehr)

Soziale Gerechtigkeit

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Aufklapp-Text

Lebensmittelversorgungskette in der EU

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Am 12. April 2018 hat die Europäische Kommission einen Richtlinienvorschlag unterbreitet, der ein Verbot der schädlichsten unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette vorsieht, damit kleine und mittlere Lebensmittelunternehmen und landwirtschaftliche Betriebe in ihren Geschäftsbeziehungen zu anderen Unternehmen gerechtere Marktbedingungen haben. Zudem enthält der Vorschlag auch Bestimmungen für eine wirksame Durchsetzung: Werden Verstöße festgestellt, können nationale Behörden Sanktionen verhängen. (Mehr)

Vollendung der Kapitalmarktunion

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  • Die Europäische Kommission und der Europäische Investitionsfonds (EIF) haben am 10. April 2018 ein Programm für einen europaweiten Risikokapitaldachfonds (VentureEU) aufgelegt, um Investitionen in innovative Start-up- und Scale-up-Unternehmen in ganz Europa zu fördern. Die Kommission und der EIF haben die sechs teilnehmenden Fonds bekannt gegeben, die EU-Unterstützung für ihr Investitionsvorhaben am europäischen Risikokapitalmarkt erhalten. Die Fonds werden mit EU-Mitteln in Höhe von 410 Mio. EUR unterstützt und sollen bis zu 2,1 Mrd. EUR an öffentlichen und privaten Investitionen mobilisieren. Im Gegenzug wird dies voraussichtlich zu Neuinvestitionen in Höhe von schätzungsweise 6,5 Mrd. EUR in innovative Start-up- und Scale-up-Unternehmen in ganz Europa führen, sodass sich das derzeit in Europa verfügbare Risikokapital verdoppelt. (Mehr)

  • Die Europäische Kommission hat am 12. März 2018 Vorschriften vorgeschlagen, mit denen alternative Finanzierungsquellen gefördert und Hindernisse für grenzüberschreitende Investitionen abgebaut werden sollen. Dies ist ein Meilenstein auf dem Weg zur Verwirklichung der Kapitalmarktunion. Die Vorschläge sollten den grenzüberschreitenden Markt für Investmentfonds voranbringen, den EU-Markt für gedeckte Schuldverschreibungen als Quelle langfristiger Finanzierungsmittel fördern und den Anlegerschutz bei grenzüberschreitenden Wertpapier- und Forderungsgeschäften verbessern. (Mehr)

Steigerung der Effizienz der Binnenmarkt-Rechtsetzung

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Am 7. Juni 2018 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag zur Aufstellung des Binnenmarktprogramms, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, einschließlich der kleinen und mittleren Unternehmen, und die europäischen Statistiken vorgelegt. Das Binnenmarktprogramm soll laut dem Vorschlag 4 Mrd. Euro an Mittelzuweisungen im nächsten mehrjährigen EU-Haushalt zwischen 2021 und 2027 erhalten, um Verbraucher zu stärken und zu schützen sowie die zahlreichen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Europa dabei zu unterstützen, in vollem Umfang von einem gut funktionierenden Binnenmarkt zu profitieren. (Mehr)

Umsetzung der Binnenmarktstrategie (Fortsetzung aus 2017 / 16 / 15)

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Am 19. April 2018 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung zur Einzelhandelsbranche veröffentlicht, um den Mitgliedstaaten bewährte Verfahren (best practices) zur besseren Wettbewerbsfähigkeit der Branche an die Hand zu geben. Die heute vorgelegte Mitteilung zum Einzelhandel stellt das letzte Element der 2015 vorgestellten Binnenmarktstrategie dar. (Mehr)

Die bewährten Verfahren umfassen im einzelnen:

  1. Die Niederlassung im Einzelhandel zu erleichtern;
  2. Den Abbau von Beschränkungen für den alltäglichen Betrieb von Einzelhandelsgeschäften;
  3. Neue Ansätze zur Förderung lebendiger Innenstädte;
  4. Einen Indikator für Beschränkungen im Einzelhandel (Retail Restrictiveness Indicator – RRI)

Fairere Besteuerung von Unternehmen (Fortsetzung aus 2017) 

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  • Am 22. Juni 2018 haben die EU-Mitgliedstaaten in der Frage der neuen Instrumente zur Schließung von Steuerlücken im EU-Mehrwertsteuersystem eine politische Einigung erzielt. Diese Lücken können zu umfangreichem Mehrwertsteuerbetrug führen, der die nationalen Haushalte der EU-Mitgliedstaaten jedes Jahr 50 Mrd. EUR kostet. Mit den vereinbarten Maßnahmen werden der Vorschlag der Kommission für eine weitreichende Reform des EU-Mehrwertsteuersystems vom Oktober 2017 und der Mehrwertsteuer-Aktionsplan – „Auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum“ vom April 2016 umgesetzt. (Mehr)
  • Am 25. Mai 2018 hat die Europäische Kommission einen Richtlinienvorschlag zum Anwendungszeitraum der optionalen Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei der Lieferung bestimmter betrugsanfälliger Gegenstände sowie des Schnellreaktionsmechanismus gegen Mehrwertsteuerbetrug präsentiert. (Mehr)

Gesetzesvorschläge: Flexiblere Mehrwertsteuersätze

  • Am 18. Januar 2018 hat die Europäische Kommission neue Rechtsvorschriften für flexiblere Mehrwertsteuersätze und weniger Verwaltungsaufwand für Kleinunternehmen vorgeschlagen. Diese Vorschläge bilden den Reformabschluss der Mehrwertsteuervorschriften durch die Schaffung eines einheitlichen Mehrwertsteuerraums, den den Mehrwertsteuerbetrug in der EU (50 Mrd. Euro jährlich) drastisch verringern, die Unternehmen fördern und gleichzeitig die Staatseinnahmen sichern soll. (Pressemitteilung):
  1. Diese umfassen zum einen den Richtlinienvorschlag zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf die Mehrwertsteuersätze. Die neu gefassten, weniger restriktiven Vorschriften gäben allen Mitgliedstaaten das Recht - neben den derzeit erlaubten ermäßigten Steuersätzen von mindestens 5 Prozent und der Steuerbefreiung mit Recht auf Vorsteuerabzug - einen weiteren ermäßigten Steuersatz zwischen 0 und 5 Prozent anzuwenden.
  2. Zudem hat die Kommission einen Richtlinienvorschlag zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG vorgelegt. Ziel ist die Kostensenkung für Kleinunternehmer bei der Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften. 

Weltraumstrategie für Europa (Fortsetzung aus 2017 / 16)

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Am 6. Juni 2018 hat die Europäische Kommission für den nächsten mehrjährigen EU-Haushalt (2021-2027) Mittelzuweisungen für die europäischen Weltraumprogramme im Umfang von 16 Mrd. Euro vorgeschlagen, um Europas autonomen Zugang zum Weltraum zu stärken. (Mehr

Die Kommission schlägt vor, die Haushaltsmittel in Höhe von 16 Mrd. Euro für den Zeitraum 2021-2027 wie folgt zuzuweisen:

  1. 9,7 Mrd. Euro Galileo und EGNOS, die globalen und regionalen Satellitennavigationssysteme der EU;
  2. 5,8 Mrd. Euro für Copernicus, das Erdbeobachtungsprogramm der EU;
  3. 500 Mio. EUR für die Entwicklung neuer Sicherheitskomponenten

Zudem schlägt die Kommission vor, alle bestehenden und neuen Weltraumaktivitäten in einem einzigen Programm zusammenzuführen. Zu diesem Zweck hat sie einen Verordnungsvorschlag zur Aufstellung des Weltraumprogramms der Union und der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm präsentiert.

Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2017

Umsetzung der Binnenmarktstrategie

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Am 19. Dezember 2017 hat die Europäische Kommission zwei Legislativvorschläge vorgelegt, um Unternehmen – insbesondere kleinen und mittleren – den europaweiten Verkauf ihrer Produkte zu erleichtern und die Kontrollen durch nationale Behörden und den Zoll zu verstärken, um die Produktsicherheit zu erhöhen: (Pressemitteilung)

  1. Verordnungsvorschlag zur Verbesserung des Prinzips über die gegenseitige Anerkennung von Waren, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht worden sind
  2. Verordnungsvorschlag zur Konformitätskontrolle, Marktüberwachung und Harmonisierung im Warenverkehr


Die Kommission hat am 2. Mai 2017 ein Paket von Maßnahmen vorgestellt, die das Funktionieren des Binnenmarktes für Bürger/-innen und Unternehmen verbessern sollen. Mit dem angenommenen Maßnahmenpaket wird es für Bürger/-innen und Unternehmen einfacher, Verwaltungsakte online zu erledigen – sei es in ihrem Heimatland oder bei beruflichen oder sonstigen Aufenthalten in einem anderen EU-Land. Außerdem wird es dazu beitragen, dass die gemeinsam vereinbarten Regeln eingehalten werden. Konkret hat die Kommission drei Initiativen auf den Weg gebracht:

  1. Ein zentrales digitales Zugangstor: Wichtige Verwaltungsverfahren wie die Beantragung einer Geburtsurkunde, die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs, eine Unternehmensgründung oder die Beantragung von Sozialleistungen müssen online zugänglich gemacht werden.
  2. Ein Binnenmarkt-Informationstool: Bei ernsthaften Schwierigkeiten mit der Anwendung der Binnenmarktvorschriften gezielt definierte und unmittelbar verfügbare Daten (zu Aspekten wie Kostenstruktur, Preispolitik, verkauftes Produktvolumen usw.) an der Quelle zu beziehen.
  3. Einen SOLVIT-Aktionsplan: Verstärkte Nutzung von SOLVIT, einem kostenlosen Dienst, der europaweit schnelle und pragmatische Lösungen für Bürger/-innen und Unternehmen bereitstellt, die bei einem Umzug oder grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeiten innerhalb der EU Schwierigkeiten im Umgang mit Behörden haben. (Mehr)

Am 10. Januar 2017 hat die Europäische Kommission ein Maßnahmenpaket zum Dienstleistungssektor in der EU vorgelegt, das es Unternehmen und Freiberuflern erleichtern soll, Dienstleistungen für einen potenziellen Kundenkreis von 500 Millionen Menschen in der EU zu erbringen. Zu den geplanten Gesetzesvorschlägen gehören:

  1. Ein Verordnungsvorschlag für eine Elektronische Europäische Dienstleistungskarte
  2. Ein Richtlinienvorschlag für ein Meldeverfahren für Dienstleistungen
  3. Ein Richtlinienvorschlag zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer neuen Verordnung zur Anerkennung von Berufen. (Mehr)

Besteuerung von Unternehmen

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  • Die Kommission hat am 11. Dezember 2017 neue Quellensteuer-Leitlinien vorgelegt, die die Kosten für die Mitgliedstaaten senken und die Verfahren für grenzübergreifend tätige Anleger in der EU vereinfachen sollen. Der neue Verhaltenskodex bietet Lösungen für Anleger, die wegen der Art und Weise, wie Quellensteuern erhoben werden, zweimal Steuern auf die Erträge zahlen müssen, die sie mit grenzüberschreitenden Investitionen erzielen. (Mehr)

  • Die Europäische Kommission hat am 30. November 2017 neue Instrumente vorgestellt, mit denen das Mehrwertsteuersystem der EU weniger betrugsanfällig wird und Schlupflöcher geschlossen werden, welche Mehrwertsteuerbetrug in großem Umfang begünstigen können. Die neuen Vorschriften sollen das Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten stärken, damit diese mehr Informationen austauschen können, und die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Steuerbehörden und den Strafverfolgungsbehörden fördern. Diese vorgeschlagenen Maßnahmen würden die Mitgliedstaaten in die Lage versetzen, mehr relevante Informationen auszutauschen und bei der Bekämpfung dieser Aktivitäten intensiver zusammenzuarbeiten. (Mehr)

  • Die Europäische Kommission hat am 4. Oktober 2017 Pläne für die größte Reform der EU-Mehrwertsteuervorschriften seit einem Vierteljahrhundert vorgelegt. Durch die Neuregelung soll das System für Regierungen und Unternehmen gleichermaßen verbessert und modernisiert werden.
    die „Eckpfeiler“ des neuen endgültigen und gemeinsamen EU-Mehrwertsteuerraums werden sein:
    1. Zentrale Anlaufstelle
    2. Betrugsbekämpfung
    3. Größere Kohärenz
    4. Weniger Bürokratie (Mehr)

  • Die Europäische Kommission hat am 21. September 2017  eine neue Agenda der EU vorgelegt, um sicherzustellen, dass die digitale Wirtschaft in einer fairen und wachstumsfreundlichen Weise besteuert wird. Diese Mitteilung ebnet den Weg für einen Legislativvorschlag zu EU-Vorschriften für die Besteuerung von Gewinnen in der digitalen Wirtschaft. Ziel ist die Gewährleistung eines kohärenten Konzepts der EU zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft. Diese Vorschriften könnten bereits im Frühjahr 2018 vorliegen (Mehr)

Weltraumstrategie für Europa

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Der Rat und das Europäische Parlament haben den Ansatz der Europäischen Kommission aus der 2016er Mitteilung  über  eine  Weltraumstrategie  für  Europa in ihren Schlussfolgerungen vom 30. Mai  2017 als auch in einer Entschließung vom 12. September 2017 grundsätzlich bestätigt und weitere Empfehlungen ausgesprochen.

Aktionsplan für eine Kapitalmarktunion

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  • Die Europäische Kommission hat am 20. Dezember 2018 zwei überarbeitete Rechtsvorschriften vorgeschlagen, die kleineren Wertpapierfirmen das Leben erleichtern und die größten systemrelevanten Firmen den gleichen Regelungen unterwerfen sollen wie europäische Banken. In ihrer Halbzeitbilanz des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion hatte die Kommission angekündigt, im Rahmen ihrer Bemühungen um Stärkung der Kapitalmärkte für einen wirkungsvolleren Aufsichtsrahmen für Wertpapierfirmen zu sorgen.
    Der Vorschlag umfasst:
  1. Neue und einfachere Aufsichtsregeln für die überwiegende Mehrheit der nicht systemrelevanten Wertpapierfirmen, ohne die Finanzstabilität zu gefährden,
  2. Geänderte Vorschriften, die gewährleisten sollen, dass große systemrelevante Wertpapierfirmen mit bankenähnlichen Tätigkeiten und Risiken wie Banken reguliert und beaufsichtigt werden. Solche systemrelevanten Wertpapierfirmen würden folglich im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus von der Europäischen Zentralbank in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde beaufsichtigt. Zwischen den großen systemrelevanten Finanzinstituten wird dies gleiche Wettbewerbsbedingungen gewährleisten. (Mehr)

  • Die Kommission hat am 11. Dezember 2017 neue Quellensteuer-Leitlinien vorgelegt, die die Kosten für die Mitgliedstaaten senken und die Verfahren für grenzübergreifend tätige Anleger in der EU vereinfachen sollen. Der neue Verhaltenskodex bietet Lösungen für Anleger, die wegen der Art und Weise, wie Quellensteuern erhoben werden, zweimal Steuern auf die Erträge zahlen müssen, die sie mit grenzüberschreitenden Investitionen erzielen. (More)

  • Am 20. September 2017 hat die EU Kommission eine Reihe von Reformen vorgeschlagenen die darauf abzielen die Finanzmärte stärker zu vernetzen und den Weg zur Kapitalmarktunion zu ebnen. Mit den Vorschlägen werden - nach ihrer Verabschiedung - die Mandate, die Lenkungsstruktur und die Finanzierung der europäischen Aufsichtsbehörden für Banken (Europäische Bankenaufsichtsbehörde, EBA), für Wertpapiere und Finanzmärkte (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, ESMA) sowie für Versicherungen und Altersversorgung (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung, EIOPA) verbessert. Um die einheitliche Anwendung der EU-Vorschriften sicherzustellen und eine echte Kapitalmarktunion zu fördern, werden der ESMA zudem direkte Aufsichtsbefugnisse in spezifischen Finanzsektoren übertragen. Schließlich schlägt die Kommission gezielte Änderungen an der Zusammensetzung und Organisation des ESRB vor, der die Risiken für die Stabilität des Finanzsystems als Ganzes überwacht. (Mehr)

  • Die Europäische Kommission hat am 14. Juli 2016 Änderungen der Verordnungen über Europäische Risikokapitalfonds (EuVECA) und Europäische Fonds für soziales Unternehmertum (EuSEF) vorgeschlagen und damit einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Schaffung der Kapitalmarktunion getan. Die Kommission schlägt vor, das EuVECA- und EuSEF-Gütesiegel Fondsverwaltern jeder Größenordnung zugänglich zu machen und den Kreis der Unternehmen, in die investiert werden kann, zu erweitern. Diese Maßnahmen sind Bestandteil des Aktionsplans für die Kapitalmarktunion, der darauf abzielt, die Finanzierungsquellen für europäische Unternehmen und für langfristige Projekte zu erweitern, zu diversifizieren und dadurch marktbasierte Investitionen zu erschließen. (Mehr)

  • Am 8. Juni 2016 hat der Rat den Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission zur Neufassung der Emissionsprospekt-Vorschriften verabschiedet. Diese Regeln gelten, wenn Firmen europäische Kapitalmärkte anzapfen wollen. Zuvor hatte die Kommission im November 2015 einen neuen Verordnungsvorschlag für Emissionsprospekt-Regeln unterbreitet, um Firmen den Zugang zu Finanzierungsquellen zu erleichtern und die Informationsbeschaffung für Investoren zu verbessern. (Mehr)

  • Am 25. April 2016 hat die Europäische Kommission ihren ersten Statusbericht zur Umsetzung der Kapitalmarktunion (CMU) vorgelegt und die Fortschritte seit der Verabschiedung des Aktionsplanes zur Kapitalmarktunion vor sechs Monaten untersucht. Ein Kernbestandteil der vorgelegten Maßnahmen des Aktionsplans ist ein neuer rechtlicher Rahmen zur Revitalisierung des Verbriefungsmarktes für einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen (STS).  Ziel der Kapitalmarktunion ist es, den Beitrag des Kapitalmarkts zur Wirtschaftsfinanzierung in Europa gegenüber dem Anteil der Banken zu erhöhen. (Mehr)

  • Die Europäische Kommission hat am 28. Januar 2015 nach einer Orientierungsdebatte den Startschuss für die Schaffung einer Kapitalmarktunion gegeben. Am 18. Februar 2015 hat die Europäische Kommission als ersten Schritt ein Strategiepapier (Grünbuch) zur Schaffung einer Kapitalmarktunion veröffentlicht. Es soll eine EU-weite Diskussion über mögliche Maßnahmen anstoßen, die zur Etablierung eines echten Kapitalbinnenmarkts erforderlich sind. Auf der Grundlage der eingegangen Rückmeldungen wird die Kommission im dritten Quartal 2015 einen Aktionsplan für die Kapitalmarktunion vorstellen. (Mehr)

  • Die Europäische Kommission hat am 30. September 2015 ihren Aktionsplan für die Kapitalmarktunion vorgestellt, der mittelfristig einen echten Kapitalbinnenmarkt für alle 28 Mitgliedstaaten schaffen soll. Kurzfristiges Ziel ist es, die Verbriefungsmärkte in der EU wiederzubeleben. (Mehr)

Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2016

Mobilität von Arbeitskräften

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  • Am 8. März 2016 hat die Europäische Kommission eine gezielte Überarbeitung der Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern vorgelegt. Mit der Überarbeitung der Entsenderichtlinie, die im Arbeitsprogramm 2016 vorgesehen ist, kommt die Kommission der Verpflichtung aus ihren Politischen Leitlinien nach, den Grundsatz des gleichen Arbeitsentgelts für die gleiche Arbeit am gleichen Ort zu fördern. Mit diesem Vorschlag soll die Entsendung von Arbeitnehmern, die in einem Mitgliedstaat beschäftigt sind und von ihrem Arbeitgeber zur Erbringung einer Arbeitsleistung vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, erleichtert werden – und zwar vor dem Hintergrund eines fairen Wettbewerbs und der Wahrung der Arbeitnehmerrechte. Insbesondere zielt die Initiative darauf, gerechte Entlohnungs- und gleiche Wettbewerbsbedingungen für entsendende wie lokale Unternehmen im Aufnahmeland zu gewährleisten. (Mehr)

  • Am 13. Dezember 2016 hat die Europäische Kommission eine überarbeitete Fassung der EU-Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit vorgelegt, um Arbeitskräften die Mobilität zu erleichtern und bessere Instrumente für die Zusammenarbeit zwischen den mitgliedstaatlichen Behörden zur Verfügung zu stellen. Ausgehend von der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union klärt die Gesetzesnovelle nach Angaben der Kommission, dass die Mitgliedstaaten beschließen können, mobilen Personen, die nicht erwerbstätig sind – die also weder arbeiten, noch aktiv Arbeit suchen und sich nicht legal im betreffenden Mitgliedstaat aufhalten – keine Sozialleistungen zu gewähren. (Mehr)

Binnenmarktstrategie 

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Die Europäische Kommission hat am 25. Mai 2015, zur Umsetzung ihrer Strategie für den digitalen Binnenmarkt und ihrer Strategie für den Binnenmarkt, ein Maßnahmenpaket vorgelegt, das es Verbrauchern und Unternehmen ermöglicht, EU-weit Produkte und Dienstleistungen einfacher und sicherer online zu kaufen und anzubieten. Dieses Maßnahmenpaket zielt auf drei Schwerpunkte ab:

  1. den Online-Handel anzukurbeln, indem gegen das Geoblocking vorgegangen wird
  2. die grenzüberschreitende Paketzustellung erschwinglicher und effizienter zu gestalten
  3. und für mehr Vertrauen durch einen besseren Schutz der Verbraucher und eine bessere Durchsetzung der geltenden Vorschriften zu sorgen. (Mehr)

  • Die Europäische Kommission hat am 2. Juni 2016 Leitlinien vorgelegt, die es Verbrauchern, Unternehmen und Behörden erleichtern sollen, verantwortungsvoll an der kollaborativen Wirtschaft mitzuwirken. Diese Mitteilung, die bereits in der Binnenmarktstrategie angekündigt worden war, enthält Leitlinien dafür, wie das bestehende EU-Recht in diesem dynamischen und sich schnell entwickelnden Bereich angewandt werden sollte. Sie bietet Klarstellungen zu wichtigen Fragen, mit denen sowohl Marktteilnehmer als auch Behörden konfrontiert sind, z. B. Marktzugangsanforderungen, Verbraucherschutz, Haftung, Arbeitsrecht und steuerliche Behandlung. (Mehr)

  • Am 5. September 2016 hat die Europäische Kommission ihren Barometer zu den Verbrauchermärkten veröffentlicht, in dem aus Bewertungen von Verbrauchern aus der EU hervorgeht, wie gut 42 Märkte für Waren und Dienstleistungen funktionieren. Die Verbraucherbarometer dienen politischen Entscheidungs- und Interessenträgern dazu, die Auswirkungen der Politik über einen bestimmten Zeitraum zu bewerten und den Zustand der Märkte in den Mitgliedstaaten miteinander zu vergleichen. Ein zentrales Ergebnis des Barometers ist, dass aus Sicht der Verbraucher die Verbesserung in den Dienstleistungsmärkten größer ist als in den Warenmärkten. Der größte Fortschritt ist im Sektor Finanzdienstleistungen auszumachen. (Mehr)

  • Am 22. November 2016 hat die Europäische Kommission einen neuen Richtlinienvorschlag auf dem Gebiet der Unternehmensinsolvenzen in Europa vorgelegt, der eine Förderung einer frühen Umstrukturierung von Unternehmen zur Unterstützung von Wachstum und Beschäftigung vorsieht. (Mehr)

  • Am 22. November 2016 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung zu ihrer Start-up- und Scale-up-Initiative veröffentlicht, die innovativen Unternehmern in Europa beste Chancen eröffnen soll, weltweit die Marktführerschaft zu übernehmen. Sie bündelt alle Möglichkeiten, die die EU bereits bietet, und setzt zusätzlich neue Schwerpunkte in den Bereichen Risikokapitalinvestitionen, Insolvenzrecht und Besteuerung. (Mehr)

Europäischer Aktionsplan im Verteidigungssektor

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Am 30. November 2016 hat die Europäische Kommission einen Europäischer Aktionsplan im Verteidigungsbereich vorgeschlagen, um die Effizienz der Ausgaben für die gemeinsame Verteidigung in den Mitgliedstaaten zu steigern, die Sicherheit der Bürger Europas zu erhöhen und eine wettbewerbsfähige und innovative industrielle Basis als Teil eines Binnenmarktes für Verteidigungsgüter zu fördern. (Mehr)

Mehrwertsteuer

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  • Am 24. Februar erörterte das Kollegium der Europäischen Kommission, in einer Orientierungsdebatte über die Mehrwertsteuer, Mittel und Wege zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug. Schätzungen zufolge verursacht der grenzüberschreitende Mehrwertsteuerbetrug in der Europäischen Union pro Jahr Mehrwertsteuereinbußen von rund 50 Mrd. EUR. Die Europäische Kommission beabsichtigt, im März einen Aktionsplan zu diesem Thema vorzulegen. (Mehr)

  • Am 7. April 2016 hat die Europäische Kommission ihren angekündigten Mehrwertsteuer-Aktionsplan zur Modernisierung des EU-Mehrwertsteuersystems präsentiert. Dieser soll der erste Schritt sein auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum, der auf die Bekämpfung von Betrug, die Unterstützung von Unternehmen und die Förderung der digitalen Wirtschaft und des elektronischen Geschäftsverkehrs ausgelegt ist. (Mehr)

  • Am 6. September 2016 hat die Europäische Kommission ihren "Bericht zur Mehrwertsteuer-Lücke 2016" veröffentlicht. Dieser kommt zu dem Schluss, dass 159.5 Mrd. EUR an Mehrwertsteuereinnahmen im Jahr 2014 in der EU verloren gingen. Die Studie über die MwSt-Lücke wird von der Kommission im Rahmen ihrer Bestrebungen für eine Reform des MwSt-Systems in Europa finanziert und soll dazu beitragen, Steuerbetrug und Steuervermeidung abzustellen. (Mehr)

  • Die Europäische Kommission hat am 1. Dezember 2016 eine Reihe von Maßnahmen vorgestellt, mit denen die mehrwertsteuerlichen Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr in der EU verbessert werden sollen. Mit diesen Vorschlägen wird es Verbrauchern und Unternehmen, insbesondere KMU und Start-ups, erleichtert, Waren und Dienstleistungen online zu kaufen und zu verkaufen. Indem ein EU-weit einheitliches Portal für die auf Online-Umsätze fällige Mehrwertsteuer („einzige Anlaufstelle“) eingeführt wird, werden die Kosten für die Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften deutlich verringert, was den Unternehmen in der EU Einsparungen in Höhe von 2,3 Mrd. EUR jährlich ermöglicht. Zudem gewährleisten die neuen Vorschriften, dass die Mehrwertsteuer in dem Mitgliedstaat entrichtet wird, in dem der Endverbraucher ansässig ist, was zu einer gerechteren Verteilung der Steuereinnahmen zwischen den EU-Ländern führt. (Mehr)

  • Die Europäische Kommission hat am 4. Oktober 2017 Pläne für die Reform der EU-Mehrwertsteuervorschriften vorgelegt mit dem Ziel ein Mehrwertsteuersystem zu schaffen, das den europäischen Unternehmen ermöglicht alle Vorteile des Binnenmarktes zu nutzen und auf den Weltmärkten zu bestehen. Grenzüberschreitend tätige Unternehmen haben derzeit um 11 % höhere Kosten für die Vorschrifteneinhaltung als nur im Inland tätige Unternehmen. Diese Kosten dürften durch die Vereinfachung und Modernisierung des Mehrwertsteuersystems um schätzungsweise 1 Mrd. EUR verringert werden können. (Mehr)

Körperschaftsteuer

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  • Am 28. Januar 2016 hat die Europäische Kommission mit ihren Vorschlägen zur Bekämpfung der Steuervermeidung auf Ebene der Unternehmen in ihrer Kampagne für eine faire, effiziente und wachstumsfreundliche Steuerpolitik in der EU ein neues Kapitel aufgeschlagen. Mit dem Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Steuervermeidung ruft sie die Mitgliedstaaten auf, entschlossener und besser koordiniert gegen Unternehmen vorzugehen, die versuchen, sich der Entrichtung ihres fairen Anteils am Steueraufkommen zu entziehen, und die internationalen Standards zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung umzusetzen. (Mehr)

  • Am 12. April 2016 hat die Europäische Kommission Vorschriften zur Steuertransparenz multinationaler Unternehmen vorgeschlagen, die eine nach Ländern aufgeschlüsselte Offenlegung vorsehen. Der Vorschlag beruht auf den Bemühungen der Kommission, gegen die Umgehung der Unternehmenssteuer in Europa vorzugehen, durch die den EU-Mitgliedstaaten jährlich rund 50 bis 70 Mrd. EUR an Steuereinnahmen entgehen. (Mehr)
  • Am 25. Oktober 2016 hat die Europäische Kommission angekündigt, dass sie eine Reform der Besteuerung von Unternehmen im Binnenmarkt plant, um so ein wachstumsfreundliches und faires System der Unternehmensbesteuerung zu schaffen. Die gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer
    Bemessungsgrundlage (GKKB), die als Teil eines umfangreicheren Pakets von Reformen im Bereich der Unternehmensbesteuerung erneut aufgegriffen wurde, soll die Wirtschaftstätigkeit im Binnenmarkt erleichtern, die damit verbundenen Kosten senken und als wirkungsvolles Instrument zur Bekämpfung der Steuervermeidung fungieren. (Mehr)

Weltraumstrategie

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  • Am 26. Oktober 2016 hat die Europäische Kommission eine neue Weltraumstrategie für Europa vorgelegt. Ziel der Strategie ist es, neue Dienste voranzubringen und Europas führende Rolle in der Raumfahrt zu fördern. So sollen die raumfahrtpolitischen Instrumente Copernicus, EGNOS und Galileo in bestehende Politikprogramme der EU integriert werden, wo dies von Nutzen ist. Kurzfristig soll beispielsweise die Nutzung des Satellitennavigationssystems Galileo für Mobiltelefone ermöglicht werden. (Mehr)

  • Am 17. November 2016 sind vier Galileo-Satelliten erfolgreich ins Weltall gestartet. Das Galileo-System hat nunmehr 18 von 24 Satelliten im Einsatz, die für eine weltweite Netzabdeckung nötig sind. Zum ersten Mal ist eine europäische Trägerrakete, die Ariane 5, zur Beförderung von Galileo-Satelliten in die Erdumlaufbahn genutzt worden. Die neuen Satelliten sollen die Entwicklung des europäischen Satellitennavigationssystems Galileo beschleunigen. (Mehr)

  • Seit dem 15. Dezember 2016 bietet Galileo, das europäische Satellitennavigationssystem, Behörden, Unternehmen und Unionsbürgern seine ersten Dienste an. Laut der Europäischen Kommission wird Galileo Unterstützung für Rettungsmaßnahmen leisten, Endkunden eine präzisere Navigation ermöglichen, so genannte kritische Infrastrukturen besser synchronisieren und Behörden sicherere Dienstleistungen erlauben. (Mehr)

Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2015

Binnenmarktstrategie für Waren und Dienstleistungen

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  • Am 6. Oktober 2015 fand im Kollegium der Kommissionsmitglieder eine umfassende Orientierungsdebatte über die Binnenmarktstrategie statt. Die Kommissare tauschten sich über die Schwerpunktbereiche aus, auf die sich die Binnenmarktstrategie, die im Herbst dieses Jahres vorgestellt wird, konzentrieren sollte. (Mehr)

  • Die Europäische Kommission stellte am 28. Oktober 2015 die Binnenmarktstrategie für Waren und Dienstleistungen vor. Mit der Strategie möchte die Kommission zur Verwirklichung des politischen Versprechens von Präsident Juncker beitragen, das volle Potenzial des Binnenmarktes zu entfalten und ihn zu einem Sprungbrett für Europas Erfolg unter den Bedingungen der globalen Wirtschaft zu machen. (Mehr)

Mobilität der Arbeitskräfte

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Am 6. Oktober 2015 fand im Kollegium der Kommissionsmitglieder eine umfassende Orientierungsaussprache über das Paket zur Arbeitskräftemobilität statt. Die Ergebnisse der Aussprache werden in die Vorbereitungen für das Paket, das vor Ende des Jahres vorgelegt werden soll, einfließen. (Mehr)

Kapitalmarktunion

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  • Die Europäische Kommission hat am 28. Januar 2015 nach einer Orientierungsdebatte den Startschuss für die Schaffung einer Kapitalmarktunion gegeben. Am 18. Februar 2015 hat die Europäische Kommission als ersten Schritt ein Strategiepapier (Grünbuch) zur Schaffung einer Kapitalmarktunion veröffentlicht. Es soll eine EU-weite Diskussion über mögliche Maßnahmen anstoßen, die zur Etablierung eines echten Kapitalbinnenmarkts erforderlich sind. Auf der Grundlage der eingegangen Rückmeldungen wird die Kommission im dritten Quartal 2015 einen Aktionsplan für die Kapitalmarktunion vorstellen. (Mehr)

  • Die Europäische Kommission hat am 30. September ihren Aktionsplan für die Kapitalmarktunion vorgestellt und somit die ersten und dringendsten Schritte dieses mittelfristigen Projekts veröffentlicht. (Mehr)

  • Am 25. April 2016 hat die Europäische Kommission ihren ersten Statusbericht zur Umsetzung der Kapitalmarktunion (CMU) vorgelegt und die Fortschritte seit der Verabschiedung des Aktionsplanes zur Kapitalmarktunion vor sechs Monaten untersucht. Ein Kernbestandteil der vorgelegten Maßnahmen des Aktionsplans ist ein neuer rechtlicher Rahmen zur Revitalisierung des Verbriefungsmarktes für einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen (STS).  Ziel der Kapitalmarktunion ist es, den Beitrag des Kapitalmarkts zur Wirtschaftsfinanzierung in Europa gegenüber dem Anteil der Banken zu erhöhen. (Mehr)

  • Am 8. Juni 2016 hat der Rat den Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission zur Neufassung der Emissionsprospekt-Vorschriften verabschiedet. Diese Regeln gelten, wenn Firmen europäische Kapitalmärkte anzapfen wollen. Zuvor hatte die Kommission im November 2015 einen neuen Verordnungsvorschlag für Emissionsprospekt-Regeln unterbreitet, um Firmen den Zugang zu Finanzierungsquellen zu erleichtern und die Informationsbeschaffung für Investoren zu verbessern. (Mehr)

  • Die Europäische Kommission hat am 14. Juli 2016 Änderungen der Verordnungen über Europäische Risikokapitalfonds (EuVECA) und Europäische Fonds für soziales Unternehmertum (EuSEF) vorgeschlagen und damit einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Schaffung der Kapitalmarktunion getan. Die EU-Kommission schlägt vor, das EuVECA- und EuSEF-Gütesiegel Fondsverwaltern jeder Größenordnung zugänglich zu machen und den Kreis der Unternehmen, in die investiert werden kann, zu erweitern. Diese Maßnahmen sind Bestandteil des Aktionsplans für die Kapitalmarktunion, der darauf abzielt, die Finanzierungsquellen für europäische Unternehmen und für langfristige Projekte zu erweitern und zu diversifizieren und dadurch marktbasierte Investitionen zu erschließen. (Mehr)

 Abwicklung von Finanzinstituten

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Aufklapp-Text

Luftverkehrspaket

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  • Am 19. März 2015 hat die Kommission eine zwölfwöchige Konsultation zum Luftverkehrspaket eingeleitet. Ziel dieser Konsultation ist es, alle Interessengruppen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des EU-Luftfahrtsektors anzuhören. Die Konsultation endet am 10 Juni 2015. Das Luftverkehrspaket wird voraussichtlich Ende 2015 verabschiedet. (Mehr)

  • Am 07. Dezember 2015 hat die Kommission ihre neue Luftfahrtstrategie für Europa beschlossen. Die neue Strategie umfasst:
  1. Eine Mitteilung der Kommission, in der die Herausforderungen und Möglichkeiten zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Luftfahrtsektors der EU in den kommenden Jahren dargelegt werden
  2. Einen Vorschlag für eine Überarbeitung der Flugsicherheitsverordnung
  3. Ein Paket mit Anträgen für die Aufnahme von Verhandlungen über umfassende Luftverkehrsabkommen auf EU-Ebene mit Drittstaaten
  4. Einen vorläufigen Aktionsplan für die kommenden Jahre. (Mehr)
  • Die Europäische Kommission hat am 10. Juni 2016 neue Leitlinien veröffentlicht um die Durchsetzung der Fluggastrechte in der Europäischen Union zu verbessern. Diese neuen Leitlinien fassen die gegenwärtige Rechtsprechung zusammen und enthalten eine Übersicht über bestehende Praktiken. Besonders hervorzuheben sind:
  1. Entschädigung bei Verspätung: der Anspruch auf eine Entschädigung bei einer Verspätung von drei Stunden am Endziel.
  2. Entschädigung für einen verpassten Anschlussflug: der Anspruch auf eine Entschädigung bei einer großen Verspätung bei der Ankunft wegen verpasster Anschlussflüge.
  3. Außergewöhnliche Umstände: verschiedene Situationen wie technische Defekte, die durch das vorzeitige Auftreten von Mängeln an bestimmten Teilen eines Flugzeugs oder durch den Zusammenstoß eines Flugzeugs mit einem anderen Flugzeug oder einem Gerät verursacht werden und in denen die Fluggesellschaften bei Annullierung oder Verspätung eines Flugs nicht von der Entschädigungszahlung freigestellt sind.
  4. Bei außergewöhnlichen Umständen zu treffende Maßnahmen: der Anspruch auf Unterstützung und Betreuung bei außergewöhnlichen Vorkommnissen wie der Aschewolke im Jahr 2010. (Mehr)

Weiterführende Publikationen

Towards a Fairer EU Food Supply Chain: Harmonising the Legal Framework

Micol Visciano

ZEI Insights, Nr. 56 Juli 2018.

The European Union Space Strategy: A Science Diplomacy Perspective

Elif Özkaragöz Doğan

ZEI Insights, Nr. 50, September 2017.

Brexit: What is at stake for the Single Market

Sarah Gansen

ZEI Insights, Nr. 38, Mai 2016.

The Myths and Realities of EU Labour Mobility

Sally Brammer

ZEI Insights, Nr. 30, September 2015.

Archiv

Weitere Publikationen finden Sie im Archiv des ZEI

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