Der Rat der Europäischen Union, auch „Ministerrat“ genannt, setzt sich aus den jeweils zuständigen Fachministern aller EU-Mitgliedstaaten zusammen, weshalb er in zehn verschiedenen Ratsformationen auftreten kann. Zusammen mit dem Europäischen Parlament und der Kommission verhandelt und erlässt der Rat der EU Rechtsakte im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und ist in den jeweiligen Mitgliedstaaten für dessen Durchführung verantwortlich, weshalb er sowohl legislative als auch exekutive Funktionen erfüllt. Für die Annahme von Beschlüssen ist seit dem 1. November 2014 die sogenannte „doppelte Mehrheit“ erforderlich d.h. mindestens 55% aller Mitgliedstaaten, die außerdem mindestens 65% der EU-Gesamtbevölkerung stellen, müssen zustimmen. Ausnahmen sind sensible Angelegenheiten wie Außenpolitik und Steuern, welche Einstimmigkeit erfordern. Für verfahrenstechnische und administrative Angelegenheiten genügt die einfache Mehrheit.
Präsidentschaft
Der Vorsitz im Rat der Europäischen Union wechselt zwischen den EU-Mitgliedstaaten alle sechs Monate. Während dieser sechs Monate leitet die Präsidentschaft die Sitzungen auf allen Ebenen der Europäischen Räte (Legislativorgane der EU gemeinsam mit dem Europäische Parlament), um so die Kontinuität der Arbeit der EU im Rat der Europäischen Union (Consilium) zu gewährleisten.
Aktueller Vorsitz: Ungarn
Ratsvorsitze bis 2024
2024
Belgien: Januar - Juni 2024
Ungarn: Juli - Dezember 2024
2023
Schweden: Januar - Juni 2023
Spanien: Juli - Dezember 2023
2022
Frankreich: Januar - Juni 2022
Tschechien: Juli - Dezember 2022
2021
Portugal: Januar - Juni 2021
Slowenien: Juli - Dezember 2021
2020
Kroatien: Januar - Juni 2020
Deutschland: Juli - Dezember 2020
2019
Rumänien: Januar - Juni 2019
Finnland: Juli - Dezember 2019
1951
Gründung der EGKS
10
Verschiedene Zusammensetzungen des Ministerrates
34 %
Der Unionsbürger verstehen nicht wie die EU funktioniert (2021)
Aufgaben und Ziele
Mitglieder
Art. 16 Abs. 2 EUV: ,,Der Rat besteht aus je einem Vertreter jedes Mitgliedstaats auf Ministerebene, der befugt ist, für die Regierung des von ihm vertretenen Mitgliedstaats verbindlich zu handeln und das Stimmrecht auszuüben."