Aktionspläne beinhalten konkrete Maßnahmen und Vorschläge zur Umsetzung von Gesetzgebungsprogrammen und zum Erreichen der jeweiligen strategischen Ziele der Europäischen Kommission.
Nach dem Wegfall der Binnenzölle in der Europäischen Gemeinschaft (1968-1970) hat die EG eine gemeinsame Zollmauer errichtet ("Außenzoll"). Seit 1975 fließen die aus ihm stammenden Einkünfte an den Haushalt der EU.
Ein Beschluss ist ein verbindlicher Rechtsakt der EU und als solcher Teil des sekundären Rechts der Union. Die EU-Institutionen erlassen Beschlüsse für bestimmte Politikfelder, die in den Verträgen benannt sind. Beschlüsse richten sich nur an einzelne Mitgliedstaaten, Unternehmen oder Einzelpersonen (Art. 288 AEUV). In früheren Verträgen der Europäischen Gemeinschaft war der Terminus ,,Entscheidung" (Art. 249 EGV Nizza) gebräuchlich.
Das Prinzip der degressiven Proportionalität besagt, dass das Verhältnis zwischen der Bevölkerung und der Zahl der Sitze jedes Mitgliedsstaats in Abhängigkeit von seiner jeweiligen Bevölkerung variiert und jeder Abgeordnete eines bevölkerungsreicheren Mitgliedsstaates mehr Bürger vertritt als jeder Abgeordnete eines bevölkerungsärmeren Mitgliedsstaats. In der Praxis bedeutet dies, dass jeder maltesische Abgeordnete mit je ungefähr 67.000 Wahlberechtigten eine kleinere Anzahl von wahlberechtigten Bürgern vertritt als die deutschen Abgeordneten. Letztere repräsentieren mit fast 855.000 Wahlberechtigten mehr als zwölf Mal so viele wahlberechtigte Bürger. Die Einführung des Grundsatzes war erforderlich, um die im Vertrag von Lissabon festgelegte Höchstzahl von 751 Sitzen einzuhalten. Durch den Beitritt Kroatiens zur Union im Jahr 2013 hatte sie sich zwischenzeitlich auf 766 Mitglieder erhöht.
Am 8. Oktober 2012 als Nachfolger der EFSF geschaffener Mechanismus zur Gewährung von Krediten an zahlungsunfähige Staaten unter Auflagen (Kontrolle durch EFFS-Vertrag).
Bevor die Europäische Kommission einen neuen Gesetzesvorschlag unterbreitet, prüft sie in einer sog. Folgenabschätzung, ob das Handeln der EU notwendig ist. Darin wägt die Kommission zudem wirtschaftliche, soziale und ökologische Folgen europäischer Rechtsetzung ab. Folgenabschätzungen werden darüber hinaus für eine Reihe an Kommissionsiniativen erstellt. Dazu zählen: Gesetzesvorschläge (Rechtsakte), nichtlegislative Initiativen (Weißbücher, Aktionspläne, Ausgabenprogramme, Verhandlungsrichtlinien für internationale Abkommen), Durchführungsbestimmungen und delegierte Rechtsakte.
Die Gemeinschaftsmethode ist die institutionelle Funktionsweise der EU zur Beschlussfassung. Die Kommission als Initiativorgan unterbreitet dem Rat der EU und dem Parlament eine Vorschlag, die diesen erörtern, Änderungen vorschlagen und diesen verabschieden. Im Rahmen dieses Verfahrens werden auch andere Gremien wie der Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA) und der Ausschuss der Regionen (AdR) konsultiert. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) ist für die einheitliche Auslegung des Gemeinschaftsrechts zuständig.
Die Mitarbeiter der Europäischen Kommission gehören verschiedenen Abteilungen an, die als Generaldirektionen bezeichnet werden und jeweils für bestimmte Politikbereiche verantwortlich sind. Verwaltungschef einer GD ist der Generaldirektor.
Grünbücher sind von der Kommission herausgegebene Diskussionsgrundlagen zu bestimmten politischen Themen. Nach den begleitenden Konsultationen können sich aus einem Grünbuch in bestimmten Fällen gesetzgeberische Vorschläge ergeben. Diese werden in einem Weißbuch veröffentlicht.
Das sogenannte „informelle Trilogverfahren“ ermöglicht es den EU-Institutionen, schon vor der ersten Lesung Absprachen zu treffen. Vertreter des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission und des Rates tagen hinter verschlossenen Türen und handeln einen Kompromiss aus. Auf diese Weise kann ein Gesetz schon nach der ersten Lesung im Parlament verabschiedet werden, statt eine zweite und dritte Schleife zu drehen („first reading agreement“)
Juncker-Prioritäten sind Bereiche, die von der Kommission als vorrangig angesehen werden und auf die sie deshalb ihre Arbeit konzentriert.
Die Komitologie ist besser bekannt als Ausschusswesen. Es ist ein Verfahren, bei dem die Kommission zur Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften besondere beratende Ausschüsse konsultieren muss, denen Sachverständige aus den EU-Mitgliedstaaten angehören.
Ist eine Anhörung von Interessengruppen für bevorstehende Gesetzgebungsverfahren durch die Kommission. In vielen Fällen wird eine Konsultation von der Veröffentlichung eines Grünbuchs begleitet.
Ist ein Diskussionspapier ohne rechtssetzende Wirkung. Die Kommission veröffentlicht eine Mitteilung, wenn sie ihre Gedanken zu einem aktuellen Thema darlegen möchte. Sie geht häufig einem Strategiepapier voran.
Ist eine erste Diskussionsrunde über einen Politikbereich, die innerhalb des Kollegiums der Kommissare durchgeführt wird.
Beinhaltet eine Reihe von legislativen Vorschlägen der Kommission zur Umsetzung eines bestimmten Ziels.
Politischen Leitlinien definieren die Prioritäten der Kommission für die nächsten fünf Jahre. Der Kommissions-Präsident Jean-Claude Juncker hat diese politischen Leitlinien in seiner Einführungsrede vor dem Europäischen Parlament vorgestellt.
Die Europäische Union kann nicht wie ein Staat von sich aus Kompetenzen an sich ziehen. Sie besitzt keine "Kompetenzkompetenz". Der EU stehen vielmehr nur Kompetenzen zu, wenn und soweit sie hierzu nach dem primären Unionsrecht von der Mitgliedstaaten ermächtigt ist. Die EU kann nur dann Rechtsnormen erlassen, wenn ihr die Kompetenz durch die Gemeinschaftsverträge ausdrücklich zugewiesen ist. Eine selbständige Erweiterung der formalen Kompetenzen ohne den Willen der Mitgliedstaaten ist ausgeschlossen.
enthält die Vision der Europäischen Kommission für die Zukunft. In ihr werden Maßnahmen in mehreren politischen Bereichen zu einer zielgerichteten Strategie zusammengefasst.
Eine Richtlinie ist ein Rechtsakt, in dem ein von allen EU-Ländern zu erreichendes Ziel festgelegt wird. Es ist jedoch Sache der einzelnen Länder, eigene Rechtsvorschriften zur Verwirklichung dieses Ziels zu erlassen. Ein Beispiel ist die EU-Richtlinie über Verbraucherrechte: Sie soll die Rechte von Verbrauchern EU-weit stärken, indem sie beispielsweise versteckte Internetgebühren und -kosten abschafft und die Dauer des Widerrufsrechts bei Kaufverträgen verlängert.
Der Vertrag von Lissabon ermöglichte es bestimmten EU-Ländern, ihre militärische Kooperation zu verstärken und eine Ständige Strukturierte Zusammenarbeit einzurichten (Artikel 42 Absatz 6 und Artikel 46 Vertrag über die Europäische Union (EUV)). Dazu müssen die interessierten EU-Länder zwei Hauptbedingungen aus dem Protokoll Nr. 10, das dem Vertrag als Anhang beigefügt ist, erfüllen:
1. Sie müssen ihre Verteidigungsfähigkeiten durch die Entwicklung von nationalen Beiträgen und die Beteiligung an multinationalen Streitkräften, an den wichtigsten europäischen Ausrüstungsprogrammen und an der Tätigkeit der Europäischen Verteidigungsagentur für die Bereiche Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten, Forschung, Beschaffung und Rüstung intensiver entwickeln;
2. Sie müssen bis spätestens 2010 über die Fähigkeit verfügen, für die in Artikel 43 des EUV erwähnten Aufgaben im Bedarfsfall bewaffnete Einheiten sowie logistische Unterstützung innerhalb von 5 bis 30 Tagen für eine Dauer von 30 Tagen bis 120 Tagen bereitstellen zu können.
Die Europäische Verteidigungsagentur beurteilt den Beitrag der EU-Länder regelmäßig.
Die EU-Länder, die sich an der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit beteiligen möchten, müssen dies dem Rat und dem Hohen Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik mitteilen. Daraufhin muss der Rat mit qualifizierter Mehrheit einen Beschluss über die Begründung der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit und über die Liste der daran teilnehmenden Länder erlassen. Die Aufnahme neuer Länder oder die Suspendierung bestimmter Länder wird vom Rat mit qualifizierter Mehrheit der Mitgliedstaaten beschlossen, die an der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit teilnehmen. Der Rat erlässt die Beschlüsse und Empfehlungen im Rahmen einer solchen Zusammenarbeit einstimmig, wobei sich die Einstimmigkeit auf die Stimmen der an der Zusammenarbeit teilnehmenden Mitgliedstaaten bezieht.
von der Kommission veröffentlichter Plan zur Umsetzung eines bestimmten Zieles.
wird von der Kommission herausgegeben mit dem Ziel, Diskussionen einzuleiten. Ein Strategiepapier wird in den meisten Fällen vor einem Grün- oder Weißbuch veröffentlicht.
Prinzip, das kleinere Einheiten und Gebietskörperschaften eine eigenständige Lösung ihrer Aufgaben gestattet, wenn sie dazu in der Lage sind. Die politische Einheit mit den besten Chancen zur Lösung eines Problems soll den Vorrang haben. Die EU darf infolge des Maastrichter Unionsvertrages (1993 in Kraft getreten) in Politikfeldern, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig werden, wenn die Mitgliedstaaten das Ziel der geplanten Maßnahme nicht ausreichend erfüllen können und daher "wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen besser auf Gemeinschaftsebene erreicht werden können". Das bedeutet auch, dass ein Rechtsakt der Union gegenüber der auf einzelstaatlicher, regionaler oder lokaler Ebene durchgeführten Maßnahme einen zusätzlichen qualitativen Wert haben muss. Ein "Protokoll über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit", das dem Unionsvertrag von Amsterdam beigefügt war, sollte die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips sichern. Das dem Lissabon-Vertrag beigefügte Protokoll regelt die Beteiligung der nationalen Parlamente und das Klagerecht des Ausschusses der Regionen. Ziel des Subsidiaritätsprinzips ist es, EU-Entscheidungen möglichst bürgernah zu treffen.
Eine Verordnung ist ein verbindlicher Rechtsakt, den alle EU-Länder in vollem Umfang umsetzen müssen. Beispiel: Damit sichergestellt ist, dass für Waren, die in die EU importiert werden, gemeinsame Schutzmaßnahmen gelten, hat der Rat der EU eine entsprechende Verordnung angenommen.
1. Ordentliches Änderungsverfahren:
Die Regierung jedes Mitgliedstaats, das Europäische Parlament oder die Kommission kann dem Rat Entwürfe zur Änderung der Verträge vorlegen. Diese Entwürfe können unter anderem eine Ausdehnung oder Verringerung der der Union in den Verträgen übertragenen Zuständigkeiten zum Ziel haben. Diese Entwürfe werden vom Rat dem Europäischen Rat übermittelt und den nationalen Parlamenten zur Kenntnis gebracht. Beschließt der Europäische Rat nach Anhörung des Europäischen Parlaments und der Kommission mit einfacher Mehrheit die Prüfung der vorgeschlagenen Änderungen, so beruft der Präsident des Europäischen Rates einen Konvent von Vertretern der nationalen Parlamente, der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission ein. Bei institutionellen Änderungen im Währungsbereich wird auch die Europäische Zentralbank gehört. Der Konvent prüft die Änderungsentwürfe und nimmt im Konsensverfahren eine Empfehlung an, die an eine Konferenz der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten nach Absatz 4 gerichtet ist. Der Europäische Rat kann mit einfacher Mehrheit nach Zustimmung des Europäischen Parlaments beschließen, keinen Konvent einzuberufen, wenn seine Einberufung aufgrund des Umfangs der geplanten Änderungen nicht gerechtfertigt ist. In diesem Fall legt der Europäische Rat das Mandat für eine Konferenz der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten fest. Eine Konferenz der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten wird vom Präsidenten des Rates einberufen, um die an den Verträgen vorzunehmenden Änderungen zu vereinbaren. Die Änderungen treten in Kraft, nachdem sie von allen Mitgliedstaaten nach Maßgabe ihrer verfassungsrechtlichen Vorschriften ratifiziert worden sind. Haben nach Ablauf von zwei Jahren nach der Unterzeichnung eines Vertrags zur Änderung der Verträge vier Fünftel der Mitgliedstaaten den genannten Vertrag ratifiziert und sind in einem Mitgliedstaat oder mehreren Mitgliedstaaten Schwierigkeiten bei der Ratifikation aufgetreten, so befasst sich der Europäische Rat mit der Frage.
2. Vereinfachte Änderungsverfahren:
a. Die Regierung jedes Mitgliedstaats, das Europäische Parlament oder die Kommission kann dem Europäischen Rat Entwürfe zur Änderung aller oder eines Teils der Bestimmungen des Dritten Teils des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union über die internen Politikbereiche der Union vorlegen (Art. 26 bis 197 AEUV, z.B. Binnenmarkt, Warenverkehr, Landwirtschaft, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr, Wettbewerb etc.). Der Europäische Rat kann einen Beschluss zur Änderung aller oder eines Teils der Bestimmungen des Dritten Teils des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erlassen. Der Europäische Rat beschließt einstimmig nach Anhörung des Europäischen Parlaments und der Kommission sowie, bei institutionellen Änderungen im Währungsbereich, der Europäischen Zentralbank. Dieser Beschluss tritt erst nach Zustimmung der Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft. Der Beschluss nach Unterabsatz 2 darf nicht zu einer Ausdehnung der der Union im Rahmen der Verträge übertragenen Zuständigkeiten führen.
b. Brückenklauseln: In Fällen, in denen der Rat nach Maßgabe des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union oder des Titels V dieses Vertrags in einem Bereich oder in einem bestimmten Fall einstimmig beschließt, kann der Europäische Rat einen Beschluss erlassen, wonach der Rat in diesem Bereich oder in diesem Fall mit qualifizierter Mehrheit beschließen kann. Dieser Unterabsatz gilt nicht für Beschlüsse mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen. Der Europäische Rat erlässt die Beschlüsse einstimmig nach Zustimmung des Europäischen Parlaments, das mit der Mehrheit seiner Mitglieder beschließt.
c. Besondere Gesetzgebungsverfahren: In Fällen, in denen nach Maßgabe des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Gesetzgebungsakte vom Rat gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren erlassen werden müssen, kann der Europäische Rat einen Beschluss erlassen, wonach die Gesetzgebungsakte gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren erlassen werden können. Der Europäische Rat erlässt die Beschlüsse einstimmig nach Zustimmung des Europäischen Parlaments, das mit der Mehrheit seiner Mitglieder beschließt.
Weißbücher enthalten Vorschläge für Maßnahmen in einem bestimmten Bereich. Sie folgen in den meisten Fällen auf Grünbücher, die Konsultationsprozesse auf europäischer Ebene begleiten. Wenn ein Weißbuch vom Rat positiv aufgenommen wird, kann dies zur Schaffung eines Aktionsprogramms in einem bestimmten Bereich führen.
Zusammenschluss zu einem einheitlichen Zollgebiet bei Entfall der Binnenzölle. Aufgrund des einheitlichen Außenzolls kann im Unterschied zur Freihandelszone bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern kein Mitgliedsstaat eigene Zölle erheben. Der Güterimport ist mit einheitlichen Zollsätzen belastet. Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) konnte im gewerblichen Warensektor am 1. Juli 1968 und bei Agrarprodukten am 1. Januar 1970 die Zollunion (den "Gemeinsamen Markt") verwirklichen. Neu zur EU stoßende Mitgliedstaaten bekommen in der Regel eine Übergangsfrist eingeräumt, bis die Zollunion auch auf ihrem Staatsgebiet vollständig gelten muss.