Seit "dem 1. November 2014 besteht die Kommission, einschließlich ihres Präsidenten und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, aus einer Anzahl von Mitgliedern, die zwei Dritteln der Zahl der Mitgliedstaaten entspricht, sofern der Europäische Rat nicht einstimmig eine Änderung dieser Anzahl beschließt“ (Art. 17 (5) EUV-L). Die Kommission ist innerhalb der EU sowohl Teil der Legislative als auch der Exekutive und soll europäische Interessen nach außen vertreten. In ihren Aufgabenbereich fallen die strategische Weiterentwicklung der Union sowie die Ausarbeitung von Rechtsakten. Darüber hinaus fungiert die Kommission während des Gesetzgebungsprozesses als Vermittlung zwischen Ministerrat und Europäischen Parlament. Sie ist verantwortlich für die Regulierung bestimmter Politikbereiche und sorgt für den Vollzug des EU-Haushalts und die vertragskonforme Umsetzung europäischer Rechtsakte. Im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren verfügt die Kommission über das alleinige Initiativrecht.
Präsidentin
Die Präsidentin der Kommission legt die Leitlinien fest, nach denen die Kommission ihre Aufgaben ausübt und beschließt über die interne Organisation der Kommission. Die Präsidentin der Kommission wird vom Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat gewählt.
Aktuelle Präsidentin der Europäischen Kommission: Ursula von der Leyen, seit dem 1. Dezember 2019 für einen Zeitraum von 5 Jahren. Durch ihre Wiederwahl am 18. Juli 2024 mit 55% im Europäischen Parlament wird sie bis 2029 als Kommissionspräsidentin dienen.
Die Kommissare und ihre "Projektteams" (2019-2024)
Ursula von der Leyen hat in der EU-Kommission folgende "Projektteams" aus Kommissarinnen und Kommissaren eingerichtet, die von den Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten der Kommission angeführt werden. Die Kommissarinnen und Kommissare 2024-2029 sind Stand 31. Juli 2024 noch nicht bekannt. Die vorgeschlagenen politischen Leitlinien von der Leyens sind bereits veröffentlicht und können hier eingesehen werden.
Ein europäischer Green Deal
Frans Timmermans, Exekutiv-Vizepräsident für "Ein europäischer Green Deal".
- Stella Kyriakides (Gesundheit und Lebensmittelsicherheit)
- Adina Vălean (Verkehr)
- Kadri Simson (Energie)
- Virginijus Sinkevičius (Umwelt, Meere und Fischerei)
- Janusz Wojciechowski (Landwirtschaft)
- Elisa Ferreira (Kohäsion und Reformen)
Ein Europa für das digitale Zeitalter
Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin für "Ein Europa für das digitale Zeitalter".
- Thierry Breton (Binnenmarkt)
- Mariya Gabriel (Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend)
- Nicolas Schmit (Beschäftigung und soziale Rechte)
- Didier Reynders (Justiz)
Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen
Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident für "Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen".
- Nicolas Schmit (Beschäftigung und soziale Rechte)
- Paolo Gentiloni (Wirtschaft)
- Elisa Ferreira (Kohäsion und Reformen)
- Mairead McGuinness (Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und Kapitalmarktunion)
Ein stärkeres Europa in der Welt
Josep Borrell Fontelles, Hoher Vertreter/ Vizepräsident für "Ein stärkeres Europa in der Welt".
- Olivér Várhelyi (Nachbarschaft und Erweiterung)
- Janez Lenarčič (Krisenmanagement)
- Jutta Urpilainen (Internationale Partnerschaften)
Förderung unserer europäischen Lebensweise
Margaritis Schinas, Vizepräsident für "Förderung unserer europäischen Lebensweise".
- Mariya Gabriel (Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend)
- Helena Dalli (Gleichheitspolitik)
- Ylva Johansson (Inneres)
- Stella Kyriakides (Gesundheit und Lebensmittelsicherheit)
- Nicolas Schmit (Beschäftigung und soziale Rechte)
Neuer Schwung für die Demokratie in Deutschland
Věra Jourová, Vizepräsidentin für "Werte und Transparenz".
- Didier Reynders (Justiz)
- Maroš Šefčovič (Interinstitutionelle Beziehungen und Vorausschau)
- Dubravka Šuica (Demokratie und Demografie)
- Helena Dalli (Gleichheitspolitik)
27
Kommissarinnen und Kommissare
32.000
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
47 %
Der Unionsbürger Vertrauen der Kommission (2021)
Aufgaben und Ziele
Die Europäische Kommission erarbeitet die Vorschläge für die "Unionsgesetze" (Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen). Diese werden dann vom EU-Ministerrat und dem Europäischen Parlament (EP) beschlossen und gegebenenfalls geändert.
Die EU-Kommission stellt den EU-Haushalt auf, der von Rat und Parlament beschlossen wird. Nach dessen Verabschiedung verwaltet die Kommission die Haushaltsgelder.
Art. 17 Abs. 1 EUV: ,,Die Kommission fördert die allgemeinen Interessen der Union und ergreift geeignete Initiativen zu diesem Zweck. Sie sorgt für die Anwendung der Verträge sowie der von den Organen kraft der Verträge erlassenen Maßnahmen. Sie überwacht die Anwendung des Unionsrechts unter der Kontrolle des Gerichtshofs der Europäischen Union. Sie führt den Haushaltsplan aus und verwaltet die Programme. Sie übt nach Maßgabe der Verträge Koordinierungs-, Exekutiv- und Verwaltungsfunktionen aus. Außer in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und den übrigen in den Verträgen vorgesehenen Fällen nimmt sie die Vertretung der Union nach außen wahr. Sie leitet die jährliche und die mehrjährige Programmplanung der Union mit dem Ziel ein, interinstitutionelle Vereinbarungen zu erreichen."
Bestellung der Kommissare
Art. 17 Abs.7: ,,Der Europäische Rat schlägt dem Europäischen Parlament nach entsprechenden Konsultationen mit qualifizierter Mehrheit einen Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Kommission vor; dabei berücksichtigt er das Ergebnis der Wahlen zum Europäischen Parlament. Das Europäische Parlament wählt diesen Kandidaten mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Erhält dieser Kandidat nicht die Mehrheit, so schlägt der Europäische Rat dem Europäischen Parlament innerhalb eines Monats mit qualifizierter Mehrheit einen neuen Kandidaten vor, für dessen Wahl das Europäische Parlament dasselbe Verfahren anwendet. Der Rat nimmt, im Einvernehmen mit dem gewählten Präsidenten, die Liste der anderen Persönlichkeiten an, die er als Mitglieder der Kommission vorschlägt. Diese werden auf der Grundlage der Vorschläge der Mitgliedstaaten entsprechend den Kriterien nach Absatz 3 Unterabsatz 2 und Absatz 5 Unterabsatz 2 ausgewählt. Der Präsident, der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und die übrigen Mitglieder der Kommission stellen sich als Kollegium einem Zustimmungsvotum des Europäischen Parlaments. Auf der Grundlage dieser Zustimmung wird die Kommission vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit ernannt."
Die Amtszeit der gegenwärtigen von der Leyen-Kommission läuft bis zum 31. Oktober 2024.
Art. 17 Abs. 3 EUV: ,,Die Amtszeit der Kommission beträgt fünf Jahre. Die Mitglieder der Kommission werden aufgrund ihrer allgemeinen Befähigung und ihres Einsatzes für Europa unter Persönlichkeiten ausgewählt, die volle Gewähr für ihre Unabhängigkeit bieten. Die Kommission übt ihre Tätigkeit in voller Unabhängigkeit aus. Die Mitglieder der Kommission dürfen unbeschadet des Artikels 18 Absatz 2 weder Weisungen von einer nationalen Regierung, einem Organ, einer Einrichtung oder jeder anderen Stelle einholen noch entgegennehmen. Sie enthalten sich jeder Handlung, die mit ihrem Amt oder der Erfüllung ihrer Aufgaben unvereinbar ist."
Übergangsbestimmung, Art. 17 Abs. 4 EUV: "Die Kommission, die zwischen dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon und dem 31. Oktober 2014 ernannt wird, besteht einschließlich ihres Präsidenten und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, die zugleich Vizepräsidentin der Kommission ist, aus je einem Staatsangehörigen jedes Mitgliedstaats."
Übergangsbestimmung, Art. 17 Abs. 5 EUV (bisher nicht in vollem Umfang zur Anwendung gekommen): ,,Ab dem 1. November 2014 besteht die Kommission, einschließlich ihres Präsidenten und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, aus einer Anzahl von Mitgliedern, die zwei Dritteln der Zahl der Mitgliedstaaten entspricht, sofern der Europäische Rat nicht einstimmig eine Änderung dieser Anzahl beschließt. Die Mitglieder der Kommission werden unter den Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten in einem System der strikt gleichberechtigten Rotation zwischen den Mitgliedstaaten so ausgewählt, dass das demografische und geografische Spektrum der Gesamtheit der Mitgliedstaaten zum Ausdruck kommt. Dieses System wird vom Europäischen Rat nach Artikel 244 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union einstimmig festgelegt."
Amtsverzicht, Art. 17 Abs. 6 EUV: ,,Ein Mitglied der Kommission legt sein Amt nieder, wenn es vom Präsidenten dazu aufgefordert wird. Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik legt sein Amt nach dem Verfahren des Artikels 18 Absatz 1 nieder, wenn er vom Präsidenten dazu aufgefordert wird."